Anni21 schrieb am 26.06.2006 um 14:16:40:1. Hoffe ich nerve nicht...
2. Gibt es für die Familienzusammenführung wirklich keine Konsequenzen, weil mein Freund vorher mit falscher Identität hier gelebt hat? Kann die Ausländerbehöre jetzt nicht schwierigkeiten machen, weil er die Zeit vorher nicht ehrlich war? was könnte das für Auswirkung haben? Können die einem Antrag auf
FZF nicht ablehnen, wegen seiner Vorgeschichte?
3. Muss er mit einer Strafe rechnen, wenn er wieder hier ist?
4. Eine Freundin von mir meinte, ich müsste für ihn bürgen, wenn er nach Deutschland kommt.
5. Wann würde der Integrationskurs sein? Direkt wenn er wieder hier ist, oder hätte er erst noch Zeit Geld zuverdienen?
Danke für die Antworten, die ich bis jetzt schon bekommen habe.*
* Es wäre noch schöner, wenn du sie auch lesen würdest!
1. Na ja ...
2. Wie schon alle "Vorschreiber" meinten - nein. Aber, weil du dir so viele Sorgen machst, schlage ich dir vor, du läßt dir von deinem Freund eine Vollmacht zuschicken und stellst eine Anfrage bezüglich eventuelle Eintragungen im Ausländerzentralregister seine Person betreffend
hier (
anklicken). Kein Eintrag, kein Problem. Und weil du so gut vorbereitet sein möchtest, kannst du eine Anfrage auch bezüglich Eintragungen im so genannten Schengen Informationssystem starten - bei SIRENE Deutschland, Bundeskriminalamt,
Thaerstr. 11, 65193 Wiesbaden bzw. Bundeskriminalamt,Tel.: +49 (0)611 55 - 0, Fax: +49 (0)611 55 - 12141, E-Mail: info@bka.de. Keine Eintragung, null Problemo!
3. Siehe 2. Wäre auch recht idiotisch - er war schon hier - "die" hatten ihn in der Hand, da hätten "die" ihn zu Genüge bestrafen können, meinst du nicht auch?
4. Nicht wenn er als dein Ehemann mit einem Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung kommt. Bitte nochmal lesen
Zitat:Da Du Deutsche bist, ist es hinsichtlich Heirat und Familiennachzug unerheblich, ob Euer Lebensunterhat gesichert ist. Dein Partner hätte, wenn der familienzusammenführung zugestimmt wurde und er mit dem erforderlichen Visum eingereist ist, Anspruch auf die einschlägigen Sozialleistungen, sofern Bedarf besteht.
5. Wirf bitte einen Blick in die
Integrationskursverordnung und stöbere beim
BAMF.
Zitat:Ist es eine gute Idee, wenn ich mich an die Ausländerbehörde richte, die den Fall von meinem Freund bearbeitet hat??? Oder ist davon eher abzuraten.
Womit bzw. wofür? Zuständig für die Bearbeitung im Züge der Familienzusammenführung wird die Ausländerbehörde an deinem Wohort sein.
Zitat:ICh weiß, dass es immer von den Sachbearbeitern abhängt, und dass man alles nicht so gut vorhersagen kann,
Lass das bloß den Sachbearbeiter nicht hören / merken! Er meint, er kann uns immer noch vormachen, es würde alles vom Gesetz, respektive Gesetzgeber hängen!
Gruß, S