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welche möglichkeit gibt es das er jetzt zurück dar (Gelesen: 33.889 mal)
maki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #45 - 28.08.2006 um 15:41:12
 
Zitat:
Was ich auch noch beachten würde wenn es eine BTMG Straftat war also was mit Drogen, das er den Behörden freiwillig anbietet sich einer Haarkontrolle zu unterziehen, das Macht sich in der Akte sehr gut und ist auf jeden fall ein plus punkt.

Das kostet doch viel Geld so ein Test, wer sollte dafür zahlen?
Abgesehen davon ist ein BTMG vergehen nicht immer mit Drogenkonsum verbunden.
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-alien-
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: welche möglichkeit gibt es das er jetzt zurück
Antwort #46 - 29.08.2006 um 08:52:51
 
Zitat:
Das kostet doch viel Geld so ein Test, wer sollte dafür zahlen?
Abgesehen davon ist ein BTMG vergehen nicht immer mit Drogenkonsum verbunden.


Nun gut den Test wird man wohl oder übel selber zahlen müssen, aber notfalls gehet auch ein Orintest oder Blutest ist auf jeden fall besser als gar nichts.
Ist schon klar wenn einer nur gedielt hat und nichts Konsumiert hat braucht er so einen Test nicht, aber schadet bestimmt auch nicht weil er trotzdem Kontakt zu Illegalen Gift gehabt hat.
Und man so wenigstens den Sachbearbeitet schriftlich zeigen kann, das Man nichts Illegales Konsumiert und er das Problem so aus schlissen kann.  Zwinkernd
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Cecilia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: welche möglichkeit gibt es das er jetzt zurück
Antwort #47 - 29.08.2006 um 10:49:32
 
Er hat nicht gegen das BTMG verstoßen Smiley

wir legen ein führungszeugnis bei das er in marokko straffrei war.
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Cecilia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Bearbeitungsdauer für Befristungsantrag?
Antwort #48 - 29.09.2006 um 13:38:03
 
Grüsst Euch,


wisst Ihr wie lange es dauert bis die Behörde die Entscheidung schickt.

Also wir haben ein Befristungsantrag für mein Verlobten gestellt.
Daraufhin haben wir ein Schreiben der Behörde bekommen, dass die Abschiebekosten überwiesen werden müssen.

Das haben wir gleich gemacht.

Wann können wir jetzt mit dem Bescheid der Behörde rechnen.

Vielen Dank wenn Ihr hierzu Informationen habt.

Lieben Gruss

Ceci
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bearbeitungsdauer für Befristungsantrag?
Antwort #49 - 30.09.2006 um 00:56:50
 
Cecilia schrieb am 29.09.2006 um 13:38:03:
wisst Ihr wie lange es dauert bis die Behörde die Entscheidung schickt.


Hi,
konkrete Infos gibt es dazu nicht. Kommt auf den Arbeits-
anfall bei der jeweiligen ABH an. Ggf. dort nachfragen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Cecilia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visum auf Eheschließung?
Antwort #50 - 19.10.2006 um 09:42:30
 
Hallo ihr lieben Smiley

Die Akte von meinem Verlobten wurde nachdem wir die Abschiebekosten überwiesen haben von der Ausländerderbehörde der Stadt die ihn ausgewiesen hat -> an die Ausländerbehörde der Stadt geschickt wo wir beabsichtigen zu wohnen und wo mein Verlobter auch vor der abschiebung gewohnt hat.

so ich war gestern bei der Ausländerbehörde. sie hatten die Akte noch nicht erfasst. Also der Status bei ihnen im System war das die akte noch nicht da ist. Sie hat mir gesagt das mein Verlobter ein visum auf Eheschließung in Marokko stellen soll.

Macht das denn Sinn ? Er hat doch eine Einreisesperre und wir haben noch gar keinen Bescheid auf unseren Befristungsantrag bekommen.

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Cecilia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag und nun ?
Antwort #51 - 24.10.2006 um 10:59:30
 
Wie lang darf es dauern das die Behörde über einen Befristungsantrag entscheidet ?

Ausweisungstatbestand war § 47 Abs. 1 Ziffer 1 AuslG

Lieben Gruss
ceci
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: und nun ?
Antwort #52 - 24.10.2006 um 11:35:35
 
Hi,

wie lang dauerts denn schon ?
Sind alle Kostern beglichen und der komplette SV offengelegt worden ?


DC
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: und nun ?
Antwort #53 - 24.10.2006 um 11:38:03
 
Hi Cecilia,

es wäre hilfreich für alle Antwortenden, wenn Du die Fragen an Deinen bereits bestehenden Thread zu dem Thema anhängen würdest Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

Änderung:
Hab das mal an den bestehenden Thread drangehängt
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Cecilia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: welche möglichkeit gibt es das er jetzt zurück
Antwort #54 - 24.10.2006 um 11:47:12
 
Stimmt Ronny, danke.  Ich hatte gerade mit der Behörde gesprochen und im Eifer ein neuen Thread aufgemacht.

Vielen Dank Don Camillo für Deine Antwort.

Wir haben den Befristungsantrag JULI 2006 gestellt.

Alles offengelegt.
Abschiebekosten überwiesen.

Nachdem die Kosten bezahlt wurde die Akte von der Ausländerbehörde (A) von der ausgewiesen worden ist, zur Ausländerbehörde (B) geschickt wo wein Verlobter und ich beabsichtigen zu wohnen.

Ausländerbehörde (A) hat in ihrem Schreiben an ABH (B) folgendes geschrieben:

"Ich erkläre mein Einvernehmen zur nachträglichen Befristung der Wirkung der Ausweisung und Abschiebung des O.g. nach §72 ABs. 3 AufenthG. Die Festsetzung einer Frist stelle ich in ihr pflichtgemäßes Ermessen."

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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: welche möglichkeit gibt es das er jetzt zurück
Antwort #55 - 24.10.2006 um 17:07:25
 
Hi Cecilia,

ich würde die ABH fragen, wie lang es noch dauern könnte und wie die
Entscheidung über die Frist aussehen wird. Möglicherweise sind dort
Überlastungen der Grund. Doch ich denke, es ist in nächster Zeit mit
einer Entscheidung zu rechnen.


DC
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Cecilia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: welche möglichkeit gibt es das er jetzt zurück
Antwort #56 - 06.11.2006 um 12:16:28
 
Ich hab bei der Behörde angerufen. Leider können sie noch nichts sagen. auch nicht ungefähr wie lang es noch dauert...

und nun...
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havay6882
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #57 - 06.11.2006 um 12:49:38
 
hallo cecilia,

also mein anwalt hatte gesagt, dass die entscheidung nicht länger als 3 monate dauern darf. du hattest ja dein antrag schon vor mir gestellt, und die unterlagen auch vor mir reingegeben.

ich glaube, mein anwalt hat die ABH angeschrieben und diese frist nochmal erwähnt, daraufhin kam der bescheid eigentlich innerhalb von einer woche.

gruß
h.
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Cecilia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #58 - 06.11.2006 um 14:58:28
 
vielen dank Havay für Deine Antwort Smiley

naja drei monate sind noch nicht vorbei seit es bei der zweite Ausländerbhörde ist.

die zweite ausländer behörde hat den befristungsantrag seit September 2006 vorliegen.

der ersten Ausländerbehörde habe wir den Antrag bereits im Juni geschickt.

von daher... glaub ich muss ich noch ein bisschen warten wenn die frist drei monate ist...
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Cecilia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #59 - 25.01.2007 um 13:33:46
 
Hallo Smiley


Mittlerweile haben wir in Marokko geheiratet.


Wie geht es jetzt weiter ? ich war bei der Ausländerbehörde und sie haben gesagt er soll ein Antrag auf FZF stellen.


Wird es keine probleme aber geben bei der botschaft in marokko weil er ja noch eine einreise sperre hat für deutschland ?? !!

Die Ausländerbehörde hat es immer noch nicht befristet, sie sagt er soll erst das Visum stellen.

_ und das andere wie bekomm ich raus das er bei einreise wegen der reststrafe nicht verhaftet wird. damals wurde er ja aus der haft aus abgeschoben...
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