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Dauer, nachträgliche Befristung (Gelesen: 1.577 mal)
baby-gol
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Beiträge: 3
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Dauer, nachträgliche Befristung
15.10.2007 um 21:30:27
 
Hallo!
Ich habe gerade schonmal das Forum durchsucht, habe aber leider keinen ähnlichen Fall gefunden...
Mein Freund ist Türke (lebt in der Türkei und ich in Deutschland) und hat eine Einreisesperre, er wurde damals als 12 jähriger mit seiner Familie ausgewiesen. Die Kosten für eine nachträgliche Befristung haben wir von der zuständinge ABH ermitteln lasssen. Nun meine Frage: Habt ihr Erfahrungen, mit was für einem Zeitraum wir rechnen müssen, zu wann es befristet werden könnte, wenn wir nun bezahlen? Gibt es da eine ungefähre Dauer?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Liebe Grüße, Nadine

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InvaderZim
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Beiträge: 5
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 15.10.2007 um 21:35:14
 
wie alt ist dein freund denn jetzt? warum wurde die familie ausgewiesen. war er in D geboren?
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baby-gol
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Beiträge: 3
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 15.10.2007 um 22:25:39
 
danke für die erste Rückmeldung, an solche Daten hatte ich nicht gedacht.

Also er ist jetzt 23. Er ist damals mit 7 Jahren nach Deutschland gekommen, ausgewiesen wurde 1997, weil der Antrag auf Asyl im Jahre 1994 abgelehnt wurde.

Danke nochmal für die Hilfe!
Schönen Abend, Nadine
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 16.10.2007 um 07:34:19
 
Nach den vorliegenden Vorschriften ist die Befristung in diesem Fall 4 Jahre nach Ausreise/Abschiebung (nicht Ausweisung). D.h. es könnte nunmehr auf sofort befristet werden, wenn die Abschiebekosten bezahlt sind. Dies bedeutet aber nicht gleichzeitig, dass er wieder einreisen darf bzw. ein Visum bekommt. Dafür
benötigt er einen vernünftigen Grund und der liegt offensichtlich nur in Form eines Besuchsvisums (max. 3 Monate) vor.

DC
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