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Aktueller Stand bezüglich Gesetzesänderungen (Gelesen: 29.847 mal)
alina
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12.04.2006 um 12:14:15
 
Hallo zusammen,

mich würde mal interessieren ob irgendjemand weiss wie denn der aktuelle Stand bezüglich Änderungen im Aufenthaltsgesetz gerade ist.
Es hieß ja es wird ein Beschluss bis Ende März erwartet, also ich hab ja mal auf der Seite vom Bundesrat nachgeschaut und da hieß es dass ja jetzt eine große Intergrationsagenda gestartet wird, wegen diesen Gewaltfällen in Berlin, aber heißt das jetzt wirklich dass die vorgesehenen Änderungen im Aufenthaltsgesetz durchkommen bzw. das es bald ein neues Aufenthaltsgesetz gibt?
In meinem speziellen Fall sind es die Änderungen in Bezug auf die Familienzusammenführung. mein Mann ist gottseidank schon über 21 Jahre aber er spricht leider noch kein Deutsch. Als ich unten war bei ihm unentschlossen haben wir nach Kursangeboten für Deutsch geschaut und es gibt in seinem Land einfach keine.
Wenn diese Änderung durchkommt hätte dies sehr negative Folgen auf die Familienzusammenführung und ich sehe nicht ein wegen so etwas
nicht mit meinem Mann zusammenleben zu können.
Kommt so was wirklich durch und jetzt noch verstärkt nur wegen diesen Gewaltfällen, weiss jemand wie es damit im Moment aussieht und vor allem kommt das neue Aufenthaltsgesetz noch in den nächsten Monaten in Kraft.
unentschlossen

Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus.
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Ralf
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Antwort #1 - 13.04.2006 um 16:20:29
 
alina schrieb am 12.04.2006 um 12:14:15:
...wie denn der aktuelle Stand bezüglich Änderungen im Aufenthaltsgesetz gerade ist..



Habe die Glaskugel befragt, aber leider keine Antwort erhalten.

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Antwort #2 - 13.04.2006 um 16:23:45
 
Tschuldigung, dass ich sowas gefragt habe.
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Hansi
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Antwort #3 - 14.04.2006 um 17:18:04
 
Ralf schrieb am 13.04.2006 um 16:20:29:
Habe die Glaskugel befragt, aber leider keine Antwort erhalten.


Heißt das im Klartext, dass bis jetzt noch gar nichts raus ist? Würde mich nämlich auch brennend interessieren.

Herzliche Grüße,

Hansi
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Ralf
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Antwort #4 - 14.04.2006 um 17:45:21
 
Das heißt im Klartext, dass ich nicht weiß, wie der Sachstand des Gesetzgebungsverfahrens ist.
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Antwort #5 - 14.04.2006 um 18:04:52
 
Es gibt zum Änderungsgesetz Stellungnahmen der Länder, Regierungsfraktionen und mitbetroffener Bundesministerien (alle nicht veröffentlicht), außerdem Stellungnahmen der NGOs, siehe hier
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/gesetzgebung/2_AendG.html

Im Ergebnis hat das BMI inzwischen einen überarbeiteten Entwurf vorgelegt, der vor allem auf Wunsch der Länder weitere Verschärfungen enthalten soll. Dieser Entwurf kursiert zwar in den Faktionen der SPD/CSU/CDU, den Bundesministerien und Länderinnenministerien, aber bislang noch nicht in der Öffentlichkeit. Für TIPPs und Zusendungen sind wir immer dankbar, Quellenschutz ist garantiert, wir machen die Dinge öffentlich... Zwinkernd

Am 30./31.03. hat das BMI eine nichtöffentliche Anhörung ("Expertenworkshop") vor allem mit Vertretern von Behörden und Sicherheitsdiensten, zudem wenige NGOs, zur Evaluation des ZuwG durchgeführt. Ob und wann das Protokoll der Anhörung und die dort von Behörden und Länderverwaltungen vorgelegten Stellungnahmen veröffentlicht werden ist noch offen. Die Stellungnahmen der NGOs zur Evaluation und die Rede von Herrn Schäuble beim "Expertenworkshop" siehe hier
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/gesetzgebung/2_AendG.html

Noch liegt kein Kabinettsbeschuss (abgestimmter Regierungsentwurf) vor, der dann für das übliche Gesetzgebungsverfahren ins Parlament, in die Aischüsse und den Bundesrat gehen kann. Das BMI versucht offenbar mit dem bislang eher ungewöhnlichen Verfahren am Parlament vorbei die Regie der Debatte möglichst selbst in den Händen zu halten.

Allerdings scheint auch noch offen, ob es zwei Änderungsgesetze (zuerst Anpassung EU-Richtlinien usw., dann die Evaluation...) oder ein gemeinsames geben wird, wobei angesichts der ohnehin bereits vom BMI völlig unabhängig von den EU-Vorgaben vorgeschlagenen umfassenden Verschärfungen letzteres ehrlicher wäre und auch sinnvoller erscheint...

schöne grüße

Georg Classen
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de
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Antwort #6 - 14.04.2006 um 18:12:14
 
@ alina:
Wenn Ihr bereits verheiratet seit würde ich dringend raten einen ausländerrechtlich kompetenten und engagierten Anwalt einzuschalten, wenn die Botschaft mit dem Visum Probleme macht, Adressen siehe hier
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/links.php#Anwalt

Die Anforderung der Deutschkenntnisse gilt für Euch nicht und ist zudem zweifellos verfassungswidrig (Artikel 6 Grundgesetz - Recht auf Ehe und Familie), ihr dürfte euch auch auf englisch usw. unterhalten, hat ja offenbar bisher auch geklappt... Zwinkernd .

Gruß

gc
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Hansi
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Antwort #7 - 15.04.2006 um 12:42:42
 
@ gc

Sehr geehrter Herr Classen,

herzlichen Dank für die Infos. Wenn ich die Vielzahl von Stellungnahmen auf Ihrer Website sehe, scheint das Thema ja intensivst bearbeitet zu werden. Über den zeitlichen Rahmen können Sie allerdings wohl auch keine verlässliche Prognosen abgeben???

Herzliche Grüße und ein frohes Osterfest,

Hansi
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Antwort #8 - 16.04.2006 um 20:53:39
 
gc schrieb am 14.04.2006 um 18:12:14:
@ alina:
Wenn Ihr bereits verheiratet seit würde ich dringend raten einen ausländerrechtlich kompetenten und engagierten Anwalt einzuschalten, wenn die Botschaft mit dem Visum Probleme macht, Adressen siehe hier
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/links.php#Anwalt

Die Anforderung der Deutschkenntnisse gilt für Euch nicht und ist zudem zweifellos verfassungswidrig (Artikel 6 Grundgesetz - Recht auf Ehe und Familie), ihr dürfte euch auch auf englisch usw. unterhalten, hat ja offenbar bisher auch geklappt... Zwinkernd .

Gruß

gc


Lieber gc,
Ja, das mit dem Englisch klappt super. Nur freue ich mich als Deutsche wenn ich dann mit meinem Mann hier in Deutschland bald in meiner Muttersprache reden kann.
Das ist ja beruhigend wenn die Anforderung von Deutschkenntnissen verfassungswidrig ist. Zwinkernd

Vielen Dank für die Hilfe. Ein Frohes Osterfest.



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Antwort #9 - 16.04.2006 um 21:29:40
 
Hallo,

Zitat:
Das ist ja beruhigend wenn die Anforderung von Deutschkenntnissen verfassungswidrig ist


Der Flüchtlingsrat Berlin und HC sind ja auch die besten Ansprechpartner, wenn es darum geht, die Verfassungswidrigkeit von geplanten Rechtsnormen festzustellen.

Die gewählten Mitglieder des Bundestages und die Juristen der Ministerien wissen ja gar nicht wie Verfassung geschrieben wird!

Blaise
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Antwort #10 - 17.04.2006 um 12:15:37
 
Zitat:
HC


Hi Blaise,

War zwar GC, aber ich kann die Freud´sche Fehlleisung die Dich getroffen hat nachvollziehen. Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Ghalbi
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Antwort #11 - 17.04.2006 um 14:32:35
 
Zitat:
Die gewählten Mitglieder des Bundestages und die Juristen der Ministerien wissen ja gar nicht wie Verfassung geschrieben wird!



Na da sollten die schnell mal einen Deutschkurs machen.  Laut lachend

Ich denke du meinst das natürlich anders. Du bist der Meinung die Abgeordneten  und Juristen der Ministerien werden schon verfassungsgemäß das Grundgesetz einschränken können.

Irgendwie habe ich da aus meinen Geschichtsunterricht in Erinnerung, dass diese Gesetze besonders schutzwürdig sind.

Viele Grüße
Ghalbi
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DonCamillo
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Antwort #12 - 17.04.2006 um 16:42:46
 
gc schrieb am 14.04.2006 um 18:12:14:
Die Anforderung der Deutschkenntnisse gilt für Euch nicht und ist zudem zweifellos verfassungswidrig (Artikel 6 Grundgesetz - Recht auf Ehe und Familie), ihr dürfte euch auch auf englisch usw. unterhalten, hat ja offenbar bisher auch geklappt... Zwinkernd .


Die Deutschkenntnisse sollen eine Integration in der Gesellschaft gewährleisten und nicht sicherstellen, dass Ehepartner sich unterhalten können.  Artikel 6 GG ist allein deshalb schon irrelevant . Zwinkernd
Die neuesten Berichte der Medien unterstreichen diese Forderungen inzwischen.

DonCamillo
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Ghalbi
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Antwort #13 - 17.04.2006 um 16:56:07
 
Zitat:
Die neuesten Berichte der Medien unterstreichen diese Forderungen inzwischen.


Na gut, dass wenigstens die Medien wissen was verfassungsmäßig ist.

Die 4. Macht im Deutschland gibt nicht die aktuelle oder zukünftige Gesetzeslage wieder, sondern die Pressefreiheit beruht auch auf dem Grundgesetzt.

Würde die geplante Gesetzesänderung auf die Pressefreiheit z.B. für durch ausländische Herausgeber eingeschränkt, wäre das genau so verfassungswidrig, wie die Einschränkung des Grundgesetzes für ausländische Ehepaaare.

Nur weil das nicht unmittelbar das Grundgesetz und eben für alle geändert wird, kann es nicht verfassungsmäßig sein, in die Grundrechte von ausländischen Mitbürgern einzugreifen.

Viele Grüße
Ghalbe
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Antwort #14 - 20.04.2006 um 19:42:53
 
Erteilung von einem Visum zum FZF oder einer AE für einen Ehepartner von Deutschkenntnissen abhängig zu machen, ist ein ungeheueres Eingriff in die Personlichkeitsrechte. Das ist genauso ungeheuer, wie ein Deutschprüfung vor der Heirat (jeder, der keine ABI nachweisen kann, darf nicht heiraten und übrigens die Araber auch nicht). Es gibt ausreichend Menschen, die nur sehr mühsam Fremdsprachen lernen können, es gibt schliesslich auch analphabeten. Und da dieser Forderung wiederum nur für bestimmet Gruppen (nicht EU-Ausländer, nicht USA, nicht kanada etc.) gelten soll, hat es eindeutig einen rassistischen Charakter.

Es ist unumstritten, dass es auch für die betroffene besser wäre, deutsch zu können und dass solche Bemühungen unterstützt werden sollen. Aber ein Staat soll auch die Grenzen erkennen, wo die Personlichkeitsrechte des Einzelnen verletzt werden. Gerade in Europa mit der Konzept der Universalen Individuellen Menschenrechten soll man sehr genau aufpassen, wo man trifft, sonst unterscheidet man sich nicht von dem Mollas, die die Rechte der sogenanter Gesellschaft über die individuelle Rechte stellen.

Meine friesische Nachbarn auf dem Dorf sprechen übrigens (mit ausnahme des jüngsten Sohnes) kein Deutsch. Will man sie auch zunächst ausweisen?

Mir gefählt es auch nicht, dass der türkischstämige Deutsche von nebenan sich eine Frau aus anatolischen Dorf hollte, die seit Jahren hier ist und kein Deutsch spricht.  Aber sie auszuweisen, weil sie kein Deutsch spricht, wäre ungeheuer.
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Antwort #15 - 24.04.2006 um 23:35:36
 
Zitat:
Die Deutschkenntnisse sollen eine Integration in der Gesellschaft gewährleisten und nicht sicherstellen, dass Ehepartner sich unterhalten können.  Artikel 6 GG ist allein deshalb schon irrelevant . Zwinkernd
Die neuesten Berichte der Medien unterstreichen diese Forderungen inzwischen.


...da wäre es ja schlimm um unsere Verfassung bestellt, wenn "die Medien" im Verein mit dem eher vagen Ziel der "Integration durch Deutschkenntnisse der Stufe B1" mal so eben ein Grundrecht außer Kraft setzen könnten. So einfach geht das nicht.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 25.04.2006 um 08:02:19
 
gc schrieb am 24.04.2006 um 23:35:36:
...da wäre es ja schlimm um unsere Verfassung bestellt, wenn "die Medien" im Verein mit dem eher vagen Ziel der "Integration durch Deutschkenntnisse der Stufe B1" mal so eben ein Grundrecht außer Kraft setzen könnten. So einfach geht das nicht.


Ich denke, Du weißt was ich meinte. Das Recht zum Führen einer ehel. Lebensgemeinschaft wird dadurch wohl kaum außer Kraft gesetzt. Die höherwertig anzusehenden Forderungen nach Deutschkenntnissen zur Gewährleistung einer unbelastenden Integration in die Gesellschaft hat direkt mit
dem Grundrecht nichts zu tun.
Ich halte diese Forderung auch nicht für ein vages Ziel. Auch andere Staaten stellen vor Einreise ähnliche Forderungen (siehe z.B. Kanada) .


DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #17 - 26.04.2006 um 10:27:43
 
Wir sollten vielleicht wirklich mal wieder zum eigentlichen Thema kommen Zwinkernd

Die beabsichtigte Regelung mit Mindestalter und Deutschkenntnissen stehen ja in erster Linie unter der Überschrift :

Verhinderung von Zwangsehen ,

deswegen werden die befürchteten Zuzugsbegrenzungen sich bestimmt nicht so gravierend darstellen, wie in den Tratsch-Medien behauptet. Dass gegen die Kinderverheiratung und das legale Einschleusen von sprachunkundigen und der deutschen Sprache nicht mächtigen Kinderfrauen (betr. wohl vorwiegend Frauen) etwas unternommen werden muß, ist doc unumstritten, oder ?

Ich habe da ein ganz gesundes Vertrauen in unsere Politik, dass offenkundig verfassungswidrige Regelungen sicher nicht kommen werden. Wie man hört sind derartige Bedenken zu dem Ursprungsentwurf ja aus dem Justiz-Ministerium bereits geäußert worden, weswegen der Entwurf nochmal überdacht werden soll.

Also erst mal flache Bälle und abwarten Zwinkernd

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Ronny Zwinkernd

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #18 - 26.04.2006 um 10:52:22
 
Anmerkung der Redaktion:

Thread wurde um den Anteil persönlicher Angriffe etc. gekürzt.
Die entsprechenden Beiträge wurden verschoben. Sorry, wenn
dann doch etwas bei war, das auch inhaltlich zum Thema beige-
tragen hat.
Diskussion zur Verschiebung ist ausdrücklich nicht erwünscht.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #19 - 26.04.2006 um 11:53:14
 
alina schrieb am 12.04.2006 um 12:14:15:
Hallo zusammen,

...mein Mann ist gottseidank schon über 21 Jahre aber er spricht leider noch kein Deutsch. Als ich unten war bei ihm unentschlossen haben wir nach Kursangeboten für Deutsch geschaut und es gibt in seinem Land einfach keine.
Wenn diese Änderung durchkommt hätte dies sehr negative Folgen auf die Familienzusammenführung und ich sehe nicht ein wegen so etwas
nicht mit meinem Mann zusammenleben zu können.
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Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus.


Noch ist es ja nicht in Kraft getreten, Dein Mann könnte also zur Zeit auch ohne Deutschkenntnisse ein Visum beantragen. Falls die Änderung tatsächlich so kommen sollte könnte man sich Sprachkenntnisse auch mit einem Kurs in CD-Form aneignen.
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Antwort #20 - 26.04.2006 um 13:45:41
 
brickbat schrieb am 26.04.2006 um 11:53:14:
Falls die Änderung tatsächlich so kommen sollte könnte man sich Sprachkenntnisse auch mit einem Kurs in CD-Form aneignen.
Ich denke, das ist auch keine Lösung. ich vergleiche das mit meinen halbherzigen "Bemühungen", Russisch zu lernen. So ne CD für Russisch habe ich hier herumliegen. Aber wenn um mich herum nur deutsch gesprochen wird, und ich auch sonst keinen Grund habe, die Sprache zu verwenden, komme ich damit alleine überhaupt nicht weiter. Am besten lerne ich die Sprache doch vor Ort, wo ich sie benötige, um etwas einkaufen zu können, u.ä.. Natürlich muss ich dann auch etwas dafür tun.

Folglich wäre es für die Integration besser, diese Leute nicht draußen zu lassen, sondern sie, wenn sie kommen, dazu zu verpflichten, dann auch die Sprache zu lernen.

Hansi
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Antwort #21 - 26.04.2006 um 14:05:04
 
Zitat:
So ne CD für Russisch habe ich hier herumliegen.


Dich unterscheidet m.E. von den möglicherweise Betroffenen eine ganz entscheidende Tatsache, die auch Ursache Deiner "Lernunlust" ist :

Du hast keine rechte Motivation (bitte nicht als Kritik auffassen) weil für Dich vom Erwerb der Russisch-Kenntnisse nichts entscheidendes wie ein Aufenthaltsrecht abhängt.

Genau diese Motivation fehlt auch vielen (häufig weiblichen Migranten) die nach fast 20 Jahren des Inlandsaufenthaltes sprachlich noch am Anfang stehen.
Eingekauft wird im landsmannschaftlichen Umfeld oder bei DIDI/ALDL/KASSA, wo die rudimentären Sprachkenntnisseausreichen. Gelebt wird in einer sprachlichen Subkultur, mit wenig Inlandskontakten.

Ich habe während meiner Einbürgerungstätigkeit genau diese Konstellation sehr oft erleben müssen. Deswegen habe ich nicht diese Angst vor behaupteten verfassungswidrigen Regelungen. Ich erlebe heute noch in meiner Heimatstadt (20.000 Einwohner) die Ghettobildung, obwohl die Menschen bereits eingebürgert sind, bleiben sie in "Ihrem" Sprachumfeld gefangen. Das eine Stadtviertel spricht russisch, das andere türkisch etc. Parallelgesellschaften sind der Integration genauso hinderlich wie Fremdenfeindlichkeit. Der erste Schritt , das zu überwinden ist die Forderung nach einfachen Sprachkenntnissen vor Einreise.

Grüße
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Antwort #22 - 26.04.2006 um 16:09:53
 
ronny schrieb am 26.04.2006 um 10:27:43:
Die beabsichtigte Regelung mit Mindestalter und Deutschkenntnissen stehen ja in erster Linie unter der Überschrift :

Verhinderung von Zwangsehen ,

deswegen werden die befürchteten Zuzugsbegrenzungen sich bestimmt nicht so gravierend darstellen, wie in den Tratsch-Medien behauptet. Dass gegen die Kinderverheiratung und das legale Einschleusen von sprachunkundigen und der deutschen Sprache nicht mächtigen Kinderfrauen (betr. wohl vorwiegend Frauen) etwas unternommen werden muß, ist doc unumstritten, oder ?

Hhhmm, eigentlich habe ich auch was gegen die Kinderverheiratung und das legale Einschleusen von sprachunkundigen und der deutschen Sprache nicht mächtigen Kinderfrauen...

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Antwort #23 - 26.04.2006 um 17:58:20
 
Möchte Abu ausdrücklich zustimmen. Zwangsverheiratungen haben nichts und wirklich absolut gar nichts mit Deutschkenntnissen zu tun. Die meisten Eheschließungen über 18 Jahre sind keine Zwangsheiraten. Bei Eheschließungen mit Deutschen dürften Zwangsheiraten die absolute Ausnahme bilden, aber auch Eheschließungen mit Deutschen sollen nicht von der Altersbegrenzung ausgenommen werden. Bei Eheschließungen mit Deutschen sind DIE idealen Integrationsbedingungen gegeben, warum dann ein Sprachkurs in der Heimat. Dies kann nur als ausländerfeindliche Schikane gesehen werden und wäre damit verfassungswidrig nach Art 1 GG. Der Wunsch des Staates nach Integration ist verständlich und legitim, stellt aber gegenüber dem Art. 6 GG nicht das höherwertige Recht dar, sondern haben regelmäßig hinter den Grundrechten zurückzustehen (Zitat aus meinem Urteil zur Familienzusammenführung meines Stiefsohnes, einwanderungspolitische Belange haben ebenso sich dem Art. 6 GG unterzuordnen)
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Antwort #24 - 27.04.2006 um 00:57:56
 
Das ganze Thema gerät gefährlich off topic, trotzdem möchte ich Dir widersprechen, Günter. Erstens ist es sehr viel leichter, eine junge Frau unter dem Pantoffel zu halten, die aufgrund fehlender Sprachkenntnisseüberhaupt nicht in der Lage ist Kontakte zu ihrer Umwelt zu knüpfen und für die deshalb die Führung durch die Familie des Ehemannes geradezu lebensnotwendig ist. Zweitens ziehst Du einen Trugschluß wenn Du glaubst, Zwangsverheiratung sei ein Privileg der nicht eingebürgerten Einwandererfamilien und ein deutscher Ehepartner zwangsläufig ein Garant für erfolgreiche Integration. Du hast keine Ahnung wie viele Ehefrauen eingebürgerter Einwanderer der zweiten (und sogar schon der dritten) Generation selbst nach einigen Jahren Aufenthalt kein Wort deutsch sprechen. Leider.
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Antwort #25 - 27.04.2006 um 08:02:57
 
brickbat schrieb am 27.04.2006 um 00:57:56:
Das ganze Thema gerät gefährlich off topic, trotzdem möchte ich Dir widersprechen, Günter. Erstens ist es sehr viel leichter, eine junge Frau unter dem Pantoffel zu halten, die aufgrund fehlender Sprachkenntnisseüberhaupt nicht in der Lage ist Kontakte zu ihrer Umwelt zu knüpfen und für die deshalb die Führung durch die Familie des Ehemannes geradezu lebensnotwendig ist. Zweitens ziehst Du einen Trugschluß wenn Du glaubst, Zwangsverheiratung sei ein Privileg der nicht eingebürgerten Einwandererfamilien und ein deutscher Ehepartner zwangsläufig ein Garant für erfolgreiche Integration. Du hast keine Ahnung wie viele Ehefrauen eingebürgerter Einwanderer der zweiten (und sogar schon der dritten) Generation selbst nach einigen Jahren Aufenthalt kein Wort deutsch sprechen. Leider.


Daumen hoch Daumen hoch Daumen hoch

Nachdem ich den Beitrag von Günter gerade gelesen hatte, wollte ich es ganz genau so formulieren. Du bist mir (leider) zuvor gekommen.

Zwar kann ich Günter an dem Punkt zustimmen, dass ich eine Zwangsverheiratung wohl nicht verhindern kann, wenn die/der Nachziehende bereits im Besitz von Deutschkenntnissen ist, aber ich gebe der/dem Zwangsverheirateten die Möglichkeit später hier etwas dagegen zu unternehmen. Ohne Sprachkenntnisse wird dies mit Sicherheit ungleich schwerer. Deshalb schütze ich durch seine solche Regelung auch die Würde der/des Nachziehenden. Und von Menschenwürde steht doch bekanntlich wohl auch etwas im Grundgesetz, sogar noch vor dem Artikel 6, wenn mich nicht alles täuscht!   Zwinkernd

Darüber hinaus ist es mein täglich Brot, wie Brickbat bereits geschrieben hat, feststellen zu müssen, dass auch Ehepartner von Deutschen sich nach vielen, vielen Jahren erlaubten Aufenthaltes im Bundesgebiet nicht annähernd integriert haben. Zumindestens dann nicht, wenn ich es auf die Sprachkenntnisse reduziere.
Leider ist es wohl absolut üblich, dass der deutsche Staatsangehörige (nur) in der Heimatsprache mit seinem Ehepartner kommuniziert.

In letzter Konsequenz will ich nicht behaupten, dass die geplanten Änderungen am Aufenthaltsgesetz unbedingt mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Dies zu prüfen ist auch glücklicherweise nicht meine Aufgabe.
Aus meiner täglichen Arbeit heraus möchte ich jedoch nur festhalten, dass diese Regelungen in vielen Fällen "Sinn machen" würden!

Grüße ans Forum!  Zwinkernd
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alina
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Antwort #26 - 27.04.2006 um 13:00:54
 
brickbat schrieb am 27.04.2006 um 00:57:56:
Das ganze Thema gerät gefährlich off topic, trotzdem möchte ich Dir widersprechen, Günter. Erstens ist es sehr viel leichter, eine junge Frau unter dem Pantoffel zu halten, die aufgrund fehlender Sprachkenntnisseüberhaupt nicht in der Lage ist Kontakte zu ihrer Umwelt zu knüpfen und für die deshalb die Führung durch die Familie des Ehemannes geradezu lebensnotwendig ist. Zweitens ziehst Du einen Trugschluß wenn Du glaubst, Zwangsverheiratung sei ein Privileg der nicht eingebürgerten Einwandererfamilien und ein deutscher Ehepartner zwangsläufig ein Garant für erfolgreiche Integration. Du hast keine Ahnung wie viele Ehefrauen eingebürgerter Einwanderer der zweiten (und sogar schon der dritten) Generation selbst nach einigen Jahren Aufenthalt kein Wort deutsch sprechen. Leider.


Hallo, wow meine angefangenes Forum wird hier ja ziemlich diskutiert. Auch wenn es manchmal off topic ist.
Ich möchte dazu noch folgendes sagen, ich bin auch der Meinung von Han
si, dass man eine Sprache, auch wenn man eine gute Motivation hat, nicht
wirklich von einer CD lernen kann. Ich finde es ja auch toll dass Dtl. so ein to
tolles Integrationsprogramm gebildet hat, dass wird ja mein Mann auch
wahrnehmen wenn er einreist. Nur finde ich es z. B. ungerecht vor der Einreis
eise Sprachkenntnisse zu verlangen, so wie ich das jetzt wohl sehe geht um
Verhinderung von Zwangsehen. Ist ja schön und gut. Aber was ist jetzt mit mir
auch wenn das jetzt egoistisch klingt, ich wurde nicht zwangsverheiratet, ich liebe
meinen Mann und möchte mit ihm hier in Dtl. eine binationale Ehe führen, er kann
kein Deutsch, er lernt fleißig mit einer CD, die kann er jetzt schon auswendig,
aber deutsch kann er leider immer noch nicht. Ok, ich bin deutsche
Staatsangehörige, ich werde sowieso mit ihm deutsch sprechen wollen.
Ach ja man könnte dieses Thema diskutieren und diskutieren, vielleicht hätte
diese Regel ja was gutes, aber für mich bestimmt nicht.
Ich wäre auch dafür wenn man Migranten, die innerhalt eines Jahres z. B. nicht deutsch sprechen können, sofort abgeschoben werden. aber das wird ja wahrscheinlich wieder zu viel kosten.
Liebe Grüße

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Guenter
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Antwort #27 - 28.04.2006 um 17:31:55
 
Ja, alina, es ist Dein Individualrecht, Deinen Mann heiraten und mit ihm zusammen leben zu können. Regelungen, die dieses Individualrecht eindämmen, sind per se verfassungswidrig, da sie dem Allgemeinrecht in der Bedeutung vorangehen.
Wenn der Staat es nicht schafft, Zwangsverheiratungen zu verhindern, ohne Individualrechte auszuhebeln, dann muß er es eben sein lassen!! Dies ist von unseren Verfassungsvätern in weiser Voraussicht als das kleinere Übel gesehen und bewertet worden. Ich würde es übrigens auch so bewerten, denn Scheinehen läßt sich auch mit dem vorh. Strafgesetzbuch beikommen, z. B. mit schwerer Nötigung.
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Arkha
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Antwort #28 - 29.04.2006 um 00:37:40
 
1. Guenter hat Recht - endlich eine Stimme der Vernunft
2. Zitat:
Ich wäre auch dafür wenn man Migranten, die innerhalt eines Jahres z. B. nicht deutsch sprechen können, sofort abgeschoben werden. aber das wird ja wahrscheinlich wieder zu viel kosten. 

Mein Vater wonnte 30 Jahre in dem Land wo er hier gebohren wurde und aufgewachsen ist. Er grundete und leitete ein Unternehmen mit über 1000 Angestellte, hatte habilitiert, an der Uni unterrichtet und mehrere Bücher geschrieben. In diesen Jahren hatte er mehrmals Sprachkurse belegt und auch privat Unterricht genommen, um die Landessprache zu lernen. Leider ist es ihm trotzt allen Anstrengungen nicht gelungen die Landessprache zu lernen. Er war einfach nicht fähig eine Fremdsprache zu lernen, genau so wie einige Menschen die Mathematik nicht lernen können, dafür aber z.B. künstlerisch sehr begabt sind.

Ich glaube, man hatte dem Land kein gefallen getan, wenn man mein Vater nach einem Jahr ausgewiesen hätte, weil er die Landessprache nicht könnte.

Es ist natürlich nur ein Einzelfall. Aber man soll nicht vergessen, dass es Menschen mit verschiedenen Begabungen gibt. Dazu kommt noch, dass für z.B. ein Koreaner deutsch innerhalb von einem Jahr zu erlernen fast unmöglich ist, für einen Holländer aber relativ einfach. Die Diskussion in der öffentlichkeit dreht sich aber um irgendwelchen Durschnittsausländer.
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Antwort #29 - 29.04.2006 um 00:47:26
 
Es geht ja nicht darum perfekt deutsch können zu müssen. Aber über
einige wichtige grundlegende Dinge sollte man sich mit jedem (auf
deutsch) unterhalten können, der langfristig hier leben will. Und das
kann m.E jeder lernen. Egal welche Begabung er/sie dafür hat oder
nicht.
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Ghalbi
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Antwort #30 - 29.04.2006 um 16:56:44
 
Hallo,

ich möchte noch den Einwand bringen, dass es hier in Deutschland nicht nur Ausländer gibt und geben wird, die überhaupt einmal die deutsche Sprache sprechen müssen.

Durch das Freizügigkeitsgesetz-EU können alle Menschen aus der EU hier in D leben ohne die Sprache lernen zu müssen.

Warum soll dann von Nicht-EU-Ausländern das Erlernen der Sprache gefordert werden. (Was meiner Meinung nach die meistens doch freiwillig machen, aber villeicht auch nicht immer so schaffen).

Viele Grüße
Ghalbi
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Arkha
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Antwort #31 - 30.04.2006 um 01:36:12
 
Zitat:
Es geht ja nicht darum perfekt deutsch können zu müssen. Aber über
einige wichtige grundlegende Dinge sollte man sich mit jedem (auf
deutsch) unterhalten können, der langfristig hier leben will. Und das
kann m.E jeder lernen. Egal welche Begabung er/sie dafür hat oder 
nicht.


Um etwas zu verlangen sollen klare Kriterien festgelegt werden. Dabei sind
- die Vorkenntnisse
- die Begabung
- der Ursprungsland/sprache
- die zu erreichende Niveau
- der Zeitraum
etc. festzulegen.

Was wir aber bis jetzt haben sind nur schwommige Aussagen über grundlegende Dinge (welche denn?) und frei erfundene Zeiträume.

Wo bleiben die wissenschaftliche Untersuchungen? Auf die verschiedene Ausländergruppen abgestimmte Lernprogramme etc.

Es ist unumstritten, das es und für die Betroffenen und für die Bürger der Bundesrepulik besser wäre, wenn in Deutschland lebende Ausländer besser Deutsch beherrschen werden. Aber die Diskussion, so wie sie jetzt geführt wird ist pure Populismus.
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Antwort #32 - 30.04.2006 um 01:41:51
 
und die Diskussion wie sie hier im Board geführt wird ist schlichtweg
... in die Leere gehend.

f f f ...

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DonCamillo
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Antwort #33 - 02.05.2006 um 15:42:11
 
Arkha schrieb am 30.04.2006 um 01:36:12:
Wo bleiben die wissenschaftliche Untersuchungen? Auf die verschiedene Ausländergruppen abgestimmte Lernprogramme etc.

Es ist unumstritten, das es und für die Betroffenen und für die Bürger der Bundesrepulik besser wäre, wenn in Deutschland lebende Ausländer besser Deutsch beherrschen werden. Aber die Diskussion, so wie sie jetzt geführt wird ist pure Populismus.



Dann lassen wir es doch einfach. So wird es komplizierter und wissenschaftlicher als das Thema es verdient. Es geht nur um die Sprache, die erlernt werden soll, nichts weiter. Keiner verlangt mehr. Ist dieses denn schon wieder zuviel verlangt ?


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Antwort #34 - 02.05.2006 um 19:13:05
 
Zitat:
Dann lassen wir es doch einfach. So wird es komplizierter und wissenschaftlicher als das Thema es verdient. Es geht nur um die Sprache, die erlernt werden soll, nichts weiter. Keiner verlangt mehr. Ist dieses denn schon wieder zuviel verlangt ?


Was lassen? Wenn Du an eine ernshafte Disskusion interresiert bist, dann lies bitte auch, was die anderen Schreiben.

Aber hier noch mal für besonders Kluge:
1. Es ist unumstritten, das es und für die Betroffenen und für die Bürger der Bundesrepulik besser wäre, wenn in Deutschland lebende Ausländer besser Deutsch beherrschen werden.

2. Um etwas zu verlangen, muß erst festgelegt werden was genau. Was bedeutet "Es geht nur um die Sprache, die erlernt werden soll"? Man muss ja festlegen welcher Sprachbeherrschungsniveau und in welchem Zeitraum erreicht werden soll.

3. Wenn man bei der Einbürgerung einen einheitlichen Sprachtest einführt. ist es was anderes, da die Betroffenen sowieso bereits mehrere Jahre in Deutschland gelebt haben, so dass die frühere nationale Unterschiede keine Rolle mehr spielen sollen. Anders ist es aber bei der Erteilung bzw. Verlängerung eines AE. Hier werden einheitliche (also herkunfts-, alters- und bildungsunabhängige) Forderungen eine völlig unbegründete Bevorzugung bzw. Benachteiligung nach Herkunft, Alter und Bildung bedeuten.

Also wird man die Kriterien so weit nach unten und die Dauer so wiet nach oben schrauben, dass es einer chinesischen Oma möglich wäre in vorgegebenen Zeitraum die Ziel zu erreichen. Wenn ein junger Russe dieselbe Leistung zeigt, diese als Integrationsleistung zu belohnen, ist mehr als fraglich.

Aber wenn man der Meinung ist, dass dieser Thema entsprechende Aufmerksamkeit nicht verdient, dann frag man sich, wazu man sich dazu äußert.
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DonCamillo
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Antwort #35 - 03.05.2006 um 08:02:11
 
Arkha,

Du hast natürlich Recht und ich meine Ruhe.

Deswegen steht D da , wo es steht. Jede Veränderung, auch wenn sie noch so viel Sinn macht, wird kaputt geredet und wissenschaftlich aufgearbeitet, als hätte man nichts wichtigeres zu tun.

DonCamilllo
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Antwort #36 - 03.05.2006 um 12:59:12
 
Guenter,

wenn es eine unsinnige Änderung wäre. Ist es doch gar nicht.
Es ist eine einfache, nachvollziehbare und absolut notwendige Forderung, welche
andere Länder längst vor D durchsetzen. Nur in D wird wieder einmal alles lamentiert, diskutiert und letztlich kaputt geredet. Nicht zuletzt deshalb tritt D seit Jahren auf der Stelle.

Bedenke: Nicht alles führt zurück in das 3. Reich. Dieser Einwand ist mehr als unsinnig und gehört auf den Schrottplatz.

Admin: Änderung:
done



DonCamillo
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« Zuletzt geändert: 03.05.2006 um 18:37:25 von N/V »  
 
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Antwort #37 - 16.05.2006 um 16:32:20
 
Das mit der Ghetto-Bildung wird man damit nie lösen können, außerdem ist es kein Generelles Problem bei Ausländern, es gibt viele, die sich gut integrieren.

Sprachkenntnisse sagen außerdem nix über die Ghetto-Bildung aus, denn schließlich gibt es auch hier Amerikaner und Engländer, die kein Wort Deutsch sprechen und sich trotzdem wunderbar integrieren...

Außerdem diskriminiert man damit alle Ausländer, die ein Visum benötigen...
Warum soll ein Pole ein besserer Ausländer sein als ein Türke ?
Der Pole wird sich in Zukunft ständig in D. aufhalten dürfen ohne ein Wort
D. zu sprechen.....

Sind denn vor dem Gesetzt nicht alle Gleich ? Oder gilt das nur für Deutsche...!!!

Gruß
Kirk

Und wenn die Türkei in die EU kommt, dann kann man den kalkulierten "Nutzen" dieser Regelung eh in den Acker kicken  *LOL*
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Antwort #38 - 16.05.2006 um 19:41:41
 
Kirk schrieb am 16.05.2006 um 16:32:20:
Sind denn vor dem Gesetzt nicht alle Gleich ?

Und wenn die Türkei in die EU kommt, dann kann man den kalkulierten "Nutzen" dieser Regelung eh in den Acker kicken  *LOL*


Das ist ein hinkender Vergleich, weil Polen Mitglied der EU ist, und die Türkei eben nicht  Zwinkernd  Nur gleiche Sachverhalte können miteinander verglichen werden, keine vermeintlich gleichen Sachverhalte.

Falls die Türkei den Beitritt schaffen sollte, derzeit sieht es dafür nicht so rosig aus, wird der türkische Staatsangehörige ebenfallls in den Genuß der EU-Regelungen kommen können Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #39 - 16.05.2006 um 20:10:11
 
Hallo Ronny,
"hinkend" gibt es nur im Namenrecht. Hier ist der Begriff eigentlich irreführend.
Das ist meine Meinung zu deinem Beitrag.
"Schuster bleib bei deinen Leisten"
Viele Grüße
Ghalbi
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ronny
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Antwort #40 - 16.05.2006 um 20:30:01
 
Ghalbi:

Si tacuisse philosophus manisse -

Ein hinkender Vergleich ist ein abwegiger Vergleich, da wird etwas mit etwas anderem erglichen, was nicht vergleichbar ist;
Zwinkernd

Mein Rat:

Bleib Du bei deinem Leisten (im Userboard )
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Antwort #41 - 16.05.2006 um 20:30:01
 
@ Ghalbi

was soll das Getöse denn! Jeder versteht was er meinte. Nur du
musst wieder ne Rakete daraus basteln. Er hat nicht behauptet,
dass das "hinkend" hier ein Rechtsbegriff darstellt, sondern et-
was sachlich und verständlich erläutert. Lass doch bitte dein Ge-
grabbel sein. Es stört (nicht nur mich) sehr!

Musste mal raus!
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Antwort #42 - 16.05.2006 um 20:36:39
 
Nun ja das muss auch mal raus

Amtsprache ist deutsch.


Viele Grüße
Ghalbi


P.S.

Hast Ronny selber zitiert
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Antwort #43 - 16.05.2006 um 20:44:34
 



Boah,

Ich kanns auch auf deutsch, selbst auf die Gefahr hin  heute unhöflich zu werden und auf den Schrott zu kommen:

Ärgerlich

Halts M......  Ghalbi  Ärgerlich
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Antwort #44 - 16.05.2006 um 20:45:25
 
Genug für heute Leute

geschlossen
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