mixxery schrieb am 29.05.2006 um 12:42:27:Das Standesamt hier hat gesagt, ich solle dann vorbeikommen und die werden mir die nötigen Papiere aushändigen.
Wie gesagt: Das deutsche Standesamt ist hier überhaupt nicht involviert. Evtl. ist dem Standesamt nicht klar, daß Du kein Deutscher bist.
Zitat:Ehefähigkeitszeugnis hat ronny gesagt, bekomme ich bei meinem Konsulat.
Nein, hat er nicht gesagt. Er hat gesagt "bei den türkischen Behörden", das können evtl. auch Behörden in der Türkei sein.
Zitat:Meine Frage:
Kann jemand Freund oder Familie für mich Bürgen ? oder eine Sicherheitsleistung in Form von einer Bankbürgschaft hinterlegen wegen der Verpflichtungserklärung ?
Prinzipiell kann auch ein Dritter die
VE abgeben. Ich denke, eine Sicherheitsleistung/Bankbürgschaft kannst Du vergessen, da es hier um eine dauerhafte Sicherstellung des Lebensunterhalts geht.
Zitat:Oder sollen wir nicht in der Ukraine heiraten, sondern in Deutschland und ich soll lieber einen Heiratsvisum beantragen ? (Denkt aber auch an Ihre Eireisesperre)
Eigentlich sehe ich da nur Probleme bzw. Nachteile. Das erste Problem hast Du schon selbst genannt:
Einreisesperre. Außerdem wird die Heirat eher komplzierter, wenn durch den Heiratsort in Deutschland dann drei Rechtsräume (türkisch, ukrainisch und deutsch) involviert sind.
Abu