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student ohne aufenthalt seit mehr als ein Jahr!! (Gelesen: 4.178 mal)
pascalino
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag student ohne aufenthalt seit mehr als ein Jahr!!
06.07.2008 um 10:31:26
 
kann einen  student in deutschland nach verlust seinen aufenthaltstitel  in deutschland heiraten?
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 06.07.2008 um 10:40:31
 
Vielleicht schreibst du mehr zum Sachverhalt.

Mit einer derartigen unvollständigen Info wirst du keine Auskunft erhalten können.

Von wann bis wann Aufenthalt mit welchem Titel?
Welche Nationalität des Studenten ohne AT?
Welche Nationalität des Studenten, der geheiratet werden soll.

Wenn man neu in ein Forum sollte man die Forengemeinschaft erst einmal begrüßen und nicht wie ein ungehobelter Rüpel auftreten.   Ärgerlich

Auch macht ein Doppelpost wenig Sinn!

trixie
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thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #2 - 06.07.2008 um 10:40:30
 
nein, das Standesamt kann einen Illegalen nicht heiraten lassen.
thom
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #3 - 06.07.2008 um 10:49:05
 
thom schrieb am 06.07.2008 um 10:40:30:
nein, das Standesamt kann einen Illegalen nicht heiraten lassen.


Hallo,

wird eher an dem Zeitproblem scheitern asls am Standesbeamten.

Das Standesamt wäre zwar verpflichtet, eine Anmeldung der Eheschließung entgegenzunehmen, aber gleichzeitig verpfichtet den illegalen Aufenthalt zu melden.

Ab dann wäre es eine Zeitfrage ...

..und dabeii verweise ich dann auf die FAQ, die Stichworte befreiungsverfahren bzw. EFZ und Urkunden aus den Problemstaaten.

Je nach Bundesland kann sich mglw. noch ein Duldungsgrund vor der Eheschließung ergeben...


Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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pascalino
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 08.07.2008 um 21:03:18
 
ich entschüldige mich dafür nicht ihnen erst begrüßen habe..
ich bin erst zufälig hier gelandet,und einfach erst  probriert zu fragen..
Für alle,die versuchen mich anzuworten bedanke ich mich sehr ..
und zwar ich werde versuchen erst mein Problem hier zu erläutern.
ich komme aus Togo und bin ich  am 03.03.2004 nach Deutschland mit einem student visum eingereist.
ich  habe heir meine sprachkurs angefangen und hat 15 monaten gedauert bis ich eine aufnahmeprüfung in studentenkolleg geschafft  habe.und nach einem jahr den kolleg beendet und einen fachstudium begonnen.
inzwischen began ich einen strafe von 300 euro ,weil ich mich mit einem frau aus camerun schlägerei gehabt hatte.und vor Gerich meinete meinen rechtanwahl,ich soll zugeben und mich entschüldigen.weil die frau kein Deutsch sprach und auch noch nicht die sprache beherrscht. alles wurde  im jahr 2005 geschehen weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend.
im jahr 2007 war ich bei AB zu einem verlängerung und dort wurde meinem Pass behalten und von mir eine flugzeugtsticket verlangt...
ich war umgezogen,und habe ich vom gleichen AB immer eine verlängerung bekommen.Nach allen Versuchen ..............................................................
Bis heute  studiere ich weiter aber ohne verlängerung ,weil ich irgendwann durchgedreht war und nicht mehr ausgehalten konnte.
mein Problem ist schon eine Geschichte .
ich habe nicht so kraft es hier zu veröffentlichen..
Mittlerweile habe ich eine freundin,mit ihr ich zusammen leben kann.
und bitte auch um Hilfe..
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 08.07.2008 um 21:14:12
 
thom schrieb am 06.07.2008 um 10:40:30:
nein, das Standesamt kann einen Illegalen nicht heiraten lassen.


Dieses Märchen wird mit Erfolg von einigen Standesbeamten an einigen Standesämtern verbreitet. Es bleibt aber ein Märchen (mit dem obligatorischen Körnchen Wahrheit): zu den Voraussetzungen für eine Eheschließung in D zählt kein rechtmäßiger oder geduldeter Aufenthalt (anders als z.B. in DK). In der Praxis weigern sich Standesbeamte aber häufig, eine Eheschließung tatsächlich vorzunehmen, wenn der Verlobte beim Eheschließungstermin nicht wenigstens eine Duldung vorweisen kann. In solchen Fällen sollte immer an Schadensersatzansprüche gedacht werden!

Das eigentliche Problem liegt aber zweifellos darin, überhaupt soweit zu kommen, dass es einen konkreten Eheschließungstermin gibt (vgl. Antwort Nr. 3)

Im konkreten Fall ist mir darüber hinaus nicht ganz klar, ob der TS nicht ohnehin noch eine Fiktionswirkung hat. Daher die Frage an pascalino: Wurde Dein Verlängerungsantrag denn überhaupt schon abgelehnt?!?

Muleta
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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trixie
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Antwort #6 - 09.07.2008 um 00:57:18
 
pascalino schrieb am 08.07.2008 um 21:03:18:
im jahr 2007 war ich bei AB zu einem verlängerung und dort wurde meinem Pass behalten  

Aus welchem Grund wurde denn die AE im Jahr 2007 nicht mehr verlängert?

trixie
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thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #7 - 09.07.2008 um 02:03:05
 
pascalino schrieb am 08.07.2008 um 21:03:18:
im jahr 2007 war ich bei AB zu einem verlängerung und dort wurde meinem Pass behalten und von mir eine flugzeugtsticket verlangt...ich war umgezogen,und habe ich vom gleichen AB immer eine verlängerung bekommen.Nach allen Versuchen ...Bis heutestudiere ich weiter aber ohne verlängerung ,weil ich irgendwann durchgedreht war und nicht mehr ausgehalten konnte.
Pasxalino, diese Verlängerungen sehen für mich wie "Grenzübertrittsbescheinigungen" aus, oder waren das Fiktionsbescheinigungen, Duldungen...? Weißt Du, warum Dein Pass einbehalten wurde? Lag es an fehlenden Studiennachweisen oder etwas anderem, die Sache mit der Frau wird es ja wohl nicht gewesen sein?

Wenn Du heiraten willst, wird die Ausländerbehörde entscheiden, ob sie Dich vorher abschiebt oder nicht. Weißt Du, warum sie Dich bisher nicht abgeschoben hat?  Lag es daran, dass Du krank geworden bist, hat ein Rechtsanwalt für Dich etwas beantragt, hat das was mit Deinem Heimatland zu tun, oder hast Du Dich versteckt?

Einfach schnell heiraten geht nicht, das dauert sowieso viele Monate. Um heiraten zu können, brauchst Du mehrere Urkunden von Deinen Heimatbehörden, die über die deutsche Botschaft in Togo und in Deutschland von einer Verwaltungsbehörde (OLG) für das Standesamt überprüft werden müssen. Der Standesbeamte und die Verwaltungsbehörde müssen auch prüfen, ob ihr vielleicht nur wegen Deines Aufenthaltsrechts heiraten wollt. Falls Du wirklich illegal geworden bist, dauert das alles noch sehr viel länger, es funktioniert am Ende nicht.
thom
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« Zuletzt geändert: 09.07.2008 um 02:15:50 von thom »  
 
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pascalino
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Antwort #8 - 09.07.2008 um 07:03:50
 
AB hat meinen aufenthalt nicht mehr verlängern,weil  die meinen dass die  vorbereitungskurs mehr als 2jahre benötigt dh 2jahre 4 monaten(wegen einer Nachklasur in studientskolleg) gedauert,und dann wegen gefährlicherkörperverletzung in einem minder schweren fall zu  einer geldstrafe von 90  Tagessätzen zu je 4 euro verurteilt.

Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein.


...

ich war nicht mehr in der lage dorthinzugehen,weil AB mich immer unterdrückt gesetzt. und immer nach  in nach einer woche verlängerung verlangt nach einer flugszeugtsticket .. und konnte ich nicht mehr durchhalten...
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« Zuletzt geändert: 09.07.2008 um 07:17:29 von Tippi »  
 
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pascalino
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Antwort #9 - 09.07.2008 um 07:19:48
 
sorry ich schreibe heute eine Klasur und ich kann langer nicht mehr hier schreiben..ich werde alle ihre fragen beantworten.
naja ich habe noch bis heute die Möglichkeit ,was  an der Uni zu lernen.
schönen Tag für alle! weinend
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pascalino
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Antwort #10 - 10.07.2008 um 19:24:03
 
abend .. es wird nicht mehr verlängen wegen der Strafe.. ja..
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suiyuan
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Antwort #11 - 11.07.2008 um 00:19:29
 
So ganz nebenbei:

Hast Du schon einen rechtskräftigen Bescheid über die Ablehnung des Antrags erhalten..?
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chen_le_an  
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pascalino
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Antwort #12 - 11.07.2008 um 14:02:52
 
mein neue rechtanwalt meinte .. es ist schon bei Verwaltungsgericht rechtskräftig abgeschlossen.. und zwar ich war selber bei verwaltungsgericht ,um zu wissen .ob mein alte rechtanwalt dort einen widerspuche vorgelegt hatte.. aber dort bekam ich mit,dass er nichts getan hatte...hoffnunglos ..harmlos..
Um mir zu helfen,wurde eine frau ,die in verwaltungsgericht  arbeit;AB beklagt..
Irganndwann war ich in innenministerum(hearterfall kommusion) ,dort wurde AB gebetet,damit die maßnahmen zu verändern..
es wurde studenten von meinen fach im Bürgeramt gewesen,um dort zu bitten mich weiter studieren lassen...
im studienkolleg war der leiter enttächt,weil er hatte  das gleich Probem gelöst und ich hatte wieder eine verlängerung bekommen..dh. der sachbearbeiter hatte von mir erklärungen verlangt..von daher hatte der leiter des kollegs selber die erklärungen vorgelegen müssen..und der Leiter könnte  nicht mehr für tun,weil ich nicht mehr in studentkolleg gewesen war.
Für ihm war dann nicht  mehr verständnis,weil warum wurde AEH vergängt..und dann jetzt nicht mehr???
Angesicht alles,was ich getan habe wieder das problem zu lösen.früchtet der neue rechtanwahl davor ,dass ein Antrag abgelehnt worden würde..

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