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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
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Beitrag begonnen von altmatag am 24.07.2006 um 22:11:38

Titel: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von altmatag am 24.07.2006 um 22:11:38
Sie ist leider illegal in D. Sie ist jetzt mit unserem Kind in der 23Woche (5Monat) Schwanger. Mit dem Kind ist alles i.o. das haben wir untersuchen lassen.
Ich möchte unbedingt mit Ihr und unserem Kind zusammen in einer Familie leben.
Darum meine Frage. Was sind die ersten schritte und was muß ich tun, damit wir legal in einer Familie zusammen leben können?
Ich habe schon seit Jahren eine feste Arbeit, bin also sozial abgesichert. Es geht nur darum was ich für Sie (uns) tun muß.

Danke für eure Hilfe


Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von Mick am 24.07.2006 um 23:56:10
Hi,
geht zur Ausländerbehörde und schildert was los ist.
Signalisiert dabei die Bereitschaft auszureisen, das
Kind in der Heimat zur Welt zu bringen und dann mit
Visum zur Famlienzusammenführung wieder einzu-
reisen.
Wichtig wäre eine vorgeburtliche Vaterschaftsaner-
kennung. Davon ausgehend, dass Du Deutscher bist,
wäre das Kind dann ab Geburt auch deutsch.

Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von altmatag am 25.07.2006 um 00:13:48
Danke Mick,

gibt es denn keine andere möglichkeit außer Ausreisen?
Weil ich denke in ihrem momentanen Zustand ist ein ca. 16Stunden Flug nicht so angebracht.

Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von dete am 25.07.2006 um 00:20:34
vielleicht kann der arzt dass bestätigen?

Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von altmatag am 25.07.2006 um 00:33:19
dazu müßte ich aber erst offiziel mit ihr zu einem Arzt gehen. Weil bis jetzt ging das immer nur, das wir mit einer Bekannten von meiner Freundin zum Arzt gegangen sind und das auch über die Bekannte lief.
Wenn ich mich mit meiner Freundin bei den Behörden (keine Ahnung welche) melden würde. Währe es denn dann nicht so das wir einen Arzt zugewiesen bekommen?

Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von Mick am 25.07.2006 um 01:04:13

altmatag schrieb am 25.07.2006 um 00:13:48:
Danke Mick,

gibt es denn keine andere möglichkeit außer Ausreisen?
Weil ich denke in ihrem momentanen Zustand ist ein ca. 16Stunden Flug nicht so angebracht.


Hi,
mein Rat zielt darauf ab, eine halbwegs vernünftige Lösung
herbeizuführen, bei der die ABH nicht gleich blockt. Wenn
Du mit Deinem "Argument" kommst, wird es erfahrungsge-
mäß zu Problemen kommen. Grundsätzlich dürfte die
Schwangerschaft in diesem Stadium der Flugreise nicht im
entgegenstehen.

Titel: Betrug?
Beitrag von Mono am 25.07.2006 um 07:07:07

Zitat:
Dazu müßte ich aber erst offiziell mit ihr zu einem Arzt gehen. Weil bis jetzt ging das immer nur, dass wir mit einer Bekannten von meiner Freundin zum Arzt gegangen sind und das auch über die Bekannte lief.


Verstehe ich das richtig, dass deine Freundin die Krankenversicherung betrügt, um unberechtigt Leistungen zu erlangen?  :o

Falls dies der Fall ist, solltest du deine Freundin darauf hinweisen, dass zusätzlich zum Tatbestand des illegalen Aufenthalts auch noch der des Betrugs gegeben ist:

§ 263 StGB

"(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar."

Wenn deine Freundin die Mittel für den Arzt nicht selbst aufbringen kann, solltest du sie schon aus Ehrgefühl selbst übernehmen, anstatt Beihilfe zu Straftaten zu leisten.

Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von bamthwok am 25.07.2006 um 08:10:36
Fliegen stellt normalerweise bis zu 6 Wochen vor dem Entbindungstermin kein Problem dar.

@Altmatag: ich empfehle Euch ebenfalls, den Vorschlag von Mick zu befolgen. Was ist die Alternative: In der Illegalitaet bleiben? Ihr wollt Euch doch nicht ewig verstecken. Wenn Ihr das Leben des Kindes nicht verpfuschen wollt, dann braucht Ihr auch eine Geburtsurkunde. Spaetestens das Standesamt, wuerde dann die Illegalitaet Deiner Freundin von Atmtswegen aufdecken. Dann koennte es zu spaet sein, darauf zu pochen, dass es sich um ein deutsches Kind handelt und die Mutter ggf. den Anspruch auf eine AE hat.

Vielleicht habt Ihr Glueck und die ABH zeigt Euch einen Weg auf, wie Ihr das Kind in Deutschland zur Welt bringen koennt und Deine Freunding ggf. eine AE bekommen kann.

Desweitern ist es in der Tat ueberhaupt keine Kleinigkeit, Artztleistungen falsch abzurechnen.

Verstrickt Euch nicht immer weiter im Sumpf.

Vielleicht kannst Du noch angeben, woher Deine Frau kommt. Hat sie einen Pass (auf richtigen Namen) und ihre Geburtsurkunde bei sich?

Hier noch ein Link, betreffend medizinische Betreung von "Illegalen" in der BRD.

http://www.verdi.de/gesundheitspolitik/gesundheit_von_a-z/migration/medizinische_versorgung_von_menschen_ohne_legalen_aufenthaltsstatus

Titel: Re: Betrug?
Beitrag von altmatag am 25.07.2006 um 16:46:06

Mono schrieb am 25.07.2006 um 07:07:07:
Wenn deine Freundin die Mittel für den Arzt nicht selbst aufbringen kann, solltest du sie schon aus Ehrgefühl selbst übernehmen, anstatt Beihilfe zu Straftaten zu leisten.


Natürlich haben wir die Arztrechnungen selbst bezahlt. Denn unsere Bekannte ist Privat versichert und da ist das ja kein Problem.

Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von altmatag am 25.07.2006 um 17:01:12

bamthwok schrieb am 25.07.2006 um 08:10:36:
Was ist die Alternative: In der Illegalitaet bleiben?
Vielleicht habt Ihr Glueck und die ABH zeigt Euch einen Weg auf, wie Ihr das Kind in Deutschland zur Welt bringen koennt und Deine Freunding ggf. eine AE bekommen kann.
Vielleicht kannst Du noch angeben, woher Deine Frau kommt. Hat sie einen Pass (auf richtigen Namen) und ihre Geburtsurkunde bei sich?


Darum suche ich ja nach einem Weg, wie wir ihre Illegalität beenden können.

Welchen Weg kann uns denn die ABH zeigen und wie hoch sind unsere Erfolgs chancen das meine Freundin ein AE bekommt und das natürlich auch unser Kind in D zur Welt kommt?

Meine Freundin ist aus Vietnam und über einen Pass weiß ich nichts. Aber eine Geburtsurkunde hat Sie.

Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von bamthwok am 25.07.2006 um 17:27:58

Zitat:
Welchen Weg kann uns denn die ABH zeigen und wie hoch sind unsere Erfolgs chancen das meine Freundin ein AE bekommt und das natürlich auch unser Kind in D zur Welt kommt?

Meine Freundin ist aus Vietnam und über einen Pass weiß ich nichts. Aber eine Geburtsurkunde hat Sie.


Ich bin hier kein Spezialist, vielleicht koennen die Experten noch etwas dazu sagen. Liegt es im Ermessen der ABH eine Duldung auszustellen und diese nach Geburt des Kindes in eine AE umzuwandeln? Eine Garantie kann Dir natuerlich niemand geben.

Ich selbst kann nur Vermutungen anstellen. Wennn Deine Freundin jemals eine AE erhalten moechte, dann benoetigt sie auf jeden Fall einen Pass. Sonst geht das nicht.

Wir wissen auch nicht, ob Deine Freundin mit einem gueltigen Visum eingereist ist, oder nicht.

Wir wissen auch nicht, wie Ihr Eure Beziehung fortsetzen wollt. So wie es ist, oder wollt Ihr ggf. auch heiraten?


Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von Saxonicus am 25.07.2006 um 17:32:20

bamthwok schrieb am 25.07.2006 um 17:27:58:
Wir wissen auch nicht, wie Ihr Eure Beziehung fortsetzen wollt. So wie es ist, oder wollt Ihr ggf. auch heiraten?



Was ohne Pass schlichtweg nicht möglich sein dürfte.

Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von altmatag am 25.07.2006 um 17:44:08

bamthwok schrieb am 25.07.2006 um 17:27:58:
Ich selbst kann nur Vermutungen anstellen. Wennn Deine Freundin jemals eine AE erhalten moechte, dann benoetigt sie auf jeden Fall einen Pass. Sonst geht das nicht.
Wir wissen auch nicht, ob Deine Freundin mit einem gueltigen Visum eingereist ist, oder nicht.
Wir wissen auch nicht, wie Ihr Eure Beziehung fortsetzen wollt. So wie es ist, oder wollt Ihr ggf. auch heiraten?


Können wir (meine Freundin) einen Pass über die ABH beantragen oder ist so etwas nicht möglich? Weil, vielleicht ist der Pass ja auch verloren gegangen.

Sie ist nicht offiziel mit einem Visum nach D eingereist.

Erstmal ist die Schwangerschaft und die Geburt für mich an erster Stelle. Natürlich möchten wir auch irgendwann Heiraten aber noch nicht in der nächsten Zeit.

Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von Saxonicus am 25.07.2006 um 17:48:54

altmatag schrieb am 25.07.2006 um 17:44:08:
Können wir (meine Freundin) einen Pass über die ABH beantragen oder ist so etwas nicht möglich? Weil, vielleicht ist der Pass ja auch verloren gegangen.



Euer Ansprechpartner für die Passaustellung ist die vietnamesiche Botschaft bzw. das Konsulat. Die ABH stellt keine Pässe aus.

Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von altmatag am 25.07.2006 um 17:53:37

Saxonicus schrieb am 25.07.2006 um 17:48:54:
Euer Ansprechpartner für die Passaustellung ist die vietnamesiche Botschaft bzw. das Konsulat. Die ABH stellt keine Pässe aus.


Und die Geburtsurkunde reicht nicht um zu beweisen wer Sie ist.
Weil ich denke Sie mußte ihren Pass, an die leute abgeben, die Sie damals über die Grenze gebracht haben

Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von kaimati am 25.07.2006 um 18:06:04
Wollt Ihr auch die gesamten Untersuchungen in der Geburtvorbereitung und die Geburt selber ohne eigene Krankenversicherung durchziehen?

Wie wollt Ihr eine Geburtsurkunde bekommen?

Ihr verstrickt euch immer tiefer ins Schlamassel!

Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von altmatag am 25.07.2006 um 18:16:17

kaimati schrieb am 25.07.2006 um 18:06:04:
Wollt Ihr auch die gesamten Untersuchungen in der Geburtvorbereitung und die Geburt selber ohne eigene Krankenversicherung durchziehen?

Wie wollt Ihr eine Geburtsurkunde bekommen?

Ihr verstrickt euch immer tiefer ins Schlamassel!


Ich möchte so schnell wie möglich mit ihr zu den zuständiegen Ämtern gehen damit Sie offiziel hier ist. Weil noch ist Sie nirgens gemeldet. Aber zu welchen Ämtern müssen wir überhaupt und wohin zu erst

Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von altmatag am 25.07.2006 um 18:26:22
Und dann ist da noch!
Das ich sehr große Angst davor habe, das Sie Abgeschoben wird. Weil ich möchte mit Ihr zusammen bleiben und Sie und unser Kind auf keinen fall verlieren.
Darum sagt mir doch eine Möglichkeit wie ich das am besten bewerkstelliegen kann.

Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von garfield2008 am 25.07.2006 um 19:03:38

altmatag schrieb am 25.07.2006 um 18:26:22:
Und dann ist da noch!
Das ich sehr große Angst davor habe, das Sie Abgeschoben wird. Weil ich möchte mit Ihr zusammen bleiben und Sie und unser Kind auf keinen fall verlieren.


Ohne Pass kann sie nicht nach VN abgeschoben werden.


Zitat:
Darum sagt mir doch eine Möglichkeit wie ich das am besten bewerkstelligen kann.


Ganz einfach:

  • Mutterpass besorgen
  • Selbstanzeige bei ABH wegen illegalen Aufenthalt
  • durch dich Verpflichtungerklärung gegenüber ABH, das du alle Kosten inkl. Geburt übernimmst
  • ABH erstellt Duldung (passiert in diesen Fällen im Normalfall, wenn keine weiteren Straftaten vorliegen)
  • ihr bemüht euch bei der Botschaft in Berlin um einen Pass (dauert meistens 3 Monate und kostet 700 Euro)(natürlich mit Besuchserlaubnis für Berlin von der ABH)
  • Abgabe des Passes bei der ABH
  • Geburt des Kindes
  • Ausstellung der Geburtsurkunde, Feststellung der Staatsangehörigkeit des Kindes mit Geburtsurkunde bei der ABH eine Aufenthaltserlaubnis beantragen


Bitte kommt auf keinen Fall auf die Idee, das sie Asyl beantragt. Das wird sowieso abgelehnt. Außerdem gibt es, solange das Asylverfahren läuft, keinen neuen Pass durch die Botschaft. Ohne Pass der Mutter ist aber keine Ausstellung der Geburtsurkunde für das Kind möglich.


mfg
Thomas Böttcher

Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von altmatag am 25.07.2006 um 19:16:57

garfield2008 schrieb am 25.07.2006 um 19:03:38:
Ohne Pass kann sie nicht nach VN abgeschoben werden.
Ganz einfach:
  • Mutterpass besorgen
  • Selbstanzeige bei ABH wegen illegalen Aufenthalt
  • durch dich Verpflichtungerklärung gegenüber ABH, das du alle Kosten inkl. Geburt übernimmst
  • ABH erstellt Duldung (passiert in diesen Fällen im Normalfall, wenn keine weiteren Straftaten vorliegen)
  • ihr bemüht euch bei der Botschaft in Berlin um einen Pass (dauert meistens 3 Monate und kostet 700 Euro)(natürlich mit Besuchserlaubnis für Berlin von der ABH)
  • Abgabe des Passes bei der ABH
  • Geburt des Kindes
  • Ausstellung der Geburtsurkunde, Feststellung der Staatsangehörigkeit des Kindes mit Geburtsurkunde bei der ABH eine Aufenthaltserlaubnis beantragen

Bitte kommt auf keinen Fall auf die Idee, das sie Asyl beantragt. Das wird sowieso abgelehnt. Außerdem gibt es, solange das Asylverfahren läuft, keinen neuen Pass durch die Botschaft. Ohne Pass der Mutter ist aber keine Ausstellung der Geburtsurkunde für das Kind möglich.


Das mit der nicht Abschiebung hört sich ja schon mal gut an! Aber!!!
Wie bekommt Sie denn einen Mutterpass, wenn Sie noch nicht offiziel beim Arzt war?
Muß ich wirklich alle Krankenhauskosten + Geburt übernehmen?
Und wegen dem Pass. Vielleicht hat Sie ja doch einen und sagt es nur nicht, um einer Abschiebung aus dem Weg zu gehen?

Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von garfield2008 am 25.07.2006 um 20:04:24

altmatag schrieb am 25.07.2006 um 19:16:57:
Wie bekommt Sie denn einen Mutterpass, wenn Sie noch nicht offiziel beim Arzt war?


Einfach als Privatpatient zum Arzt gehen.


Zitat:
Muß ich wirklich alle Krankenhauskosten + Geburt übernehmen?


Wenn die Mutter keine Krankenversicherung hat, ja.
Solltest du nicht Leistungsfähig sein, wird das Sozialamt die Kosten vorstrecken. Allerdings wird es die Kosten auch bei dir eintreiben.


Zitat:
Und wegen dem Pass. Vielleicht hat Sie ja doch einen und sagt es nur nicht, um einer Abschiebung aus dem Weg zu gehen?


Falls wirklich ein Pass vorhanden sein sollte, gilt Micks erstes Posting im Thread.
Das dümmste, was ihr machen könnt, wäre die Sache wie beschrieben durchzuziehen, und dann den alten Pass kurz vor der Geburt des Kindes bei der ABH vorzulegen. Passunterdrückung ist eine Straftat.

mfg
Thomas Böttcher

Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von bamthwok am 25.07.2006 um 20:25:01

Zitat:
Und wegen dem Pass. Vielleicht hat Sie ja doch einen und sagt es nur nicht, um einer Abschiebung aus dem Weg zu gehen?


Lieber Altmatag,

Dir, als Lebensgefaehrte Deiner schwangeren Freundin sollte es moeglich sein diesbezueglich klare Informationen von ihr zu bekommen.

Weisst Du etwa gar nicht, wie und wann Deine Freundin nach Deutschland gekommen ist?

Du sagtest, dass ihr eines Tages auch heiraten wollt, da denke ich, ist es wichtig fuer Dich, die Vorgeschichte der Frau zu kennen.



Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von altmatag am 25.07.2006 um 22:09:10

bamthwok schrieb am 25.07.2006 um 20:25:01:
Dir, als Lebensgefaehrte Deiner schwangeren Freundin sollte es moeglich sein diesbezueglich klare Informationen von ihr zu bekommen.
Weisst Du etwa gar nicht, wie und wann Deine Freundin nach Deutschland gekommen ist?


Ja. Ich weiß über alles von Ihr bescheid.
Aber ich möchte über so viel wie möglich im vorraus informiert sein. Weil schaden kann es nicht.
Allerdings habe ich da noch eine Frage.
Warum steht fast immer geschrieben, das die erste Anlaufstelle die ABH ist?
Wie ist es denn mit den, Auffangstellen für ausländische Flüchtlinge? Können wir uns auch dort als erstes melden? Oder endstehen dadurch Nachteile?

Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von garfield2008 am 25.07.2006 um 22:17:40
H(a)i,


altmatag schrieb am 25.07.2006 um 22:09:10:
Auffangstellen für ausländische Flüchtlinge?


meinst du Aufnahmelager für Asylbewerber oder Abschiebehaft ::)

mfg
Thomas Böttcher

Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von altmatag am 25.07.2006 um 22:28:36

garfield2008 schrieb am 25.07.2006 um 22:17:40:
meinst du Aufnahmelager für Asylbewerber oder Abschiebehaft ::)


Also ganz genau heißt das wohl:

Außenstelle vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von garfield2008 am 25.07.2006 um 22:40:53
H(a)i,

das

Zitat:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge


betreibt als Aussenstelle die Aufnahmelager für Asylbewerber.

Aber hab ich nicht vor ein paar Postings was dazu geschrieben :-?

mfg
Thomas Böttcher

Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von altmatag am 25.07.2006 um 22:59:45

garfield2008 schrieb am 25.07.2006 um 19:03:38:
Bitte kommt auf keinen Fall auf die Idee, das sie Asyl beantragt. Das wird sowieso abgelehnt. Außerdem gibt es, solange das Asylverfahren läuft, keinen neuen Pass durch die Botschaft. Ohne Pass der Mutter ist aber keine Ausstellung der Geburtsurkunde für das Kind möglich.


DU meinst das, was Du geschrieben hast.
Aber was spricht denn dagegen, Asyl zu beantragen?
Eine Geburtsurkunde kann man doch auch nach der Geburt des Kindes noch ausstellen lassen. Also dann wenn das Asylverfahren abgelehnt ist und Sie ihren Pass hatt. Oder ist das nicht richtig?

Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von Arkha am 25.07.2006 um 23:02:08
Das was garfield2008 schreibt ist richtig, nur sollte man sich im Voraus informieren, wie die übliche Vorgehensweise der ortlichen ABH ist. Und einen in Ausländerrecht erfahrenem Anwalt sollte man auch bereit halten.

Eine Schrecknesscenario:
Es ist zwar unwahrscheinlich, ist aber vorgekommen, dass eine Woche vor dem Geburt nachts eine Abschiebekommando vor die Tür steht, deine Zukunftige Abhollt und mit einer Rückkehrbescheinigung in zwei Stunden in einer Flugzeug setzt. Wenn deine Freundin gute Nerven hat und kein Frühgeburt bekommt, darfst Du sie dann im Ausland besuchen. Eine Wiedereinreise wäre dann vermuttlich erst nach ein Paar Jahren möglich.

Deswegen soll man
- den Amwalt bereit haben.
- eine Bescheinigung vom Arzt zur Hand haben, die Fluguntauglichkeit bescheinigt (Die kriegst Du in höherem Schwangerschaftsmonat von jedem vernüftigen Frauenarzt)
- mit dem Besuch zur ABH bis zum 7-8 Monat warten
- nach dem von ABH irgendwelche Identitätsnachweis erhalten hat, sofort eine ofizielle Vaterschafts- und Sorgerechterklärung machen (Dafür sind meistens Jugendämter zuständig). Bei der Besuch der ABH umbedingt eine schriftliche Erklärung abgeben, dass das ungeborene Kind dein Kind ist
- für alle Fälle des Lebens, die Situation gedanklich durchzuspielen, was ihr machen wollt, wenn eine Abschiebekommando kommt. Du sollst aber deine Freundin damit nicht beunruhigen, also es ist allein deine Aufgabe.

Und lasst euch nicht überreden, auszureisen. Nach der Geburt des Kindes hat deine Freundin ein Recht auf Aufenthalt in Deutschland. Und nach dem ihr ein Pass von der Botschaft für sie bekommt, wird ihr auch ein AE erteilt.

Natürlich könntet ihr dabei Schwierigkeiten mit der Verwaltung haben. Ja und... Die ersten Monate kann deine Freundin sowieso nicht arbeiten und abgeschoben wird sie bei einem guten Anwalt garantiert nicht. Und die Schwierigkeiten mit der Behörden lasen sich mit der Zeit alle lösen.

Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von Arkha am 25.07.2006 um 23:16:05

Zitat:
Bitte kommt auf keinen Fall auf die Idee, das sie Asyl beantragt. Das wird sowieso abgelehnt.

Stimmt. aber nicht wegen

Zitat:
Außerdem gibt es, solange das Asylverfahren läuft, keinen neuen Pass durch die Botschaft. Ohne Pass der Mutter ist aber keine Ausstellung der Geburtsurkunde für das Kind möglich.

Also, ich weis nicht, was die Standesämter jetzt den Kindern ausstellen, wenn die Eltern keine Pässe haben, vor 12 Jahren waren es Geburtsurkunden, auch wenn man kein Pass hatte. Irgendwelche Bescheinigung muss auch jetzt existieren.

Wenn deine Freundin Asyl beantragt, wird sie verpflichtet in der Aufnahmeeinrichtung zu wohnen - Du darf sie dort tagsüber besuchen. Und außerdem es gibt mehrere Aufnahmeeinrichtungen. Wenn eine in deiner Stadt ist, bedeutet noch nicht, dass deine Freundin dort untergebracht wird, sondern kann in eine andere geschickt werden.


Zitat:
DU meinst das, was Du geschrieben hast.
Aber was spricht denn dagegen, Asyl zu beantragen?
Eine Geburtsurkunde kann man doch auch nach der Geburt des Kindes noch ausstellen lassen. Also dann wenn das Asylverfahren abgelehnt ist und Sie ihren Pass hatt. Oder ist das nicht richtig?

Außewrdem, wenn ihr Antrag als "offentsichlich unbegründet" abgelehnt wird und diese Entscheidung kann in einem Tag kommen, dann habt ihr u.U. eine Woche Zeit zum Wiederspruch und Klage. Und wenn ihr Pech habt (Regelfall bei so einem Antrag), verweigert das Gericht die aufschiebende Wirkung der Klage und deine Freundin kann sofort mit dem Rückehrbescheinigung der Botschaft nach Hause fahren.

Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von altmatag am 25.07.2006 um 23:19:07

Arkha schrieb am 25.07.2006 um 23:02:08:
- eine Bescheinigung vom Arzt zur Hand haben, die Fluguntauglichkeit bescheinigt (Die kriegst Du in höherem Schwangerschaftsmonat von jedem vernüftigen Frauenarzt)


Wie bekommen wir denn eine Fluguntauglichkeitsbescheinigung?
Wenn wir nicht offiziel zum Arzt gehen können. Weil über unsere Bekannte, das wahren auch nur Ausnahmen.

Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von fons am 25.07.2006 um 23:24:50
Man ganz deutlich:

das Asyl soll doch rein taktisch Zeit gewinnen. Sowas nennt
man Asylmissbrauch. Sowas ist Schrott³

Mehr sag ich da nicht  :-/

Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von altmatag am 25.07.2006 um 23:27:12

fons schrieb am 25.07.2006 um 23:24:50:
Man ganz deutlich:

das Asyl soll doch rein taktisch Zeit gewinnen. Sowas nennt
man Asylmissbrauch. Sowas ist Schrott³

Mehr sag ich da nicht  :-/


Und was ist dann Deiner Meinung nach das beste und richtigste für uns?

Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von fons am 25.07.2006 um 23:29:37
Siehe Posting #2 von Mick.

Ehrlich währt am längsten.

Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von Arkha am 25.07.2006 um 23:43:00
Wenn ihr als private Patienten (Selbstzahler) zum Arzt geht, also die Kosten selbst bezahlt, braucht ihr kein Pass. Kein Arzt fragt nach Personalpapieren einen Privatpatienten (Selbstzahler). Ein Selbstzahler braucht keine Personalpapiere und keine Versicherungskarte vorzulegen. Ihr musst aber vermuttlich bar bezahlen, es sei denn der Arzt wäre bereit eine Rechnung an Dich auszustellen.

Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von altmatag am 25.07.2006 um 23:44:14
Ich weiß nicht ob Du die Bedingungen in den Vietnamesischen Krankenhäusern kennst. Aber ich habe dabei gutes Gefühl, wenn ich daran denke das unser Kind dort auf die Welt kommt.
Und darum möchte ich das in D die Geburt ist.

Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von fons am 25.07.2006 um 23:50:54
Verstehn kann ich das menschlich allemal. Aber ich kann dir keine
rechtliche Zauberlösung präsentieren. Und das verschleiern und
untertauchen... macht Ärger ohne Ende.

Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von Arkha am 26.07.2006 um 00:16:37
Hallo fons, hast Du Kinder?
Kinder bringen u. a. Ärger mit. Aber man nimmt es in Kauf, wenn man Kinder zeugt.  Ich habe und werde es wieder jeder Ärger in Kauf nehmen, damit mein Kind in einem deutschen statt XXX Krankenhaus zur Welt kommt.

Das Ärger von dem Du sprichst, ist nichst in vergleich mit dem, was man in Job und Karriere verpasst in userem kinderfreundlichen Land, aber man nimmt es in Kauf.

Eine rechtlich korrekte Lösung ist aber hier schwierig, weil es keine eindeutige höchstrichterliche Rechtssprechung dafür existiert, welche Rechte dein ungeborenes  Kind hat. Deswegen nimmt Dir einen guten Anwalt und sonst ist fast alles bereits gesagt.

Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von fons am 26.07.2006 um 00:24:08
Jetzt driftet das ab vom Recht zum ... na egal...

mein
Job hier..

(ob ich Kinder hab oder nicht...
ob ich das Recht so ok finde wie es ist....
ob ....usw -  spielt alles keine Rolle)

.. ist, das geltende Recht sachlich zu erklären. Was ihr daraus macht
is außer meiner Reichweite.

Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von Arkha am 26.07.2006 um 00:42:31
Hallo fons, entschuldige, ich wolle Dich nicht angreifen.
Es ist nur so, dass die rechtliche Situation bei ungeborenen Kindern nicht eindeutig ist (dazu hatten wir bereits mehrere Diskussionsrunden) und dazu noch ist alles, was mit Kindern zu tun hat, sowieso emotional mehr geladen. Deswegen ärgert man sich über solche scheinheilige Lösungen, wie "geht zur ABH, reis aus und komm mit FZF-Visum zurück".

Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von fons am 26.07.2006 um 00:47:16

Arkha schrieb am 26.07.2006 um 00:42:31:
Deswegen ärgert man sich über solche scheinheilige Lösungen, wie "geht zur ABH, reis aus und komm mit FZF-Visum zurück".

Boah:

scheinheilige Lösungen? Hmm das tut weh. Was verlangst du denn
von uns Admins hier?

Den Rat: tauch unter und alles wird gut? Oder was? >:(

Ich sag nix mehr hier

Titel: Re: Betrug?
Beitrag von Mono am 26.07.2006 um 07:28:35

Zitat:
Natürlich haben wir die Arztrechnungen selbst bezahlt. Denn unsere Bekannte ist privat versichert, und da ist das ja kein Problem.


Ob man eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung betrügt, ist wohl rechtlich gesehen kein Unterschied.

Ich kann mich dem Rat von Fons nur anschließen: Werdet ehrlich!

Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von Sophie am 26.07.2006 um 09:10:05
Sie wird ohne Paß keinen Aufenthalt bekommen und unter Umständen wenn ihr weiter lügt am Ende ausgewiesen. Wie willst du die Vaterschaft für ein Kind anerkennen, dessen Mutter eigentlich gar nicht hier ist?
Befolgt den Rat zur ABH zu gehen und schildert die Situation und sucht mit denen zusammen eine vernüftige Lösung.

Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von bamthwok am 26.07.2006 um 13:05:24

Zitat:
Ich weiß nicht ob Du die Bedingungen in den Vietnamesischen Krankenhäusern kennst. Aber ich habe dabei gutes Gefühl, wenn ich daran denke das unser Kind dort auf die Welt kommt.
Und darum möchte ich das in D die Geburt ist.


Sorry, aber das ist ein schwaches Argument. Soweit ich weiss, gibt es auch in Vietnam gute Privatkliniken, die ohne weiteres eine Entbindung vornehmen koennen. Eine normale Schwangerschaft ist schliesslich keine Krankheit und auch in Vietnam routinemaessiges Tagesgeschaeft. Woher nimmst Du dieses grosse Vertrauen in deutsche Krankenhaeuser?

Asyl wuerde ich auch ganz schnell vergessen, da Deine Freundin mit 99.99999%iger Sicherheit keinen Anspruch hat (koennte sie nur haben wenn sie 1. nicht ueber den Landweg nach Deutschland eingereist ist und 2. individuell von der vietnamesischen Regierung politisch verfolgt wird).

Desweiteren musst Du Dir ueberlegen, inwiefern Du Dich evtl. selbst strafbar machst. Siehe hierzu:

http://www.emhosting.de/kunden/fluechtlingsrat-nrw.de/system/upload/download_825.pdf

Gerade in Deinem Fall kann ich nur raten, so schnell wie moeglich mit Deiner Freundin zur ABH zu gehen. Ihr bewegt Euch auf sehr duennen Eis.

Ich koennte mir vorstellen, dass wenn Du der ABH versicherst, dass Du alle Kosten uebernimmst, die bis zu einer etwaigen Erteilung einer AE entstehen, die ABH (oder deren vorgesetzte Behoerde) Deiner Freundin zunaechst mal eine Duldung ausstellt bis der Rechtsanspruch auf eine AE ensteht. Dies liegt zumindestens im Ermessensspielraum der Behoerden (so glaube ich zumindest). Vielleicht kann ja ein Experte diese Moeglichkeit ja noch einmal detaillierter eroertern.

Solange Deine Freundin in der Illegalitaet lebt besteht die Gefahr, dass sie entdeckt wird und dann sofort abgeschoben wird (plus etwaiger Einreisesperre).

Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von ChicaLoca am 26.07.2006 um 14:31:36

bamthwok schrieb am 26.07.2006 um 13:05:24:
Solange Deine Freundin in der Illegalitaet lebt besteht die Gefahr, dass sie entdeckt wird und dann sofort abgeschoben wird (plus etwaiger Einreisesperre).

sehe ich ganz genauso
ist aber hier auch schon mehrfach und ausgiebig erklärt worden

also ab zur ABH - je eher, je besser - und die karten offen auf den tisch

mehr kann man dazu auch nicht sagen/schreiben


Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von Arkha am 26.07.2006 um 16:45:06

Zitat:
Solange Deine Freundin in der Illegalitaet lebt besteht die Gefahr, dass sie entdeckt wird und dann sofort abgeschoben wird (plus etwaiger Einreisesperre).

- Ohne Pass oder Rückkehrbescheinigung der Botschaft kann sie nicht abgeschoben werden.
- Verhaftet wird sie kaum, wenn sie auch zufällig entdeckt wird. Und wenn, dann für so lange, bis Du bei dem Richter aussagst, dass sie bei Dir wohnt und von Dir schwanger ist.
- Eine Ausweisung (nicht Abschiebung) ist zwar möglich, aber wiederum sehr unwahrscheinlich,  wenn keine Straftaten vorliegen. Das mit der Selbstzahlen bei dem Arzt sollt ihr ernst nehmen - eine Anzeige wegen einem Betrug ist nicht besonders hilfreich.

Natürlich kann man hier in der Forum euch nicht empfehlen noch weiter zu warten, bevor ihr zur ABH geht. Und theoretisch könnt ihr eine Strafe (eine kleine Geldstrafe) bekommen, aber ich habe durchgesetzt, dass meine Freundin hier bleibt und nicht ausreist, weil
- mir die Risiko der Reise zu hoch war
- Auch private Klinikin in Länder der dritten Welt verfügen nicht über die Möglichkeiten der deutschen Meddizin.
- nach der Geburt sollte die Frau durch den Partner und Ehemann unterstützt werden und nicht alleine auf eine FZF-Visum warten.
- die Flugreise nach Deutschland für ein neugeborenes Kind ein Risiko darstellt
u.s.w. Man kann noch hunderte von Argumenten bringen.

Wegen der Vaterschaftsannerkennung mach Dir keine große sorgen. Du sollst bei dem Besuch der ABH umbedingt eine eidelstaatliche Erklärung abgeben, dass es dein Kind ist. Sollte ABH aus eine Ausreise bestehen, ein Wiederspruch ggf. Klage einreichen. Kein Gericht wir deine Abschiebung zustimmen, wenn noch abschliessend geprüfft wird, ob das Kind deutscher ist, oder nicht.



Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von Saxonicus am 26.07.2006 um 17:06:46

Arkha schrieb am 26.07.2006 um 16:45:06:
- Auch private Klinikin in Länder der dritten Welt verfügen nicht über die Möglichkeiten der deutschen Medizin.



Wenn Du Dich da mal nicht täuschst.
Leider mußte ich schon verschiedentlich ärztliche Hilfe in Asien in Anspruch nehmen. Dabei habe Krankenhäuser und Arztpraxen kennengelernt, von deren Ausstattung und Behandlungsmöglichkeiten ich hier in Deutschland als einfacher Kassenpatient nur träumen kann.
Die Kosten für die Behandlung unter Einsatz modernster Gerätemedizin beliefen sich (nach Auskunft meiner Auslandskrankenversicherung) zudem nur auf ein Viertel bis ein Drittel dessen, was es in Deutschland gekostet hätte. Die Betreuung durch das Personal ließ keine Wünsche offen und die hier inzwischen üblichen Zuzahlungen wurden auch nicht fällig.

Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von Arkha am 26.07.2006 um 21:05:21
Ich bin in den fernen Osten nicht gewesen. Ich kann nur vermutten, dass in Ländern wie z.B. Indonesien, die über eine reiche traditionelle Oberschicht verfügen, die Behandlungsmöglichkeiten vorhanden sind.

In den über 30 Ländern, die ich besucht habe, war aber z.B. Zugang zur einer kompleten Lebenserhaltungssystem (die man braucht um z.B. Patienten in ein mehmonatige Komazustand zu versetzen) nicht möglich und insgesamt die Ausstattung der Intensivstationen war miserabel. Anders war es bei der relativen "Luxus"- Behandlungen, wie hochwärtige Zahnersatz: 300 statt 3000 € in Deutschland, bei teilweise besseren Ausstatung und Qualität. Die Frauenkliniken (Geburtshaüser) sind der Stellung der Frau in dieser Gesellschaften entsprechend. Und kaum eine Klinik war darauf ausgerichtet frühgenborenes Kind oder ein Kind mit einer Behinderung zu versorgen (Starke Männer der Dritten Welt wollen keine Schwächlinge als Nachkommen).

Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von Saxonicus am 26.07.2006 um 21:14:06

Arkha schrieb am 26.07.2006 um 21:05:21:
In den über 30 Ländern, die ich besucht habe, war aber z.B. Zugang zur einer kompleten Lebenserhaltungssystem (die man braucht um z.B. Patienten in ein mehmonatige Komazustand zu versetzen) nicht möglich und insgesamt die Ausstattung der Intensivstationen war miserabel.




Nun mach mal nicht die Pferde scheu. Es geht hier schlicht und ergreifend um eine Geburt, nichts mehr und nichts weniger.

Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von Arkha am 27.07.2006 um 00:54:05

Zitat:
Nun mach mal nicht die Pferde scheu. Es geht hier schlicht und ergreifend um eine Geburt, nichts mehr und nichts weniger.

Ja, und nachdem ich die Zustände dort bei und nach der Geburt kennengelernt habe, kann ich nur sagen: "Wenn Du deine Frau/Freundin/Schwester/etc. keinem Folter und keinen Erniedrigungen aussetzen willst, sorge dafür, dass die Geburt in einem west-europäischen Land geschieht."

Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von ronny am 27.07.2006 um 06:49:42

Zitat:
: "Wenn Du deine Frau/Freundin/Schwester/etc. keinem Folter und keinen Erniedrigungen aussetzen willst, sorge dafür, dass die Geburt in einem west-europäischen Land geschieht."


Mir scheint Du übertreibst da ein wenig ;)


Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von Zeppelin am 27.07.2006 um 09:30:37
Also altmatag!

Kluge, gutgemeinte Tips hast Du hier mehr genug bekommen (wie ich dem Theared entnommen habe.) Denen schließe ich mich hiermit an!
Um so länger Du / Ihr zöger(s)t, desto prekärer wird die Situation.

Es mag sein, dass einige meine Meinung nicht teilen, aber ich traue den Behörden. Wenn die irgend etwas für Euch tun können, dann werden sie es auch machen. Da bin ich mir sehr sicher.

Sofern es zutrifft, dass die angehende Mutter tatsächlich ihren Pass an eine Schlepperbande hat abgeben müssen, ist eine Anzeige dieser Typen eh längst überfällig.

Und man kann auf jeden Fall davon ausgehen, dass das Wohl von Mutter und Kind nicht ernsthaft gefährdet werden wird.
Aber das setzt gegenseitiges Vertrauen voraus. Dann lassen sich auch Lösungen finden.
Es wird hingegen kaum mit Verständnis zu rechnen sein, wenn die Angelegenheit immer weiter hinausgezögert wird.

Ich will hier nicht klugscheißern. Aber ich halte es für unverantwortlich, aufgrund einer Dämonisierung des geltenden Rechts den Weg in die Legalität vollends zu verbauen!
Es wird sicher nicht einfach und bedarf jeder Menge guten Willens der beteiligeten Behörden, aber an denen kommt ihr eh' nicht vorbei.
Von so formalrechtlichen Ansichten wie § 263 StGB (siehe Mono) will ich gar nicht reden. Aber wenn Du Dich schon so sehr zu Mutter und Kind bekennst, frage ich mich schon, weshalb keine Bereitschaft zur Eheschließung bei Euch vorzuliegen scheint.

Bist Du deutscher Staatsbürger und Kindesvater, ist Dein Kind ebenfalls Deutsche(r) und die Mutter wird ihr Sorgerecht wahrnehmen können.

Also auch meinerseits die dringende Empfehlung: So schnell wie möglich zur ABH!

Mit wohlwollenden Grüßen
Zeppelin

Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von altmatag am 27.07.2006 um 16:59:40

Zeppelin schrieb am 27.07.2006 um 09:30:37:
Aber wenn Du Dich schon so sehr zu Mutter und Kind bekennst, frage ich mich schon, weshalb keine Bereitschaft zur Eheschließung bei Euch vorzuliegen scheint.


Natürlich ist der Wunsch das wir Heiraten vorhanden. Aber eben noch nicht jezt.

Wir werden uns auch umgehend bei den Behörden melden.
Aber es stört mich noch eine Sache.
Das ist, das ich bei der ABH eine Verpflichtungserklärung für Kostenübernahme abgeben muß.
Bei der Auffangstelle für Asylbewerber muß ich das aber nicht. Weil dort bekommt Sie einen Arzt zugewiesen.
Wenn ich da falsch liege, sag es mir bitte.

Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von tatzi5 am 27.07.2006 um 17:28:52

altmatag schrieb am 27.07.2006 um 16:59:40:
Aber es stört mich noch eine Sache.
Das ist, das ich bei der ABH eine Verpflichtungserklärung für Kostenübernahme abgeben muß.
Bei der Auffangstelle für Asylbewerber muß ich das aber nicht. Weil dort bekommt Sie einen Arzt zugewiesen.
Wenn ich da falsch liege, sag es mir bitte.


Deine Meinung in dieser Richtung finde ich nicht OK.
Du setzt ein Kind in die Welt, möchtest die Frau behalten aber Deine Barschaft schonen bzw. möchtest auf nichts verzichten.
Also soll nach Deiner Meinung der Steuerzahler zahlen ????
Wenn ich da falsch liege, sag es mir bitte ......

Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von Grista am 27.07.2006 um 17:55:29
hallo,

also ok finde ich das auch nicht, du willst zwar das dein Kind hier in Deutschland auf die Welt kommt, doch finanziell daran willst du dich wohl nicht beteiligen. :o

Bzgl. Asyl wurde in den anderen Threads ja schon genug gesagt das da die aussichten schwindend gering sind und je länger du wartest bzgl. der ABH um so schwerer wird es für euch beide.

Ich kann dir nur den Tipp geben geht zur ABH seit ehrlich.

Zudem kannst du ja nicht verlangen das der deutsche Staat die Kosten für dein Kind übernimmt, nur weil du keine VE abgeben willst. :(

Grüße

Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von bamthwok am 27.07.2006 um 18:41:49
Liebder Almatag,

so sehr die Kosten auch ein Problem sind, aber es ist der falsche Gedankenweg, deswegen mit einem Asylantrag zu liebaeugeln, der sowieso 0 Chance hat anerkannt zu werden. Man sucht sich so etwas nicht einfach aus. Ich wuerde das Asylmissbrauch nennen unter dem dann evtl. spaeter einmal ein "echter" Asylant leiden muss.

Wie schon zuvor geschrieben koennte Deine Freundin dann auch nicht mehr bei Dir wohnen. Ich koennte mir vorstellen, dass Deine Freundin lieber in Vietnam das Kind zur Welt bringen moechte, als in einem deutschen Asylantenheim auf die Geburt zu warten. Desweiteren bin ich mir gar nicht sicher, ob Du dann als Vater nicht trotzdem fuer die Kosten der Geburt aufkommen muesstest.

Ihr habt nun einmal das Pech, dass die Kosten der Geburt nicht von einer Krankenversicherung uebernommen werden koennen.

Ich finde es gut von Dir, dass Du Dich hier im Forum ueber alle Moeglichkeiten informierst. Die Situation ist ja wahrlich nicht einfach fuer Dich. Viele andere, wuerden wahrscheinlich vor der Situation weglaufen.

Daher wuensche ich Euch viel Kraft und nur das Beste!

Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von Arkha am 27.07.2006 um 18:58:23
Auf die mit dem Asylantrag verbundenen gefahren hat man bereits ausreichend hingewiesen.

Mit den Kosten läuft es folgendermaßen:
- sollte deine Freundin von der ABH wohlwollend behandelt werden, so wird ABH als Voraussetzung die Übernahme aller Kosten verlangen. "Wohlwollend" wäre in dem Fall z.B., wenn ABH auf die Maßnahmen zur Vorbereitung einer Abschiebung/Ausweisung bis zum Geburt des Kindes verzichtet.

- sollte dagegen die ABH eine sofortige Ausreise verlangen und mit allen Mitteln Druck ausüben, dann hat deine Freundin nichts zu verlieren, wenn sie sich bei Sozialamt meldet. Da ihr zusammen wohnt, wird Sozialamt prüfen, ob dein Einkommen für euch beide ausreichend ist. Wenn "ja", dann wird ihr Antrag abgelehnt und Du muss die Kosten der Geburt tragen (es sind ca. 2000,- € im Normalfall). Nach der Geburt ist das Kind bei Dir familienversichert, wenn Du in einer gesetzlichen Versicherung bist.

Deine Freundin wird aber auch in Zukunft eine KV brauchen. Such mal hier in Foren. Es gab bereits ausreichend Antworten darüber, wie man in eine gesetzliche KV kommt. Da sie vermuttlich noch relativ jung ist, ist auch private KV nicht besonders teuer.

Titel: Re: Betrug?
Beitrag von Marco_D. am 27.07.2006 um 22:45:01

Mono schrieb am 26.07.2006 um 07:28:35:
Ob man eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung betrügt, ist wohl rechtlich gesehen kein Unterschied.

Ich kann mich dem Rat von Fons nur anschließen: Werdet ehrlich!



Ich kann zwar auch nicht gutheißen, wie sie mit der ganzen Angelegenheit umgehen.
Aber ich wäre vorsichtig mit solchen Anschuldigungen. Wenn die Bekannte privat versichert ist, bekommt sie die Rechnung des Arztes und muß diese selbst bezahlen. Wenn sie die Rechnung bei der Versicherung einreicht, bekommt sie die Rechnung erstattet. Aber ich bezweifle, dass sie die einreicht, da sie ansonsten der Versicherung erklären muß, warum die Geburt nicht stattgefunden hat....

Titel: Re: Betrug?
Beitrag von fons am 27.07.2006 um 22:59:46

Marco_D. schrieb am 27.07.2006 um 22:45:01:
Wenn die Bekannte privat versichert ist, bekommt sie die Rechnung des Arztes und muß diese selbst bezahlen. Wenn sie die Rechnung bei der Versicherung einreicht, bekommt sie die Rechnung erstattet.  


Öhm .. liest du denn eigentlich, bevor du schreibst?

Sie ist eben NICHT versichert. DAS is ja das big P   :-/

Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von nixwissen am 27.07.2006 um 23:01:52
Hi,

Also ich finde das auch sehr halbherzig. Freundin hier behalten, Kosten schmal halten aber nicht heiraten wollen?
Das gemeinsame Kind bindet doch ohnehin mehr als die Heirat!
Ich verstehe nicht, was gegen eine Heirat sprechen sollte.
Wenn erstmal bei der ABH eine Duldung erreicht wurde, würde eine Heirat wirklich alles viel einfacher machen.

Wenn Ihr bei der Geburt verheiratet seid, dann brauchst Du Dir auch über die Kosten der Geburt keine Gedanken mehr machen, sofern Du gesetzlich versichert bist.

Erstmal braucht sie aber natürlich einen legalen Status und da seid Ihr auf etwas Wohlwollen der ABH angewiesen.
Ein völlig unbegründeter Asylantrag kann das komplett zunichte machen.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von fons am 27.07.2006 um 23:15:08
Ich versuch das mal zu Ende zu bringen:

rein rechtlich/formal dürfte all diskutiert sein!

Ist denn noch irgendwas unklar was formelle/rechtliche Dinge
angeht. Ansonsten kommt hier bald:  :closed

da das abdriftet sonst.. ggf im Userforum fortzusetzen.. abba
ich wart noch 1 Tag - ob Fragesteller  ....


Titel: Re: Betrug?
Beitrag von Marco_D. am 27.07.2006 um 23:34:13

fons schrieb am 27.07.2006 um 22:59:46:
Öhm .. liest du denn eigentlich, bevor du schreibst?

Sie ist eben NICHT versichert. DAS is ja das big P   :-/


Natürlich habe ich das mitbekommen. Aber wenn ich den Thread hier richtig verstanden habe, ist die schwangere Freundin unter dem Namen einer Bekannten des Threaderstellers bisher einmal - einige Male zum Arzt gegangen. Daraufhin wurde dem Threadersteller, Leistungserschleichung bzw. Betrug bei der KV vorgeworfen. Der Threadersteller hat daraufhin gesagt, dass die Bekannte, deren Identität "geliehen" wurde privat versichert ist und er daher die Rechnung ohne Probleme selbst bezahlen kann.
Daraufhin wurde ihm Betrug der PV vorgeworfen.Ich versuchte lediglich zu erklären, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass die Versicherung betrügt wird, wenn die Bekannte tatsächlich privat versichert ist.
Kurzum: Mit Bekannte im vorigen meinte ich die Bekannte, die die Identität beim Arzt geliehen hat und nicht die Freundin. Für Freundin hätte ich auch Freundin gesagt. ;)

Naja, wir brauchen das ganze nicht weiterdiskutieren. Ich wollte nur meine Meinung zu der Aussage von Mono darlegen

Titel: Re: Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
Beitrag von fons am 27.07.2006 um 23:38:41
OK im Kern einich:

ned versichert... Betrug im Spiel

Mann bin ich doof. Hab im Mom leider zu viel um Ohrs...
Warum hab ich so lange gewartet:

:closed

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