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chilene, illegal in Spanien, heiraten? (Gelesen: 2.352 mal)
chiquita
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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08.12.2006 um 00:29:01
 
Hallo,

Mein Freund ist Chilene, lebt seit einigen Jahren in Spanien. Dort haben wir uns letztes Jahr kennengelernt und ein Jahr zusammengelebt. Jetzt bin ich wieder zurück in Deutschland.
Vielleicht kann mit jemand Tips und Informationen geben, wie es zu einer möglichen Hochzeit aussieht, (es ist noch nichts geplant, aber steht zumindest im Raum)
Ich hab schon öfter gehört (auch hier im Forum gelesen) dass es in Spanien evtl. möglich ist auch ohne "Papiere" (aufenthaltsgenehmigung, etc.) zu heiraten. Gilt das auch, wenn ich keine Spanierin bin?
Oder andere möglichkeiten, bzw. wo kann ich mich genauer informieren?

Vielen Dank schon mal
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #1 - 08.12.2006 um 11:33:15
 
Hallo,

Dein Verlobter sollte erst einmal seinen Aufenthalt klären und raus aus der Illegalität in Spanien.

Vorher wird das eher nichts mit Heirat.
Am besten er sucht mal im Internet nach Informationen, ob es möglich ist, in Spanien seinen Status entsprechend umzuwandeln (Amnestie?).

Selbst wenn Ihr in Spanien heiraten würdet, würde Euch das nichts nützen, Dein Verlober könnte nicht einfach im Rahmen der FzF (Familienzusammenführung) nach D, eben weil sein Aufenthaltsstatus in Spanien illegal war.

Der "einfachste" (zwar kompliziert, aber der ehrlichste und sicherste) Weg:

- Ausreise Deines Verlobten nach Chile oder in ein anderes Land in das er visafrei einreisen kann,
- Hochzeit in diesem Land,
- Antrag auf FzF
- Einreise nach D mit FzF-Visum

Bezüglich Ausreise aus Spanien sollte er sich vorher erkundigen, wie das läuft, ob es evtl. in Spanien auch so etwas wie eine GÜB (Grenzübertrittsbescheinigung) gibt, die er sich vor der Ausreise unter Vorlage eines Tickets bei der dortigen Ausländerbehörde holen sollte, damit er am Flughafen keine Schwierigkeiten bekommt.

Übrigens: Eine GÜB muss nach Ankunft im Heimatland dort abgestempelt werden, damit so der Beweis erbracht werden kann, dass er wirklich ausgereist ist.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Miss Piggy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Rechtsanwalt/-anwältin
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Antwort #2 - 08.12.2006 um 17:26:07
 
Spanien hat verschiedene abkommen mit lateinamerikanischen staaten geschlossen. im gegensatz zu deutschland kommt es immer wieder zu massenlegalisierungen.    z. b. dieses jahr für 30.000 argentinier, die vor 3 generationen mal einen spanier in der familie hatten.
er sollte sich mal informieren, ob es was vergleichbares für chilenen gibt.   Cool

te deseo mucha suerte!

´schuldigung das ich so schlecht von deutschland denke: den IMK-Beschluss hätte ich fast vergessen!
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USS Swinetrek
 
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chiquita
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 08.12.2006 um 20:03:41
 
Ja, solche Abkommen gibt es. Als Chilene könnte er legalisiert werden, wenn ihm sein Arbeitgeber ihm ein offizielles Arbeitsangebot (oferta de trabajo) macht, dann muss er noch mindestens 1 Jahr dort beschäftigt bleiben, etc.
Aber das hängt vom Arbeitgeber ab, und sein derzeitiger Chef hat wohl Schiss davor, v.a. im Bezug auf evtl. Konsequenzen für ihn, und lässt daher seine Leute lieber weiterhin schwarz beschäftigt.  Ist scheiße, kann man aber nicht ändern, und mein Freund kann froh sein, dass er überhaupt nen Job hat.
Außerdem gibt es immer wieder mal eine "regularisación" von Ausländern die länger als 1 Jahr einen Job haben. Die letzte war 2003, glaub ich, aber bis die nächste kommt, wird es wohl wieder ein bisschen dauern.

Janna, du sagst, wenn wir in Spanien heiraten würden, dann könnte er trotzdem nicht nach Deutschland. Aber würde er denn für Spanien eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen?
Denn wir wollen gar nicht unbedingt in Deutschland leben, da ich ja Spanisch kann, er aber kein Deutsch. Und ich könnte nach meinem Studium, jederzeit auch wieder nach Spanien gehen.

Ja also falls doch noch jemand einen Tip zwecks Hochzeit hätt, wär super bien.

Muchas gracias a todos

(P.S. was ist der IMK-Beschluss?)
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chiquita
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Antwort #4 - 10.12.2006 um 13:29:22
 
Erk-O-Mat:

vielen Dank für die Informationen.
Unter seinen Freunden wird sicher jemand sein, der versichern kann, dass er schon länger als ein Jahr in Spanien lebt.
Kannst du mir zufällig sagen, ob ich das irgendwo nachlesen kann?

Vielleicht melde ich mich dann im Januar wieder, wenn ich in Spanien war und mehr über die eventuelle Hochzeit weiß

Ciao
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #5 - 10.12.2006 um 13:49:56
 
chiquita schrieb am 08.12.2006 um 20:03:41:
Janna, du sagst, wenn wir in Spanien heiraten würden, dann könnte er trotzdem nicht nach Deutschland. Aber würde er denn für Spanien eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen?


Hallo,

bezüglich Aufenthaltsgenehmigung / Legalisierung des Aufenthalts in Spanien hat Dir ja Erk-O-mat schon was geschrieben.

So lange Dein Freund (oder dann Mann) keinen legalen Aufenthalt in einem Land hat, wird er nicht im Schengenraum reisen dürfen. und von daher auch nicht nach D einreisen dürfen.
Es könnte ihm auch passieren, dass er in Spanien -wenn er irgendwo mal in eine Kontrolle kommt und keinen Aufenthaltstitel nachweisen kann- große Probleme bekommt (aber das müsstet ihr auf spanischen Internetseiten recherchieren).

Es ist also auf jeden Fall sehr wichtig, dass Dein Freund in Spanien oder in einem anderen Land einen LEGALEN Aufenthalt bekommt (oder eben zurück nach Chile geht und dann später nach Hochzeit im Wege der FzF einreist). Erst mit einem vorhandenen legalen Aufenthaltstitel eines anderen Landes kann er nach D einreisen.

Zu klären wäre noch, ob er als Chilene mit einer spanischen AE einfach so nach D einreisen darf (evtl. dann als Ehegatte einer Deutschen) oder ob trotzdem noch ein Antrag auf Visum zur FzF gestellt werden muss.

Interessant wäre auch, ob er seine spanische AE verliert (ich unterstelle jetzt einfach mal, dass er eine bekommt), wenn er eine deutsche AE erhält.

Okay, sind jetzt "ungelegte Eier". Das allererste was ihr tun müsst, ist zu probieren, seinen Aufenthalt in Spanien legal zu kriegen.

Viele Grüße
Janna

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