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welche möglichkeit gibt es das er jetzt zurück dar (Gelesen: 33.892 mal)
DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #60 - 25.01.2007 um 14:00:01
 
Cecilia schrieb am 25.01.2007 um 13:33:46:
Wie geht es jetzt weiter ? ich war bei der Ausländerbehörde und sie haben gesagt er soll ein Antrag auf FZF stellen.


richtig

Zitat:
Wird es keine probleme aber geben bei der botschaft in marokko weil er ja noch eine einreise sperre hat für deutschland ?? !!


er wird vor Befristung kein Visum zur Einreise bekommen


Zitat:
und das andere wie bekomm ich raus das er bei einreise wegen der reststrafe nicht verhaftet wird. damals wurde er ja aus der haft aus abgeschoben...


Frage bei der zuständigen Staatsanwaltschaft nach (Az. des Strafverfahrens ist notwendig)



DC
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Cecilia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #61 - 25.01.2007 um 14:05:49
 
Danke Don. Mein Mann geht also zur Botschaft in Marokko und stellt das Visum.

Schickt die Botschaft dann das Visum hier her zur Ausländerbehörde ?

oder gibt sie ihm den Antrag gleich wieder zurück und sagt da ist eine Einreisesperre ?

Wann befristet die Behörde denn ? warum sagt sie mir er soll ein visum stellen wenn die Sperre noch nicht befristet ist ?

fragen über fragen.

Viiiiiiiielen Dank 4 ur help und informationen
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #62 - 25.01.2007 um 14:20:57
 
Hi,

wenn der Visumantrag vorliegt wird dieser zunächst per Datensatz an die zust. ABH übermittelt, das "Papier" folgt auf dem Dienstweg.
Wenn der Datensatz bei der ABH ist, weiß die ABH, dass ihr jetzt verheiratet seid und wird entsprechend die Befristung bescheiden (andere Fristen als Nichtverheiratete).
Die Frist wird entsprechend verfügt und eine Zustimmung zur Einreise der Botschaft übersand (per Datensatz zurück). Danach kann das Visum zur Einreise
erteilt werden.
Nach Einreise Meldung bei der ABH und Beantragung der AE nach § 28 Abbs. 1 AufenthG incl. Verpflichtung zum Integrationskurs. Mit der Erteilung der ABH wird
wird ebenfalls die Erwerbstätigkeit gestattet (beinhaltet auch die selbständige Erwerbstätigkeit). Die Fristen für die NE und evtl. Einbürgerung fangen ebenfalls
dann an.



DC
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Cecilia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #63 - 25.01.2007 um 14:30:04
 
Du bist SUPER Smiley DANKE jetzt versteh es  100 %

Mein Mann soll hinmachen und den Visumsantrag stellen Smiley
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ronny
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Antwort #64 - 25.01.2007 um 14:34:10
 
Cecilia schrieb am 25.01.2007 um 14:30:04:
Mein Mann soll hinmachen und den Visumsantrag stellen 


Und Dir eine Vollmacht hierfür schicken:

Zitat:
Frage bei der zuständigen Staatsanwaltschaft nach (Az. des Strafverfahrens ist notwendig)


Sonst gibts u.U. keine Auskunft Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #65 - 25.01.2007 um 14:41:01
 
Cecilia schrieb am 25.01.2007 um 14:30:04:
Du bist SUPER Smiley DANKE jetzt versteh es  100 %

Mein Mann soll hinmachen und den Visumsantrag stellen Smiley


Keine Ursache


@ronny thx  Zwinkernd


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #66 - 25.01.2007 um 14:52:04
 
oki doki Smiley

vielen Dank ich halt euch auf dem laufenden
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #67 - 25.01.2007 um 15:12:12
 
Cecilia schrieb am 25.01.2007 um 14:52:04:
oki doki Smiley

vielen Dank ich halt euch auf dem laufenden



das wäre schön, denn manche User hier denken, dass die ABH'ler falsche Auskünfte geben !  Zwinkernd
Dieses muss widerlegt werden.

DC
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Antwort #68 - 05.04.2007 um 13:40:37
 
weinend weinend weinend


ich hab gerade bei der Ausländerbehörde angerufen. Und die hatten die Staatsanwaltschaft angeschrieben die Reststrafzeit auf Bewährung abzusetzten.

und die Ausländerbehörde hat die Antwort von der Staatsanwaltschaft bekommen und das abgelehnt. also die Reststrafe wird nicht auf bewährung ausgesetzt.

was machen wir denn jetzt Griesgrämig

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Antwort #69 - 05.04.2007 um 14:29:05
 
Zitat:
was machen wir denn jetzt

Rest absitzen?

Wäre er kein Ausländer gewesen, sondern Detuscher hätte er die Strafe ja auch absitzen müssen. Er hat halt nur ne "Pause" bekommen. Kommt er zurück, ist die Pause vorbei.
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Cecilia
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Antwort #70 - 05.04.2007 um 15:04:41
 
Danke Inge.

Kann es sein das abgelehnt wurde weil mein Mann den Antrag noch nicht gestellt hat.

Weil die Ausländerbehörde gesagt hat wir schreiben denen..

Was denkt ihr ?

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Antwort #71 - 05.04.2007 um 20:22:37
 
die StA entscheidet nicht über die Frage, ob die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Dies macht die Strafvollstreckungskammer und dies ist ein Gericht.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #72 - 11.04.2007 um 16:27:15
 
inge schrieb am 05.04.2007 um 14:29:05:
Rest absitzen?

Wäre er kein Ausländer gewesen, sondern Detuscher hätte er die Strafe ja auch absitzen müssen. Er hat halt nur ne "Pause" bekommen. Kommt er zurück, ist die Pause vorbei.


Nach Halb- oder Zweidrittelstrafe kommen aber viele auf freien Fuß.

Gruß, ULF
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Antwort #73 - 16.04.2007 um 08:36:19
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Antwort #74 - 04.05.2007 um 14:53:26
 
Hallo ihr Lieben,

ich hab mal eine Frage. Mein Mann hat vor ca. vier Wochen ja den Antrag auf Aussetzung der Reststrafe auf Bewährung an das Gericht/Staatsanwaltschaft geschickt. Jetzt müsste das ja zu Entscheidung an die Strafvollstreckungskammer weiter geleitet worden sein.

Da ich wir noch keine Antwort bekommen habe, frage ich mich ob jemand von Euch sagen kann wie lange so etwas in etwa dauert ?

Denkt ihr ich kann mal bei der Straffvollstreckungskammer anrufen und nachfragen ?

Vielen Dank und Gruss, 

Ceci
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