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welche möglichkeit gibt es das er jetzt zurück dar (Gelesen: 33.667 mal)
Cecilia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #30 - 22.08.2006 um 11:21:31
 
Wir möchten aber hier in Deutschland heiraten Griesgrämig

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maki
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Antwort #31 - 22.08.2006 um 11:25:32
 
Cecilia,

es ist nicht sicher ob dein Freund jemals wieder nach D kann, ob mit dir verheiratet oder nicht.

Falls du unbedingt mit ihm zusammenleben möchtest, solltest du in Erwägung ziehen, zu ihm zu ziehen.

Hoffe du verstehst mich nicht nicht falsch Smiley

Gruß,

maki
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Abu
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Antwort #32 - 22.08.2006 um 12:16:12
 
Cecilia schrieb am 22.08.2006 um 11:21:31:
Wir möchten aber hier in Deutschland heiraten Griesgrämig

Das wäre dann erst in etlichen Jahren möglich, denn:
Doc schrieb am 20.08.2006 um 00:32:18:
Eine Befristung ohne anderen besonderen Grund, nach Deutschland wieder einreisen zu wollen dürfte wegen einer Ausweisung nach § 47 (1) AuslG oder § 53 AufenthG auf bis zu 12 Jahren laufen.


Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #33 - 22.08.2006 um 13:09:12
 
Hi Ceci,

ich wollte kurz noch auf eine Frage zurückkommen, die Du weiter oben geschrieben hast:
Zitat:
Was denkt ihr was für weitere Unterlagen die sich für ihn positiv auswirken, können wir beilegen?

In Marokko gibt es zwei Varianten des Führungszeugnisses:
Ein "einfaches", das die Polizei ausstellt und einen "Auszug aus dem Strafregister". Diesen erhält man (soviel ich weiß) als Marokkaner am Tribunal des Geburtsortes (keine Gewähr), Infos auch beim Justizministerium.
Für Euren Fall  wäre sicherlich Beides sinnvoll.

Ob Ihr mit einem Visumsantrag allerdings ohne Heirat viel erreichen werdet  unentschlossen das wurde ja schon ausführlich besprochen...

Viel Glück,
line
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Sondra
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heißt Holzweg.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #34 - 22.08.2006 um 13:16:57
 
Cecilia schrieb am 22.08.2006 um 11:21:31:
Wir möchten aber hier in Deutschland heiraten Griesgrämig

Überlegt euch folgende Variante: ihr heiratet in Marokko, standesamtlich und ganz bescheiden, stellt den Antrag auf Befristung und beantragt gleichzeitig das Visum zur Familienzusammenführung und dann, wenn alles überstanden ist und dein (dann) Mann hier bei dir, feiert ihr mit Familie und Freunde ein "rauschendes" Fest der Wiedersehensfreude und auch als "Nach-Hochzeit" so zu sagen. Wäre das eine Alternative?

Smiley S
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Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
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Cecilia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #35 - 23.08.2006 um 11:45:21
 


Also ich denke wir werden jetzt mal um auch die vier Wochen frist einzuhalten das polizeiliche Führungzeugnis schicken und wir werden die Abschiebekosten überweisen.


Vielen Dank Ihr Lieben für Eure Infos und Hilfe.
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Yobo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #36 - 23.08.2006 um 11:50:21
 
Liebe Sondra,

wieso hast Du denn Dein Bild gewechselt?

Das Foto mit der Katze, die sich selbst als Löwe im Spiegel sieht, fand ich viel netter.


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Abu
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Antwort #37 - 23.08.2006 um 23:33:56
 
Yobo schrieb am 23.08.2006 um 11:50:21:
Liebe Sondra,

wieso hast Du denn Dein Bild gewechselt?

Das Foto mit der Katze, die sich selbst als Löwe im Spiegel sieht, fand ich viel netter.



Ein Schelm ist, wer Böses dabei denkt...

Abu
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Yobo
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Antwort #38 - 24.08.2006 um 08:13:45
 
"Ein Schelm ist, wer Böses dabei denkt..."

Bitte?


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Abu
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Antwort #39 - 25.08.2006 um 23:07:25
 
Vergiß es...  Zwinkernd

Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #40 - 25.08.2006 um 23:13:14
 
Öhm..

@ all

in Sachthreads sowas (wegen new Avatar/Userbild) bitte lassen
und auf PM-Basis verlagern. Danke  Cool
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Karolina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #41 - 26.08.2006 um 23:22:28
 
Hallo Cecila,

ich bin mit einem abgeschobenen Ausländerverheiratet und wir haben in der Zwischenzeit einen Sohn, wir haben eine Befristung von 5 Jahre.

Die 5 Jahre haben wir bekommen auf Grund unserer Eheschließung, wir haben dagegen Einspruch erhoben.

Ich habe alles durch von Ausländerbehörde, Regierungspräsidium und Verwaltungsgericht, die 5 Jahre sind geblieben.

Es gab eine geringe Chance, das wir bei der Verhandlung vorm Verwaltungsgericht einen Vergleich machen könnten mit der Ausländerbehörde.
Die AB ist nicht darauf eingegangen und es ist dabei geblieben.

Du solltest Dich ganz genau erkundigen und Dir überlegen, ob Du das auf Dich nehmen willst.

Karolina
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-alien-
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #42 - 27.08.2006 um 16:49:16
 
Also so wie ich das Gerade raus gelesen habe sollte er auf jeden fall eins bedenken, das Wenn er wieder einreist noch 2 Jahre endstraffe offen hat oder hat er die Auf Bewährung bekommen?? wenn nicht wurde er vorzeitig wegen den 456 a StPO aus der Haft entlassen, das würde dann aber Heisen wenn er wieder einreist muss er wieder in Haft. Frag ihn ob er einen Brief bekommen hat wo Belehrungsniederschrift Maßnahme gem. 456 a StPO bekommen hat oder Unterschrieben hat.
Das Sollte er dann nämlich auch noch mit einplanen auf jeden fall viel glück.  Zwinkernd
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Cecilia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #43 - 28.08.2006 um 12:25:10
 
Vielen Dank Karolina und Alien für diese Hinweise.

wisst ihr ob ich mit einer Vollmacht von ihm beim Gericht seine Akte einsehen darf ?

Karolina wie lang müsst ihr noch warten. Seit wann ist er ausgewiesen ?


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-alien-
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Antwort #44 - 28.08.2006 um 14:36:54
 
Denke schon das Eine Vollmacht ausreichend ist, ein Anwalt braucht ja auch nicht mehr.  Smiley

Was ich auch noch beachten würde wenn es eine BTMG Straftat war also was mit Drogen, das er den Behörden freiwillig anbietet sich einer Haarkontrolle zu unterziehen, das Macht sich in der Akte sehr gut und ist auf jeden fall ein plus punkt.
Hoffe hab ein bischen weiter Helfen können, weiterhin viel glück.
Zwinkernd
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