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Heirat in Marokko,Botschaft Papiere,wer weiß was? (Gelesen: 44.188 mal)
myboo
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26.01.2006 um 15:51:30
 
Hallo Ihr,

ich bin sehr am verzweifeln, was ich nun genau tun muss.

Ich habe soweit alle Papiere zusammen, aber benötige noch soweit ich das richtig gelesen habe die Legalisation und Übersetzung meines Scheidungsurteils von vor 5 Jahren mit einem Deutschen, welches ich wohl in der Botschaft Marokko in Berlin machen muss.

Ist das richtig so ?
Ist es nur das Document, was ich dort vorlegen muss ?
Muss ich wirklich persönlich hin ?
Ich komme aus Schleswig-Holstein und müsste mit Zug fahren, was mich mind. 80 euro kostet und ich nicht einmal weiß, ob ich das an einem Vormittag schaffen kann, denn der Zug braucht auch 4 Stunden.

Kann mir jemand sagen, ob ich das so machen muss ? Einfach mit dem Urteil dahin , oder kann ich das auch per Postweg machen ?

In der Botschaft erreiche ich Niemanden. hä?
Die antworten auch nicht auf meine Mail und mein Fax. weinend

Was passiert, wenn ich hier beim Standesamt mein Ehefähigkeitszeugnis inkl. aller Papiere beantrage.
( Von Ihm habe ich auch alles, was ich brauche übersetzt und in Marokko legalisiert.)
Bekomme ich dies dann sogleich mit nach Hause, oder was wirdf danach noch gemacht ?

Mit dem Rest wollte ich dann nach Marokko und den Rest auch dort übersetzen lassen.

Weiß zufällig jemand eine Antwort ?
Wie ich gelesen habe benötige ich nur dieses eine Document und nur deswegen nach Berlin fahren ????
Kann das sein ???

Gruß
My Boo
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Antwort #1 - 26.01.2006 um 16:26:24
 
Hallo myboo,

man kann die Legalisationen wohl auch auf dem Postweg machen, Du solltest nur im Voraus schon klären, wie Du dann die Gebühr bezahlst (Briefmarken --> klappt nicht).
Für die Heirat in Marokko musst Du ALLE Unterlagen legalisieren lassen, die die Marokkaner von Dir wollen, außer Kopie Deines Reisepasses und EFZ. (Weil auf Grundlage dieser Dokumente bei der deutschen Konsularstelle in Rabat eine Ehefähigkeitsbescheinigung und einen Staatsangehörigkeitsnachweis ausgestellt wird.)

Das EFZ ist sicherlich nicht am selben Tag schon fertig (es sei denn, der Standesbeamte hat grad nichts anderes zu tun  Zwinkernd  ), aber wenn Die Unterlagen ok sind, geht's schon schnell.

Gruß,
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Antwort #2 - 26.01.2006 um 17:40:24
 
Hallo Line,

danke für die Antwort.

Hast du das schon mal probiert auf dem Postweg ? Vorher übersetzt ins arabische ?
Ich finde hier oben im Norden S-H keinen Übersetzer für arabisch....alles ganz schön schwierig.
Wie lange dauert es denn auf dem Postweg ? Bestimmt lange, oder ? ..... und ich kann doch nicht mein Original verschicken ??? Das geht gar nicht. Das brauche ich ja.


Wo legalisiere ich denn die anderen Papiere ? In Marokko oder hier ? und wenn wo ? oder ist es das gleiche wie Beglaubigt ? also ich hab bei den Ämtern alles angefordert und bekommen mit Stempel vom Amt drauf und Neu. Also das Führungszeugnis und so weiter.
Wie das mit dem EFZ läuft weiß ich, das hab ich gut nachvollziehen können.

Ich dachte jetzt brauche ich nur noch EFZ vom Standesamt, dann die ausstehenden Sachen und das S-Urteil von Botschaft in Berlin übersetzt und legalisiert.

Ist das so korrekt ?

Ich habe mir deinen Post schon durchgelesen und den von MissRatlos, aber weiß nicht, ob jetzt alles ok ist und ob ich den Postweg nehmen soll und wie schreibe ich denen denn ?
Einfach hinschicken mit Bitte um Legalisation ? Hm   unentschlossen hä?
Immer noch durcheinander ist...

My Boo

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Antwort #3 - 26.01.2006 um 17:56:49
 
Zitat:
Ich finde hier oben im Norden S-H keinen Übersetzer für arabisch....alles ganz schön schwierig.


Hallo myboo,

hast Du schon mal bei der Geschäftsstelle des Landgerichts nachgefragt. Dort gibt es das Verzeichnis der im Bezirk anerkannten Übersetzer.

Du mußt für die Vorbeglaubigung des Scheidungsurteils eh dort vorsprechen ....weil das Präsidium des Landgerichts dafür zuständig wäre Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #4 - 26.01.2006 um 18:03:16
 
Also ich hatte mir mal Liste gemacht, wie und wo und wer was dafür an Papierkram erledigen muss.
Wenns dann so richtig ist.
Vielleicht ja für andere auch ganz interessant zu lesen.
Ich schreib das hier einfach mal so rein.

A ) Ich brauche für die marokkanischen Behörden eine Ehefähigkeitsbescheinigung ausgestellt von der deutschen Botschaft bzw dem Honorarkonsul in Agadir.

Um die Ehefähigkeitsbescheinigung zu bekommen, muss ich ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen.
Das Ehefähigkeitszeugnis bekomme ich beim Standesamt .
_________________________________________________
Um das Ehefähigkeitszeugnis ( 55 € ) zu bekommen, brauche ich folgende Unterlagen :

Von ihm:
1.) Beglaubigte Kopie des Reisepasses.
   - Übersetzt in Deutsch

2.) Geburtsurkunde vom Standesamt der Geburt
    -Legalisiert durch die deutsche Botschaft
    -Übersetzt in Deutsch

3.) Ledigkeits- und Ehefähigkeitszeugnis- und    
    Familienstandsbescheinigung
   - Legalisiert durch die deutsche Botschaft
   - Übersetzt in Deutsche

Von mir:

1.) Personalausweis oder Reisepass 59 €

2.) Abstammungsurkunde vom Standesamt der Geburt
    7 €

3.) Aufenthalts- und Ledigkeitsbescheinigung der
   Meldebehörde ( macht das Standesamt  ) 4 €

4.) Aktuelle beglaubigte Abschrift des Familienbuches der letzten Ehe ( Amt , letzter Wohnsitz verheiratet )

5.) Rechtskräftiges Scheidungurteil

B.)
---->> zur Deutsche Botschaft gehen und dort bekomme ich dann die
1.) Ehefähigkeitsbescheinigung von der deutschen Botschaft.
Zusätzlich muss ich noch eine
2.) Bescheinigung über die deutsche Staatsangehörigkeit ( Kopie deutscher Reisepass und Reisepass im Original zeigen) vorlegen.
---------------------------------------------------------------------------
C.)
---->>Danach gehen wir mit den Bescheinigungen ( 1 und 2 ) zum marokkanischen Außenministerium.
______________________________________________

D.)
---->>Beim Generalstaatsanwalt ( "Procureur General du Roi " beim "Cour d´Appel" ) ( Wohnsitz ER ) die Genehmigung zur Eheschließung beantragen.

Für die Genehmigung zur Eheschließung brauche ich von mir folgende Unterlagen, die ich vorlegen muss :

- Fotokopie des deutschen Reisepasses und des deutschen
 Personalausweises.
- 4 Passfotos
- Geburtsurkunde
- deutsches Führungszeugnis
- Meldebescheinigung
- Auszug aus dem marokkanischen Strafregister, ausgestellt
 durch das marokkanische Justizministerium in Rabat
- legalisierte Ehefähigkeitsbescheinigung der deutschen
 Botschaft bzw. Honorarkonsular
- legalisierte Staatsangehörigkeitsbescheinigung der
 deutschen Botschaft bzw. Honorarkonsular
- das deutsche Scheidungsurteil legalisiert von der
 marokkanischen Auslandsvertretung in Deutschland

- Buchreligion/ z.B. Nachweis durch dt.Meldebescheinigung
  mit Angabe der Religionszugehörigkeit
- Arbeits- und Gehaltsnachweis
 ( Bescheid von der Arbeitsagentur und Zeugnisse Beruf ? )
- Bescheinigung vom Arzt, dass ich frei von ansteckenden  
 Krankheiten bin.


Alle Urkunden müssen
-legalisiert sein und
-ins arabische übersetzt sein

Ausreichende Kopien machen, da auch die Abdoulen Nachweise verlangen.
--------------------------------------------------------------------------
Hinweise

- Morgengabe ( Höhe und Zahlungsmodalitäten werden in der
 Heiratsurkunde festgelegt )
- Ein beliebiger männlicher christlicher Trauzeuge muss
 formell Einverständnis geben.

Eine nach marokkanischem Recht geschlossene Ehe ist auch in Deutschland rechtskräftig !
Die deutschen Behörden verlangen die Legalisation der Heiratsurkunde.

( E )
Danach kann erst das Visum zur Familienzusammenführung beantragt werden !

Falls jemand meint, es ist was komplett falsch gelaufen in meinem Hirn, Bitte melden und berichtigen !
Durchgedreht Zwinkernd

Danke

Gruß MyBoo
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Antwort #5 - 26.01.2006 um 18:08:28
 
Hallo Ronny,

oh man, nee da wär ich nie hingegangen. Danke für den Tip.

Müsste ja in Schleswig das Oberlandesgericht sein, oder ?

Ist ja ganz schön kompliziert alles.
Ich dachte man müsse nichts mehr vorbeglaubigen lassen.
Muss ich noch mehr tun, was ich nicht bedacht habe ?

Aber der Tip wo ich vielleicht einen Übersetzer finde ist wirklich gut.
Hier übersetzen die meist nur Dänisch und Französich und Englisch und Russisch.

Meine Geburtsurkunde hab ich internationale geordert , aber nützt wohl nix und zusätzlich lieber noch Abstammungsurkunde für die Eheschließung.

Danke schonmal...

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Antwort #6 - 26.01.2006 um 18:12:29
 
Zitat:
Ehefähigkeitsbescheinigung von der deutschen Botschaft.


Hi,

sieht soweit ganz gut und vollständig aus. Die Behörden für die Legalisation der deutschen Urkunden, oder besser für die erforderliche Vorbeglaubigung können aber unterschiedlich sein.
Im Normalfall werden die Standesamtsurkunden von einer Behörde der Innenverwaltung vor- und überbeglaubigt (in Hessen Landkreis und Regierungspräsidium) und die Gerichtsurteile von dem Präsidenten/ der Präsidentin des Landgerichts.

Kann heute abend leider nicht nachschauen wer das jetzt in Schleswig-Holstein machen muß Zwinkernd

Grüße
Rony Zwinkernd
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Antwort #7 - 26.01.2006 um 18:34:48
 
Danke Ronny,

dann hätte ich es nicht weit.Hab grad gelesen Flensburg hat Landgericht, ist bei mir 3 Straßen weiter.
Das wär ja schon mal einfach, aber wo bitte sagt einem jemand wo was gemacht wird ?
Wissen die das beim Amt oder beim Standesamt ?

Also ich kann meine Papiere alle dort , die die ich in deutsch habe Geburtsurkunde,Führungszeugnis etc. beglaubigen lassen und dann in Marokko übersetzen lassen zur Not ?

Jetzt ist nur noch die Frage mit der Botschaft offen.....????????

Aber ich find es nett, wenn du das raussuchen würdest, solltest du Zeit haben natürlich. Cool

Wo du grad Hessen erwähnst. Falls das mit Postweg nicht klappt wegen der Botschaft ......- hatte ich mir überlegt nach Kassel zur Botschaft zu fahren, obwohl ich nicht dahin gehöre wegen S-H , aber wahrscheinlich meine Freundin dort besuchen werde.
Denkst du ich könnte das dort auch erledigen ?
Berlin ist sooooooooo groß, ich kenne da niemanden und hier kann mich keiner mit Auto hinfahren oder ich mir ein Auto leihen. Ich würd mich da bestimmt voll verlaufen.
Das ist mir echt ein Stein im Magen.

Wenn noch jemand Tips hat wär ich sehr dankbar.

Gruß MyBoo

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Antwort #8 - 26.01.2006 um 18:48:26
 
Hi myboo,

das Standesamt wrd wissen wer die Urkunden vorbeglaubigt. Beim Führungszeugnis ist es komplexer. Das wird ja im Normalfall ohne Unterschrift geliefert. Ohne Unterschrift gibt es nichts was legalisiert werden könnte.

Wenn das legalisiert werden muß, ist das bereits bei der Bestellung zu vermerken: mit Unterschrift und mit Vorbeglaubigung. Das ganze wird nämlich dann vom Bundesverwaltungsamt erledigt, und Dir direkt zugeschickt.

Über das besondere Bestellverfahren sind die Meldebehörden unterrichtet worden.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #9 - 26.01.2006 um 19:04:20
 
Hallo Ronny,

ja hoffentlich hat die Dame beim Amt dann alles richtig gemacht, denn ich hab ihr gesagt wofür es ist und dass ich das Führungszeugnis für eine Hochzeit in Marokko benötige.
Wird mir dann zugeschickt, dauert so 2 Wochen und ich hoffe dann mal, sie wußte wie.

Habe mir gerade alles wegen Legalisation durchgelesen.
Scheint als hätte ich noch längst nicht alles erledigt. PUH
Ich glaube fast, ich kann das gar nicht scahffen, bevor seine Papiere nicht schon wieder zu alt sind ???
Oh nee, das wird bestimmt eng.
Er hat mir seine geschickt und früheste Datum einer der Urkunden ist 25.11.2005 .

Ansonsten haben wir ja echt verloren.

Bin für jeden Rat dankbar

Gruß MyBoo
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Antwort #10 - 26.01.2006 um 19:10:30
 
myboo schrieb am 26.01.2006 um 19:04:20:
Hallo Ronny,

ja hoffentlich hat die Dame beim Amt dann alles richtig gemacht, denn ich hab ihr gesagt wofür es ist und dass ich das Führungszeugnis für eine Hochzeit in Marokko benötige.
Wird mir dann zugeschickt, dauert so 2 Wochen und ich hoffe dann mal, sie wußte wie.

Er hat mir seine geschickt und früheste Datum einer der Urkunden ist 25.11.2005 .


Hi myboo,

hast du bei dem FüZeugnis das mit Unterschrift und Vorbeglaubigung bestellt ?

Wegender Urkunden und dem "veralten" solltest Du einfach mal mit dem Standesamt reden, solange da nicht Monate zwischen liegen reicht es doch fast immer noch aus Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #11 - 26.01.2006 um 19:36:12
 
Nö hab ich nichts von gesagt, weil ich dachte, dass kommt wenn dann erst später.

Shit, aber sie fragte mich extra wofür das sein soll, weil das dann ein Unterschied ist.
Über Unterschrift und Vorbeglaubigung fiel kein Wort, oder sie hats nur nicht gesagt und wußte dann was zu tun ist.

Ich hoffe es.

Naja Zeit ok, aber mein Konto schrumpft und das soll ja dann auch noch alles passen.
Je später ich fliege und je mehr ich noch brauche, desto weniger kann ich eine Hochzeit realisieren.

Aber warten wir mal ab, was noch passiert.

3 Monate habe ich ja noch.

Als erstes werde ich sobald ich meine aktuelle beglaubigte Abschrift des Familienbuches d. letzten Ehe habe zum Standesamt gehen.
Dort hoffe ich zu hören, dass seine Papiere OK sind. Sehen aber gut aus, denn er ist zB nicht aus dem Tourismus ( wär ich vorsichtiger ) und auch noch nie geheiratet. Hat sogar Auszug aus der Polizeikartei mit Übersetzung + Legi von Deutscher Botschaft mitgeschickt, weil die in Marokko das Ledigkeitszeugnis , dass er Single ist nicht mehr ausstellen und es nicht mehr gegeben ist. Steht hinten auf extra Zettel von der Deutschen Botschaft , dass das eingestellt ist seit dem 1.02.2004.
Es wird angeregt, die Legilisation durch eine Eidesstattliche Versicherung zu ersetzen.
(vgl.§171 III , S.§ DA für die Standesbeamten.)

Ich hoffe, deshalb hat er dann den Auszug Polizei mitgesandt.

Ich werds ja sehen, oder merken.

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Antwort #12 - 26.01.2006 um 19:39:37
 
Sorry, natürlich stellen die eins aus und ich habe auch das Ledigkeitszeugnis aber eben übersetzt und nur mit den Stempeln der Ämter, aber sie legalisieren es nicht mehr.

So mein ich das.



Traurig
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Antwort #13 - 27.01.2006 um 08:52:24
 
Hallo myboo und Ronny,

halt halt - bevor myboo unnötig Geld, Zeit und Nerven investiert: Es sind KEINE Vorbeglaubigungen notwendig!!! Die marokkanischen Behörden nehmen z.B. auch das ganz normale, maschinell ausgestellte Führungszeugnis und sind auch sonst mit unseren Urkunden einverstanden.
Nur das Scheidungsurteil muss vom OLG beglaubigt werden (und selbst da bin ich mir nicht sicher).

D.h.: Deine Unterlagen ins arabische übersetzen und dann bei der marokkanischen Botschaft legalisieren lassen. Theoretisch reicht es auch, die Übersetzung in Marokko machen zu lassen (billiger), ist aber in der Praxis wohl eher ein Zeitproblem.
Den Postweg habe ich mir damals erspart, weil ein Bekannter vor Ort hingehen konnte (mit Vollmacht. Von einer Freundin weiß ich aber, dass es "geht".
In Bremen gibt es übrigens auch einen Honorarkonsul. Vielleicht kann der Dir wenigstens ein paar Auskünfte geben, wenn die Berliner Botschaft so schlecht erreichbar ist?

Nun noch kurz zu den Dokumenten Deines Zukünftigen: Ledigkeitsbescheinigung stellen die marokk. Behörden weiterhin aus (Certificat de celibat), wird nur nicht legalisiert. Mein Mann hat damals alle Unterlagen bei der Botschaft vorgelegt und bei einigen wurde ein (kostenloser!) Nachweis angetackert, dass eben keine Legalisation möglich ist. Das fand mein Standesbeamter ganz hilfreich...

Myboo - ich hoffe Du bist nun nicht komplett durcheinander!  Meld Dich einfach, wenn Du noch Fragen hast.
Viel Glück,
line.
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Antwort #14 - 27.01.2006 um 12:50:33
 
Hallo Line,

danke auch dir für die Antwort. Durch Euch sehe ich etwas klarer.

Zitat:
Nun noch kurz zu den Dokumenten Deines Zukünftigen: Ledigkeitsbescheinigung stellen die marokk. Behörden weiterhin aus (Certificat de celibat), wird nur nicht legalisiert. Mein Mann hat damals alle Unterlagen bei der Botschaft vorgelegt und bei einigen wurde ein (kostenloser!) Nachweis angetackert, dass eben keine Legalisation möglich ist. Das fand mein Standesbeamter ganz hilfreich...


Genau so meinte ich das auch. Er hat auch den Zettel mit dran. Fand ich echt gut, denn ich ich hatte ihm unzählige Male versucht auf Englisch klar zu machen , dass ich die Legalisation davon brauche, weil es bei mir so drauf stand und dann zeigte er mir den Zettel mit Hilfe der WebCam und ich war erleichtert, damit die mir das hier beim Standesamt auch glaubt und sieht. Puh


Habe tatsächlich mit jemandem aus der Botschaft in Frankfurt gesprochen, aber er konnte mir nur teilweise helfen.
Also :
Ich brauche nix vorbeglaubigen lassen, da es nur im umgekehrten Fall für deutsche Behörden wichtig ist, wenn wir hier heiraten. Die Originale reichen aus.  Durchgedreht
Der Postweg ist möglich aber nur Berlin,Frankfurt oder Düsseldorf. Die anderen sind nur Konsulate, die das nicht machen können.
Jede Beglaubigung kostet 8 € und ich muss alle erst übersetzen lassen, das ist wichtig.
Welche Papiere ich genau brauche ist am besten von Ihm in Marokko einzuholen, denn nur die Abdoulen, die uns trauen wissen, was benötigt wird, da es wirklich jedes Standesamt anders macht.
Nicht jedes Standesamt will alle Documente in Marokko. Wird allgemein von den Botschaften hier geraten , es so zu machen, da es sonst unnötig Zeit und Geld kostet.
So, wie du schon sagtest Line.

Wie ich den Postweg nutzen kann, soll die mir in Berlin sagen und ob das Scheidungsurteil auch beglaubigt werden muss, soll ich fragen, aber er meinte NEIN.
Wenn das nur eine Woche dauert, dann wärs ja wirklich toll, obwohl mir trotzdem nicht wohl ist, die Originale zu verschicken.
Aber per Einschreiben/Rückschein ist ja doch eigentlich ziemlich sicher.
Ich denke Online Überweisung oder mit Rechnung ist dann auch kein Problem.

Ich sage Euch noch Bescheid, wenn ich vom Verlobten genaueres weiß und auch bei der Botschaft in Berlin jemanden gesprochen habe, ok.  Zwinkernd

Line weißt du, ob ich nachdem ich alles zum Standesamt fürs Ehefähigkeitszeugnis gebracht habe, meine Papiere im Original also Geburtsurkunde und Abschrift Familienbuch und so dann wieder nach Einsicht ausgehändigt bekomme ?
Oder bleiben die dort ? .....werden die erst noch wohin geschickt und dann bekomme ich erst das Ehefähigkeitszeugnis nach Prüfung durch jemanden oder eine andere Stelle ?

Was macht die Standesbeamtin dann damit ? hä?

So wie es aussieht ist es doch einfacher, als gestern noch befürchtet.
Um einen Übersetzer werde ich mich auch am Montag kümmern, aber erst die Botschaft anrufen, was die wollen, denn wenn nur das Scheidungsurteil, dann kann ich in Marokko übersetzen lassen, was nötig tut.

Gruß MyBoo


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Antwort #15 - 27.01.2006 um 13:26:56
 
Hallo myboo,

es scheint sich ja doch alles zu klären...

... Zitat:
denn nur die Abdoulen, die uns trauen wissen, was benötigt wird, da es wirklich jedes Standesamt anders macht.

Fragt lieber direkt beim Tribunal nach, denn: die Genehmigung für die Heirat wird vom Gericht ausgestellt, und die legen auch (je nach Stadt) fest, welche Unterlagen für diese Genehmigung notwendig sind. Unser Adoul hatte z.B. von den Details keine Ahnung.

Noch was zu den Unterlagen allgemein: Die Auflistung der Botschaft über die Unterlagen, die benötigt werden bezieht sich natürlich auf beide Partner. Auch Dein Mann braucht Führungszeugnis, Attest etc.pp. Daran hatten wir auch nicht gleich gedacht und dann einiges an Zeit verloren...
Zwinkernd Wenigstens: das mit dem christlichen Trauzeugen ist wohl nur noch in gaaaaanz abgelegenen Gegenden notwendig.

Zitat:
Was macht die Standesbeamtin dann damit ?

Im Zweifelsfall: Lochen und Abheften, denk ich...  Laut lachend
Unsere Dokumente sind im Standesamt geblieben; ich hab aber auch nicht gefragt, ob ich sie zurückbekommen kann. Vielleicht kann sie sich auch eine Kopie davon machen und Dir die Originale wieder geben? Meines Wissens wurde für die Ausstellung des EFZ nichts an eine andere Stelle geschickt, gab nur eine kurze Rückfrage mit dem Chef oder so.

Grüße und schönes Wochenende sagt

line

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Antwort #16 - 27.01.2006 um 14:42:53
 
Hallo Line, STOP ....Bitte noch nicht ins Wochenende gehen .  weinend

Line ich habe hier einen Zettel vom Standesamt meiner Stadt.
Dort hat sie angekreuzt, was jeder braucht für das EFZ .
Darunter auch meine Abstammunsgurkunde und zum Glück hab ich mir aber auch die Internationale vom Geburtsort zusätzlich bestellt.
dann Aufenthalts- und Ledigkeitsbescheinigung von mir, die ich beim Meldeamt bekam, weil ich dachte ist nur Meldebescheinigung.
Steht oben drauf Aufenthaltsbescheinigung und bei Familienstand geschieden.( Ist das die Ledigkeitsbescheinigung ? steht bei mir nicht fett drüber ! )
Scheidungsurteil ebenso und eben noch weitere Sachen.

So, wenn ich das mitnehme zum Standesamt, dann kann ich das ja aber nicht mit nach Marokko nehmen, sollte sie die Papiere im Original einbehalten.

Mein Schatz sagt, ich brauch das in Marokko im Original, er hat da gefragt.
Übrigens ist Eheschließung in Rabat oder Temara.
OK ich sag ihm, er soll Tribunal fragen zusätzlich.

Führungszeugnis muss ich nochmal fragen, ich habe hier von ihm sicherheitshalber AUSZUG aus der POLIZEIKARTEI.
Ist das das Führungszeugnis in Marokko ?
Standesamt braucht das nämlich nicht , aber auf dem kleinen Zettel von seinem Ledigkeitszeugnis steht ja : es wird angeregt die Legilisation durch eine eidessattliche Versicherung zu ersetzen..

Ein ärztliches Attest hat er mir gesagt, braucht auch er, aber danke für den Tip.
Habe ihn das auch gestern schon gefragt, ob er außerdem in Marokko noch etwas anderes benötigt, was er nur dort braucht für die Eheschließung und das auch schon besorgen kann.
Denke schon, dass er weiß was, aber ich sags ihm nochmal.

Ich wünsche Euch allen sonst auch ein schönes Wochenende.

Danke schön und ich meld mich auch wieder, wenn ich mehr weiß.

Gruß MyBoo
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Antwort #17 - 27.01.2006 um 15:00:41
 
grad noch erwischt...

Zitat:
Mein Schatz sagt, ich brauch das in Marokko im Original, er hat da gefragt.

Ja, das ist richtig. Im Zweifelsfall musst Du Manches doppelt machen. Geburtsurkunde brauchen die für's EFZ aber eigentlich nicht (stattdessen die Abschrift aus dem Familienbuch), kannst Du also mit nach MA nehmen.
Ledigkeitsbescheinigung gibt's hier in Deutschland nicht, "ersatzweise" klappt das mit der Meldebescheinigung, zur Not schreibst Du halt vor Ort eine Erklärung. Da Du ja geschieden bist, ist es sicher wichtiger, dass das Scheidungsurteil perfekt ist.

Zitat:
Ist das das Führungszeugnis in Marokko ?

Es gibt in Marokko zwei Sachen: Auszug aus der Polizeikartei und Auszug aus dem Strafregister. Für die Heirat ist das zweite gemeint. Das braucht Ihr aber erst dort und nicht für's EFZ, Du bekommst Deines in Rabat beim Justizministerium.

Zitat:
es wird angeregt die Legilisation durch eine eidessattliche Versicherung zu ersetzen

Darauf wird die Standesbeamtin sicherlich verzichten, da Dein Mann ja nicht hier ist. Die Ledigkeitsbescheinigung hat bei mir genügt, auch ohne Legalisation.

Viele Grüße,
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Antwort #18 - 27.01.2006 um 15:44:06
 
Ok Line, danke dir.

Ich erklärs ihm grad nochmal auf englisch, aber er wills nicht wirklich hören oder er verstehts nicht. sagt immer, honey, here is in marokko the same Law.
Naja, er wirds ansonsten merken.

Gut, ich denke ich blicke jetzt durch.

In Marokko Führungszeugnis ( ja wußte ich ) und hier, ok. Hier das bekomme ich ja bald.

Bin dir sehr dankbar, wenn ich noch was wissen will, dann .......

Jetzt aber schöööööönes Wochenende  !

Gruß MyBoo
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Antwort #19 - 01.02.2006 um 14:25:14
 
Hallo MyBoo,

Du solltest Deinen Verlobten unbedingt zum zuständigen Familiengericht schicken und ihn fragen lassen, ob Dein Scheidungsurteil ausreicht.
Wir wollten im letzten Jahr in Marokko heiraten. Das ist leider daran gescheitert, dass der Richter außer meinem rechtskräftigen Scheidungsurteil noch eine Beischeinigung vom zuständigen Amtsgericht benötigte, die besagte, dass mein Ex-Mann keinen Widerspruch gegen die Scheidung erhoben habe und dies nun auch nicht mehr möglich sei.
Wenn Du noch ein bißchen Zeit hast, solltest Du diese Bescheinigung sicherheitshalber noch besorgen.

Viel Erfolg
  Elke
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Antwort #20 - 16.02.2006 um 18:35:36
 
Hallo Elke, danke für den Tip, ich werd mal fragen , ob das nötig ist, oder eben diese Bescheinigung auch noch besorgen.

Mein aktuelles Problem ist aber und da spreche ich nochmal alle an, die Erfahrungen mit dem Standesamt haben.

Ich habe jetzt die Papiere von ihm und mir beim Standesamt vorgelegt und wollte mein EFZ dann ausgestellt bekommen.

Das wird mir aber nicht ausgestellt, denn folgendes Problem ist aufgetreten:

Sein Ledigkeitszeugnis ist ausgestellt vom Königreich Marokko Innenministerium , Provinz Taza , 4.Stadtbezirk Nr.....soundso

Die Urkunde ist ja nicht mehr zu legalisieren, aber übersetzt ins Deutsche und dieser kleine Zettel der Deutschen Botschaft ist angeheftet worden, dass die Legalisation nicht mehr gemacht wird, aber eine Eidesstattliche Versicherung angeraten wird.

So, großes Problem:

Ich habe diese Urkunde ja hier bei mir und die Standesbeamtin verlangt jetzt nachträglich, da sie sich nach der Empfehlung des OLG-Köln ( Länderliste ) halten muss, die nachträgliche Eidesstattliche Versicherung von ihm abgegeben wird  und das von einem Notar vor Ort abzusegnen.
Sie begründet es damit, da die Urkunde nicht vom Consail Municipal-Officier d`Etat Cevil ausgestellt wurde, sondern von dem Stadtbezirk Innenministerium, welches aber der anderen Behörde übergestellt ist. Sie besteht auf die Eidver... und Notar zusätzlich auch weil Consail.....nicht als Behörde auf der Urkunde steht.

Ich also meinem Verlobten gesagt, was er noch nachreichen muss und was eine Eidesstattliche Versicherung ist.
Er hat verstanden, was es ist, aber beharrt darauf, dass er ohne das Original jetzt nicht dem Notar zeigen kann, dass er ledig ist und auch keine Ersatzurkunde dort bekommen kann, da ja nur einmal möglich und es normalerweise nicht sein kann.
Er versteht das gar nicht.
Die Begründung von ihm ist: Wenn in Marokko jemand in der Nähe des Ministeriums wohnt hat er das Recht von dort die Urkunde anzufordern und ausstellen zu lassen und muss es sogar tun.

Deshalb hat er die Urkunde dort geholt.

Meine Standesbeamtin erkennt das so aber nicht an, sie beharrt darauf, was in der Kölner Liste steht und sie will die Eidesstattliche Erklärung vom Notar.

Er war heute beim Anwalt, hat die Geschichte so vorgetragen und der Anwalt kann das ohne das Original Document nicht machen, es würde 300 euro kosten und der versteht gar nicht, was das soll und hat noch weitere Gründe genannt.
Er war sehr überrascht.

Kann mir irgendjemand erklären, was wir jetzt tun können und ob das in Marokko so gar nicht mehr möglich ist ?

Was können wir jetzt tun ?

In der Kölner Liste steht das, aber wir heiraten ja in Marokko und warum hat sie das nicht gleich beim 1.Mal gesagt bzw. angekreuzt ? Dann hätte er das ja vielleicht machen können.

Kann mir bitte jemand Licht ins Dunkel bringen ?

Gibt es das nicht in Marokko ? oder nicht so ? Wie heißt das auf Französisch ?

Ich sagte ihm, ich kann ihn nicht heiraten, wenn er das nicht bekommt, da ich dann das EFZ nicht bekomme.
Griesgrämig Griesgrämig Griesgrämig weinend weinend

Lieben Gruß
MyBoo
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Antwort #21 - 16.02.2006 um 18:59:44
 
Ganz wichtig noch:

Er hat mir gerade eben erzählt, hat einen Freund gefragt und dieser sagte ihm, als er sein Document angefordert hat war es so, dass er dahin ( Ministerium Stadtbezirk ) gehen musste und seit einigen Wochen ist das Gesetz geändert worden in Marokko, so dass nun jeder zum Consail...d`Etat Cevil gehen kann und sich das Document dort holen kann.

Kann das sein ? Muss sie dann nicht nach altem Recht entscheiden und handeln ?

HIIIIIILLLLLLLLLFE !

Das Document ist vom 25.11.2005
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Antwort #22 - 17.02.2006 um 01:55:37
 
@ Myboo

Also in Kassel wirst Du die marokkanische Botschaft nicht finden, die ist in Berlin.
In Kassel (auch in Bremen und München) gibt es einen Honorarkonsul.
Generalkonsulate von Marokko befinden sich in Frankfurt und Düsseldorf.



.
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Antwort #23 - 17.02.2006 um 07:53:29
 
Zitat:
Muss sie dann nicht nach altem Recht entscheiden und handeln ?


Hi myboo,

Wen meinst Du?

Die Standesbeamtin stellt ja jetzt das EFZ aus. Also ist das jetzt geltende marokkanische Recht anzuwenden und nicht irgendeine Regelung aus der Vergangenheit.

Im übrigen sind die Unterlagen bei den Links der OLG (in den Sticky-Themen im Forum Personenstandsrecht verlinkt) bereits länger als November 2005 so gefordert.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #24 - 17.02.2006 um 08:18:16
 
Hallo myboo,

meine Vermutung ist, dass Eure Ledigkeitsbescheinigung nicht von der richtigen Behörde ausgestellt wurde.
Denn:
Bei den marokk. Urkunden wird zwar immer die übergeordnete Instanz geschrieben (z.B. Königreich, Innenministerium), wesentlich ist aber die letzte Einheit bei der er war: Du schreibst Stadtbezirk - da vermute ich er war (auf deutsche Verhältnisse übertragen) bei der Gemeindeverwaltung.
Das "Bureau de l'etat civil" ist das (quasi) Standesamt - und dort ist er wegen der Ledigkeitsbescheinigung (certificat de celibat) richtig.
Aus meiner Erfahrung sind das zwei verschiedene Ämter.

Wie kann es sein, dass er bei, Stadtbezirksamt das Ding bekommen hat? - Nun, dort wird so ziemlich alles ausgestellt, ohne dass großartig nachgeprüft wird. So wie wenn Du Dir Deinen Familienstand beim Bürgerzentrum durch eine Meldebescheinigung nachweisen lässt.

Was also tun?
  • Zum Bureau de l'etat civil gehen und ein neues certificat de celibat holen. - Es stimmt nicht, dass man nur eines bekommt!! Er braucht für die Hochzeit in Marokko ja selber noch mindestens eines. Und damit seid ihr dann auf der sicheren Seite. Leider bleibt ihm dann eine weitere Beglaubigungstour inkl. deutscher Botschaft nicht erspart...

  • Zusätzlich könnte er noch beim Notar eine Erklärung verfassen nach dem Motto: Hiermit versichere ich, dass ich ledig bin und noch nie verheiratet war o.ä. und dann beglaubigen lassen. Das hab ich in MA für meine Heirat auch gemacht und es war völlig unspektakulär.

  • Um ganz auf Nummer sicher zu gehen, beim Konsulat anrufen und nach der genauen Bezeichnung des Amtes fragen, das für die Ausstellung des certificat... zuständig ist. Und zwar: der Name auf "Ortsebene", nicht nur das übergeordnete Ministerium.


Viel Glück und gute Nerven,
line

P.S.: Für die Marokkaner ist es immer ein bissl unverständlich, wenn wir Deutschen so pingelig auf was bestehen. Lass Dich davon nicht beirren. Für ihn ist das Ganze mindestens so chaotisch wie für Dich.  Zwinkernd
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Antwort #25 - 17.02.2006 um 08:23:40
 
Hallo Ronny,

Nein, die Standesbeamtin stellt eben nicht das EFZ für mich aus, weil sie auf jeden Fall die Eidesstattliche Versicherung vom Notar von ihm haben will.

Warum hat sie das nicht beim ersten Mal gesagt, denn jetzt kann er sein Ledigkeitszeugnis nicht in Marokko vorzeigen, denn das habe ja ich in Deutschland und der Anwalt bei dem er war, der versteht das anscheinend auch nicht, denn er kann nur einmal ein Ledigkeitszeugnis ausgestellt bekommen.

Sein LZ ist von der höheren Behörde, von der er das auch holen musste, sagt er, Begründung : er wohnt in der Nähe des Ministere de L`Interieur und nicht vom Consail....d`Etat Cevil.

Ein 2. LZ bekommt er nicht.
Ein Anwalt versteht ihn nicht oder will 300 Euro und hat bedenken das auszustellen ohne Urkunde.
Ein Notar soll da noch teurer sein, sagt er.
Die Standesbeamtin will es vom Notar.

Was können wir denn jetzt machen ?

Gruß MyBoo





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Antwort #26 - 17.02.2006 um 08:35:44
 
Nachtrag:
Allein die Summen, die der Anwalt in MA genannt hat, sind völlig überzogen und nur Basargerede.
Bei der eidesstattlichen Versicherung hat der Notar nichts zu tun außer das Schriftstück Deines Mannes aufzunehmen. Dann ab zum Gericht zum Beglaubigen. Mich hat das Ganze grad mal die Gebühren für die diversen Beglaubigungsstempel gekostet, und wenn das mal 5 Euro waren ist's sicher übertrieben.

Dein Freund sollte dringend direkt bei den Behörden vorsprechen, anstatt Freunde zu hören.
Wie gesagt: wir hatten insgesamt ca. 4 Ledigkeitsbescheinigungen und hätten noch 1000 weitere haben können.

Gruß,
line
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Antwort #27 - 17.02.2006 um 08:37:21
 
Zitat:
Was können wir denn jetzt machen ?


So wie ich das sehe wird Euch nichts anderes über bleiben, als die Unterlagen vorzulegen. Evtl. gibt es für die eidesstattliche Versicherung ja die Möglichkeit diese bei der Deutschen Botschaft beurkunden zu lassen.

Ansonsten schick ihm dieses falsch ausgestellte Zeugnis zurück, er geht zu diesem Conseil und holt sich das richtige, sehe da nicht soviel Probleme Zwinkernd

Eine Bescheinigung die die unzuständige Berhörde ausgestellt hat ist IMHO nichts wert. Wäre genauso als würde ich als Aufsicht ein EFZ ausstellen, bin ja auch übergeordnete Behörde. Zwinkernd Siehs mal unter diesem Aspekt, nur die zuständige Behörde kann das tatsächlich prüfen.

Ich kann das Verhalten Deines Zukünftigen ehrlich gesagt nicht ganz nachvollziehen .... Ihm muß doch an der Eheschließung auch gelegen sein.


Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #28 - 17.02.2006 um 08:45:44
 
Hallo Line, danke für deine Antwort.

Zitat:
Zum Bureau de l'etat civil gehen und ein neues certificat de celibat holen. - Es stimmt nicht, dass man nur eines bekommt!! Er braucht für die Hochzeit in Marokko ja selber noch mindestens eines. Und damit seid ihr dann auf der sicheren Seite. Leider bleibt ihm dann eine weitere Beglaubigungstour inkl. deutscher Botschaft nicht erspart...


Wenn ich ihm allein den Vorschlag mache, so wie es hier möglich ist auch nur eine Kopie zu besorgen oder die Bestätigung vom Amt, dass er es bekommen hat, sagt er das geht nicht und er behauptet felsenfest, er würde das nur einmal ausgestellt bekommen, da er ja sonst Bigamie betreiben könne.
??????????????
Sicher, dass er dort noch ein 2. LZ braucht ? Er sagt, er hat eine Kopie davon und mehr nicht.


Er versteht mich tatsächlich nicht, wenn ich ihm sage, dass die Standesbeamtin auf dieses Consail....d`Etat besteht und vor allem nicht die Pingeligkeit, stimmt !

Zitat:
Zusätzlich könnte er noch beim Notar eine Erklärung verfassen nach dem Motto: Hiermit versichere ich, dass ich ledig bin und noch nie verheiratet war o.ä. und dann beglaubigen lassen. Das hab ich in MA für meine Heirat auch gemacht und es war völlig unspektakulär.


Line, hast du denn auch so im Schnitt nur 20 €uro bezahlen müssen ?
Er ist gerade in Taza ( Provinz ) anscheinend kein Notar zu finden, der weiß, was er machen will und ein Anwalt verlangt horende Summen und ein Anwalt wird auch von meiner Standesbeamtin nicht akzeptiert, glaube ich.

Ach menno. Ab wann bitte verstreicht die Frist halbes Jahr für die Documente ?

Ich glaub wir schaffen das nicht mehr. Griesgrämig
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Antwort #29 - 17.02.2006 um 09:00:37
 
Während ich schreibe, habt ihr schon geantwortet, wow.

Ok, ich erklär ihm das nochmal so und jetzt weiß ich auch anhand der Erklärungen von Euch, wo er war, weshalb es nicht korrekt ist.

Ronny ich wurde auch schon stutzig und hab ihm auf die Füße getreten, ob er vielleicht doch mal eine Ehe in Aussicht hatte und das der Grund sein könnte, aber Negativ.

Ich hatte ihm gesagt, er soll sonst die Botschaft anrufen und es sich erklären lassen und nochmal zur Behörde gehen, so wie ihr das auch vorgeschlagen habt.

Jetzt liegt es wohl an ihm die Kleinigkeiten zu beachten.


Danke für die Antworten.

Ich schätze da kommen noch viel mehr Probleme.

Ab März falle ich wahrscheinlich bei Hartz 4 raus und bekomme nur Wohngeld und ansonsten habe ich ja meinen Lebensunterhalt durch Unterhalt vom Ex-mann gesichert, der dann ja bei Heirat wegfallen würde.

Und Scheidungsurteil steht auch noch alles in DM und mit nicht mehr aktuellen Beträgen.

Das wird bestimmt Chaos pur.

Gruß MyBoo
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Antwort #30 - 17.02.2006 um 09:13:13
 
Ach herrje myboo,

ich glaub Dein Freund wird grad kopflos (Hochzeitspanik??), oder ist völlig überfordert.
Einen gerichtlich registrierten Notar findet er entweder an jeder Straßenecke oder beim ... Bureau de l'etat civil. Dort sitzt sicher einer, der einen Notar kennt manche haben dort sogar eigene Büros.

Er braucht seine Unterlagen zumindest 1mal im Original, Kopien sind nur für die untergeordneten Instanzen ausreichend.
Bigamie würde er nur betrieben, wenn er mit seinem LZ weitere Ehen anmelden würde. Und glaub mir: das würde auffallen  Zwinkernd !!!
Wegen den Kosten fiel mir grad noch eine Hausnummer für eine einfache Beglaubigung ein: 2 oder auch mal 20 Dirham - also 20cent bis 2 Euro.

Wie kommst Du weiter? - Das hängt nur an ihm, er MUSS ins Bureau de l'etat civil und zwar schnellstmöglich. Sag ihm das und warte dann einfach ab, denn mehr kannst Du momentan nicht machen.

Die Frist verstreicht glaub ich 6 Monate nach Ausstellungsdatum.

Gruß,
line.
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Antwort #31 - 21.02.2006 um 11:55:46
 
Hallo Line,

ich komme nicht weiter.......

1. er bleibt dabei, er bekommt kein anderes Document ausgestellt.
2. es ist tatsächlich so, dass es nur 3 Notare in Taza gibt und 1 ist gerade Neu und wollte 100 euro haben.
3. er hat einen Anwalt in Rabat angerufen, der ihm sagte, die EidVer ist in Marokko das Gleiche wie eine Ehrenerklärung.
4. Ich habe ihm gesagt es heißt auf Englisch Affidavit usw. aber das scheint dort niemand von den Einheimischen zu wissen.
5. Ich weiß nicht mehr, wie ich ihm das erklären soll, frage mich aber ständig wo der Haken ist, denn er ist am verzweifeln, rennt von A-Z und behauptet wirklich, was ich ihm eigentlich auch glaube, dass er nie verheiratet war und auch nicht religiös oder jemals ein Aufgebot bestellt hat.

Ich habe keine Ahnung, was da abgeht.

Würde das Standesamt auch EidVer vom Anwalt anstatt vom Notar akzeptieren ?

Kann es sein, dass er eigentlich alle Original-Papiere braucht und nur zusammen mit diesen dann auch das Richtige ausgestellt bekommen könnte.


Ich habe das Gefühl die reden dort vom EFZ für ihn und verdrehen es oder er verdreht alles und hat wirklich seinen Kopf verloren.
Nutzen die Notare das aus, weil er so unwissend ist, was das genau sein soll ?

Ich finde das so komisch, da er intelligent genug ist, aber wirklich dabei bleibt, er bekommt speziell in Taza kein anderes Ledigkeitszeugnis mehr.

So viel zu meinem Versuch zu heiraten.

Danke für Eure Antworten.

Gruß MyBoo , die kurz vorm aufgeben ist.....


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Antwort #32 - 21.02.2006 um 12:28:03
 
Hallo myboo,

da blick ich auch nicht mehr durch. Kenne Taza zwar nicht, aber das ist doch kein Kuhnest. Und dann nur 3 Notare? - Wo die doch ständig und alles beim Notar machen?
Ich kann mir vorstellen, dass es sich bei dem allen doch in erster Linie um ein riesiges Kommunikations-Missverständnis handelt. In welcher Sprache unterhaltet ihr Euch? Gibt es niemanden, der zwischen Euch übersetzen kann um zumindest das Missverständnis-Problem aus der Welt zu schaffen?

Clever war es, endlich mal Jemanden aus einer größeren Stadt anzurufen. Es handelt sich tatsächlich um eine "Ehrenerklärung" (mit dem französichen Wort "déclaration" für Erklärung kommst Du sicher weiter als mit englischen Begriffen.) Wie gesagt, ich musste auch eine Erklärung abgeben, allerdings in Marokko. Ich schick Dir noch den Text, hab ihn grad nicht da.

Das mit den Anwaltskosten kapier ich überhaupt nicht. Der Ablauf bei mir war: Text vor Zeugen geschrieben, damit zu den diversen Beglaubigungsämtern, fertig. Das Standesamt wird sicherlich einen amtlichen Stempel benötigen, keinen vom Anwalt.
BTW:
- Mit welchem franz Begriff bezeichnet Dein Freund "Anwalt" und "Notar"? (Vielleicht liegt da der Hund begraben)
- War er definitiv beim Bureau de l'etat civil?

Nicht schlappmachen!
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Antwort #33 - 22.02.2006 um 09:51:42
 
Hallo myboo,

hier also der Text einer "Declaration de situation familiale"
(is' wohl ok, wenn's jetzt bissl französisch wird...  Zwinkernd )

Zitat:
Je,  sousignee Mademoiselle XXX née le XX.X.19XX à XXX, je déclare sur mon honneur que je suis célibataire et que je ne suis jamais mariée.

Ort, Datum, Unterschrift


Der Text wurde mir damals von einem befreundeten Richter diktiert. Danach haben wir uns beim der Commune Urbaine einen Stempel geholt, in dem die Übereinstimmung der Unterschrift mit der Meinen bestätigt wurde. Kostenpunkt: 2 Dirham. Dein Freund müsste dann noch die Überbeglaubigungen machen, damit Du es in Deutschland verwenden kannst.
Ich gehe davon aus, dass das alles ist, was die Standesbeamtin will, denn bei einer eidesstattlichen Versicherung handelt es sich nicht um ein offizielles Dokument, sondern eben um eine Aussage der Person über einen bestimmten Sachverhalt.

Viel Glück weiterhin,
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Antwort #34 - 24.02.2006 um 17:01:19
 
Entschuldigt wenn ich mich hier soeifach einmische.

Meine erfahrung mit heiraten in marocco sind eigendlich sehr positiv.

Von dem entschluss zu heiraten bis zur entgültigen ausstellung der heiratsuhrkunde habe ich nicht einmal 15 wochen benötigt.

Am anfang stand ich wie der ochs zum berg vor lauter informationsflut
wusste ich nicht mehr ein noch aus.

Alle infos waren unfollständig oder von grund auf falsch bzw veraltet.

Licht kam erst ins dunkle als ich eine e-mail adreese bekam.

Da habe ich nachgefragt  darauf hin bekam ich genaue anleitung sowohl
für deutschland wie auch für marocco einschliesslich extrem nützlicher
tips.

Und oh wunder danach lief alles wie am schnürchen.

Hier nun die e-mail adresse Tanger-Express@web.de

In der hoffnung geholfen zu haben
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Mit den besten Wünschen für die Zukunft
 
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Antwort #35 - 04.03.2006 um 14:07:23
 
Hallo zusammen.... also wenn ich mir das so an gucke was es für ein aufwand ist in Marokko zuheiraten....bin ich echt froh das wir hier in deutschland geheiratet haben.... Smiley ...und die familie uns sehr geholfen hat die nötigen unterlagen zubekommen.. auch wir hatten einige lauferein....aber die sind vergleichsweise gering zu dem was ich hier gelesen habe...ich wünsche allen die es Probieren....viel erfolg...
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Antwort #36 - 13.03.2006 um 10:44:07
 
Danke Euch und Sorry, dass ich mich erst jetzt melde, ich wollte erst warten bis ich die EidesVer von ihm bekommen habe.

Ich hoffe niemand ist böse, wenn ich jetzt nicht einzelnd darauf eingehe.

Nachdem er endlich wußte was es ist, hat er es zuerst sogar noch einmal machen müssen, da die Übersetzerin, die einzigste aus Fez die deutsch übersetzt,  die Überschrift abgekürzt und nur Bescheinigung drüber geschrieben. Oh man

Ok, nun aber habe ich folgendes von ihm erhalten:

DECLARATION SUR L´HONNEUR

Je soussigné Mr. Name, Beruf, titulaire de la Ausweisnr. , demeurant au Adresse Taza, déclare Sur l´honneur être celibataire et návoir jamais contracté mariage.
Fait de bonne foi á Taza le : Datum
Signe : Unterschrift von ihm in buchstaben und handschrift

Die Unterschrift von Herrn....wird durch den 4.Stadtbezirk von taza, Stadtgemeinde von Taza am ...datum.. beglaubigt.
es folgen :
Die Unterschrift von Herrn.....Sachbearbeiter
Stempel der o.g. Behörde


Übersetzung in Deutsch und mit >Datum und Ort

Ich sehe auf dem Original 3 Stempel in rot und eine Marke in grün

Ehrlich gesagt habe ich keine Lust so ein falsches Ei zu erwischen und verstehe auch nicht, wieso das für ihn so kompliziert war und Notaire ist für uns Notar und Advokat ist Anwalt, aber spielt ja jetzt keine Rolle mehr, denn seine Tante aus der anderen Europäischen Botschaft wußte ja dann , was es ist.

Mich macht einfach stutzig, wieso das ausgerechnet bei dem Dokument Probleme gab, denn er hat ja auch alle Infos aus der Deutschen Botschaft geholt, die auf Französisch geschrieben sind, aber naja.....
Bekannter meiner Freundin, der ist Marokkaner und war dort Polizist sagte, es wäre in Marokko kein Problem nach einer Heirat umzuziehen und im nächsten Ort wüssten die dann nicht, dass er schon einmal verheiratet war, aber ok....muss ja nicht stimmen die Aussage. kann er sein, er meint nur religiös....
Ich hab auch versucht ihm klar zu machen, dass eine EIDVER kein Doc ist sondern er persönlich haftet und sich strafbar macht, wenn er nicht die Wahrheit sagt.

Ich vertraue ihm zwar, aber dennoch bin ich obervorsichtig. Man weiß ja nie...

Danke Line, danke an die Anderen

Gruß MyBoo
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Antwort #37 - 13.03.2006 um 14:55:11
 
hy myboo,

zumindest der Text und das mit den drei Stempeln und der grünen Gebührenmarke klingt gut. Ich hoffe, die Standesbeamtin ist nun zufrieden damit...

Wünsche Euch viel Glück!!!
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Antwort #38 - 15.03.2006 um 19:52:56
 
hallo, ich flieg in einer woche nach marokko um zu heiraten ich habe vom standesamt das ehefähigkeitszeugnis bekommen. damit geh ich nach rabat auf die botschaft und bekomme mit diesem ehefähigkeitszeugnis die ehefähigkeitsbescheinigung.


also ich hab folgte papier gebraucht um in maroko zu heiraten:

-führungszeugnis aus deutschland
-führungszeugnis aus maroko ( in maroko beantragen)
-ehefähigkeitszeugnis
-arztbescheinigung auf keine blutkrankkeiten
-anmeldebescheinigung
-arbeitsbescheinigung
-staadsnachweis ( das ich deutsche bin kann ich in maroko beantragen)
-reisepass und ausweis kopie (ich hab sie leag. lassen)
-geburtsurkunde

dann geh ich mit meinen papieren zu den übersetzer
und las sie alle auf ein schlag leag.

wie das ist wenn man geschieden ist weiß ich auch hab vor 2 monaten in maroko eine deutsche frau kennen gelernt (in Rabat) sie ist geschieden und will in marokko heiraten.
sie hat das urteil von der scheidung übersetzen lassen und von der deutschen botschaft in rabat leagsieren lassen.



tip am schluss: frag dich nie kann ich mir das geld sparen wenn ich es so oder so mach . ein ausländer zu heiraten kosten viel geld an papier kramm. mein verlobter und ich haben bis jetzt ca.250 euro ausgegeben und da sind noch nicht mal zug oder bus kosten mit gerechnet.

liebe grüße Kuss

Änderung:
fons: hab die Formatierungen mal gerichtet. Tipp: zuerst schreiben, dann
markieren und dann erst die gewünschnetn Formatierungen anklicken
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« Zuletzt geändert: 15.03.2006 um 20:18:30 von N/V »  
 
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Antwort #39 - 24.03.2006 um 11:54:03
 
Ich war noch nicht wieder beim Standesamt, um mein Ehefähigkeitszeugnis zu holen, denn ich habe leider etwas nicht so Gutes herausgefunden durch einen Bekannten meiner Freundin.

Dazu habe ich eine Frage:

Fragt mich bitte nicht, wie ich an diese Informationen heran gekommen bin, aber das spielt auch keine Rolle.Sie sind aber auf jeden Fall richtig und mein Verlobter hat mir nichts davon erzählt. Ich hatte nur Glück, dass jemand in Marokko für mich aus sicherer Quelle recherchieren konnte, damit ich wirklich weiß, woran ich bin.
Letztendlich sind das Tatsachen und ich weiß nicht, ob mir das zum Verhängnis werden könnte.

Also:

Mein Verlobter hat in den Akten in Marokko den Eintrag stehen, dass er im Jahre 1999 von Europa nach Marokko eingereist ist, aber keine Ausreise vermerkt ist.
D.h. denke ich, er muss es einmal über den illegalen Weg geschafft haben ?! ODER ?

Er hat es mir nicht gesagt und auch nicht, als wir mal das Thema zufällig erörtert haben.
Aus Angst kann er es nicht verschwiegen haben, denn ich habe ihm ebenso sehr persönliche Dinge anvertraut.

Ich kenne mich nicht wirklich gut aus mit Abschiebung und erneuter Einreise, oder ob die deutschen Behörden an diese internen Informationen kommen, aber vielleicht könnt ihr mir helfen ?

Was ist, wenn er mich nur heiraten will wegen Papiere und ich tue das dann auch noch, weil ich vertraut habe und bei der Beantragung seines Visums zur Familienzusammenführung kommt dann plötzlich das Probelm, er hat Ausreisesperre oder ich muss erst noch bezahlen, bevor er Marokko verlassen darf ?????

Ich habe ihn selbst noch nicht darauf angesproch4en, weil ich die Infos nicht offiziell erhalten habe, aber frage ich ihn, kann es sein, er sagt mir dann doch nicht die ganze Wahrheit.



Sein Reisepass ist übrigens auch neu im Juli 1999 ausgestellt worden.

Oder verjährt sowas nach bestimmter Zeit ?
Was kann bitte passieren ?

Als ich das hörte, war ich ziemlich geschockt , aber auch froh, es jetzt zu wissen und nicht erst, wenn ich die Konsequenzen tragen muss.
Könnten da Abschiebekosten offen sein ?

Kann die deutsche Botschaft nicht auch an solche Daten kommen, auch wenn er irgendwo anders in Europa war ?

Danke für eure Hilfe und bin gespannt auf Antworten von Euch.
Faule Eier, darauf steh ich nicht wirklich....

Gruß MyBOO


PS: Er wurde auch von dem Bekannten eingeladen, hätte zwar 4 Stunden Fahrt in Kauf nehmen müssen, aber es wäre für ihn nur von Nutzen gewesen.
Hat ihn dann angerufen und nur 15 Minuten mit ihm telefoniert, weil es anscheinend teuer ist und hat Ausreden gesucht.
Also nicht unbedingt förderlich. Das machte keinen seriösen Eindruck.
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Antwort #40 - 24.03.2006 um 12:31:34
 
Hi myboo,

also das was Du da erzählst finde ich ziemlich komisch. Als erstes stört mich aber (sorry für die Offenheit), dass Du hinter dem Rücken von Deinem Freund rumspionierst und daraus Schlüsse ziehst, ohne dass er sich dagegen wehren kann. Den Wunsch "auf Nummer sicher" zu gehen kann ich dabei völlig nachvollziehen, bitte nicht falsch verstehen!!

Nun zu den Fakten
Zitat:
Mein Verlobter hat in den Akten in Marokko den Eintrag stehen

Welche Akten?
Zitat:
Sein Reisepass ist übrigens auch neu im Juli 1999 ausgestellt worden.
Auch marokkanische Reisepässe laufen mal ab. Oder er hat ihn einfach so 1999 ausstellen lassen.

Keine Frage, myboo. Wenn ich mir den ganzen Thread so anschaue dann hatten wir ja schon öfter bemerkt, dass Dein Freund mit der Beschaffung von Papieren etc. so seine Mühe hatte. Es gibt also schon Gründe, skeptisch zu sein. (Aber weshalb hätte er dann so gezögert, wenn er nur nach Deutschland will?) Ich wollte Dir anhand der Zitate nur zeigen, dass Du momentan wirklich dürftige Beweise hast.

Ich denke, ohne mit ihm zu reden wirst Du der Wahrheit nicht auf die Spur kommen. Und das Wichtigste ist ja, ob Ihr (trotz seiner evtl. Fehler und trotz Deinem Misstrauen) zusammen bleiben wollt... Diese Entscheidung könnt ihr nur gemeinsam treffen.

Grüße,
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Antwort #41 - 24.03.2006 um 13:11:21
 
Hallo Line,

danke für deine Antwort. Objektivität kann ich gebrauchen, aber deshalb schreibe ich ja auch ins Forum.

Die Gelegenheit ihn durch den Bekannten überprüfen zu können, wurde mir angeboten, da meine Freundin sich große Sorgen machte, wie es mir gehen wird, wenn ich NOCHMAL so betrogen werde.

Ich bin vor einigen Jahren so richtig durch Heiratsschwindel, allerdings wohnte der Araber schon lange hier in Deutschland, finanziell abgezockt worden.
Daher mein Misstrauen.
Es war reiner Zufall, dass dieser Bekannte nach Marokko musste und wollte einfach nur helfen, weil ich da schon einige Bedenken hatte.

Zitat:
(Aber weshalb hätte er dann so gezögert, wenn er nur nach Deutschland will?)


1. Fragte mein Verlobter schon nach so ca. 3 Wochen, ob eine Heirat in Frage käme und fing von sich aus ziemlich früh damit an schon mal Papiere zu besorgen.
Beruhigt hatte mich lediglich, dass er nicht wußte, wie das geht, aber zu Deutschland hatte er noch nie so Kontakt.
2. wurde ich eigentlich erst richtig unruhig, als er das falsche Ledigkeitszeugnis besorgte und bei der EIDVER sich so schwer getan hatte, obwohl seine Tante in der Botschaft arbeitet.

Ich kenne Araber nicht so gut wie einige andere von Euch, aber auf Worte gebe ich seit meiner großen Enttäuschung nix mehr. Man muss einfach auch deren Verzweiflung berücksichtigen und nichts ist doch besser, als Vertrauen als gute Basis.
Er hatte keinen Grund , es mir zu verschweigen.
Ich versuche die Fakten zu sehen, um mich selbst zu schützen und um ehrlich zu sein, ich habe ja nicht spioniert, sondern das Angebot angenommen, weil er schon oft so viel besser über Europa bescheid wußte und ich an Kleinigkeiten gemerkt habe, dass er plötzlich nicht mehr gut English verstand, wenn ich nähere Angaben wolte.
Warum sollte er mir das also nicht erzählen ?
Einmal sagte er, wie wärs wenn ich es über Spanien versuche und ich habe ihm gesagt, er wäre wohl verrückt sein Leben aufs Spiel zu setzen.
Spätestens da hätte er mir sagen können, dass er schonmal in Europa war, oder ?
Würde ich dort leben, wer weiß, ob ich es nicht auch mal versuchen würde ?

Mein Misstrauen hat er verstärkt, weil er sich keineswegs auf das Treffen mit einem Freund aus Deutschland einlassen wollte, der mir dann einen objektiven Eindruck geben kann.

Ich habe hier so einige Kontakte zu Marokkanern, die sein schnelles Heiraten auch nicht ok fanden, obwohl sie aus Marokko sind.
Natürlich kann ich mich irren, aber wenn man einmal so auf die Nase gefallen ist und sein ganzes Geld für die Liebe geopfert hat, dann ist mein Verhalten mehr als normal, auch wenn ich ihn lange für sehr seriös eingestuft habe.
Ausnahmen bestätigen die Regel und ich verurteile nicht, ich wollte hier einfach erfahren, was mir schlimmstenfalls bevor stehen könnte, wenn ich ihn heirate und dann erst erfahre, dass da noch mehr Probleme kommen.
Finanziell kann ich nämlich niemandem mehr das Leben verbessern oder ihm helfen.
Trotzdem ist sein Reisepass ganz neu, also nicht verlängert und in seinem Alter in Marokko noch nicht geheiratet zu haben, ist eben auch nicht so üblich.
Ich kenne mich nicht aus mit Pässen oder Dokumenten in Marokko.
Es sind viele Kleinigkeiten, die sich nach Monaten erst zusammenreimten und jeder weiß, dass man auch an gefälschte Papiere kommen kann.

Ich werde ihn noch fragen, aber weiß eben noch nicht, wie ich das tun soll, da der Bekannte das nicht unbedingt an die Glocke hängen möchte und ich will sicher nicht, dass der auch noch wegen mir Ärger bekommt.
Das wäre das Gleiche, wenn ich meinen Ex-Mann (Polizist ) um diesen Gefallen bitten würde, er aber offiziell keine Anfrage über eine Person ohne Grund starten dürfte.

Gruß MyBoo
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Antwort #42 - 24.03.2006 um 14:41:18
 
Hi myboo,

Dein Wunsch nach Sicherheit in allen Ehren, aber was ist denn bisher rausgekommen? - Evtl. war er mal in Europa, aber wann, wo, weshalb und wie - das weißt Du nicht.
Es bleibt Dir wohl nichts anderes übrig, als mit ihm zu reden. Erst dann kann man doch sehen, ob und welche Konsequenzen ein (bisher noch nicht bewiesener) illegaler Aufenthalt für Dich haben könnte.

Zitat:
Ich kenne Araber nicht so gut wie einige andere von Euch

In jedem Fall kannst Du damit rechnen, dass Du ihn mit der Recherche sehr gekränkt hast. Ob er das verzeihen kann, da bin ich mir nicht so sicher. Unabhängig davon, dass er Dir (wahrscheinlich) auch nicht immer die Wahreheit gesagt hat.

Zitat:
ich wollte hier einfach erfahren, was mir schlimmstenfalls bevor stehen könnte, wenn ich ihn heirate und dann erst erfahre, dass da noch mehr Probleme kommen.

Hierzu müssten sich sicher die Experten noch äußern können...

Zitat:
nichts ist doch besser, als Vertrauen als gute Basis.

Das find ich auch.

line.
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Antwort #43 - 27.03.2006 um 10:18:38
 
Hallo Line und die Anderen,

ich habe ihn gefragt und er meint, er hätte niemals Absichten gehabt nach Europa zu gehen oder war mal verreist.
Sein Pass hat er sich besorgt 1999, damit er ihn hat, falls sich mal kurzfristig ein Urlaub oder wie auch immer ergeben könnte.
Er sagt also NEIN, NIE .
Falls das stimmt wärs ja umso besser für mich, aber was ist, wenn er mich anlügt ?

Weiß einer der Experten evtl. was da auf mich zukommen könnte, falls ich ihn heirate und danach erst die Wahrheit ans Licht kommt ?
Er das Visum nicht bekommt, weil noch Abschiebekosten offen sein könnten etc. ????

Line, er war etwas genervt darüber, aber gekränkt kann ich nicht sagen.
Ich habe ihm ja auch schon 100 x erklärt, wieso ich so vorsichtig bin und sein muss.

Er könnte ja auch legal in Europa gewesen sein, aber warum will er das verschweigen ?
Ich war schließlich auch über 10 Jahre verheiratet und selbst wenn er Kinder hätte ( hab ich auch ) oder auch eine Freundin in Europa, die ihn mal eingeladen hätte, was wär dabei ?

Ich kann mir selbst keinen Reim drauf machen, aber er verneint jegliche Ausreise und ich wüßte nicht, ob ich das irgendwie woanders noch erfahren könnte, oder nicht.
Die Behörden würde ja sicher alle davon ausgehen, dass ich es weiß, wenn jemand danach,. also nach Heirat Forderungen an mich stellt und wenn er es ist, um endlich zu mir als Frau kommen zu dürfen.
Ich kann mich auf keinen Fall verschulden, denn ich habe Kinder und Verantwortung und momentan keinen Job.

Leider, aber man muss auch etwas nach vorn sehen, oder ?

Gruß MyBoo
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Antwort #44 - 29.03.2006 um 20:10:24
 
Hi myboo,

(keine Expertenmeinung, sondern nur das, was mir so persönlich einfällt:)
es ist ja ganz klar, dass man kein Risiko eingehen und sich nicht auf Jahre veschulden möchte, falls sich der neue Partner als "Luftnummer" rausstellen sollte. Da haben wir Auslandsheiratenden es manchmal schwerer andere...
Ich glaube, rein (straf)rechtlich kann Dir nichts passieren, wenn Du seine Vergangenheit nicht in allen Einzelheiten kennst, d.h. wenn er Dir was verschwiegen haben sollte. - Woher solltest Du von einem evtl. Europa-Aufenthalt etwas wissen?

Im blöden Fall könnte er vielleicht gar nicht gleich einreisen, und Du wärst dann an jemanden gebunden, der weiterhin in Marokko bleibt. In jedem Fall muss er sich darüber im Klaren sein, dass er auch beim Visa-Antrag nach früheren Aufenthalten gefragt wird. Diese Angaben werden dann auch überprüft. Es bringt ihm also nichts, wenn er etwas verschweigt.

Was mir jetzt noch einfällt, wäre: Ob Ihr nicht doch in Deutschland heiraten wollt? Also Antrag für ein Visum zur Eheschliessung? - Das wirft sicher alle Pläne über den Haufen und ist (leider) sicher auch eine Geldfrage, aber: die ganze Überprüferei seiner Angaben fände dann schon im Voraus statt. Und Du wärst im Vergleich zur Familienführung noch nicht an ihn gebunden...
Oder wie sind Deine Pläne im Moment? Bzw. wie stellt er sich's vor?

Grüße,
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Antwort #45 - 10.06.2007 um 21:21:37
 
Hallo an alle. Wir wollen noch Marokkanisch Heiraten. Da wir hier in Deutschland schon standesamtlich verheiratet sind. Wir wollen aber alles perfekt machen und ich würde gerne wissen was für Papiere wir brauche? Mein Mann ist Marokkaner und ich bin Deutsche. Also würde ich gerne genau wissen was für Papiere er braucht und welche ich?
Danke schonmal in vorraus. Smiley
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Antwort #46 - 10.06.2007 um 21:23:34
 
Ich habe noch was vergessen, wir wollen hier in der Botschaft in Düsseldorf heiraten und nicht in Marokko. Danke Smiley
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marion
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Antwort #47 - 12.06.2007 um 10:41:35
 
Hallo vielleicht könnt ihr mir ja auch helfen. ich habe auch vor in marokko zu heiraten, jetzt habe ich 2 fragen und zwar die Ehefähigkeitsbescheinigung muss ich die in marokko oder in deutschland beantragen? wer kennt sich aus?
und meine 2te frage ist, was soll das mit dem christlichen Trauzeugen? muss der dann vorort bei der eheschlißung anwesend sein? oder brauche ich dafür auch papierkram? wer kann mir helfen? bin um jede antwort sehr sehr dankbar
ach ja und nochwas ich wollte mit meinem mann nach der heirat in deutschland leben jedtz habe ich aber gelsen dass es visabestimmungen gibt, wer kennt sich aus und was muss man beachten etc? ist es einfach oder kompliziert? bitte helft mir
vielen dank
marion
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Antwort #48 - 12.06.2007 um 10:52:38
 
Guten Tag Marion,

ich fange mal mit dem Antworten an (allerdings wäre es, denke ich, gut gewesen, wenn Du einen eigenen thread begonnen hättest).

Also wenn Du für die Heirat ein Ehefähigkeitszeugnis in Marokko benötigst, musst Du das selbstverständlich in Deutschland beantragen.

Nach der Heirat in Marokko wäre durch deinen Mann, so denn die Eheführung in Deutschland beabsichtigt ist, die Beantragung eines Visums zum Zwecke der Familienzusammenführung (FzF-Visum)  bei der Deutschen Botschaft in Marokko notwendig. Was dazu dort im einzelnen in welcher Form einzureichen ist, erfährt man am sichersten bei der Botschaft selbst.

Bei der Frage mit dem chrtistlichen Trauzeugen muss ich passen - vielleicht weiß dazu hier jemand anderes etwas. M.E. braucht es dazu nur eine formelle Einverständniserklärung.

Sollte es größere Probleme geben kann man auch versuchen sich
hier
Hilfe zu holen.

Hier noch ein
Merkblatt
zur Problematik "Eheschließung" in Marokko.


=schweitzer=

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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Antwort #49 - 05.10.2007 um 13:27:42
 
Hallo vielleicht kann mir einer von euch weiter helfen.....

ich will meinen freund aus marokko heiraten. ( in marokko) 

ich weiss das ich alle papiere von mir legalisieren muss. nun wollte ich wissen wie lange das etwa dauert und was das kostet.... habe bis jetzt nichts darüber gefunden deshalb hoffe ich das mir einer von euch helfen kann.

danke im vorraus!
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Antwort #50 - 10.07.2008 um 14:15:03
 
Was braucht meine Frau zur Familienzusammenführung?
Dort heisst es fiche anthropométrique oder in deutsch polizeiliches Führungszeugnis
ist damit der Strafregisterauszug aus Rabat oder polizeiliches Führungszeugniss des Wohnorts gemeint?
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Antwort #51 - 11.07.2008 um 10:46:51
 
Dennis3 schrieb am 10.07.2008 um 14:15:03:
Was braucht meine Frau zur Familienzusammenführung?
Dort heisst es fiche anthropométrique oder in deutsch polizeiliches Führungszeugnis
ist damit der Strafregisterauszug aus Rabat oder polizeiliches Führungszeugniss des Wohnorts gemeint?


Du brauchst:
1. Eure legalisierte Heiratsurkunde mit Übersetzung ins Deutsche und jeweils zwei Fotokopien

2. ein legalisiertes polizeiliches Führungszeugnis des Nachziehenden mit Übersetzung ins Deutsche und jeweils zwei Fotokopien

3. Angaben zu dem in Deutschland lebenden Ehegatten: Passkopie, ggf. Aufenthaltstitel, Meldebescheinigung mit jeweils zwei Fotokopien

4. Nachweis Deutschkenntnisse auf Niveau A 1 des Europ. Referenzrahmens durch Zertifikat "Start Deutsch 1" des Goethe-Instituts

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Antwort #52 - 11.07.2008 um 16:01:49
 
Catwomen78 schrieb am 10.06.2007 um 21:23:34:
Ich habe noch was vergessen, wir wollen hier in der Botschaft in Düsseldorf heiraten und nicht in Marokko. Danke Smiley


Hallo,

wenn Sie deutsche Staatsangehörige sind, können Sie keine rechtskräftige Ehe im marokkanischen Konsulat in Deutschland schließen. Da müssen Sie schon beim zuständigen deutschen Standesamt heiraten...

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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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Antwort #53 - 11.07.2008 um 18:23:33
 
Es geht hier darum, dass die vor einem deutschen Standesbeamten geschlossene Ehe durch die Oudoulen des Konsulats nochmals nach islamischen Recht geschlossen werden soll, um im Einklang mit dem marokkanischen CSP auch dort als rechtsgültig anerkannt zu werden.

Dem dürfte eigentlich nichts entgegenstehen.

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Antwort #54 - 12.07.2008 um 11:36:19
 
Hallo Mono,

Mono schrieb am 11.07.2008 um 18:23:33:
Dem dürfte eigentlich nichts entgegenstehen.


Ups, da habe ich wohl was überlesen...Entschuldigung.

Natürlich steht einer nachträglichen religiösen Eheschließung nichts im Wege! Danke für den Hinweis!

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Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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