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Aktueller Stand bezüglich Gesetzesänderungen (Gelesen: 29.832 mal)
gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #15 - 24.04.2006 um 23:35:36
 
Zitat:
Die Deutschkenntnisse sollen eine Integration in der Gesellschaft gewährleisten und nicht sicherstellen, dass Ehepartner sich unterhalten können.  Artikel 6 GG ist allein deshalb schon irrelevant . Zwinkernd
Die neuesten Berichte der Medien unterstreichen diese Forderungen inzwischen.


...da wäre es ja schlimm um unsere Verfassung bestellt, wenn "die Medien" im Verein mit dem eher vagen Ziel der "Integration durch Deutschkenntnisse der Stufe B1" mal so eben ein Grundrecht außer Kraft setzen könnten. So einfach geht das nicht.

gc
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 25.04.2006 um 08:02:19
 
gc schrieb am 24.04.2006 um 23:35:36:
...da wäre es ja schlimm um unsere Verfassung bestellt, wenn "die Medien" im Verein mit dem eher vagen Ziel der "Integration durch Deutschkenntnisse der Stufe B1" mal so eben ein Grundrecht außer Kraft setzen könnten. So einfach geht das nicht.


Ich denke, Du weißt was ich meinte. Das Recht zum Führen einer ehel. Lebensgemeinschaft wird dadurch wohl kaum außer Kraft gesetzt. Die höherwertig anzusehenden Forderungen nach Deutschkenntnissen zur Gewährleistung einer unbelastenden Integration in die Gesellschaft hat direkt mit
dem Grundrecht nichts zu tun.
Ich halte diese Forderung auch nicht für ein vages Ziel. Auch andere Staaten stellen vor Einreise ähnliche Forderungen (siehe z.B. Kanada) .


DonCamillo
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #17 - 26.04.2006 um 10:27:43
 
Wir sollten vielleicht wirklich mal wieder zum eigentlichen Thema kommen Zwinkernd

Die beabsichtigte Regelung mit Mindestalter und Deutschkenntnissen stehen ja in erster Linie unter der Überschrift :

Verhinderung von Zwangsehen ,

deswegen werden die befürchteten Zuzugsbegrenzungen sich bestimmt nicht so gravierend darstellen, wie in den Tratsch-Medien behauptet. Dass gegen die Kinderverheiratung und das legale Einschleusen von sprachunkundigen und der deutschen Sprache nicht mächtigen Kinderfrauen (betr. wohl vorwiegend Frauen) etwas unternommen werden muß, ist doc unumstritten, oder ?

Ich habe da ein ganz gesundes Vertrauen in unsere Politik, dass offenkundig verfassungswidrige Regelungen sicher nicht kommen werden. Wie man hört sind derartige Bedenken zu dem Ursprungsentwurf ja aus dem Justiz-Ministerium bereits geäußert worden, weswegen der Entwurf nochmal überdacht werden soll.

Also erst mal flache Bälle und abwarten Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

Grüße
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #18 - 26.04.2006 um 10:52:22
 
Anmerkung der Redaktion:

Thread wurde um den Anteil persönlicher Angriffe etc. gekürzt.
Die entsprechenden Beiträge wurden verschoben. Sorry, wenn
dann doch etwas bei war, das auch inhaltlich zum Thema beige-
tragen hat.
Diskussion zur Verschiebung ist ausdrücklich nicht erwünscht.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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brickbat
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Antwort #19 - 26.04.2006 um 11:53:14
 
alina schrieb am 12.04.2006 um 12:14:15:
Hallo zusammen,

...mein Mann ist gottseidank schon über 21 Jahre aber er spricht leider noch kein Deutsch. Als ich unten war bei ihm unentschlossen haben wir nach Kursangeboten für Deutsch geschaut und es gibt in seinem Land einfach keine.
Wenn diese Änderung durchkommt hätte dies sehr negative Folgen auf die Familienzusammenführung und ich sehe nicht ein wegen so etwas
nicht mit meinem Mann zusammenleben zu können.
...
unentschlossen

Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus.


Noch ist es ja nicht in Kraft getreten, Dein Mann könnte also zur Zeit auch ohne Deutschkenntnisse ein Visum beantragen. Falls die Änderung tatsächlich so kommen sollte könnte man sich Sprachkenntnisse auch mit einem Kurs in CD-Form aneignen.
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Hansi
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Antwort #20 - 26.04.2006 um 13:45:41
 
brickbat schrieb am 26.04.2006 um 11:53:14:
Falls die Änderung tatsächlich so kommen sollte könnte man sich Sprachkenntnisse auch mit einem Kurs in CD-Form aneignen.
Ich denke, das ist auch keine Lösung. ich vergleiche das mit meinen halbherzigen "Bemühungen", Russisch zu lernen. So ne CD für Russisch habe ich hier herumliegen. Aber wenn um mich herum nur deutsch gesprochen wird, und ich auch sonst keinen Grund habe, die Sprache zu verwenden, komme ich damit alleine überhaupt nicht weiter. Am besten lerne ich die Sprache doch vor Ort, wo ich sie benötige, um etwas einkaufen zu können, u.ä.. Natürlich muss ich dann auch etwas dafür tun.

Folglich wäre es für die Integration besser, diese Leute nicht draußen zu lassen, sondern sie, wenn sie kommen, dazu zu verpflichten, dann auch die Sprache zu lernen.

Hansi
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ronny
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Antwort #21 - 26.04.2006 um 14:05:04
 
Zitat:
So ne CD für Russisch habe ich hier herumliegen.


Dich unterscheidet m.E. von den möglicherweise Betroffenen eine ganz entscheidende Tatsache, die auch Ursache Deiner "Lernunlust" ist :

Du hast keine rechte Motivation (bitte nicht als Kritik auffassen) weil für Dich vom Erwerb der Russisch-Kenntnisse nichts entscheidendes wie ein Aufenthaltsrecht abhängt.

Genau diese Motivation fehlt auch vielen (häufig weiblichen Migranten) die nach fast 20 Jahren des Inlandsaufenthaltes sprachlich noch am Anfang stehen.
Eingekauft wird im landsmannschaftlichen Umfeld oder bei DIDI/ALDL/KASSA, wo die rudimentären Sprachkenntnisseausreichen. Gelebt wird in einer sprachlichen Subkultur, mit wenig Inlandskontakten.

Ich habe während meiner Einbürgerungstätigkeit genau diese Konstellation sehr oft erleben müssen. Deswegen habe ich nicht diese Angst vor behaupteten verfassungswidrigen Regelungen. Ich erlebe heute noch in meiner Heimatstadt (20.000 Einwohner) die Ghettobildung, obwohl die Menschen bereits eingebürgert sind, bleiben sie in "Ihrem" Sprachumfeld gefangen. Das eine Stadtviertel spricht russisch, das andere türkisch etc. Parallelgesellschaften sind der Integration genauso hinderlich wie Fremdenfeindlichkeit. Der erste Schritt , das zu überwinden ist die Forderung nach einfachen Sprachkenntnissen vor Einreise.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #22 - 26.04.2006 um 16:09:53
 
ronny schrieb am 26.04.2006 um 10:27:43:
Die beabsichtigte Regelung mit Mindestalter und Deutschkenntnissen stehen ja in erster Linie unter der Überschrift :

Verhinderung von Zwangsehen ,

deswegen werden die befürchteten Zuzugsbegrenzungen sich bestimmt nicht so gravierend darstellen, wie in den Tratsch-Medien behauptet. Dass gegen die Kinderverheiratung und das legale Einschleusen von sprachunkundigen und der deutschen Sprache nicht mächtigen Kinderfrauen (betr. wohl vorwiegend Frauen) etwas unternommen werden muß, ist doc unumstritten, oder ?

Hhhmm, eigentlich habe ich auch was gegen die Kinderverheiratung und das legale Einschleusen von sprachunkundigen und der deutschen Sprache nicht mächtigen Kinderfrauen...

Abu
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Guenter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #23 - 26.04.2006 um 17:58:20
 
Möchte Abu ausdrücklich zustimmen. Zwangsverheiratungen haben nichts und wirklich absolut gar nichts mit Deutschkenntnissen zu tun. Die meisten Eheschließungen über 18 Jahre sind keine Zwangsheiraten. Bei Eheschließungen mit Deutschen dürften Zwangsheiraten die absolute Ausnahme bilden, aber auch Eheschließungen mit Deutschen sollen nicht von der Altersbegrenzung ausgenommen werden. Bei Eheschließungen mit Deutschen sind DIE idealen Integrationsbedingungen gegeben, warum dann ein Sprachkurs in der Heimat. Dies kann nur als ausländerfeindliche Schikane gesehen werden und wäre damit verfassungswidrig nach Art 1 GG. Der Wunsch des Staates nach Integration ist verständlich und legitim, stellt aber gegenüber dem Art. 6 GG nicht das höherwertige Recht dar, sondern haben regelmäßig hinter den Grundrechten zurückzustehen (Zitat aus meinem Urteil zur Familienzusammenführung meines Stiefsohnes, einwanderungspolitische Belange haben ebenso sich dem Art. 6 GG unterzuordnen)
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brickbat
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Antwort #24 - 27.04.2006 um 00:57:56
 
Das ganze Thema gerät gefährlich off topic, trotzdem möchte ich Dir widersprechen, Günter. Erstens ist es sehr viel leichter, eine junge Frau unter dem Pantoffel zu halten, die aufgrund fehlender Sprachkenntnisseüberhaupt nicht in der Lage ist Kontakte zu ihrer Umwelt zu knüpfen und für die deshalb die Führung durch die Familie des Ehemannes geradezu lebensnotwendig ist. Zweitens ziehst Du einen Trugschluß wenn Du glaubst, Zwangsverheiratung sei ein Privileg der nicht eingebürgerten Einwandererfamilien und ein deutscher Ehepartner zwangsläufig ein Garant für erfolgreiche Integration. Du hast keine Ahnung wie viele Ehefrauen eingebürgerter Einwanderer der zweiten (und sogar schon der dritten) Generation selbst nach einigen Jahren Aufenthalt kein Wort deutsch sprechen. Leider.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #25 - 27.04.2006 um 08:02:57
 
brickbat schrieb am 27.04.2006 um 00:57:56:
Das ganze Thema gerät gefährlich off topic, trotzdem möchte ich Dir widersprechen, Günter. Erstens ist es sehr viel leichter, eine junge Frau unter dem Pantoffel zu halten, die aufgrund fehlender Sprachkenntnisseüberhaupt nicht in der Lage ist Kontakte zu ihrer Umwelt zu knüpfen und für die deshalb die Führung durch die Familie des Ehemannes geradezu lebensnotwendig ist. Zweitens ziehst Du einen Trugschluß wenn Du glaubst, Zwangsverheiratung sei ein Privileg der nicht eingebürgerten Einwandererfamilien und ein deutscher Ehepartner zwangsläufig ein Garant für erfolgreiche Integration. Du hast keine Ahnung wie viele Ehefrauen eingebürgerter Einwanderer der zweiten (und sogar schon der dritten) Generation selbst nach einigen Jahren Aufenthalt kein Wort deutsch sprechen. Leider.


Daumen hoch Daumen hoch Daumen hoch

Nachdem ich den Beitrag von Günter gerade gelesen hatte, wollte ich es ganz genau so formulieren. Du bist mir (leider) zuvor gekommen.

Zwar kann ich Günter an dem Punkt zustimmen, dass ich eine Zwangsverheiratung wohl nicht verhindern kann, wenn die/der Nachziehende bereits im Besitz von Deutschkenntnissen ist, aber ich gebe der/dem Zwangsverheirateten die Möglichkeit später hier etwas dagegen zu unternehmen. Ohne Sprachkenntnisse wird dies mit Sicherheit ungleich schwerer. Deshalb schütze ich durch seine solche Regelung auch die Würde der/des Nachziehenden. Und von Menschenwürde steht doch bekanntlich wohl auch etwas im Grundgesetz, sogar noch vor dem Artikel 6, wenn mich nicht alles täuscht!   Zwinkernd

Darüber hinaus ist es mein täglich Brot, wie Brickbat bereits geschrieben hat, feststellen zu müssen, dass auch Ehepartner von Deutschen sich nach vielen, vielen Jahren erlaubten Aufenthaltes im Bundesgebiet nicht annähernd integriert haben. Zumindestens dann nicht, wenn ich es auf die Sprachkenntnisse reduziere.
Leider ist es wohl absolut üblich, dass der deutsche Staatsangehörige (nur) in der Heimatsprache mit seinem Ehepartner kommuniziert.

In letzter Konsequenz will ich nicht behaupten, dass die geplanten Änderungen am Aufenthaltsgesetz unbedingt mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Dies zu prüfen ist auch glücklicherweise nicht meine Aufgabe.
Aus meiner täglichen Arbeit heraus möchte ich jedoch nur festhalten, dass diese Regelungen in vielen Fällen "Sinn machen" würden!

Grüße ans Forum!  Zwinkernd
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alina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #26 - 27.04.2006 um 13:00:54
 
brickbat schrieb am 27.04.2006 um 00:57:56:
Das ganze Thema gerät gefährlich off topic, trotzdem möchte ich Dir widersprechen, Günter. Erstens ist es sehr viel leichter, eine junge Frau unter dem Pantoffel zu halten, die aufgrund fehlender Sprachkenntnisseüberhaupt nicht in der Lage ist Kontakte zu ihrer Umwelt zu knüpfen und für die deshalb die Führung durch die Familie des Ehemannes geradezu lebensnotwendig ist. Zweitens ziehst Du einen Trugschluß wenn Du glaubst, Zwangsverheiratung sei ein Privileg der nicht eingebürgerten Einwandererfamilien und ein deutscher Ehepartner zwangsläufig ein Garant für erfolgreiche Integration. Du hast keine Ahnung wie viele Ehefrauen eingebürgerter Einwanderer der zweiten (und sogar schon der dritten) Generation selbst nach einigen Jahren Aufenthalt kein Wort deutsch sprechen. Leider.


Hallo, wow meine angefangenes Forum wird hier ja ziemlich diskutiert. Auch wenn es manchmal off topic ist.
Ich möchte dazu noch folgendes sagen, ich bin auch der Meinung von Han
si, dass man eine Sprache, auch wenn man eine gute Motivation hat, nicht
wirklich von einer CD lernen kann. Ich finde es ja auch toll dass Dtl. so ein to
tolles Integrationsprogramm gebildet hat, dass wird ja mein Mann auch
wahrnehmen wenn er einreist. Nur finde ich es z. B. ungerecht vor der Einreis
eise Sprachkenntnisse zu verlangen, so wie ich das jetzt wohl sehe geht um
Verhinderung von Zwangsehen. Ist ja schön und gut. Aber was ist jetzt mit mir
auch wenn das jetzt egoistisch klingt, ich wurde nicht zwangsverheiratet, ich liebe
meinen Mann und möchte mit ihm hier in Dtl. eine binationale Ehe führen, er kann
kein Deutsch, er lernt fleißig mit einer CD, die kann er jetzt schon auswendig,
aber deutsch kann er leider immer noch nicht. Ok, ich bin deutsche
Staatsangehörige, ich werde sowieso mit ihm deutsch sprechen wollen.
Ach ja man könnte dieses Thema diskutieren und diskutieren, vielleicht hätte
diese Regel ja was gutes, aber für mich bestimmt nicht.
Ich wäre auch dafür wenn man Migranten, die innerhalt eines Jahres z. B. nicht deutsch sprechen können, sofort abgeschoben werden. aber das wird ja wahrscheinlich wieder zu viel kosten.
Liebe Grüße

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Guenter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #27 - 28.04.2006 um 17:31:55
 
Ja, alina, es ist Dein Individualrecht, Deinen Mann heiraten und mit ihm zusammen leben zu können. Regelungen, die dieses Individualrecht eindämmen, sind per se verfassungswidrig, da sie dem Allgemeinrecht in der Bedeutung vorangehen.
Wenn der Staat es nicht schafft, Zwangsverheiratungen zu verhindern, ohne Individualrechte auszuhebeln, dann muß er es eben sein lassen!! Dies ist von unseren Verfassungsvätern in weiser Voraussicht als das kleinere Übel gesehen und bewertet worden. Ich würde es übrigens auch so bewerten, denn Scheinehen läßt sich auch mit dem vorh. Strafgesetzbuch beikommen, z. B. mit schwerer Nötigung.
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Arkha
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Antwort #28 - 29.04.2006 um 00:37:40
 
1. Guenter hat Recht - endlich eine Stimme der Vernunft
2. Zitat:
Ich wäre auch dafür wenn man Migranten, die innerhalt eines Jahres z. B. nicht deutsch sprechen können, sofort abgeschoben werden. aber das wird ja wahrscheinlich wieder zu viel kosten. 

Mein Vater wonnte 30 Jahre in dem Land wo er hier gebohren wurde und aufgewachsen ist. Er grundete und leitete ein Unternehmen mit über 1000 Angestellte, hatte habilitiert, an der Uni unterrichtet und mehrere Bücher geschrieben. In diesen Jahren hatte er mehrmals Sprachkurse belegt und auch privat Unterricht genommen, um die Landessprache zu lernen. Leider ist es ihm trotzt allen Anstrengungen nicht gelungen die Landessprache zu lernen. Er war einfach nicht fähig eine Fremdsprache zu lernen, genau so wie einige Menschen die Mathematik nicht lernen können, dafür aber z.B. künstlerisch sehr begabt sind.

Ich glaube, man hatte dem Land kein gefallen getan, wenn man mein Vater nach einem Jahr ausgewiesen hätte, weil er die Landessprache nicht könnte.

Es ist natürlich nur ein Einzelfall. Aber man soll nicht vergessen, dass es Menschen mit verschiedenen Begabungen gibt. Dazu kommt noch, dass für z.B. ein Koreaner deutsch innerhalb von einem Jahr zu erlernen fast unmöglich ist, für einen Holländer aber relativ einfach. Die Diskussion in der öffentlichkeit dreht sich aber um irgendwelchen Durschnittsausländer.
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"Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant." - August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
 
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #29 - 29.04.2006 um 00:47:26
 
Es geht ja nicht darum perfekt deutsch können zu müssen. Aber über
einige wichtige grundlegende Dinge sollte man sich mit jedem (auf
deutsch) unterhalten können, der langfristig hier leben will. Und das
kann m.E jeder lernen. Egal welche Begabung er/sie dafür hat oder
nicht.
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