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Heirat im Ausland- dann Einreise möglich? (Gelesen: 9.016 mal)
Anni21
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22.06.2006 um 11:21:12
 
Hallo,
ich habe leider mehrere Probleme und brauche dringend ein paar Meinungen, Tipps...
Ich habe meinen indischen freundvor etwa 4jahren in Deutschland kennen gelernt. Er wurde nur gedultet und sollte abgeschoben werden. da er zu den Behörden allerdings nicht immer ganz ehrlich war und seinen pass nicht in deutschland hatte, konnte er nicht abgeschoben werden. vor einem jahr haben wir die situation dann beendet und er hat bei der ausländerbehörde seinen pass abgeben und hat dann ein rückflugticket gekauft. er wurde nicht abgeschoben, weil er selber das land verlassen hat. er hat seine grenzüberschreitungsunterlagen am flughafen abgegeben und ist anfang des jahres (solange hat die bearbeitung bei seiner botschaft gedauert) deutschland verlassen.
er hat jetzt keine möglichkeit mehr nach deutschland zukommen, oder? wie sieht die situation aus, wenn wir in indien heiraten? kann er dann wieder kommen? wie sehen die chancen aus. (ich bin studentin und bekomme keine staatliche finanzielle Unterstützung. könnte also für seine kosten aufkommen.)
danke im Vorraus. Anni
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 22.06.2006 um 12:43:19
 
bist du deutsche staatsangehörige ?
wenn ja, ist ein visum zur familienzusammenführung (nach der eheschließung in indien) eigentlich kein problem

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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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Zkai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #2 - 22.06.2006 um 12:59:43
 
Anni21 schrieb am 22.06.2006 um 11:21:12:
er hat seine grenzüberschreitungsunterlagen am flughafen abgegeben


Ich hoffe er hat die Grenzübertrittsbescheinigung bei den deutschen Behörden abgegeben.

Ansonsten sehe ich da auch keine größeren Probleme mit der Einreise nach Eheschließung (wenn du deutsche Staatsangehörige bist). Er ist ja schließlich freiwillig ausgereist.

Ein Besuchsvisum wirds wohl eher nicht geben.

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Anni21
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 22.06.2006 um 13:15:32
 
Danke für die schnellen antworten.
ja, ich bin Deutsche und er hat seine Grenzübertrittsbescheinigung abgegeben. das ist alles geklärt. kann er nicht trotz heirat probleme bei der einreise bekommen, weil er hier eine zeit lang falsche passangaben gemacht hat? wie lange kann so eine bearbeitung dauern? mein vater hat etwas gelesen, wo stand, dass so eine bearbeitung auch 1,5jahre dauern kann. kommt das oft vor?
in den gesetzen steht doch auch, dass einer familienzusammenführung nur zugestimmt wird, wenn das familienrecht über dem staatlichenrecht steht. wann wäre dies nicht der fall? auch schon bei "betrug wegen Passangaben"? da mache ich mir wirklich sorgen. Aber er hat vor einem Jahr ja alle angaben richtig gegeben.
prüfen die ämter immer extrem, ob es eine eventuelle scheinehe ist? wir waren in deutschland ja auch scho n mehr als 3jahre zusammen. (er hat eine zeit lang hier bei mir gewohnt...war hier gemeldet) das würde sich dann ja auch alles verzögern.
muss ich beim staat zusagen, dass ich alle kosten für ihn übernehme, falls er keine arbeit findet (die findet er aber in jedem falle, weil er hier schon angebote hat). welche kosten nehmen die ämter (habe gehört, dass man die integrationskurse bezahlen muss...muss man das sofort machen?)?
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #4 - 22.06.2006 um 13:31:42
 
Hi Anni 21,

o je, das ist ja ein Berg von Fragen - ich werde wohl nur ein paar beantworten können:

Da Dei Freund nicht abgeschoben, sondern freiwillig ausgereist ist, dürfte es mit der Wiedereinreise zum Zwecke der Familienzusammenführung nach erfolgter Heirat grundsätzlich keine Probleme geben. Eine Einreisesperre hat er jedenfalls nicht (auch nicht wegen der Dinge , die er da vorher nicht gesetzeskonform gemacht hat). - Zu den Bearbeitungszeiten kann ich nichts Eindeutiges sagen , das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Spielt aber von Anfang an mit offenen Karten, legt alle geforderten Papiere vor und zeigt Euch kooperativ, auch wenn es mal holpert.

Da Du Deutsche bist, ist es hinsichtlich Heirat und Familiennachzug unerheblich, ob Euer Lebensunterhat gesichert ist. Dein Partner hätte, wenn der familienzusammenführung zugestimmt wurde und er mit dem erforderlichen Visum eingereist ist, Anspruch auf die einschlägigen Sozialleistungen, sofern Bedarf besteht. - Das heißt, dass im Zweifel auch die Kosten für einen Integrationskurs übernommen werden könnten.

Also, Anni, immer schön step by step - so schlecht sieht es gar nicht aus.

Viel Glück und schöne Grüße -

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Anni21
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 23.06.2006 um 17:15:03
 
hallo, ich bin´s nochmal.
ist die wahrscheinlichkeit, dass mein freund nach einer heirat in indien einreiseprobleme bekommt wirklich so gering? er hat zwar vor einem jahr seinen pass und alles abgegeben und hat sich bei der ausländerbehörde gemeldet und ist dann freiwillig zurück nach indien gegangen, aber er hat ja immerhin eine zeit lang mit falscher identität hier gelebt (falsche personaldaten). ich mache mir echt große sorgen, dass er wegen den ganzen sachen nicht mehr nach deutschland rein darf. gucken die behörden nicht, was früher war? auch wenn er schonmal seine strafe bekommen hat?
wenn ich persönlich finanziell abgesichert bin, dann muss ich doch unterschreiben, dass ich für eventuelle kosten aufkomme. das ist doch so, oder? da ich noch finanziell von meinen eltern unterstützt werde, müssten die das doch unterschreiben. oder habe ich mich da falsch informiert?
danke, für die hilfreichen antworten. ihr helft mir echt weiter.

Anni
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Antwort #6 - 23.06.2006 um 19:45:46
 
Wurde denn damals (nach Vorlage des Passes mit den echten
Daten eine Strafanzeige erstattet? Erging eine Verurteilung?


Da er (so stellt es sich derzeit dar) weder ausgewiesen noch ab-
geschoben wurde, ist nunmal (zum Glück für euch) keine Sperr-
wirkung entstanden. Also dürfte der Erteilung des Visums rein
formal nix entgegenstehen.

Da du Deutsche bist spielt auch das Einkommen keine Rolle, du
musst da nicht für ihn bürgen oder so. Siehe ggf auch FAQ.
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Anni21
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 26.06.2006 um 14:16:40
 
Hallo,
ich bin´s nochmal. Hoffe ich nerve nicht...aber bevor ich Heirate möchte ich alles geklärt haben.
Gibt es für die Familienzusammenführung wirklich keine Konsequenzen, weil mein Freund vorher mit falscher Identität hier gelebt hat? Er hatte vor ein paar Jahren (damals kannten wir uns noch nicht) ein Verfahren und war 3Monate in Jugendhaft. Er hat seine Daten damals richtig abgegeben, da er aber keinen Pass vorzeigen konnte, sind die alten Daten im Pass geblieben.
Vor einem Jahr hat er seinen Pass besorgt und ihn bei der Ausländerbehörde vorgezeigt. Er hat dann alles mit dem indischen Konsulat geregelt und hat die Fortschritte immer der ausländerbehörde mitgeteilt...die waren auch in Kontakt mit der indischen Botschaft, da die indische Botschaft so viel Zeit gebraucht hat. Mein Freund hat keine Strafe bekommen, da er sich freiwillig ein Ticket gekauft hat und zurück gegangen ist.
Kann die Ausländerbehöre jetzt nicht schwierigkeiten machen, weil er die Zeit vorher nicht ehrlich war? was könnte das für Auswirkung haben? Können die einem Antrag auf FZF nicht ablehnen, wegen seiner Vorgeschichte? Muss er mit einer Strafe rechnen, wenn er wieder hier ist?

Eine Freundin von mir meinte, ich müsste für ihn bürgen, wenn er nach Deutschland kommt. Da ich wie ich bereits geschrieben habe noch von meinen Eltern unterstützt werde (Studentin), müssten die das dann nicht übernehmen? Wann würde der Integrationskurs sein? Direkt wenn er wieder hier ist, oder hätte er erst noch Zeit Geld zuverdienen?

Danke für die Antworten, die ich bis jetzt schon bekommen habe.
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Anni21
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 28.06.2006 um 17:19:23
 
Ist es eine gute Idee, wenn ich mich an die Ausländerbehörde richte, die den Fall von meinem Freund bearbeitet hat??? Oder ist davon eher abzuraten.
Weiß leider nicht so wirklich, an wen ich mich wenden soll! Ist alles so kompliziert. Habe Sorge, dass ich mich nicht gut genug informiert habe und nachher alles anders kommt, als ich es dachte. ICh weiß, dass es immer von den Sachbearbeitern abhängt, und dass man alles nicht so gut vorhersagen kann, aber es gab doch bestimmt ähnliche Fälle, oder?

tut mir leid, falls ich nerve. Traurig aber ich weiß mir nicht anders zu helfen, und die seite ist sehr hilfreich! Zwinkernd
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Die Alternative zur Sackgasse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 28.06.2006 um 23:11:45
 
Anni21 schrieb am 26.06.2006 um 14:16:40:
1. Hoffe ich nerve nicht...
2. Gibt es für die Familienzusammenführung wirklich keine Konsequenzen, weil mein Freund vorher mit falscher Identität hier gelebt hat? Kann die Ausländerbehöre jetzt nicht schwierigkeiten machen, weil er die Zeit vorher nicht ehrlich war? was könnte das für Auswirkung haben? Können die einem Antrag auf FZF nicht ablehnen, wegen seiner Vorgeschichte?
3. Muss er mit einer Strafe rechnen, wenn er wieder hier ist?
4. Eine Freundin von mir meinte, ich müsste für ihn bürgen, wenn er nach Deutschland kommt.
5. Wann würde der Integrationskurs sein? Direkt wenn er wieder hier ist, oder hätte er erst noch Zeit Geld zuverdienen?

Danke für die Antworten, die ich bis jetzt schon bekommen habe.*


* Es wäre noch schöner, wenn du sie auch lesen würdest!
1. Na ja ...
2. Wie schon alle "Vorschreiber" meinten - nein. Aber, weil du dir so viele Sorgen machst, schlage ich dir vor, du läßt dir von deinem Freund eine Vollmacht zuschicken und stellst eine Anfrage bezüglich eventuelle Eintragungen im Ausländerzentralregister seine Person betreffend hier (anklicken). Kein Eintrag, kein Problem. Und weil du so gut vorbereitet sein möchtest, kannst du eine Anfrage auch bezüglich Eintragungen im so genannten Schengen Informationssystem starten - bei SIRENE Deutschland, Bundeskriminalamt,
Thaerstr. 11, 65193 Wiesbaden bzw. Bundeskriminalamt,Tel.: +49 (0)611 55 - 0, Fax: +49 (0)611 55 - 12141, E-Mail: info@bka.de. Keine Eintragung, null Problemo!
3. Siehe 2. Wäre auch recht idiotisch - er war schon hier - "die" hatten ihn in der Hand, da hätten "die" ihn zu Genüge bestrafen können, meinst du nicht auch?
4. Nicht wenn er als dein Ehemann mit einem Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung kommt. Bitte nochmal lesen

Zitat:
Da Du Deutsche bist, ist es hinsichtlich Heirat und Familiennachzug unerheblich, ob Euer Lebensunterhat gesichert ist. Dein Partner hätte, wenn der familienzusammenführung zugestimmt wurde und er mit dem erforderlichen Visum eingereist ist, Anspruch auf die einschlägigen Sozialleistungen, sofern Bedarf besteht.

5. Wirf bitte einen Blick in die Integrationskursverordnung und stöbere beim BAMF.

Zitat:
Ist es eine gute Idee, wenn ich mich an die Ausländerbehörde richte, die den Fall von meinem Freund bearbeitet hat??? Oder ist davon eher abzuraten.

Womit bzw. wofür? Zuständig für die Bearbeitung im Züge der Familienzusammenführung wird die Ausländerbehörde an deinem Wohort sein.

Zitat:
ICh weiß, dass es immer von den Sachbearbeitern abhängt, und dass man alles nicht so gut vorhersagen kann,

Lass das bloß den Sachbearbeiter nicht hören / merken! Er meint, er kann uns immer noch vormachen, es würde alles vom Gesetz, respektive Gesetzgeber hängen!

Gruß, S  Smiley







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Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
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Anni21
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 08.07.2006 um 00:18:10
 
Hallo,
ich bin es nochmal.
Ich kümmere mich momentan um die Vollmacht, damit ich in die Akten meines Freundes einsehen kann. Da er aber in Indien ist, wird das wohl alles noch dauern. Es wird ja nicht reichen, wenn die Vollmacht auf Deutsch ist, da sie ja von einem Anwalt beglaubigt sein muss. Also, müsste die Vollmacht auch auf Englisch sein.
Wäre es nicht schneller, bei der Ausländerbehörd nachzufragen? Kann die mir keine schnellere Auskunft über eine mögliche Einreisesperre geben? Die Ausländerbehörde, die den Fall meines Freundes bearbeitet hat, ist auch die Behörde, bei der ich den Antrag auf Fzf einreichen würde.

Gibt es außer einer Heirat in Indien keine andere Möglichkeit? Gibt es doch noch vielleicht eine Möglichkeit, ein Visum zur Eheschließung in Deutschland zu bekommen.
Bevor ich den letzten Schritt (einer Hochzeit in Indien) mache, möchte ich vorher wirklich wissen, ob es nicht doch andere Lösungen gibt. Ich denke, dass kann man verstehen.
liebe grüße und danke für die schnellen hilfen Zwinkernd
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Antwort #11 - 08.07.2006 um 01:57:59
 
Hallo,

du kannst deinen Freund natürlich auch in Deutschland heiraten, aber dafür bräuchte er ein Heiratsvisum und einen Bürgen.
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Antwort #12 - 08.07.2006 um 03:45:28
 
Anni21 schrieb am 08.07.2006 um 00:18:10:
Wäre es nicht schneller, bei der Ausländerbehörd nachzufragen? Kann die mir keine schnellere Auskunft über eine mögliche Einreisesperre geben? Die Ausländerbehörde, die den Fall meines Freundes bearbeitet hat, ist auch die Behörde, bei der ich den Antrag auf Fzf einreichen würde.



Ohne eine entsprechende Vollmacht werden sie Dir keine Auskünfte erteilen.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 08.07.2006 um 13:34:10
 
Anni21 schrieb am 08.07.2006 um 00:18:10:
Hallo,
ich bin es nochmal.
Ich kümmere mich momentan um die Vollmacht, damit ich in die Akten meines Freundes einsehen kann. Da er aber in Indien ist, wird das wohl alles noch dauern. Es wird ja nicht reichen, wenn die Vollmacht auf Deutsch ist, da sie ja von einem Anwalt beglaubigt sein muss. Also, müsste die Vollmacht auch auf Englisch sein.


Für derartige Anfragen sollte die Unterschrift wg. Identität des Anfragers beglaubigt sein, weniger der Text selbst. Ob anwaltlich reicht, weiß ich nicht, gibt es dort Notariate?

Ggf. Vollmacht zweisprachig formulieren.

Gruß, ULF
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Anni21
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #14 - 08.07.2006 um 15:37:27
 
Hallo,danke für die schnellen antworten. Smiley

@BremerinBG
denkst du, dass er trotz damaligen Identitätsproblemen ein Heiratsvisum bekommen könnte? Das mit dem Bürgen, wäre nicht so das große Problem. Meine Eltern finden es nicht so gut, wenn ich in Indien heirate, ich denke aber, dass es aufgrund seiner Vorgeschichte nicht so einfach ist, ein Heiratsvisum für ihn zubekommen. Wenn das natürlich gehen würde, wäre das die beste Lösung für uns.
Aber ich denke, dass wird nicht so einfach gehen. Ich habe mir hier einiges durchgelesen, und in den Fällen die ähnlich sind, wird ja immer zu einer Heirat im Ausland geraten. Gibt es vielleicht doch eine Möglichkeit, ihn hier mit einem Heiratsvisum zu heiraten? Das würde viele Probleme lösen.
Für Antworten bin ich sehr dankbar.

Ich werde meinem Freund sagen, dass er sich informieren soll, wo der nächste Notar ist. Ich denke, dass es ist am sinnvollsten, wenn ich mich informiere, ob es Vordrucke für Vollmachten gibt (möglichst Deutsch und Englisch). Nicht, dass die nachher nicht anerkannt wird. Der indische Notar kann ja nicht die deutsche Vollmacht bescheinigen, die er nicht lesen kann.
Um bei der Ausländerbehörde zu erfahren, ob es einen Einreisesperre gibt muss man auch schon eine Vollmacht haben? Schade, ich dachte, dass das vielleicht einfacher wäre, weil er hier bei uns gemeldet war. Traurig

ganz lieben dank für die antworten.
schönen samstag!

Anni
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Antwort #15 - 08.07.2006 um 15:46:22
 
Anni21 schrieb am 08.07.2006 um 15:37:27:
Ich werde meinem Freund sagen, dass er sich informieren soll, wo der nächste Notar ist. Ich denke, dass es ist am sinnvollsten, wenn ich mich informiere, ob es Vordrucke für Vollmachten gibt (möglichst Deutsch und Englisch). Nicht, dass die nachher nicht anerkannt wird. Der indische Notar kann ja nicht die deutsche Vollmacht bescheinigen, die er nicht lesen kann.
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Es wäre möglicherweise vorteilhaft und zu empfehlen - soweit es entfernungsmäßig machbar ist - die Vollmacht bei der deutschen Botschaft / dem D-Konsulat beglaubigen zu lassen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 08.07.2006 um 15:57:58
 
Hallo,

danke für die schnelle Rückmeldund. Zwinkernd

leider ist das deutsche Konsulat mehr als 8 Stunden mit dem Auto entfernt. Wenn man das beim Notar ebenfalls bestätigen lassen könnte, wäre das mit weniger Kosten und einem geringeren Zeitverlust vebunden.
Werde Montag eine E-Mail an die Ämter schicken, bei denen ich mich informieren kann, ob es eine Einreisesperre gibt und ob noch andere Sachen in seiner Akte sind. Besser, man weiß vorher alles.  Zwinkernd

lieben Gruß Anni
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Antwort #17 - 08.07.2006 um 22:24:07
 
Anni21 schrieb am 08.07.2006 um 15:57:58:
leider ist das deutsche Konsulat mehr als 8 Stunden mit dem Auto entfernt. Wenn man das beim Notar ebenfalls bestätigen lassen könnte, wäre das mit weniger Kosten und einem geringeren Zeitverlust vebunden.


Hallo!

Stöbere doch mal auf den Webseiten der zuständigen Botschaft, wie Urkunden beschaffen sein müssen, um in Deutschland überhaupt anerkannt werden zu können. Von einem ukrainischen Notar beispielsweise brauche ich in Deutschland niemandem etwas vorlegen, wenn es nicht "legalisiert" ist.

D.h. ein bestimmtes örtliches Amt muss bestätigen, dass die Unterschrift des Notars echt ist. Die Echtheit dieser Aussage wird von einer übergeordneten Behörde / Ministerium bestätigt - die wiederum durch das Außenministerium. Schließlich stellt dann die deutsche Botschaft fest, dass das Siegel und die Unterschrift des Außenministeriums korrekt ist.  Daneben gibt es in vielen Ländern das einfachere Verfahren der Apostille - hier entfällt die letzte Bestätigung durch die deutsche Botschaft. Wenn also Apostille oder gar Legalisation gefordert werden, ist eine Beglaubigung in der deutschen Botschaft wohl unkomplizierter.

Ich habe mich über dieses Verfahren auch geärgert, als meine Verlobte eine beglaubigte Kopie des Inlandspasses nachreichen musste. Hier in Deutschland, kann so etwas jede Gemeindeverwaltung beglaubigen - dort gibt es nur eine Botschaft und zwei Konsulate. Alle drei sind eine Tagesreise weit weg.


Herzliche Grüße,

Hansi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #18 - 09.07.2006 um 15:48:12
 
Hallo,

danke für die schnellen Antworten. Werde mich jetzt nochmal bei den Ämtern erkundigen, wie eine Vollmacht genau aussehen muss. Echt schwierig alles.  weinend

Kennt sich jemand mit den Bedingungen für ein Heiratsvisum aus?
Ist es sehr schwer in meinem Fall, so eins zu beantragen? Wie sehen die Chancen aus?
Unter welchen Bedingungen bekommt man ein Heiratsvisum? Es würde sehr viel erleichtern, wenn es die Möglichkeit gäbe hier in Deutschland zu heiraten.
In dem Falle müsste ja eine Person für meinen Freund bürgen, oder? Wenn das kein Problem ist, gibt es noch andere Dinge, die man beachten muss, oder sollte ich mir in meinem Fall lieber nicht so viele Hoffnungen machen?

Danke im Vorraus und allen ein schönes Restwochenende!
*Anni*
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #19 - 15.07.2006 um 21:21:13
 
Hallo,

weiß hier keiner, wann ein Heiratsvisum möglich ist?
Bekommt man ein Heiratsvisum, auch wenn die Person schon einmal in Deutschland war?
Kann ich mir Hoffnungen machen, oder ist es in unserem Fall nicht möglich auf ein Heiratsvisum zu hoffen?

lieben Gruß *Anni*
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Antwort #20 - 16.07.2006 um 02:41:03
 
Hi,

Für das Heiratsvisum muß irgendwer mit entsprechendem Einkommen eine VE abgeben für die Zeit, bis Ihr verheiratet seid.
Dazu muss noch eine KV abgeschlossen werden.
Bist Du nie uf die Idee gekommen, mal die Botschaft anzurufen, was man für ein Heiratsvisum so braucht?

Ansonsten war doch alles mit der freiwilligen Ausreise erledigt.

Ich sehe nichts, was einem Heiratsvisum entgegen steht.

Gruß,
Norbert

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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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Antwort #21 - 16.07.2006 um 12:14:42
 
Danke für die Antwort!

Ich werde versuchen mich so schnell wie möglich bei der Botschaft und beim Ausländeramt zu informieren, wer alles ein Heiratsvisum bekommen kann.
Ich habe nur die Sorge, dass mein Freund das Visum nicht bekommt, weil er vorher negativ aufgefallen ist...ich kann mir nicht vorstellen, dass er dann "einfach so" wieder zurück kann.
Ich müsste bei der Ausländerbehörde dann nachweisen, dass ich (oder meine Eltern) für seinen Unterhalt aufkommen kann und das genug Wohnraum vorhanden ist. Reichen 33m² oder muss es nicht meine Wohnung sein und könnte man auch das Haus meiner Eltern angeben, wo er wohnen könnte? Versicherungen findet man bestimmt nicht so einfach, aber ich denke, dass das auch zu schaffen wäre.
Würde doch eine Einreisesperre vorliegen, dann kann die nur durch eine Hochzeit im Ausland aufgehoben werden, oder?

danke für alles! schönen Sonntag! *Anni*
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #22 - 17.07.2006 um 12:35:59
 
Habe gerade mit meinem Freund telefoniert. Wir wollten uns erkundigen, was im Ausländerzentralregister steht. Im Internet war ein Ausdruck, den man sich runterladen kann, wenn man Informationen über die eigene Person haben möchte. Mein Freund ist mit dem Ausdruck zum Notar in Indien gegangen, der akzeptiert diesen jedoch nicht, weil es nur ein Ausdruck ist und kein Original. Dsa müsste doch eigentlich egal sein, der Notar muss doch nur bescheinigen, dass die Personalangaben von meinem Freund richtig angegeben werden, also die eingetragenen Daten mit dem Pass vergleichen. Traurig Ich verstehe das nicht. Werde mich jetzt wohl doch direkt an das Ausländerzentralregister wenden und fragen, ob die ein Formular haben.

Wo informiere ich mich am besten, wann ein Heiratsvisum möglich ist?
Was sind die Nachteile...es muss ja viele geben, sonst würden ja nicht so viele Anwälte raten, dass man im Ausland heiraten soll/muss. hä?

hoffe ich nerve nicht, aber die Seite ist mit Abstand das Beste!  Zwinkernd
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Antwort #23 - 17.07.2006 um 12:59:33
 
Anni21 schrieb am 17.07.2006 um 12:35:59:
Was sind die Nachteile...


Hallo,

im Gegensatz zu einem Visum zur Familienzusammenführung , auf welches bei deutscher Beteiligung ein Anspruch besteht, unterliegt die Erteilung eines Visums zur Eheschließung einer Entscheidung nach pflichtgemäßen Ermessen.

Das heißt es kann auch abgelehnt werden, insbesondere dann wenn Regelerteilungsvoraussetzungen nicht gegeben sind (Einkommen, Krankenversicherung, Wohnraum), die bei einem Visum zur FZ nicht beachtet werden brauchen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd


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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #24 - 17.07.2006 um 13:31:55
 
Danke für die Antwort.
Eigentlich habe ich dann als Studentin (kein Bafög oder ähnliches) nicht die Chance ein Heiratsvisum zubekommen, oder sehe ich das falsch? weinend
Wäre es möglich, dass die Person, die für meinen Freund bürgt, dieses übernimmt? Mein Freund hätte wenn er wieder hier wäre sofort die Möglichkeit zu arbeiten. Könnten rein theoretisch auch meine Eltern unterschreiben, dass sie für die Kosten aufkommen, oder kann ich das nur selber machen? Wo kann ich mich da genau informieren? Bei der Ausländerbehörde direkt? Habe versucht im Intenet Informationen zu finden, ist aber nicht so einfach, weil es nicht so dirkete Seiten dazu gibt.
Hätte die Vorgeschichte meines Freundes mehr Auswirkung auf ein Visum zur Heirat oder eher bei der FZF? (vorausgesetzt es besteht keine Einreisesperre)

Danke für alles! Anni Zwinkernd
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ronny
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Antwort #25 - 17.07.2006 um 13:46:33
 
Hallo,

die Sicherstellung des Lebensunterhaltes kann auch durch die Verpflichtung eines Dritten erfolgen, also auch durch Deine Eltern in Form einer Verpflichtungserklärung http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#68.

Es empfiehlt sich immer ein Gespräch mit der zuständigen ABH, die beißen schon nicht Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #26 - 17.07.2006 um 13:57:53
 
Danke für die Antwort...kann mir also doch wieder bisschen Hoffnung machen. Smiley

Am besten wende ich mich diese Woche mal an die Ausländerbehörde und frage nach, welche Möglichkeiten bestehen.
Ich ärgere mich nur, dass ich nicht in die Akten meines Freundes gucken kann oder dass mir keiner Informationen geben kann. Dachte das mit dem indischen Notar wäre einfacher...die machen bei anderen Dingen auch keine Probleme.
Weil, wenn er doch eine Einreisesperre hat, kann ich das alles gleich vergessen.
Können die einem das wirklich nicht bei der Behörde sagen? Dann kann ich mich ja bei irgendeinem sachbearbeiter informieren, der den Fall meines Freundes nicht kennt. Der andere Sachbearbeiter darf mir ja keine Auskünfte geben.  Traurig

Kennt sich jemand aus, was schwieriger "zubekommen" ist: FZF oder Heiratsvisum? (abgesehen von der finanziellen Absicherung, Wohnraum und Krankenversicherung)

danke!!!!  Durchgedreht
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Anni21
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Antwort #27 - 22.08.2006 um 00:32:27
 
Hallo, ich bins nochmal.  Traurig

Mittlerweile bin ich schon ein wenig weiter gekommen. Habe jetzt die Vollmacht von meinem Freund bekommen und ein Notar hat auch unterschrieben. Wenn die Vollmacht nicht anerkannt wird, werden wir wohl in drei Wochen zusammen zur  deutschen Botschaft gehen...die kann das dann doch unterschreiben, und das wird dann doch bestimmt akzeptiert, oder?

Beim Ausländerzentralregister kann man sich doch nur informieren, ob es Eintragungen gibt, oder ob es keine gibt, oder?
Auskunft über mögliche Schwierigkeiten bei einer Familiezusammenführung oder bei einem Heiratsvisum kann ich dann doch nur bei der Ausländerbehörde oder beim Konsulat erfragen, oder sehe ich das falsch???
Ich habe mir gedacht, dass ich erstmal gucke, ob etwas wie zum Beispiel eine Einreisesperre in den Akten steht, und dass ich mich dann bei der Ausländerbehörde informiere, wie es im Falle einer Hochzeit aussieht...wie unsere Chancen stehen etc.

Wie lange dauert in etwa die Bearbeitung beim Ausländerzentralregister? Kann man das in etwas sagen?

lieben Dank *Anni* Zwinkernd
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Antwort #28 - 10.12.2006 um 14:55:09
 
Im Ausländerzentralregister ist der Vermerk "Einreisebedenken" von der Ausländerbehörde eingetragen.  Traurig
Bezieht sich der Vermerk auf alle Visa oder hauptsächlich auf Besuchervisum und Touristenvisum... Ist eine Eheschließung in Deutschland trotzdem möglich? Die Einreisebedenken beziehen sich ja höchstwahrscheinlich auf den Sachverhalt der falschen Angaben und der späten Ausreise. Diese Bedenken wäre ja nach Prüfung durch die Ausländerbehörde und durch eine Ehe ausgeräumt.
Wo finde ich genaue Angaben über die Bürgschaft, Wohnungsgröße, Krankenversicherung...Bin privat über meinen Familie versichert.
Habe noch Gespäche mit Ausländerbehörde und Standesamt (wollte ein paar Unterlagen besorgen). Habe aber die Hoffnung, dass mir vorher jemand noch ein paar Tipps oder Hinweise geben kann.
Wie lange dauert so ein Verfahren zur Erteilung eines Visa zur Eheschließung? Bei Indien länger, oder?

schönes Wochenende
Anni
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