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welche möglichkeit gibt es das er jetzt zurück dar (Gelesen: 33.671 mal)
Cecilia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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05.07.2006 um 11:43:31
 
Hallo ihr lieben,

ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich habe meinen freund in Marokko kennengelernt. Er ist hier in Deutschland aufgewachsen, Ausbildung und seine Familie ist auch hier. Er wurde vor ca. 4 Jahren ausgewiesen wegen einer Verurteilung.


ich vermisse ihn sehr und wir möchten das er wieder hier zurück ist ! Welche Möglichkeiten haben wir das er wieder einreisen darf und wieder hier leben kann ?

Vielen Dank für eure hilfe !!
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 05.07.2006 um 19:36:07
 
Hi,
zunächst müsste er einen Antrag auf Befristung der
Wirkung der Ausweisung stellen. Dann weiß er zu-
mindest, wie lange er nicht mehr nach D. kommen
darf.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Cecilia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 06.07.2006 um 13:31:46
 

Danke Mick für deine Hilfe,

wo genau stellt man diesen antrag und was für gründe muss man angeben ?

mit was können wir im besten fall rechnen ?

Viele Grüsse
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Sophie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 06.07.2006 um 16:27:48
 
Den Antrag auf Befristung der Ausweisung stellt man bei der Ausländerbehörde die ihn ausgewiesen und abgeschoben hat. Wenn er also wieder einreisen will, muss der Grund in dem formlosen Antrag auf Befristung der Ausweisungsverfügung angegeben werden.
Es wird dann geprüft-kann bis zu 3 Monaten dauern- und in der Folge müssen wohl noch die Kosten, welche durch die Abschiebung entstanden sind, beglichen werden.
Also einfach mal den Antrag stellen und dann seid ihr schlauer!
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #4 - 06.07.2006 um 16:55:11
 
Sophie schrieb am 06.07.2006 um 16:27:48:
...und in der Folge müssen wohl noch die Kosten, welche durch die Abschiebung entstanden sind, beglichen werde...

im ersten posting steht nix von abschiebung nur von ausweisung

@cecilia
ist er denn auch abgeschoben worden oder seinerzeit nach verfügung der ausweisung fristgerecht ausgereist ?
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Zeppelin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 06.07.2006 um 22:06:15
 
ChicaLoca schrieb am 06.07.2006 um 16:55:11:
im ersten posting steht nix von abschiebung nur von ausweisung

@cecilia
ist er denn auch abgeschoben worden oder seinerzeit nach verfügung der ausweisung fristgerecht ausgereist ?

Danke Dir für den Hinweis auf diesen "feinen" Unterschied.  Smiley
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Cecilia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 06.07.2006 um 22:17:37
 
hi, danke für eure antworten und eure hilfe.

Also er wurde ausgewiesen.

er wurde damals zu 3,5 jahren haft verurteilt. er sass 1,5 Jahre und wurde dann ausgewiesen.

jetzt ist er mittlerweile über 3,5 Jahre ausgewiesen...


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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #7 - 07.07.2006 um 08:47:13
 
Cecilia schrieb am 06.07.2006 um 22:17:37:
Also er wurde ausgewiesen.
er wurde damals zu 3,5 jahren haft verurteilt. er sass 1,5 Jahre und wurde dann ausgewiesen.

ja, ausgewiesen aufgrund der straftat - das ist klar
ABER
wurde er aus der haft heraus abgeschoben ?
das klingt nämlich so
dann stehen ja auch noch abschiebungskosten "im raum", die beglichen werden müssen

zudem müßte man wissen, ob die ausweisung schon bei erlass der verfügung befristet wurde (was ich mir jetzt nicht vorstellen kann)

aber wie dem auch sei
fakt ist wohl, dass eine einreisesperre vorliegt und er die befristung beantragen kann
das sollte aber auch begründet werden
die ABH wird wohl kaum einem befristungsantrag stattgeben, wenn kein besonderer grund (z.b. eheschließung mit einer dt. staatsangehörigen bzw. familienzusammenführung) vorliegt



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Cecilia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 07.07.2006 um 11:58:19
 
ist familienzusammenführung der einzige grund für eine Befristung ? ...
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Cecilia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 13.07.2006 um 11:44:29
 
ALso ich war jetzt bei der Ausländerbehörde die ihn seinerzeit ausgewiesen hat.


wir bzw er soll ein Antrag auf Befristung stellen den wir bei der Ausländerbehörde einreichen sollen. Dabei soll er die Gründe angeben.


Wie denkt ihr stehen die Chancen ob und für wann er die Befristung bekommt ?

Hintergrundinformation:

er wurde 2001 zu 3,5 Jahre Haft verurteilt.

Saß davon 1 jahr und 8 Monate

und wurde 2003 ausgewiesen

er ist jezt seit 3 Jahre und 5 Monaten ausgewiesen.


Wäre sehr nett wenn ich ein feedback euch  bekomme

lieben gruss


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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #10 - 13.07.2006 um 12:19:50
 
Cecilia schrieb am 13.07.2006 um 11:44:29:
Wäre sehr nett wenn ich ein feedback euch  bekomme

da kann man aber nix zu sagen
außerdem wird sich hier wohl auch jeder ABH-mitarbeiter davor hüten, eine (glaskugel-)prognose abzugeben
man kennt die akte nicht und kann nicht voraussagen, wie die zuständige ABH entscheidet
jeder fall ist ein einzelfall und bedarf einer einzelfallentscheidung !!!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 31.07.2006 um 11:17:28
 
Wir haben den Befristungs-Antrag fertig, und ich werde ihn diese Woche für mein Freund bei der Behörde abgeben.


Was wäre eigentlich der nächste Schritt ?
Die Ausbildungsstelle von damals hat meinem Freund bereits eine Stelle angeboten wenn er wieder zurück kommen darf.

Wäre das ein Grund für die Behörde ihm eine Aufenthaltserlaubnis wieder auszustellen.

Vielen Dank für info

und herzlichen Dank für eure hilfe

Smiley


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 09.08.2006 um 10:29:50
 
Fals meinem Freund die Sperre für demnächst befristet wird, und er die Zusicherung von seinem ehemaligen Arbeitgebers auf eine Stelle bekommt, würde das ausreichen ihm ein Visum zu erteilen ?


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #13 - 09.08.2006 um 10:50:29
 
Cecilia schrieb am 09.08.2006 um 10:29:50:
Fals meinem Freund die Sperre für demnächst befristet wird, und er die Zusicherung von seinem ehemaligen Arbeitgebers auf eine Stelle bekommt, würde das ausreichen ihm ein Visum zu erteilen ?


Nein nicht unbedingt Zwinkernd

Für jeden Aufenthalt in Deutschland bedarf es eines Aufenthaltszwecks Zwinkernd

Für welchen Zweck soll er einreisen wollen ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Cecilia
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Antwort #14 - 09.08.2006 um 11:06:41
 
ronny schrieb am 09.08.2006 um 10:50:29:
Nein nicht unbedingt Zwinkernd

Für jeden Aufenthalt in Deutschland bedarf es eines Aufenthaltszwecks Zwinkernd

Für welchen Zweck soll er einreisen wollen ?

Grüße
Ronny Zwinkernd



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Grüsse
Ceci
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