Es gibt zum Änderungsgesetz
Stellungnahmen der Länder, Regierungsfraktionen und mitbetroffener Bundesministerien (alle nicht veröffentlicht), außerdem Stellungnahmen der NGOs, siehe hier
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/gesetzgebung/2_AendG.htmlIm Ergebnis hat das BMI inzwischen einen
überarbeiteten Entwurf vorgelegt, der vor allem auf Wunsch der Länder weitere Verschärfungen enthalten soll. Dieser Entwurf kursiert zwar in den Faktionen der SPD/CSU/CDU, den Bundesministerien und Länderinnenministerien, aber bislang noch nicht in der Öffentlichkeit.
Für TIPPs und Zusendungen sind wir immer dankbar, Quellenschutz ist garantiert, wir machen die Dinge öffentlich... Am 30./31.03. hat das BMI eine
nichtöffentliche Anhörung ("Expertenworkshop") vor allem mit Vertretern von Behörden und Sicherheitsdiensten, zudem wenige NGOs, zur
Evaluation des ZuwG durchgeführt. Ob und wann das Protokoll der Anhörung und die dort von Behörden und Länderverwaltungen vorgelegten Stellungnahmen veröffentlicht werden ist noch offen. Die Stellungnahmen der NGOs zur Evaluation und die Rede von Herrn Schäuble beim "Expertenworkshop" siehe hier
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/gesetzgebung/2_AendG.htmlNoch liegt kein Kabinettsbeschuss (abgestimmter
Regierungsentwurf) vor, der dann für das übliche Gesetzgebungsverfahren ins Parlament, in die Aischüsse und den Bundesrat gehen kann. Das BMI versucht offenbar mit dem bislang eher ungewöhnlichen Verfahren am Parlament vorbei die Regie der Debatte möglichst selbst in den Händen zu halten.
Allerdings scheint auch noch offen, ob es
zwei Änderungsgesetze (zuerst Anpassung EU-Richtlinien usw., dann die Evaluation...) oder ein gemeinsames geben wird, wobei angesichts der ohnehin bereits vom BMI völlig unabhängig von den EU-Vorgaben vorgeschlagenen umfassenden Verschärfungen letzteres ehrlicher wäre und auch sinnvoller erscheint...
schöne grüße
Georg Classen
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de