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FZF - Ausnahmeregelung für "Hochqualifizierte Ehegatten" (Gelesen: 3.531 mal)
Pilot
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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22.11.2007 um 23:25:01
 
Hallo zusammen,

ich würde gerne Erfahren, nach welchen Kriterien man zum "hochqualifizierten (ausländerdischer) Arbeitnehmer" eingestuft wird.

Gesetzlich vorgesehene Ausnahmen für den Nachweis der Deutschkenntnisse für ein Visum zur FZF sind u. a. "Ehegatten von Hochqualifizierten". Diese Info habe ich aus einer Verfahrensanweisung, für die Konsulate, zum Ehegattennachzug.

Wie kann man diesen Nachweis erbringen? Wäre eine persönliche Vorsprache beim Sachbearbeiter (Konsulat) oder gar Botschafter - mit entsprechendem Nachweis von Arbeitgeber (wie sollte dieser am besten aussehen) - in dieser Sache hilfreich?

Unser Antrag zur FZF (ende Juli) wurde ausgesetzt bzw. die Entscheidung mit dem Nachweis eines Deutsch-Zertifikats verknüpft.

Für eure Antworten danke ich im voraus.

Gruß
Pilot
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 23.11.2007 um 07:43:37
 
Hallo Pilot,

Pilot schrieb am 22.11.2007 um 23:25:01:
ich würde gerne Erfahren, nach welchen Kriterien man zum "hochqualifizierten (ausländerdischer) Arbeitnehmer" eingestuft wird.  


Hinweise darauf, was im ausländerrechtlichen Sinne unter einem "Hochqualifizierten" zu verstehen hat, finden sich im Aufenthaltsgesetz dezediert im § 19 (2) AufenthG , weiterführende Erläuterungen in den dazugehörigen Vorläufigen Anwendungshinweisen (VAH) des BMI zu dieser Vorschrift.

Ich gehe davon aus, dass die dort genannten Kriterien grundsätzlich auch die Basis für die Beurteilung bzw. Definition eines "Hochqualifizierten" im Sinne des Erlasses des Nachweises einfacher Sprachkenntnisse von Ehegatten bilden.

Hier zunächst der relevante Gesetzestext des § 19 (2) AufenthG:

Zitat:
(2) Hoch qualifiziert nach Absatz 1 sind insbesondere

1. Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen,

2. Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion oder

3. Spezialisten und leitende Angestellte mit besonderer Berufserfahrung, die ein Gehalt in Höhe von mindestens dem Doppelten der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten.


Und hier der Text der zugehörigen VAH -BMI:

Zitat:
19.2.1 Die besonderen fachlichen Kenntnisse von Wissenschaftlern nach Nummer 1 liegen vor, wenn der Wissenschaftler über eine besonders hohe Qualifikation oder über Kenntnisse in einem speziellen Fachgebiet von überdurchschnittlich hoher Bedeutung verfügt. In Zweifelsfällen soll eine Stellungnahme fachkundiger wissenschaftlicher Einrichtungen oder Organisationen eingeholt werden.

19.2.2 Die herausragende Funktion bei Lehrpersonen nach Nummer 2 ist bei Lehrstuhlinhabern und Institutsdirektoren gegeben. Die herausgehobene Funktion bei wissenschaftlichen Mitarbeitern ist gegeben, wenn sie eigenständig und verantwortlich wissenschaftliche Projektoder
Arbeitsgruppen leiten.

19.2.3 Bei dem Personenkreis nach Nummer 3 ist die Annahme der „Hochqualifikation“ durch ihre Berufserfahrung und berufliche Stellung gerechtfertigt. Um eine missbräuchliche Anwendung und Auslegung zu verhindern, wird zusätzlich eine Mindestgehaltsgrenze in der Höhe des Doppelten der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung gefordert, die regelmäßig ein Indiz für die herausragende berufliche Stellung und Fähigkeit darstellt. Für das Jahr 2005 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung
bundeseinheitlich 42.300 EURO. Daraus folgt ein Mindestgehalt von 84.600
EURO im Jahr bzw. 7.050 EURO monatlich. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich zum Ende des Kalenderjahres an die allgemeine Entwicklung angepasst. Sie findet sich in der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung, die im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht wird.


Wie vor allem der Text unter 19.2.1. deutlich mach, bleibt immer "Spielraum" für eine einzelfallbezogene Beurteilung. Insoweit würde ich diese Frage:

Pilot schrieb am 22.11.2007 um 23:25:01:
Wäre eine persönliche Vorsprache beim Sachbearbeiter (Konsulat) oder gar Botschafter - mit entsprechendem Nachweis von Arbeitgeber (wie sollte dieser am besten aussehen) - in dieser Sache hilfreich?  


eindeutig mit "Ja" beantworten.

Ich weise allerdings nochmal darauf hin, dass die hier genannten Kriterien im AufenthG in einem anderen Zusammenhang (Möglichkeit der Erteilung einer NE in besonderen Fällen für Hochqualifizierte) genannt werden. Da in anderen Zusammenhängen dieses Gesetzes aber keine spezifisierte Definition angeboten wird, geheich davon aus, dass sie für Deinenhier dargestellten Sachverhalt zumindest als Orientierung gelten kann. - Sich daraus ergebende oder weitergehende Fragen solltest Du mit der Deutschen Auslandsvertretung konkret besprechen.

Viel Erfolg!

=schweitzer=


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Muleta
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Antwort #2 - 23.11.2007 um 09:36:51
 
Pilot schrieb am 22.11.2007 um 23:25:01:
Gesetzlich vorgesehene Ausnahmen für den Nachweis der Deutschkenntnisse für ein Visum zur FZF sind u. a. "Ehegatten von Hochqualifizierten". Diese Info habe ich aus einer Verfahrensanweisung, für die Konsulate, zum Ehegattennachzug.


die Erleichterung gilt nur für Ehegatten von Personen, die eine Niederlassungserlaubnis gem. § 19 AufenthG haben. Eine Vorsprache oder sonstige Kommunikationsversuche im Rahmen des Visumsantrages sind daher völlig nutzlos.

Soweit die Bedingungen für Hochqualifizierte zutreffen (und die Gehaltsschwelle von 85.500 EUR p.a. für Nicht-Wissenschaftler wird meist recht rigide gehandhabt), kannst Du die NE 19 beantragen und nach Erhalt die entsprechenden Vergünstigungen im Visumsverfahren geltend machen. Die NE 19 wird aber idR auch nicht innerhalb von ein paar Wochen erteilt.

Muleta
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Pilot
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Antwort #3 - 23.11.2007 um 20:19:20
 
Hallo schweitzer und Muleta,

danke für eure schnelle Antwort.

Ich selber besitze seit meinem 16. Jahr eine Aufenthaltsberechtigung, also von dieser Seite betrachtet habe ich wohl eine chance aber in die Gehaltskategorie, wie rechtlich verlangt, bin ich noch nicht gelandet unentschlossen

Wenn das Konsulat stur nach Paragraph geht, dann habe ich natürlich von vornherein verloren. Da nützt die Bescheinigung von meinem Arbeitgeber auch nichts.

Auf der einen Seite jammert man wegen Fachkräftemangel und auf der anderen Seite vergrault man welche (mich z.B.  Zwinkernd ).

Gruß
Pilot
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trixie
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Antwort #4 - 23.11.2007 um 20:46:24
 
Pilot schrieb am 23.11.2007 um 20:19:20:
Ich selber besitze seit meinem 16. Jahr eine Aufenthaltsberechtigung, also von dieser Seite betrachtet habe ich wohl eine chance  

Auch wenn du seit dem 16. Lebensjahre eine AE hast, reicht das wohl nicht aus, dich als hochqualifiziert einzustufen.
Welche Ausbildung hast du und welchen Beruf übst du aus?

trixie
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Pilot
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Antwort #5 - 23.11.2007 um 22:17:08
 
Hallo trixie,

die Info über meine AE war an Muleta gerichtet. Das dies in keiner Relation zur beruflichen Qualifikation steht, war mir schon bewusst.

Bin vom Beruf Fachinformatiker und als Consultant in der IT-Branche tätig. Nur was hat das mit dem Thema zu tun, möchte ich mal provokanterweise zurückfragen ;o) Denn bei uns gibt es viele MA/Ingenieure, die über die "Greencard" (also hochqualifizierte) nach D-Land kamen. Als aber der Wunsch nach der NE kam, waren diese Personen - für die ABH - plötzlich nicht mehr ausreichend qualifiziert.

Ich sehe mich als hochqualifiziert und mein Chef ist der selben Ansicht Smiley

Hätte aber gerne gewusst, ob die Konsulate auch nur auf die Gehaltsabrechnung schauen.

Was ist Deine Meinung hierzu?

Gruß
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trixie
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Antwort #6 - 23.11.2007 um 22:37:19
 
Pilot schrieb am 23.11.2007 um 22:17:08:
Hätte aber gerne gewusst, ob die Konsulate auch nur auf die Gehaltsabrechnung schauen.  

Die Konsulate eher nicht, aber die ABH, die den Visumsantrag deiner Frau zu Gesicht bekommt und eine Stellungnahme der Botschaft gegenüber abgibt.

Pilot schrieb am 23.11.2007 um 22:17:08:
Bin vom Beruf Fachinformatiker und als Consultant in der IT-Branche tätig. Nur was hat das mit dem Thema zu tun, möchte ich mal provokanterweise zurückfragen  


deswegen:

Zitat:
3. Spezialisten und leitende Angestellte mit besonderer Berufserfahrung, die ein Gehalt in Höhe von mindestens dem Doppelten der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten.


trixie
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Antwort #7 - 24.11.2007 um 01:09:08
 
Zitat:
Zitat:
Zitat von Pilot am Gestern um 22:17:08:
Bin vom Beruf Fachinformatiker und als Consultant in der IT-Branche tätig. Nur was hat das mit dem Thema zu tun, möchte ich mal provokanterweise zurückfragen  
 


deswegen:

Zitat:
3. Spezialisten und leitende Angestellte mit besonderer Berufserfahrung, die ein Gehalt in Höhe von mindestens dem Doppelten der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten.

trixie


danke trixie aber die Frage war nicht ernst gemeint. Ich wollte nur verdeutlichen, das der Beruf eigentlich keine Rolle spielt, sondern nur das Gehalt. Augenrollen
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maki
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Antwort #8 - 24.11.2007 um 07:57:59
 
Muleta schrieb am 23.11.2007 um 09:36:51:
(und die Gehaltsschwelle von 85.500 EUR p.a. für Nicht-Wissenschaftler wird meist recht rigide gehandhabt)

Hi Muleta,

mir war so, als ob die die Gehaltsschwelle auf ca. 65.000 EUR p.a. senken wollte, oder hat man das wieder verworfen?

Gruß,

maki

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Antwort #9 - 26.11.2007 um 19:20:54
 
maki schrieb am 24.11.2007 um 07:57:59:
mir war so, als ob die die Gehaltsschwelle auf ca. 65.000 EUR p.a. senken wollte, oder hat man das wieder verworfen?


in der Diskussion war einiges (50.000, 65.000), aber alles zu spät oder von den falschen Leuten in die Runde geworfen. Daher gilt ab 01.01.2008 die Grenze von 86.400 EUR p.a. für nicht-wissenschaftliche Regelfälle (bis dahin: 85.500).

Muleta
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Antwort #10 - 26.11.2007 um 20:13:47
 
Danke Muleta.

Da kann man nur hoffen dass keine weitere "Senkungen" geplant sind.

Gruß,

maki
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Antwort #11 - 26.11.2007 um 20:27:46
 
maki schrieb am 26.11.2007 um 20:13:47:
dass keine weitere "Senkungen" geplant sind. 


Hi Maki,

nicht dass ich Dir Hoffnngen machen will, aber steht da nicht irgendwo irgendwas von der Beitragsbemessungsgrenze drin ? Das dürfte der Grund für die von Muleta erwähnte Senkung sein Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #12 - 27.11.2007 um 01:10:31
 
maki schrieb am 26.11.2007 um 20:13:47:
Danke Muleta.

Da kann man nur hoffen dass keine weitere "Senkungen" geplant sind.

Gruß,

maki


Realistisch sind die Gehälter auf gar keinen Fall, immerhin sind die Unternehmen interessiert, die importierten MA günstig zu beschäftigen - alternative ist ja off-/nearshore.

Klare Sache: Je höher die Hürden desto unmöglicher die "Einwanderung", ganz im Sinne von maki - oder worauf stützt sich die Hoffnung?!

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Antwort #13 - 29.11.2007 um 12:46:35
 
Pilot schrieb am 27.11.2007 um 01:10:31:
Realistisch sind die Gehälter auf gar keinen Fall, immerhin sind die Unternehmen interessiert, die importierten MA günstig zu beschäftigen - alternative ist ja off-/nearshore.


nein, ganz falscher Ansatz. Es ging dem Gesetzgeber um Hochqualifzierte, das heißt besondere Qualifikation und Erfahrung, nicht hingegen akademische Berufseinsteiger oder "normale" Akademiker mit durchschnittlicher Karriereentwicklung. Die angesprochenen Personen verdienen das geforderte Gehalt, für alle anderen gibt es § 18 AufenthG.

Weiterhin soll den Arbeitgebern auch gerade nicht die Möglichkeit gegeben werden, Ausländer billiger zu beschäftigen als Deutsche. § 19 AufenthG dient nicht der Förderung des Lohndumpings.

Muleta
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Antwort #14 - 29.11.2007 um 13:14:39
 
ronny schrieb am 26.11.2007 um 20:27:46:
nicht dass ich Dir Hoffnngen machen will, aber steht da nicht irgendwo irgendwas von der Beitragsbemessungsgrenze drin ? Das dürfte der Grund für die von Muleta erwähnte Senkung sein Zwinkernd

Hi ronny,

nee, ich mach mir keine Hoffnungen, denn egal wie, diese Gehälter sind für mich nicht erreichbar(Inflation mal aussen vor), war mehr aus Interesse gefragt.

Pilot schrieb am 27.11.2007 um 01:10:31:
Realistisch sind die Gehälter auf gar keinen Fall, immerhin sind die Unternehmen interessiert, die importierten MA günstig zu beschäftigen - alternative ist ja off-/nearshore.

Da geht es nicht darum, qualifizierte Einwanderer zu unterstützen, sondern darum, "Hochqualifizierte" (=Großverdiener) einen einfacheren/besseren einstieg zu ermöglichen.
Dem "normal" Qualifizierten Einwanderer/Ausländer bringt das natürlich nix.

Pilot schrieb am 27.11.2007 um 01:10:31:

Klare Sache: Je höher die Hürden desto unmöglicher die "Einwanderung", ganz im Sinne von maki - oder worauf stützt sich die Hoffnung?! 

Meine Hoffnung (=frommer Wunsch) war, dass es nicht noch mehr "Verschlimmbesserungen" gibt, sonst nix.

Ansonsten muss man hier aufpassen, nicht die Einwanderungpolitik an sich zu diskutieren, denn dafür ist i4a nicht da Zwinkernd
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