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Türkischer Staatsbürger aus BRD, Heirat in der Ukr (Gelesen: 23.832 mal)
mixxery
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Antwort #30 - 19.07.2006 um 09:46:52
 
Hallo Abu !!!

Mein Pass ist schon seit über 6 Jahren in Arbeit, brauche ca. noch 1 Jahr dafür.

Die Frau hat mir Klip und Klar gesagt, Ein dritter kann nicht für mich Bürgen, weil ich zu wenig verdiene und bei der Schufa stehe. Das ist Fakt !

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yunues  
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SkyW@lker
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #31 - 19.07.2006 um 09:47:45
 
Abu hat vollkommen recht! Dein Vater könnte für dich die Verpflichtungserklärung abgeben!
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mixxery
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #32 - 19.07.2006 um 09:53:22
 
Das habe ich dieser Frau auch gesagt, aber das ist Ihr Scheiss egal. Sie will Das ich genug Geld verdiene und nicht bei der Schufa stehe, weil ich türkischer Staatsbürger bin.

Sie akzeptiert keine Verzichtserklärung eines dritten
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #33 - 19.07.2006 um 09:55:35
 
SkyW@lker schrieb am 19.07.2006 um 09:47:45:
Abu hat vollkommen recht! Dein Vater könnte für dich die Verpflichtungserklärung abgeben!


Da drum geht es doch gar nicht allein. Der Nachzug der (noch nicht) Ehefrau wird scheitern weil er neben dem Lebensunterhalt für sie auch noch zwei weiteren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig ist.

Die zu unterhalten wird aus einem 600 € Job ein Ding der Unmöglichkeit sein Zwinkernd

Für die Kinder kann sich keiner verpflichten Zwinkernd

Ausserdem steht der baldigen Eheschließung auch noch entgegen:

Zitat:
Ich hatte damals mit meiner spanischen Frau in BRD geheiratet und nicht in der Türkei !
Ich muss in der Türkei eine Anerkenungsklage beim Gericht mit 2 Anwälten einreichen. Zeitaufwand von 4-6 Monaten und 2.000 EUR kosten !!!!!!! Das hat hat mir heute einer vom Konsulat gesagt. 


er wird vom Konsulat ohne Anerkennung der Scheidung in der Türkei kein EFZ erhalten. Das braucht er aber um hier heiraten zu können.

Grüße
Ronny Zwinkernd


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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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mixxery
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Antwort #34 - 19.07.2006 um 10:13:06
 
Also im Klartext heisst das !!!!!!!!!!!!!!!!1
Selbstmord...dann hab ich alles gleich hinter mir
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yunues  
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #35 - 19.07.2006 um 10:52:45
 
ronny schrieb am 19.07.2006 um 09:55:35:
Da drum geht es doch gar nicht allein. Der Nachzug der (noch nicht) Ehefrau wird scheitern weil er neben dem Lebensunterhalt für sie auch noch zwei weiteren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig ist.

Die zu unterhalten wird aus einem 600 € Job ein Ding der Unmöglichkeit sein Zwinkernd

Für die Kinder kann sich keiner verpflichten Zwinkernd

Da bin ich mir nicht so sicher. Sofern der Lebensunterhalt der neuen Ehefrau durch einen Dritten sichergestellt wird, ist die Einreise der Ehefrau ja nicht zum Nachteil der Kinder bzw. der öffentlichen Kassen. Vgl. Nr. 27.3.4 VAH:
Zitat:
Bei der Interessenabwägung ist maßgeblich zu berücksichtigen, ob der Nachzug voraussichtlich zur Erhöhung solcher öffentlicher Leistungen führt;...


Abu

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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #36 - 19.07.2006 um 11:27:36
 
Das spielt grundsätzlich keine Rolle. Zunächst mal muß der Unterhalt der bereits hier lebenden Kinder gesichert erscheinen sowie evtl. Rückstände gegenüber der U.-Vorschußkasse ausgeglichen sein, und das ist weder bei 600,-- noch bei 1.200,-- € der Fall. Bei Nachzug einer weiteren Ehefrau ist nicht davon auszugehen, daß das spärliche Einkommen dazu verwendet wird, die bereits bestehenden Verpflichtungen zu erfüllen, während er mit der aktuelle Ehefrau auf unabsehbare Zeit von irgendwelchen Angehörigen lebt. Der Schufa Eintrag spricht aus nicht gerade dafür. Damit würde der Nachzug zwangsläufig zu einer weiteren Belastung führen, weil die Kinder ja von irgendetwas leben müssen. Ehrlich gesagt gibt die gesamte Konstellation des Falles incl. Einreisesperre der zuk. Ehefrau, nicht zu erfüllende Unterhaltsverpflichtung gegebenüber den Kindern, womöglich Unterhaltsrückstände, Nicht-Registrierung der Vorehe beim türkischen Konsulat etc. m. E. nur wenig Raum für eine positive Interessensabwägung.
Ich schlage vor, Du bringst zunächst mal Deine Angelegenheiten mit den  türkischen Behöriden in Ordnung. Eigentlich finde ich es eher ungewöhnlich, daß Du die Ehe dort nicht hast registrieren lassen.
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Abu
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Antwort #37 - 19.07.2006 um 11:41:11
 
brickbat schrieb am 19.07.2006 um 11:27:36:
Das spielt grundsätzlich keine Rolle.
Wie jetzt? Die VAH spielen grundsätzlich keine Rolle??

Zitat:
Ehrlich gesagt gibt die gesamte Konstellation des Falles incl. Einreisesperre der zuk. Ehefrau, nicht zu erfüllende Unterhaltsverpflichtung gegebenüber den Kindern, womöglich Unterhaltsrückstände, Nicht-Registrierung der Vorehe beim türkischen Konsulat etc. m. E. nur wenig Raum für eine positive Interessensabwägung.
Selbstverständlich muß die neue Ehe erst einmal zustande kommen und dafür muß anscheinend die Vorehe bzw. deren Scheidung in der Türkei anerkannt werden. Dann muß selbstverständlich auch eine Befristung der Einreisesperre  beantragt werden. Danach spielen beide Themen bei einer Ermessensabwägung nach § 27 Abs. 3 AufenthG keine Rolle mehr...

Zitat:
Ich schlage vor, Du bringst zunächst mal Deine Angelegenheiten mit den  türkischen Behöriden in Ordnung.
Soweit d'accord...

Abu
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Antwort #38 - 19.07.2006 um 11:58:37
 
Meine 1. EHE ist in der Türkei registriert. Die Anerkennungsklage wegen meiner Scheidung ist auch im Gange. Kann 3 Monate dauern.
Aber was dann ??? Es ändert sich nichts an meiner jetzigen Lage.
Ich kann auch nur mit Ledigkeitsbescheinigung in der Ukraine Heiraten. Das ist kein Problem. Selbst mit der legalisierten Heiratsurkunde habe ich hier keine Chancen meine Frau zu mir nach BRD zu holen. So die Worte der AB.

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yunues  
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Antwort #39 - 19.07.2006 um 14:12:37
 
Wie sieht denn alles aus, wenn ich z.B. in 1 Jahr die deutsche Staatsangehörigkeit habe ? Dan kann ich doch in der Ukraine heiraten und Sie hier zu mir holen oder ?

Oder ist das dann auch ein Ding der unmöglichkeit wie jetzt ?

Dann guckt doch keiner nach Gehalt oder ?
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Antwort #40 - 19.07.2006 um 14:25:15
 
Theoretisch ja, allerdings muß man dabei beachten, daß die entsprechenden z.Zt. gültigen Gesetze eventuell bis dahin geändert werden könnten.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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mixxery
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Antwort #41 - 19.07.2006 um 14:35:59
 
Wie sieht denn alles aus, wenn ich z.B. in 1 Jahr die deutsche Staatsangehörigkeit habe ? Dan kann ich doch in der Ukraine heiraten und Sie hier zu mir holen oder ?

Oder ist das dann auch ein Ding der unmöglichkeit wie jetzt ?

Dann guckt doch keiner nach Gehalt oder ?
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Gehen wir einfach davon aus, die Gesetze bleiben gleich wie Heute !!!
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Antwort #42 - 19.07.2006 um 14:54:31
 
mixxery schrieb am 19.07.2006 um 14:12:37:
Wie sieht denn alles aus, wenn ich z.B. in 1 Jahr die deutsche Staatsangehörigkeit habe ?
Noch einmal der Hinweis:
Abu schrieb am 19.07.2006 um 09:40:35:
Auch für eine Einbürgerung muß der Lebensunterhalt gesichert sein.


Abu
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mixxery
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Antwort #43 - 19.07.2006 um 15:32:19
 
Also das heisst...auch wenn ich die deutsche Staatsangehörigkeit habe, kann ich meine Frau nicht nach Deutschland holen. Weil ich in der Schufa stehe und wenig Geld verdiene. Auch kein dritter für mich Bürgen darf oder nicht anerkannt wird

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Antwort #44 - 19.07.2006 um 15:36:19
 
mixxery schrieb am 19.07.2006 um 15:32:19:
Also das heisst...auch wenn ich die deutsche Staatsangehörigkeit habe, kann ich meine Frau nicht nach Deutschland holen. Weil ich in der Schufa stehe und wenig Geld verdiene. Auch kein dritter für mich Bürgen darf oder nicht anerkannt wird

Nein! Das heißt, daß ich so meine Zweifel habe, ob Du die Deutsche Staatsangehörigkeit auf Basis Deiner derzeitigen finanziellen Lage überhaupt bekommen kannst!!

Aber hierzu solltest Du ggf. noch einmal im Forum "Einbürgerungs-/Staatsangehörigkeitsrecht" nachfragen.

Abu
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