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Heirat im Ausland- dann Einreise möglich? (Gelesen: 8.885 mal)
Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 08.07.2006 um 15:46:22
 
Anni21 schrieb am 08.07.2006 um 15:37:27:
Ich werde meinem Freund sagen, dass er sich informieren soll, wo der nächste Notar ist. Ich denke, dass es ist am sinnvollsten, wenn ich mich informiere, ob es Vordrucke für Vollmachten gibt (möglichst Deutsch und Englisch). Nicht, dass die nachher nicht anerkannt wird. Der indische Notar kann ja nicht die deutsche Vollmacht bescheinigen, die er nicht lesen kann.
Anni



Es wäre möglicherweise vorteilhaft und zu empfehlen - soweit es entfernungsmäßig machbar ist - die Vollmacht bei der deutschen Botschaft / dem D-Konsulat beglaubigen zu lassen.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Anni21
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 08.07.2006 um 15:57:58
 
Hallo,

danke für die schnelle Rückmeldund. Zwinkernd

leider ist das deutsche Konsulat mehr als 8 Stunden mit dem Auto entfernt. Wenn man das beim Notar ebenfalls bestätigen lassen könnte, wäre das mit weniger Kosten und einem geringeren Zeitverlust vebunden.
Werde Montag eine E-Mail an die Ämter schicken, bei denen ich mich informieren kann, ob es eine Einreisesperre gibt und ob noch andere Sachen in seiner Akte sind. Besser, man weiß vorher alles.  Zwinkernd

lieben Gruß Anni
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Hansi
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Danke für viele Infos
und Tipps aus diesem
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Antwort #17 - 08.07.2006 um 22:24:07
 
Anni21 schrieb am 08.07.2006 um 15:57:58:
leider ist das deutsche Konsulat mehr als 8 Stunden mit dem Auto entfernt. Wenn man das beim Notar ebenfalls bestätigen lassen könnte, wäre das mit weniger Kosten und einem geringeren Zeitverlust vebunden.


Hallo!

Stöbere doch mal auf den Webseiten der zuständigen Botschaft, wie Urkunden beschaffen sein müssen, um in Deutschland überhaupt anerkannt werden zu können. Von einem ukrainischen Notar beispielsweise brauche ich in Deutschland niemandem etwas vorlegen, wenn es nicht "legalisiert" ist.

D.h. ein bestimmtes örtliches Amt muss bestätigen, dass die Unterschrift des Notars echt ist. Die Echtheit dieser Aussage wird von einer übergeordneten Behörde / Ministerium bestätigt - die wiederum durch das Außenministerium. Schließlich stellt dann die deutsche Botschaft fest, dass das Siegel und die Unterschrift des Außenministeriums korrekt ist.  Daneben gibt es in vielen Ländern das einfachere Verfahren der Apostille - hier entfällt die letzte Bestätigung durch die deutsche Botschaft. Wenn also Apostille oder gar Legalisation gefordert werden, ist eine Beglaubigung in der deutschen Botschaft wohl unkomplizierter.

Ich habe mich über dieses Verfahren auch geärgert, als meine Verlobte eine beglaubigte Kopie des Inlandspasses nachreichen musste. Hier in Deutschland, kann so etwas jede Gemeindeverwaltung beglaubigen - dort gibt es nur eine Botschaft und zwei Konsulate. Alle drei sind eine Tagesreise weit weg.


Herzliche Grüße,

Hansi
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Anni21
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Antwort #18 - 09.07.2006 um 15:48:12
 
Hallo,

danke für die schnellen Antworten. Werde mich jetzt nochmal bei den Ämtern erkundigen, wie eine Vollmacht genau aussehen muss. Echt schwierig alles.  weinend

Kennt sich jemand mit den Bedingungen für ein Heiratsvisum aus?
Ist es sehr schwer in meinem Fall, so eins zu beantragen? Wie sehen die Chancen aus?
Unter welchen Bedingungen bekommt man ein Heiratsvisum? Es würde sehr viel erleichtern, wenn es die Möglichkeit gäbe hier in Deutschland zu heiraten.
In dem Falle müsste ja eine Person für meinen Freund bürgen, oder? Wenn das kein Problem ist, gibt es noch andere Dinge, die man beachten muss, oder sollte ich mir in meinem Fall lieber nicht so viele Hoffnungen machen?

Danke im Vorraus und allen ein schönes Restwochenende!
*Anni*
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Anni21
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #19 - 15.07.2006 um 21:21:13
 
Hallo,

weiß hier keiner, wann ein Heiratsvisum möglich ist?
Bekommt man ein Heiratsvisum, auch wenn die Person schon einmal in Deutschland war?
Kann ich mir Hoffnungen machen, oder ist es in unserem Fall nicht möglich auf ein Heiratsvisum zu hoffen?

lieben Gruß *Anni*
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nixwissen
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Antwort #20 - 16.07.2006 um 02:41:03
 
Hi,

Für das Heiratsvisum muß irgendwer mit entsprechendem Einkommen eine VE abgeben für die Zeit, bis Ihr verheiratet seid.
Dazu muss noch eine KV abgeschlossen werden.
Bist Du nie uf die Idee gekommen, mal die Botschaft anzurufen, was man für ein Heiratsvisum so braucht?

Ansonsten war doch alles mit der freiwilligen Ausreise erledigt.

Ich sehe nichts, was einem Heiratsvisum entgegen steht.

Gruß,
Norbert

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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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Anni21
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Antwort #21 - 16.07.2006 um 12:14:42
 
Danke für die Antwort!

Ich werde versuchen mich so schnell wie möglich bei der Botschaft und beim Ausländeramt zu informieren, wer alles ein Heiratsvisum bekommen kann.
Ich habe nur die Sorge, dass mein Freund das Visum nicht bekommt, weil er vorher negativ aufgefallen ist...ich kann mir nicht vorstellen, dass er dann "einfach so" wieder zurück kann.
Ich müsste bei der Ausländerbehörde dann nachweisen, dass ich (oder meine Eltern) für seinen Unterhalt aufkommen kann und das genug Wohnraum vorhanden ist. Reichen 33m² oder muss es nicht meine Wohnung sein und könnte man auch das Haus meiner Eltern angeben, wo er wohnen könnte? Versicherungen findet man bestimmt nicht so einfach, aber ich denke, dass das auch zu schaffen wäre.
Würde doch eine Einreisesperre vorliegen, dann kann die nur durch eine Hochzeit im Ausland aufgehoben werden, oder?

danke für alles! schönen Sonntag! *Anni*
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Anni21
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Antwort #22 - 17.07.2006 um 12:35:59
 
Habe gerade mit meinem Freund telefoniert. Wir wollten uns erkundigen, was im Ausländerzentralregister steht. Im Internet war ein Ausdruck, den man sich runterladen kann, wenn man Informationen über die eigene Person haben möchte. Mein Freund ist mit dem Ausdruck zum Notar in Indien gegangen, der akzeptiert diesen jedoch nicht, weil es nur ein Ausdruck ist und kein Original. Dsa müsste doch eigentlich egal sein, der Notar muss doch nur bescheinigen, dass die Personalangaben von meinem Freund richtig angegeben werden, also die eingetragenen Daten mit dem Pass vergleichen. Traurig Ich verstehe das nicht. Werde mich jetzt wohl doch direkt an das Ausländerzentralregister wenden und fragen, ob die ein Formular haben.

Wo informiere ich mich am besten, wann ein Heiratsvisum möglich ist?
Was sind die Nachteile...es muss ja viele geben, sonst würden ja nicht so viele Anwälte raten, dass man im Ausland heiraten soll/muss. hä?

hoffe ich nerve nicht, aber die Seite ist mit Abstand das Beste!  Zwinkernd
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ronny
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Antwort #23 - 17.07.2006 um 12:59:33
 
Anni21 schrieb am 17.07.2006 um 12:35:59:
Was sind die Nachteile...


Hallo,

im Gegensatz zu einem Visum zur Familienzusammenführung , auf welches bei deutscher Beteiligung ein Anspruch besteht, unterliegt die Erteilung eines Visums zur Eheschließung einer Entscheidung nach pflichtgemäßen Ermessen.

Das heißt es kann auch abgelehnt werden, insbesondere dann wenn Regelerteilungsvoraussetzungen nicht gegeben sind (Einkommen, Krankenversicherung, Wohnraum), die bei einem Visum zur FZ nicht beachtet werden brauchen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd


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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #24 - 17.07.2006 um 13:31:55
 
Danke für die Antwort.
Eigentlich habe ich dann als Studentin (kein Bafög oder ähnliches) nicht die Chance ein Heiratsvisum zubekommen, oder sehe ich das falsch? weinend
Wäre es möglich, dass die Person, die für meinen Freund bürgt, dieses übernimmt? Mein Freund hätte wenn er wieder hier wäre sofort die Möglichkeit zu arbeiten. Könnten rein theoretisch auch meine Eltern unterschreiben, dass sie für die Kosten aufkommen, oder kann ich das nur selber machen? Wo kann ich mich da genau informieren? Bei der Ausländerbehörde direkt? Habe versucht im Intenet Informationen zu finden, ist aber nicht so einfach, weil es nicht so dirkete Seiten dazu gibt.
Hätte die Vorgeschichte meines Freundes mehr Auswirkung auf ein Visum zur Heirat oder eher bei der FZF? (vorausgesetzt es besteht keine Einreisesperre)

Danke für alles! Anni Zwinkernd
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ronny
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Antwort #25 - 17.07.2006 um 13:46:33
 
Hallo,

die Sicherstellung des Lebensunterhaltes kann auch durch die Verpflichtung eines Dritten erfolgen, also auch durch Deine Eltern in Form einer Verpflichtungserklärung http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#68.

Es empfiehlt sich immer ein Gespräch mit der zuständigen ABH, die beißen schon nicht Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #26 - 17.07.2006 um 13:57:53
 
Danke für die Antwort...kann mir also doch wieder bisschen Hoffnung machen. Smiley

Am besten wende ich mich diese Woche mal an die Ausländerbehörde und frage nach, welche Möglichkeiten bestehen.
Ich ärgere mich nur, dass ich nicht in die Akten meines Freundes gucken kann oder dass mir keiner Informationen geben kann. Dachte das mit dem indischen Notar wäre einfacher...die machen bei anderen Dingen auch keine Probleme.
Weil, wenn er doch eine Einreisesperre hat, kann ich das alles gleich vergessen.
Können die einem das wirklich nicht bei der Behörde sagen? Dann kann ich mich ja bei irgendeinem sachbearbeiter informieren, der den Fall meines Freundes nicht kennt. Der andere Sachbearbeiter darf mir ja keine Auskünfte geben.  Traurig

Kennt sich jemand aus, was schwieriger "zubekommen" ist: FZF oder Heiratsvisum? (abgesehen von der finanziellen Absicherung, Wohnraum und Krankenversicherung)

danke!!!!  Durchgedreht
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Antwort #27 - 22.08.2006 um 00:32:27
 
Hallo, ich bins nochmal.  Traurig

Mittlerweile bin ich schon ein wenig weiter gekommen. Habe jetzt die Vollmacht von meinem Freund bekommen und ein Notar hat auch unterschrieben. Wenn die Vollmacht nicht anerkannt wird, werden wir wohl in drei Wochen zusammen zur  deutschen Botschaft gehen...die kann das dann doch unterschreiben, und das wird dann doch bestimmt akzeptiert, oder?

Beim Ausländerzentralregister kann man sich doch nur informieren, ob es Eintragungen gibt, oder ob es keine gibt, oder?
Auskunft über mögliche Schwierigkeiten bei einer Familiezusammenführung oder bei einem Heiratsvisum kann ich dann doch nur bei der Ausländerbehörde oder beim Konsulat erfragen, oder sehe ich das falsch???
Ich habe mir gedacht, dass ich erstmal gucke, ob etwas wie zum Beispiel eine Einreisesperre in den Akten steht, und dass ich mich dann bei der Ausländerbehörde informiere, wie es im Falle einer Hochzeit aussieht...wie unsere Chancen stehen etc.

Wie lange dauert in etwa die Bearbeitung beim Ausländerzentralregister? Kann man das in etwas sagen?

lieben Dank *Anni* Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #28 - 10.12.2006 um 14:55:09
 
Im Ausländerzentralregister ist der Vermerk "Einreisebedenken" von der Ausländerbehörde eingetragen.  Traurig
Bezieht sich der Vermerk auf alle Visa oder hauptsächlich auf Besuchervisum und Touristenvisum... Ist eine Eheschließung in Deutschland trotzdem möglich? Die Einreisebedenken beziehen sich ja höchstwahrscheinlich auf den Sachverhalt der falschen Angaben und der späten Ausreise. Diese Bedenken wäre ja nach Prüfung durch die Ausländerbehörde und durch eine Ehe ausgeräumt.
Wo finde ich genaue Angaben über die Bürgschaft, Wohnungsgröße, Krankenversicherung...Bin privat über meinen Familie versichert.
Habe noch Gespäche mit Ausländerbehörde und Standesamt (wollte ein paar Unterlagen besorgen). Habe aber die Hoffnung, dass mir vorher jemand noch ein paar Tipps oder Hinweise geben kann.
Wie lange dauert so ein Verfahren zur Erteilung eines Visa zur Eheschließung? Bei Indien länger, oder?

schönes Wochenende
Anni
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