Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Heirat im Ausland- dann Einreise möglich? (Gelesen: 8.886 mal)
Anni21
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 63
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat im Ausland- dann Einreise möglich?
22.06.2006 um 11:21:12
 
Hallo,
ich habe leider mehrere Probleme und brauche dringend ein paar Meinungen, Tipps...
Ich habe meinen indischen freundvor etwa 4jahren in Deutschland kennen gelernt. Er wurde nur gedultet und sollte abgeschoben werden. da er zu den Behörden allerdings nicht immer ganz ehrlich war und seinen pass nicht in deutschland hatte, konnte er nicht abgeschoben werden. vor einem jahr haben wir die situation dann beendet und er hat bei der ausländerbehörde seinen pass abgeben und hat dann ein rückflugticket gekauft. er wurde nicht abgeschoben, weil er selber das land verlassen hat. er hat seine grenzüberschreitungsunterlagen am flughafen abgegeben und ist anfang des jahres (solange hat die bearbeitung bei seiner botschaft gedauert) deutschland verlassen.
er hat jetzt keine möglichkeit mehr nach deutschland zukommen, oder? wie sieht die situation aus, wenn wir in indien heiraten? kann er dann wieder kommen? wie sehen die chancen aus. (ich bin studentin und bekomme keine staatliche finanzielle Unterstützung. könnte also für seine kosten aufkommen.)
danke im Vorraus. Anni
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ChicaLoca
Expertin
****
Offline




Beiträge: 734

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat im Ausland- dann Einreise möglich?
Antwort #1 - 22.06.2006 um 12:43:19
 
bist du deutsche staatsangehörige ?
wenn ja, ist ein visum zur familienzusammenführung (nach der eheschließung in indien) eigentlich kein problem

Zum Seitenanfang
  

PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
IP gespeichert
 
Zkai
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 630
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat im Ausland- dann Einreise möglich?
Antwort #2 - 22.06.2006 um 12:59:43
 
Anni21 schrieb am 22.06.2006 um 11:21:12:
er hat seine grenzüberschreitungsunterlagen am flughafen abgegeben


Ich hoffe er hat die Grenzübertrittsbescheinigung bei den deutschen Behörden abgegeben.

Ansonsten sehe ich da auch keine größeren Probleme mit der Einreise nach Eheschließung (wenn du deutsche Staatsangehörige bist). Er ist ja schließlich freiwillig ausgereist.

Ein Besuchsvisum wirds wohl eher nicht geben.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Anni21
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 63
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat im Ausland- dann Einreise möglich?
Antwort #3 - 22.06.2006 um 13:15:32
 
Danke für die schnellen antworten.
ja, ich bin Deutsche und er hat seine Grenzübertrittsbescheinigung abgegeben. das ist alles geklärt. kann er nicht trotz heirat probleme bei der einreise bekommen, weil er hier eine zeit lang falsche passangaben gemacht hat? wie lange kann so eine bearbeitung dauern? mein vater hat etwas gelesen, wo stand, dass so eine bearbeitung auch 1,5jahre dauern kann. kommt das oft vor?
in den gesetzen steht doch auch, dass einer familienzusammenführung nur zugestimmt wird, wenn das familienrecht über dem staatlichenrecht steht. wann wäre dies nicht der fall? auch schon bei "betrug wegen Passangaben"? da mache ich mir wirklich sorgen. Aber er hat vor einem Jahr ja alle angaben richtig gegeben.
prüfen die ämter immer extrem, ob es eine eventuelle scheinehe ist? wir waren in deutschland ja auch scho n mehr als 3jahre zusammen. (er hat eine zeit lang hier bei mir gewohnt...war hier gemeldet) das würde sich dann ja auch alles verzögern.
muss ich beim staat zusagen, dass ich alle kosten für ihn übernehme, falls er keine arbeit findet (die findet er aber in jedem falle, weil er hier schon angebote hat). welche kosten nehmen die ämter (habe gehört, dass man die integrationskurse bezahlen muss...muss man das sofort machen?)?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat im Ausland- dann Einreise möglich?
Antwort #4 - 22.06.2006 um 13:31:42
 
Hi Anni 21,

o je, das ist ja ein Berg von Fragen - ich werde wohl nur ein paar beantworten können:

Da Dei Freund nicht abgeschoben, sondern freiwillig ausgereist ist, dürfte es mit der Wiedereinreise zum Zwecke der Familienzusammenführung nach erfolgter Heirat grundsätzlich keine Probleme geben. Eine Einreisesperre hat er jedenfalls nicht (auch nicht wegen der Dinge , die er da vorher nicht gesetzeskonform gemacht hat). - Zu den Bearbeitungszeiten kann ich nichts Eindeutiges sagen , das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Spielt aber von Anfang an mit offenen Karten, legt alle geforderten Papiere vor und zeigt Euch kooperativ, auch wenn es mal holpert.

Da Du Deutsche bist, ist es hinsichtlich Heirat und Familiennachzug unerheblich, ob Euer Lebensunterhat gesichert ist. Dein Partner hätte, wenn der familienzusammenführung zugestimmt wurde und er mit dem erforderlichen Visum eingereist ist, Anspruch auf die einschlägigen Sozialleistungen, sofern Bedarf besteht. - Das heißt, dass im Zweifel auch die Kosten für einen Integrationskurs übernommen werden könnten.

Also, Anni, immer schön step by step - so schlecht sieht es gar nicht aus.

Viel Glück und schöne Grüße -

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Anni21
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 63
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat im Ausland- dann Einreise möglich?
Antwort #5 - 23.06.2006 um 17:15:03
 
hallo, ich bin´s nochmal.
ist die wahrscheinlichkeit, dass mein freund nach einer heirat in indien einreiseprobleme bekommt wirklich so gering? er hat zwar vor einem jahr seinen pass und alles abgegeben und hat sich bei der ausländerbehörde gemeldet und ist dann freiwillig zurück nach indien gegangen, aber er hat ja immerhin eine zeit lang mit falscher identität hier gelebt (falsche personaldaten). ich mache mir echt große sorgen, dass er wegen den ganzen sachen nicht mehr nach deutschland rein darf. gucken die behörden nicht, was früher war? auch wenn er schonmal seine strafe bekommen hat?
wenn ich persönlich finanziell abgesichert bin, dann muss ich doch unterschreiben, dass ich für eventuelle kosten aufkomme. das ist doch so, oder? da ich noch finanziell von meinen eltern unterstützt werde, müssten die das doch unterschreiben. oder habe ich mich da falsch informiert?
danke, für die hilfreichen antworten. ihr helft mir echt weiter.

Anni
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat im Ausland- dann Einreise möglich?
Antwort #6 - 23.06.2006 um 19:45:46
 
Wurde denn damals (nach Vorlage des Passes mit den echten
Daten eine Strafanzeige erstattet? Erging eine Verurteilung?


Da er (so stellt es sich derzeit dar) weder ausgewiesen noch ab-
geschoben wurde, ist nunmal (zum Glück für euch) keine Sperr-
wirkung entstanden. Also dürfte der Erteilung des Visums rein
formal nix entgegenstehen.

Da du Deutsche bist spielt auch das Einkommen keine Rolle, du
musst da nicht für ihn bürgen oder so. Siehe ggf auch FAQ.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Anni21
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 63
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat im Ausland- dann Einreise möglich?
Antwort #7 - 26.06.2006 um 14:16:40
 
Hallo,
ich bin´s nochmal. Hoffe ich nerve nicht...aber bevor ich Heirate möchte ich alles geklärt haben.
Gibt es für die Familienzusammenführung wirklich keine Konsequenzen, weil mein Freund vorher mit falscher Identität hier gelebt hat? Er hatte vor ein paar Jahren (damals kannten wir uns noch nicht) ein Verfahren und war 3Monate in Jugendhaft. Er hat seine Daten damals richtig abgegeben, da er aber keinen Pass vorzeigen konnte, sind die alten Daten im Pass geblieben.
Vor einem Jahr hat er seinen Pass besorgt und ihn bei der Ausländerbehörde vorgezeigt. Er hat dann alles mit dem indischen Konsulat geregelt und hat die Fortschritte immer der ausländerbehörde mitgeteilt...die waren auch in Kontakt mit der indischen Botschaft, da die indische Botschaft so viel Zeit gebraucht hat. Mein Freund hat keine Strafe bekommen, da er sich freiwillig ein Ticket gekauft hat und zurück gegangen ist.
Kann die Ausländerbehöre jetzt nicht schwierigkeiten machen, weil er die Zeit vorher nicht ehrlich war? was könnte das für Auswirkung haben? Können die einem Antrag auf FZF nicht ablehnen, wegen seiner Vorgeschichte? Muss er mit einer Strafe rechnen, wenn er wieder hier ist?

Eine Freundin von mir meinte, ich müsste für ihn bürgen, wenn er nach Deutschland kommt. Da ich wie ich bereits geschrieben habe noch von meinen Eltern unterstützt werde (Studentin), müssten die das dann nicht übernehmen? Wann würde der Integrationskurs sein? Direkt wenn er wieder hier ist, oder hätte er erst noch Zeit Geld zuverdienen?

Danke für die Antworten, die ich bis jetzt schon bekommen habe.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Anni21
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 63
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat im Ausland- dann Einreise möglich?
Antwort #8 - 28.06.2006 um 17:19:23
 
Ist es eine gute Idee, wenn ich mich an die Ausländerbehörde richte, die den Fall von meinem Freund bearbeitet hat??? Oder ist davon eher abzuraten.
Weiß leider nicht so wirklich, an wen ich mich wenden soll! Ist alles so kompliziert. Habe Sorge, dass ich mich nicht gut genug informiert habe und nachher alles anders kommt, als ich es dachte. ICh weiß, dass es immer von den Sachbearbeitern abhängt, und dass man alles nicht so gut vorhersagen kann, aber es gab doch bestimmt ähnliche Fälle, oder?

tut mir leid, falls ich nerve. Traurig aber ich weiß mir nicht anders zu helfen, und die seite ist sehr hilfreich! Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat im Ausland- dann Einreise möglich?
Antwort #9 - 28.06.2006 um 23:11:45
 
Anni21 schrieb am 26.06.2006 um 14:16:40:
1. Hoffe ich nerve nicht...
2. Gibt es für die Familienzusammenführung wirklich keine Konsequenzen, weil mein Freund vorher mit falscher Identität hier gelebt hat? Kann die Ausländerbehöre jetzt nicht schwierigkeiten machen, weil er die Zeit vorher nicht ehrlich war? was könnte das für Auswirkung haben? Können die einem Antrag auf FZF nicht ablehnen, wegen seiner Vorgeschichte?
3. Muss er mit einer Strafe rechnen, wenn er wieder hier ist?
4. Eine Freundin von mir meinte, ich müsste für ihn bürgen, wenn er nach Deutschland kommt.
5. Wann würde der Integrationskurs sein? Direkt wenn er wieder hier ist, oder hätte er erst noch Zeit Geld zuverdienen?

Danke für die Antworten, die ich bis jetzt schon bekommen habe.*


* Es wäre noch schöner, wenn du sie auch lesen würdest!
1. Na ja ...
2. Wie schon alle "Vorschreiber" meinten - nein. Aber, weil du dir so viele Sorgen machst, schlage ich dir vor, du läßt dir von deinem Freund eine Vollmacht zuschicken und stellst eine Anfrage bezüglich eventuelle Eintragungen im Ausländerzentralregister seine Person betreffend hier (anklicken). Kein Eintrag, kein Problem. Und weil du so gut vorbereitet sein möchtest, kannst du eine Anfrage auch bezüglich Eintragungen im so genannten Schengen Informationssystem starten - bei SIRENE Deutschland, Bundeskriminalamt,
Thaerstr. 11, 65193 Wiesbaden bzw. Bundeskriminalamt,Tel.: +49 (0)611 55 - 0, Fax: +49 (0)611 55 - 12141, E-Mail: info@bka.de. Keine Eintragung, null Problemo!
3. Siehe 2. Wäre auch recht idiotisch - er war schon hier - "die" hatten ihn in der Hand, da hätten "die" ihn zu Genüge bestrafen können, meinst du nicht auch?
4. Nicht wenn er als dein Ehemann mit einem Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung kommt. Bitte nochmal lesen

Zitat:
Da Du Deutsche bist, ist es hinsichtlich Heirat und Familiennachzug unerheblich, ob Euer Lebensunterhat gesichert ist. Dein Partner hätte, wenn der familienzusammenführung zugestimmt wurde und er mit dem erforderlichen Visum eingereist ist, Anspruch auf die einschlägigen Sozialleistungen, sofern Bedarf besteht.

5. Wirf bitte einen Blick in die Integrationskursverordnung und stöbere beim BAMF.

Zitat:
Ist es eine gute Idee, wenn ich mich an die Ausländerbehörde richte, die den Fall von meinem Freund bearbeitet hat??? Oder ist davon eher abzuraten.

Womit bzw. wofür? Zuständig für die Bearbeitung im Züge der Familienzusammenführung wird die Ausländerbehörde an deinem Wohort sein.

Zitat:
ICh weiß, dass es immer von den Sachbearbeitern abhängt, und dass man alles nicht so gut vorhersagen kann,

Lass das bloß den Sachbearbeiter nicht hören / merken! Er meint, er kann uns immer noch vormachen, es würde alles vom Gesetz, respektive Gesetzgeber hängen!

Gruß, S  Smiley







Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
Anni21
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 63
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat im Ausland- dann Einreise möglich?
Antwort #10 - 08.07.2006 um 00:18:10
 
Hallo,
ich bin es nochmal.
Ich kümmere mich momentan um die Vollmacht, damit ich in die Akten meines Freundes einsehen kann. Da er aber in Indien ist, wird das wohl alles noch dauern. Es wird ja nicht reichen, wenn die Vollmacht auf Deutsch ist, da sie ja von einem Anwalt beglaubigt sein muss. Also, müsste die Vollmacht auch auf Englisch sein.
Wäre es nicht schneller, bei der Ausländerbehörd nachzufragen? Kann die mir keine schnellere Auskunft über eine mögliche Einreisesperre geben? Die Ausländerbehörde, die den Fall meines Freundes bearbeitet hat, ist auch die Behörde, bei der ich den Antrag auf Fzf einreichen würde.

Gibt es außer einer Heirat in Indien keine andere Möglichkeit? Gibt es doch noch vielleicht eine Möglichkeit, ein Visum zur Eheschließung in Deutschland zu bekommen.
Bevor ich den letzten Schritt (einer Hochzeit in Indien) mache, möchte ich vorher wirklich wissen, ob es nicht doch andere Lösungen gibt. Ich denke, dass kann man verstehen.
liebe grüße und danke für die schnellen hilfen Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
BremerinBG
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 5
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat im Ausland- dann Einreise möglich?
Antwort #11 - 08.07.2006 um 01:57:59
 
Hallo,

du kannst deinen Freund natürlich auch in Deutschland heiraten, aber dafür bräuchte er ein Heiratsvisum und einen Bürgen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat im Ausland- dann Einreise möglich?
Antwort #12 - 08.07.2006 um 03:45:28
 
Anni21 schrieb am 08.07.2006 um 00:18:10:
Wäre es nicht schneller, bei der Ausländerbehörd nachzufragen? Kann die mir keine schnellere Auskunft über eine mögliche Einreisesperre geben? Die Ausländerbehörde, die den Fall meines Freundes bearbeitet hat, ist auch die Behörde, bei der ich den Antrag auf Fzf einreichen würde.



Ohne eine entsprechende Vollmacht werden sie Dir keine Auskünfte erteilen.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat im Ausland- dann Einreise möglich?
Antwort #13 - 08.07.2006 um 13:34:10
 
Anni21 schrieb am 08.07.2006 um 00:18:10:
Hallo,
ich bin es nochmal.
Ich kümmere mich momentan um die Vollmacht, damit ich in die Akten meines Freundes einsehen kann. Da er aber in Indien ist, wird das wohl alles noch dauern. Es wird ja nicht reichen, wenn die Vollmacht auf Deutsch ist, da sie ja von einem Anwalt beglaubigt sein muss. Also, müsste die Vollmacht auch auf Englisch sein.


Für derartige Anfragen sollte die Unterschrift wg. Identität des Anfragers beglaubigt sein, weniger der Text selbst. Ob anwaltlich reicht, weiß ich nicht, gibt es dort Notariate?

Ggf. Vollmacht zweisprachig formulieren.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Anni21
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 63
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat im Ausland- dann Einreise möglich?
Antwort #14 - 08.07.2006 um 15:37:27
 
Hallo,danke für die schnellen antworten. Smiley

@BremerinBG
denkst du, dass er trotz damaligen Identitätsproblemen ein Heiratsvisum bekommen könnte? Das mit dem Bürgen, wäre nicht so das große Problem. Meine Eltern finden es nicht so gut, wenn ich in Indien heirate, ich denke aber, dass es aufgrund seiner Vorgeschichte nicht so einfach ist, ein Heiratsvisum für ihn zubekommen. Wenn das natürlich gehen würde, wäre das die beste Lösung für uns.
Aber ich denke, dass wird nicht so einfach gehen. Ich habe mir hier einiges durchgelesen, und in den Fällen die ähnlich sind, wird ja immer zu einer Heirat im Ausland geraten. Gibt es vielleicht doch eine Möglichkeit, ihn hier mit einem Heiratsvisum zu heiraten? Das würde viele Probleme lösen.
Für Antworten bin ich sehr dankbar.

Ich werde meinem Freund sagen, dass er sich informieren soll, wo der nächste Notar ist. Ich denke, dass es ist am sinnvollsten, wenn ich mich informiere, ob es Vordrucke für Vollmachten gibt (möglichst Deutsch und Englisch). Nicht, dass die nachher nicht anerkannt wird. Der indische Notar kann ja nicht die deutsche Vollmacht bescheinigen, die er nicht lesen kann.
Um bei der Ausländerbehörde zu erfahren, ob es einen Einreisesperre gibt muss man auch schon eine Vollmacht haben? Schade, ich dachte, dass das vielleicht einfacher wäre, weil er hier bei uns gemeldet war. Traurig

ganz lieben dank für die antworten.
schönen samstag!

Anni
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema