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Türkischer Staatsbürger aus BRD, Heirat in der Ukr (Gelesen: 23.834 mal)
Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #75 - 21.09.2007 um 15:30:00
 
mixxery schrieb am 19.09.2007 um 09:55:27:
Heute habe ich endlich den Brief zur Aufhebung der Einreisesperre meiner Frau bekommen.
Ich bin sehr Glücklich darüber.
Jetzt kann meine Frau endlich die FZF beantragen.
Für diesen Tag habe ich genau 2 Jahre und 4 Monate gekämpft.

Wie lange wird die FZF erfahrungsgemäß dauern ?


Lange, wenn sie keinen Sprachnachweis beibringt. Hat Deine Frau in Deutschland einen Sprachtest absolviert? Hat sie vielleicht schon für das Au-Pair-Visum Sprachkenntnisse nachgewiesen?

Gruß & vorläufigen Glückwunsch, ULF
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Antwort #76 - 26.09.2007 um 15:15:38
 
Hallo !

Sie kann fließend Deutsch. Nicht perfekt Deutsch, aber sie versteht und redet alles.

Mein Gott, wann wird das alles sein ende haben ?
Langsam reichts doch endlich.
Nur Geduld...

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Antwort #77 - 01.10.2007 um 15:34:06
 
Bitte um Hilfe !

Ich habe z.Z. 470eur von einem 600 Brutto Job.
Ich bekomme jetzt einen festen Arbeitsvertrag.

Unterhalt zahle ich 456eur für meine 2 Kinder.
Ich wohne Mietfrei 3 Zimmer bei meinen Eltern.

Meine Frage:

Wieviel muss ich Netto verdienen, damit meine Frau und mein Stiefkind nach Deutschland dürfen.
Zumal fürs Stiefkind glaube ich auch ein dritter eine Verzichtserklärung abgeben kann.

Gruss...
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Antwort #78 - 09.10.2007 um 10:24:46
 
Freunde Bitte helft mir !

Bei der AB hab ich schon verschissen, mein Konto dort mit Fragen ist schon fertig.
Bitte helft mir...



Hessen:

470 EUR Netto vom Nebenjob plus 700eur Netto Verdienst beim meinem Vater plus Wohnung und Essen und Trinken umsonst.

Das wären zusammen 1170 EUR Netto und Miete zahle ich keine
456 EUR gehen als Unterhalt weg, da bleiben 714 EUR übrig zur freien Verfügung

Reicht das aus um meine Frau und mein Stiefkind nach Deutschland zu bringen ???


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Antwort #79 - 09.10.2007 um 10:35:15
 
mixxery schrieb am 09.10.2007 um 10:24:46:
Reicht das aus um meine Frau und mein Stiefkind nach Deutschland zu bringen ??? 


Hallo,

für Deine Frau wirds reichen, weil der Nachzug (da Du kein deutsch-ukrainischer Doppelstaater bist) unabhängig vom Einkommen erfolgen muß. Gibt zumindest für mich keinen Zweifel, dass ein Abweichen von der Soll-Regelung in § 28 Abs. 1 Satz 3 gerechtfertigt wäre.

Aber...

Beim notwendigen Lebensunterhalt für zwei Erwachsene (grob zweimal Regelsatz )wird für einen Nachzug der Stieftochter kein Geld mehr übrig bleiben. Dürfte jedenfalls schwierig werden.

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #80 - 10.10.2007 um 00:46:56
 
Hallo Freunde !!!

Habe heute über einen dritten in Erfahrung gebracht, das ich ca 1320EUR netto haben muss. Auskunft von der AB. Normal plus noch Miete, aber die entfällt ja bei mir.

Habe nochmal genau meine Nettolöhne ausgerechnet und auch ausgehandelt mit meinen Chefs.

1. Job 490eur plus 2. Job 880eur = zusammen 1370eur
533eur zahle ich Unterhalt, also Unterhalt der Kinder abgesichert


Was sagt Ihr ???
Soll ich meine Frau jetzt zur Botschaft schicken ?

Kann da noch was schiefgehen ?

Änderung:
Ich füge hier dein Folgepost ein        Tippi


Habe ich vergessen, der Unterhalt wurde heute vom Jugendamt von 456eur auf 533eur raufgesetzt


...
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« Zuletzt geändert: 10.10.2007 um 11:27:01 von Tippi »  
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Antwort #81 - 10.10.2007 um 06:55:02
 
mixxery schrieb am 10.10.2007 um 00:46:56:
Habe heute über einen dritten in Erfahrung gebracht, das ich ca 1320EUR netto haben muss.  


Hallo,

wenn Deine ABH Dir das bestätigt, kein Problem.

Ich komme  auf folgende knappe Beträge:

Mal den Unterhalt für das hier lebende deutsche Kind ausgenommen stehen Dir noch ca. 834 € zur Verfügung für den Lebensunterhalt für Dich, Deine Frau und das Stiefkind.

Nur allein auf der Grundlage der Regelsätze steht dem ein Bedarf von mindestens 833 € gegenüber.

Nicht jede ABH berechnet den Bedarf für Lebensunterhalt allein auf der Grundlage der Regelsätze, einige nehmen die Pfändungsfreigrenzen, andere nehmen eine Mischkalkulation vor.

Und da sähe die Berechnung wesentlich ungünstiger aus.

Deswegen:

Frag Deine ABH Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

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Antwort #82 - 10.10.2007 um 09:35:06
 
Danke Ronny, jetzt wird mir einiges klar !!!
Ich Blicke jetzt so langsam durch.

Aus meiner Sicht, wie ich jetzt alles verstanden habe ist, korrigiert mich Bitte wenn ich falsch liege.

Ich zahle Unterhalt und darf meine Frau zu mir holen deutsches Grundrecht. Auf meinen Lohn muss keiner gucken, und für meinen Stiefsohn kann ein anderer eine Verzichtserklärung abgeben. oder ?

weil, ich musste mir schon den [**zensiert**] aufreissen damit ich auf 1320eur komme, mehr ist net drin
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Antwort #83 - 10.10.2007 um 09:39:11
 
mixxery schrieb am 10.10.2007 um 09:35:06:
und für meinen Stiefsohn kann ein anderer eine Verzichtserklärung abgeben. oder ?


Hallo,

wenn Du eine Verpflichtungserklärung meinst, ja. Aber klär das wirklich mit Deiner ABH, es könnte ja sein, dass die Summe wie oben gerechnet knapp als ausreichend angehsehen wird.

Für Deine Frau braucht der LU nicht nachgewiesen werden, sie zählt aber bei der Berechnung des verfügbaren Einkommens als Bedarf mit.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #84 - 10.10.2007 um 10:24:14
 
Danke Ronny !

Dann wollen wir mal starten, wird schon schiefgehen !!!
Danke Ronny
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Antwort #85 - 20.11.2007 um 10:33:24
 
Hallo Freunde !

Meine Frau hat den Sprachtest Goethe A1 bestanden.
Am Freitag geht Sie zur Botschaft nach Kiew. Sie hat alle Papiere was sie brauch. Wir haben einen privaten Botschaftshelfer der jetzt noch paar Stempel sammeln geht und paar Sachen übersetzen lässt. Er hat gesagt das man am Freitag alles abgeben kann.
Jeden Mittwoch schickt die Botschaft alle Briefe nach >Deutschland (Berlin) dann weiter zu den Behörden.

Meine Frage:
Wenn am 28.11.2007 die Papiere nach Deutschland geschickt werden, wann soll ich mich bei der AB melden?

PS: Mein Sachbearbeiter bei der AB hat gesagt das er mich anschreiben wird. Aber das kann wie ihr wisst, sehr lange dauern. Beispiele: Hauspost entfernung 500m hat 3 wochen gedauert und Unterschrift vom Chef hat 4 Wochen gedauert und LKA hat fast 5 Monate gedauert. Ich  möchte halt gerne die Sache wenn möglich, mit 1000 Bitten etwas beschleunigen.
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Antwort #86 - 27.11.2007 um 10:49:30
 
Hallo Freunde !

Meine Frau hat erfolgreich alle Papiere in der Botschaft in Kiew abgegeben.
Es gab keine beanstandungen. Selbst mein Stiefkind wurde sich 45min lang auf Deutsch unterhalten. Deutschtest für Kinder. Naja, was solls. Meine Frau hat alles geschafft das das wichtigste. Die Papiere sollen laut Aussage der Botschaft morgen am Mittwoch Richtung Köln geschickt werden und dann von da aus zur AB. Dauer der Postreise bis zu meiner AB wurde mit 2 Wochen beantwortet. Wenn die bearbeiteten Papiere der AB in der Botschaft vorliegen, wird das Visum sofort erteilt. So die Aussage der Botschaft in Kiew.

Ich muss 3 Papiere vorlegen bei der AB. Mietvertrag, Lohnbescheinigung und LU Absicherung meiner Kinder. Ich habe alle 3 Papiere schon vorliegen. Bin mal gespannt wie lange sich diesmal die AB wieder Zeit lässt mit der Bearbeitung.

Zumal aus meiner Erfahrung nur eine Unterschrift vom Chef der AB hier 4 Wochen dauert Smiley

Ich nehms mit Humor, aber nur solange echt keine Probleme mehr hinzukommen.

Meine Meinung zu der AB:
Rassismus oder Ausländerfeindlichkeit gibt es bei meiner AB nicht. Das sage ich nur weil es denen egal ist ob du Deutscher oder Ausländer bist. Jeder wird als Mensch gleichbehandelt. Abgesehen von der langen Bearbeitungszeiten die man gerne als Schikane bezeichnet, mache die Beamten nur Ihre Arbeit nach Vorschrift. Das ist leider nur zu meiner Stadt zu sagen. [inv]Aber nicht für die AB in Giessen. Edit by Ronny [/inv] Eine Nummer zu bekommen ist schon eine Schikane. Wenn keine Nummern da sind dann muss man sein Glück am nächsten Tag wieder versuchen.  
Und wenn man was bezahlen soll, dann muss man sich auf eine Wanderung einlassen weil im Gebäude keine Kasse ist. Auch wenn man eine Nummer hat muss man sich auf stundenlange Wartezeiten gefasst machen. Was noch lange net heisst das man auch drankommt.

[inv]Und wenn man schon endlich Aufgerufen wird, steht vor Ihnen ein Beamter der unangenehm, unprofessionell und unhöflich ist. Sie hassen Ihren Job und alle Ausländer müssen das spüren.
Gott beschütze uns vor Krankheit, Armut und der AB aus Giessen[/inv]

mick: Änderung:
Lass Deinen Unmut gegenüber der ABH dort aus. Dann
können sie sich auch gegen Deine Vorwürfe wehren.


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« Zuletzt geändert: 27.11.2007 um 11:20:00 von ronny »  
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