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Aktueller Stand bezüglich Gesetzesänderungen (Gelesen: 29.830 mal)
alina
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12.04.2006 um 12:14:15
 
Hallo zusammen,

mich würde mal interessieren ob irgendjemand weiss wie denn der aktuelle Stand bezüglich Änderungen im Aufenthaltsgesetz gerade ist.
Es hieß ja es wird ein Beschluss bis Ende März erwartet, also ich hab ja mal auf der Seite vom Bundesrat nachgeschaut und da hieß es dass ja jetzt eine große Intergrationsagenda gestartet wird, wegen diesen Gewaltfällen in Berlin, aber heißt das jetzt wirklich dass die vorgesehenen Änderungen im Aufenthaltsgesetz durchkommen bzw. das es bald ein neues Aufenthaltsgesetz gibt?
In meinem speziellen Fall sind es die Änderungen in Bezug auf die Familienzusammenführung. mein Mann ist gottseidank schon über 21 Jahre aber er spricht leider noch kein Deutsch. Als ich unten war bei ihm unentschlossen haben wir nach Kursangeboten für Deutsch geschaut und es gibt in seinem Land einfach keine.
Wenn diese Änderung durchkommt hätte dies sehr negative Folgen auf die Familienzusammenführung und ich sehe nicht ein wegen so etwas
nicht mit meinem Mann zusammenleben zu können.
Kommt so was wirklich durch und jetzt noch verstärkt nur wegen diesen Gewaltfällen, weiss jemand wie es damit im Moment aussieht und vor allem kommt das neue Aufenthaltsgesetz noch in den nächsten Monaten in Kraft.
unentschlossen

Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus.
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Ralf
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Antwort #1 - 13.04.2006 um 16:20:29
 
alina schrieb am 12.04.2006 um 12:14:15:
...wie denn der aktuelle Stand bezüglich Änderungen im Aufenthaltsgesetz gerade ist..



Habe die Glaskugel befragt, aber leider keine Antwort erhalten.

Wahrsagerin
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alina
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Antwort #2 - 13.04.2006 um 16:23:45
 
Tschuldigung, dass ich sowas gefragt habe.
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Hansi
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Antwort #3 - 14.04.2006 um 17:18:04
 
Ralf schrieb am 13.04.2006 um 16:20:29:
Habe die Glaskugel befragt, aber leider keine Antwort erhalten.


Heißt das im Klartext, dass bis jetzt noch gar nichts raus ist? Würde mich nämlich auch brennend interessieren.

Herzliche Grüße,

Hansi
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Ralf
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Antwort #4 - 14.04.2006 um 17:45:21
 
Das heißt im Klartext, dass ich nicht weiß, wie der Sachstand des Gesetzgebungsverfahrens ist.
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gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #5 - 14.04.2006 um 18:04:52
 
Es gibt zum Änderungsgesetz Stellungnahmen der Länder, Regierungsfraktionen und mitbetroffener Bundesministerien (alle nicht veröffentlicht), außerdem Stellungnahmen der NGOs, siehe hier
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/gesetzgebung/2_AendG.html

Im Ergebnis hat das BMI inzwischen einen überarbeiteten Entwurf vorgelegt, der vor allem auf Wunsch der Länder weitere Verschärfungen enthalten soll. Dieser Entwurf kursiert zwar in den Faktionen der SPD/CSU/CDU, den Bundesministerien und Länderinnenministerien, aber bislang noch nicht in der Öffentlichkeit. Für TIPPs und Zusendungen sind wir immer dankbar, Quellenschutz ist garantiert, wir machen die Dinge öffentlich... Zwinkernd

Am 30./31.03. hat das BMI eine nichtöffentliche Anhörung ("Expertenworkshop") vor allem mit Vertretern von Behörden und Sicherheitsdiensten, zudem wenige NGOs, zur Evaluation des ZuwG durchgeführt. Ob und wann das Protokoll der Anhörung und die dort von Behörden und Länderverwaltungen vorgelegten Stellungnahmen veröffentlicht werden ist noch offen. Die Stellungnahmen der NGOs zur Evaluation und die Rede von Herrn Schäuble beim "Expertenworkshop" siehe hier
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/gesetzgebung/2_AendG.html

Noch liegt kein Kabinettsbeschuss (abgestimmter Regierungsentwurf) vor, der dann für das übliche Gesetzgebungsverfahren ins Parlament, in die Aischüsse und den Bundesrat gehen kann. Das BMI versucht offenbar mit dem bislang eher ungewöhnlichen Verfahren am Parlament vorbei die Regie der Debatte möglichst selbst in den Händen zu halten.

Allerdings scheint auch noch offen, ob es zwei Änderungsgesetze (zuerst Anpassung EU-Richtlinien usw., dann die Evaluation...) oder ein gemeinsames geben wird, wobei angesichts der ohnehin bereits vom BMI völlig unabhängig von den EU-Vorgaben vorgeschlagenen umfassenden Verschärfungen letzteres ehrlicher wäre und auch sinnvoller erscheint...

schöne grüße

Georg Classen
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de
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gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #6 - 14.04.2006 um 18:12:14
 
@ alina:
Wenn Ihr bereits verheiratet seit würde ich dringend raten einen ausländerrechtlich kompetenten und engagierten Anwalt einzuschalten, wenn die Botschaft mit dem Visum Probleme macht, Adressen siehe hier
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/links.php#Anwalt

Die Anforderung der Deutschkenntnisse gilt für Euch nicht und ist zudem zweifellos verfassungswidrig (Artikel 6 Grundgesetz - Recht auf Ehe und Familie), ihr dürfte euch auch auf englisch usw. unterhalten, hat ja offenbar bisher auch geklappt... Zwinkernd .

Gruß

gc
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Hansi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #7 - 15.04.2006 um 12:42:42
 
@ gc

Sehr geehrter Herr Classen,

herzlichen Dank für die Infos. Wenn ich die Vielzahl von Stellungnahmen auf Ihrer Website sehe, scheint das Thema ja intensivst bearbeitet zu werden. Über den zeitlichen Rahmen können Sie allerdings wohl auch keine verlässliche Prognosen abgeben???

Herzliche Grüße und ein frohes Osterfest,

Hansi
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alina
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Antwort #8 - 16.04.2006 um 20:53:39
 
gc schrieb am 14.04.2006 um 18:12:14:
@ alina:
Wenn Ihr bereits verheiratet seit würde ich dringend raten einen ausländerrechtlich kompetenten und engagierten Anwalt einzuschalten, wenn die Botschaft mit dem Visum Probleme macht, Adressen siehe hier
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/links.php#Anwalt

Die Anforderung der Deutschkenntnisse gilt für Euch nicht und ist zudem zweifellos verfassungswidrig (Artikel 6 Grundgesetz - Recht auf Ehe und Familie), ihr dürfte euch auch auf englisch usw. unterhalten, hat ja offenbar bisher auch geklappt... Zwinkernd .

Gruß

gc


Lieber gc,
Ja, das mit dem Englisch klappt super. Nur freue ich mich als Deutsche wenn ich dann mit meinem Mann hier in Deutschland bald in meiner Muttersprache reden kann.
Das ist ja beruhigend wenn die Anforderung von Deutschkenntnissen verfassungswidrig ist. Zwinkernd

Vielen Dank für die Hilfe. Ein Frohes Osterfest.



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Blaise
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Antwort #9 - 16.04.2006 um 21:29:40
 
Hallo,

Zitat:
Das ist ja beruhigend wenn die Anforderung von Deutschkenntnissen verfassungswidrig ist


Der Flüchtlingsrat Berlin und HC sind ja auch die besten Ansprechpartner, wenn es darum geht, die Verfassungswidrigkeit von geplanten Rechtsnormen festzustellen.

Die gewählten Mitglieder des Bundestages und die Juristen der Ministerien wissen ja gar nicht wie Verfassung geschrieben wird!

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #10 - 17.04.2006 um 12:15:37
 
Zitat:
HC


Hi Blaise,

War zwar GC, aber ich kann die Freud´sche Fehlleisung die Dich getroffen hat nachvollziehen. Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Ghalbi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 17.04.2006 um 14:32:35
 
Zitat:
Die gewählten Mitglieder des Bundestages und die Juristen der Ministerien wissen ja gar nicht wie Verfassung geschrieben wird!



Na da sollten die schnell mal einen Deutschkurs machen.  Laut lachend

Ich denke du meinst das natürlich anders. Du bist der Meinung die Abgeordneten  und Juristen der Ministerien werden schon verfassungsgemäß das Grundgesetz einschränken können.

Irgendwie habe ich da aus meinen Geschichtsunterricht in Erinnerung, dass diese Gesetze besonders schutzwürdig sind.

Viele Grüße
Ghalbi
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 17.04.2006 um 16:42:46
 
gc schrieb am 14.04.2006 um 18:12:14:
Die Anforderung der Deutschkenntnisse gilt für Euch nicht und ist zudem zweifellos verfassungswidrig (Artikel 6 Grundgesetz - Recht auf Ehe und Familie), ihr dürfte euch auch auf englisch usw. unterhalten, hat ja offenbar bisher auch geklappt... Zwinkernd .


Die Deutschkenntnisse sollen eine Integration in der Gesellschaft gewährleisten und nicht sicherstellen, dass Ehepartner sich unterhalten können.  Artikel 6 GG ist allein deshalb schon irrelevant . Zwinkernd
Die neuesten Berichte der Medien unterstreichen diese Forderungen inzwischen.

DonCamillo
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Ghalbi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 17.04.2006 um 16:56:07
 
Zitat:
Die neuesten Berichte der Medien unterstreichen diese Forderungen inzwischen.


Na gut, dass wenigstens die Medien wissen was verfassungsmäßig ist.

Die 4. Macht im Deutschland gibt nicht die aktuelle oder zukünftige Gesetzeslage wieder, sondern die Pressefreiheit beruht auch auf dem Grundgesetzt.

Würde die geplante Gesetzesänderung auf die Pressefreiheit z.B. für durch ausländische Herausgeber eingeschränkt, wäre das genau so verfassungswidrig, wie die Einschränkung des Grundgesetzes für ausländische Ehepaaare.

Nur weil das nicht unmittelbar das Grundgesetz und eben für alle geändert wird, kann es nicht verfassungsmäßig sein, in die Grundrechte von ausländischen Mitbürgern einzugreifen.

Viele Grüße
Ghalbe
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Arkha
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Der größte Lump im ganzen
Land....


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Antwort #14 - 20.04.2006 um 19:42:53
 
Erteilung von einem Visum zum FZF oder einer AE für einen Ehepartner von Deutschkenntnissen abhängig zu machen, ist ein ungeheueres Eingriff in die Personlichkeitsrechte. Das ist genauso ungeheuer, wie ein Deutschprüfung vor der Heirat (jeder, der keine ABI nachweisen kann, darf nicht heiraten und übrigens die Araber auch nicht). Es gibt ausreichend Menschen, die nur sehr mühsam Fremdsprachen lernen können, es gibt schliesslich auch analphabeten. Und da dieser Forderung wiederum nur für bestimmet Gruppen (nicht EU-Ausländer, nicht USA, nicht kanada etc.) gelten soll, hat es eindeutig einen rassistischen Charakter.

Es ist unumstritten, dass es auch für die betroffene besser wäre, deutsch zu können und dass solche Bemühungen unterstützt werden sollen. Aber ein Staat soll auch die Grenzen erkennen, wo die Personlichkeitsrechte des Einzelnen verletzt werden. Gerade in Europa mit der Konzept der Universalen Individuellen Menschenrechten soll man sehr genau aufpassen, wo man trifft, sonst unterscheidet man sich nicht von dem Mollas, die die Rechte der sogenanter Gesellschaft über die individuelle Rechte stellen.

Meine friesische Nachbarn auf dem Dorf sprechen übrigens (mit ausnahme des jüngsten Sohnes) kein Deutsch. Will man sie auch zunächst ausweisen?

Mir gefählt es auch nicht, dass der türkischstämige Deutsche von nebenan sich eine Frau aus anatolischen Dorf hollte, die seit Jahren hier ist und kein Deutsch spricht.  Aber sie auszuweisen, weil sie kein Deutsch spricht, wäre ungeheuer.
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"Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant." - August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
 
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