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Heirat in Marokko,Botschaft Papiere,wer weiß was? (Gelesen: 44.190 mal)
myboo
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26.01.2006 um 15:51:30
 
Hallo Ihr,

ich bin sehr am verzweifeln, was ich nun genau tun muss.

Ich habe soweit alle Papiere zusammen, aber benötige noch soweit ich das richtig gelesen habe die Legalisation und Übersetzung meines Scheidungsurteils von vor 5 Jahren mit einem Deutschen, welches ich wohl in der Botschaft Marokko in Berlin machen muss.

Ist das richtig so ?
Ist es nur das Document, was ich dort vorlegen muss ?
Muss ich wirklich persönlich hin ?
Ich komme aus Schleswig-Holstein und müsste mit Zug fahren, was mich mind. 80 euro kostet und ich nicht einmal weiß, ob ich das an einem Vormittag schaffen kann, denn der Zug braucht auch 4 Stunden.

Kann mir jemand sagen, ob ich das so machen muss ? Einfach mit dem Urteil dahin , oder kann ich das auch per Postweg machen ?

In der Botschaft erreiche ich Niemanden. hä?
Die antworten auch nicht auf meine Mail und mein Fax. weinend

Was passiert, wenn ich hier beim Standesamt mein Ehefähigkeitszeugnis inkl. aller Papiere beantrage.
( Von Ihm habe ich auch alles, was ich brauche übersetzt und in Marokko legalisiert.)
Bekomme ich dies dann sogleich mit nach Hause, oder was wirdf danach noch gemacht ?

Mit dem Rest wollte ich dann nach Marokko und den Rest auch dort übersetzen lassen.

Weiß zufällig jemand eine Antwort ?
Wie ich gelesen habe benötige ich nur dieses eine Document und nur deswegen nach Berlin fahren ????
Kann das sein ???

Gruß
My Boo
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Antwort #1 - 26.01.2006 um 16:26:24
 
Hallo myboo,

man kann die Legalisationen wohl auch auf dem Postweg machen, Du solltest nur im Voraus schon klären, wie Du dann die Gebühr bezahlst (Briefmarken --> klappt nicht).
Für die Heirat in Marokko musst Du ALLE Unterlagen legalisieren lassen, die die Marokkaner von Dir wollen, außer Kopie Deines Reisepasses und EFZ. (Weil auf Grundlage dieser Dokumente bei der deutschen Konsularstelle in Rabat eine Ehefähigkeitsbescheinigung und einen Staatsangehörigkeitsnachweis ausgestellt wird.)

Das EFZ ist sicherlich nicht am selben Tag schon fertig (es sei denn, der Standesbeamte hat grad nichts anderes zu tun  Zwinkernd  ), aber wenn Die Unterlagen ok sind, geht's schon schnell.

Gruß,
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Antwort #2 - 26.01.2006 um 17:40:24
 
Hallo Line,

danke für die Antwort.

Hast du das schon mal probiert auf dem Postweg ? Vorher übersetzt ins arabische ?
Ich finde hier oben im Norden S-H keinen Übersetzer für arabisch....alles ganz schön schwierig.
Wie lange dauert es denn auf dem Postweg ? Bestimmt lange, oder ? ..... und ich kann doch nicht mein Original verschicken ??? Das geht gar nicht. Das brauche ich ja.


Wo legalisiere ich denn die anderen Papiere ? In Marokko oder hier ? und wenn wo ? oder ist es das gleiche wie Beglaubigt ? also ich hab bei den Ämtern alles angefordert und bekommen mit Stempel vom Amt drauf und Neu. Also das Führungszeugnis und so weiter.
Wie das mit dem EFZ läuft weiß ich, das hab ich gut nachvollziehen können.

Ich dachte jetzt brauche ich nur noch EFZ vom Standesamt, dann die ausstehenden Sachen und das S-Urteil von Botschaft in Berlin übersetzt und legalisiert.

Ist das so korrekt ?

Ich habe mir deinen Post schon durchgelesen und den von MissRatlos, aber weiß nicht, ob jetzt alles ok ist und ob ich den Postweg nehmen soll und wie schreibe ich denen denn ?
Einfach hinschicken mit Bitte um Legalisation ? Hm   unentschlossen hä?
Immer noch durcheinander ist...

My Boo

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Antwort #3 - 26.01.2006 um 17:56:49
 
Zitat:
Ich finde hier oben im Norden S-H keinen Übersetzer für arabisch....alles ganz schön schwierig.


Hallo myboo,

hast Du schon mal bei der Geschäftsstelle des Landgerichts nachgefragt. Dort gibt es das Verzeichnis der im Bezirk anerkannten Übersetzer.

Du mußt für die Vorbeglaubigung des Scheidungsurteils eh dort vorsprechen ....weil das Präsidium des Landgerichts dafür zuständig wäre Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #4 - 26.01.2006 um 18:03:16
 
Also ich hatte mir mal Liste gemacht, wie und wo und wer was dafür an Papierkram erledigen muss.
Wenns dann so richtig ist.
Vielleicht ja für andere auch ganz interessant zu lesen.
Ich schreib das hier einfach mal so rein.

A ) Ich brauche für die marokkanischen Behörden eine Ehefähigkeitsbescheinigung ausgestellt von der deutschen Botschaft bzw dem Honorarkonsul in Agadir.

Um die Ehefähigkeitsbescheinigung zu bekommen, muss ich ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen.
Das Ehefähigkeitszeugnis bekomme ich beim Standesamt .
_________________________________________________
Um das Ehefähigkeitszeugnis ( 55 € ) zu bekommen, brauche ich folgende Unterlagen :

Von ihm:
1.) Beglaubigte Kopie des Reisepasses.
   - Übersetzt in Deutsch

2.) Geburtsurkunde vom Standesamt der Geburt
    -Legalisiert durch die deutsche Botschaft
    -Übersetzt in Deutsch

3.) Ledigkeits- und Ehefähigkeitszeugnis- und    
    Familienstandsbescheinigung
   - Legalisiert durch die deutsche Botschaft
   - Übersetzt in Deutsche

Von mir:

1.) Personalausweis oder Reisepass 59 €

2.) Abstammungsurkunde vom Standesamt der Geburt
    7 €

3.) Aufenthalts- und Ledigkeitsbescheinigung der
   Meldebehörde ( macht das Standesamt  ) 4 €

4.) Aktuelle beglaubigte Abschrift des Familienbuches der letzten Ehe ( Amt , letzter Wohnsitz verheiratet )

5.) Rechtskräftiges Scheidungurteil

B.)
---->> zur Deutsche Botschaft gehen und dort bekomme ich dann die
1.) Ehefähigkeitsbescheinigung von der deutschen Botschaft.
Zusätzlich muss ich noch eine
2.) Bescheinigung über die deutsche Staatsangehörigkeit ( Kopie deutscher Reisepass und Reisepass im Original zeigen) vorlegen.
---------------------------------------------------------------------------
C.)
---->>Danach gehen wir mit den Bescheinigungen ( 1 und 2 ) zum marokkanischen Außenministerium.
______________________________________________

D.)
---->>Beim Generalstaatsanwalt ( "Procureur General du Roi " beim "Cour d´Appel" ) ( Wohnsitz ER ) die Genehmigung zur Eheschließung beantragen.

Für die Genehmigung zur Eheschließung brauche ich von mir folgende Unterlagen, die ich vorlegen muss :

- Fotokopie des deutschen Reisepasses und des deutschen
 Personalausweises.
- 4 Passfotos
- Geburtsurkunde
- deutsches Führungszeugnis
- Meldebescheinigung
- Auszug aus dem marokkanischen Strafregister, ausgestellt
 durch das marokkanische Justizministerium in Rabat
- legalisierte Ehefähigkeitsbescheinigung der deutschen
 Botschaft bzw. Honorarkonsular
- legalisierte Staatsangehörigkeitsbescheinigung der
 deutschen Botschaft bzw. Honorarkonsular
- das deutsche Scheidungsurteil legalisiert von der
 marokkanischen Auslandsvertretung in Deutschland

- Buchreligion/ z.B. Nachweis durch dt.Meldebescheinigung
  mit Angabe der Religionszugehörigkeit
- Arbeits- und Gehaltsnachweis
 ( Bescheid von der Arbeitsagentur und Zeugnisse Beruf ? )
- Bescheinigung vom Arzt, dass ich frei von ansteckenden  
 Krankheiten bin.


Alle Urkunden müssen
-legalisiert sein und
-ins arabische übersetzt sein

Ausreichende Kopien machen, da auch die Abdoulen Nachweise verlangen.
--------------------------------------------------------------------------
Hinweise

- Morgengabe ( Höhe und Zahlungsmodalitäten werden in der
 Heiratsurkunde festgelegt )
- Ein beliebiger männlicher christlicher Trauzeuge muss
 formell Einverständnis geben.

Eine nach marokkanischem Recht geschlossene Ehe ist auch in Deutschland rechtskräftig !
Die deutschen Behörden verlangen die Legalisation der Heiratsurkunde.

( E )
Danach kann erst das Visum zur Familienzusammenführung beantragt werden !

Falls jemand meint, es ist was komplett falsch gelaufen in meinem Hirn, Bitte melden und berichtigen !
Durchgedreht Zwinkernd

Danke

Gruß MyBoo
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Antwort #5 - 26.01.2006 um 18:08:28
 
Hallo Ronny,

oh man, nee da wär ich nie hingegangen. Danke für den Tip.

Müsste ja in Schleswig das Oberlandesgericht sein, oder ?

Ist ja ganz schön kompliziert alles.
Ich dachte man müsse nichts mehr vorbeglaubigen lassen.
Muss ich noch mehr tun, was ich nicht bedacht habe ?

Aber der Tip wo ich vielleicht einen Übersetzer finde ist wirklich gut.
Hier übersetzen die meist nur Dänisch und Französich und Englisch und Russisch.

Meine Geburtsurkunde hab ich internationale geordert , aber nützt wohl nix und zusätzlich lieber noch Abstammungsurkunde für die Eheschließung.

Danke schonmal...

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Antwort #6 - 26.01.2006 um 18:12:29
 
Zitat:
Ehefähigkeitsbescheinigung von der deutschen Botschaft.


Hi,

sieht soweit ganz gut und vollständig aus. Die Behörden für die Legalisation der deutschen Urkunden, oder besser für die erforderliche Vorbeglaubigung können aber unterschiedlich sein.
Im Normalfall werden die Standesamtsurkunden von einer Behörde der Innenverwaltung vor- und überbeglaubigt (in Hessen Landkreis und Regierungspräsidium) und die Gerichtsurteile von dem Präsidenten/ der Präsidentin des Landgerichts.

Kann heute abend leider nicht nachschauen wer das jetzt in Schleswig-Holstein machen muß Zwinkernd

Grüße
Rony Zwinkernd
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Antwort #7 - 26.01.2006 um 18:34:48
 
Danke Ronny,

dann hätte ich es nicht weit.Hab grad gelesen Flensburg hat Landgericht, ist bei mir 3 Straßen weiter.
Das wär ja schon mal einfach, aber wo bitte sagt einem jemand wo was gemacht wird ?
Wissen die das beim Amt oder beim Standesamt ?

Also ich kann meine Papiere alle dort , die die ich in deutsch habe Geburtsurkunde,Führungszeugnis etc. beglaubigen lassen und dann in Marokko übersetzen lassen zur Not ?

Jetzt ist nur noch die Frage mit der Botschaft offen.....????????

Aber ich find es nett, wenn du das raussuchen würdest, solltest du Zeit haben natürlich. Cool

Wo du grad Hessen erwähnst. Falls das mit Postweg nicht klappt wegen der Botschaft ......- hatte ich mir überlegt nach Kassel zur Botschaft zu fahren, obwohl ich nicht dahin gehöre wegen S-H , aber wahrscheinlich meine Freundin dort besuchen werde.
Denkst du ich könnte das dort auch erledigen ?
Berlin ist sooooooooo groß, ich kenne da niemanden und hier kann mich keiner mit Auto hinfahren oder ich mir ein Auto leihen. Ich würd mich da bestimmt voll verlaufen.
Das ist mir echt ein Stein im Magen.

Wenn noch jemand Tips hat wär ich sehr dankbar.

Gruß MyBoo

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Antwort #8 - 26.01.2006 um 18:48:26
 
Hi myboo,

das Standesamt wrd wissen wer die Urkunden vorbeglaubigt. Beim Führungszeugnis ist es komplexer. Das wird ja im Normalfall ohne Unterschrift geliefert. Ohne Unterschrift gibt es nichts was legalisiert werden könnte.

Wenn das legalisiert werden muß, ist das bereits bei der Bestellung zu vermerken: mit Unterschrift und mit Vorbeglaubigung. Das ganze wird nämlich dann vom Bundesverwaltungsamt erledigt, und Dir direkt zugeschickt.

Über das besondere Bestellverfahren sind die Meldebehörden unterrichtet worden.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #9 - 26.01.2006 um 19:04:20
 
Hallo Ronny,

ja hoffentlich hat die Dame beim Amt dann alles richtig gemacht, denn ich hab ihr gesagt wofür es ist und dass ich das Führungszeugnis für eine Hochzeit in Marokko benötige.
Wird mir dann zugeschickt, dauert so 2 Wochen und ich hoffe dann mal, sie wußte wie.

Habe mir gerade alles wegen Legalisation durchgelesen.
Scheint als hätte ich noch längst nicht alles erledigt. PUH
Ich glaube fast, ich kann das gar nicht scahffen, bevor seine Papiere nicht schon wieder zu alt sind ???
Oh nee, das wird bestimmt eng.
Er hat mir seine geschickt und früheste Datum einer der Urkunden ist 25.11.2005 .

Ansonsten haben wir ja echt verloren.

Bin für jeden Rat dankbar

Gruß MyBoo
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Antwort #10 - 26.01.2006 um 19:10:30
 
myboo schrieb am 26.01.2006 um 19:04:20:
Hallo Ronny,

ja hoffentlich hat die Dame beim Amt dann alles richtig gemacht, denn ich hab ihr gesagt wofür es ist und dass ich das Führungszeugnis für eine Hochzeit in Marokko benötige.
Wird mir dann zugeschickt, dauert so 2 Wochen und ich hoffe dann mal, sie wußte wie.

Er hat mir seine geschickt und früheste Datum einer der Urkunden ist 25.11.2005 .


Hi myboo,

hast du bei dem FüZeugnis das mit Unterschrift und Vorbeglaubigung bestellt ?

Wegender Urkunden und dem "veralten" solltest Du einfach mal mit dem Standesamt reden, solange da nicht Monate zwischen liegen reicht es doch fast immer noch aus Zwinkernd

Grüße
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Antwort #11 - 26.01.2006 um 19:36:12
 
Nö hab ich nichts von gesagt, weil ich dachte, dass kommt wenn dann erst später.

Shit, aber sie fragte mich extra wofür das sein soll, weil das dann ein Unterschied ist.
Über Unterschrift und Vorbeglaubigung fiel kein Wort, oder sie hats nur nicht gesagt und wußte dann was zu tun ist.

Ich hoffe es.

Naja Zeit ok, aber mein Konto schrumpft und das soll ja dann auch noch alles passen.
Je später ich fliege und je mehr ich noch brauche, desto weniger kann ich eine Hochzeit realisieren.

Aber warten wir mal ab, was noch passiert.

3 Monate habe ich ja noch.

Als erstes werde ich sobald ich meine aktuelle beglaubigte Abschrift des Familienbuches d. letzten Ehe habe zum Standesamt gehen.
Dort hoffe ich zu hören, dass seine Papiere OK sind. Sehen aber gut aus, denn er ist zB nicht aus dem Tourismus ( wär ich vorsichtiger ) und auch noch nie geheiratet. Hat sogar Auszug aus der Polizeikartei mit Übersetzung + Legi von Deutscher Botschaft mitgeschickt, weil die in Marokko das Ledigkeitszeugnis , dass er Single ist nicht mehr ausstellen und es nicht mehr gegeben ist. Steht hinten auf extra Zettel von der Deutschen Botschaft , dass das eingestellt ist seit dem 1.02.2004.
Es wird angeregt, die Legilisation durch eine Eidesstattliche Versicherung zu ersetzen.
(vgl.§171 III , S.§ DA für die Standesbeamten.)

Ich hoffe, deshalb hat er dann den Auszug Polizei mitgesandt.

Ich werds ja sehen, oder merken.

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Antwort #12 - 26.01.2006 um 19:39:37
 
Sorry, natürlich stellen die eins aus und ich habe auch das Ledigkeitszeugnis aber eben übersetzt und nur mit den Stempeln der Ämter, aber sie legalisieren es nicht mehr.

So mein ich das.



Traurig
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Antwort #13 - 27.01.2006 um 08:52:24
 
Hallo myboo und Ronny,

halt halt - bevor myboo unnötig Geld, Zeit und Nerven investiert: Es sind KEINE Vorbeglaubigungen notwendig!!! Die marokkanischen Behörden nehmen z.B. auch das ganz normale, maschinell ausgestellte Führungszeugnis und sind auch sonst mit unseren Urkunden einverstanden.
Nur das Scheidungsurteil muss vom OLG beglaubigt werden (und selbst da bin ich mir nicht sicher).

D.h.: Deine Unterlagen ins arabische übersetzen und dann bei der marokkanischen Botschaft legalisieren lassen. Theoretisch reicht es auch, die Übersetzung in Marokko machen zu lassen (billiger), ist aber in der Praxis wohl eher ein Zeitproblem.
Den Postweg habe ich mir damals erspart, weil ein Bekannter vor Ort hingehen konnte (mit Vollmacht. Von einer Freundin weiß ich aber, dass es "geht".
In Bremen gibt es übrigens auch einen Honorarkonsul. Vielleicht kann der Dir wenigstens ein paar Auskünfte geben, wenn die Berliner Botschaft so schlecht erreichbar ist?

Nun noch kurz zu den Dokumenten Deines Zukünftigen: Ledigkeitsbescheinigung stellen die marokk. Behörden weiterhin aus (Certificat de celibat), wird nur nicht legalisiert. Mein Mann hat damals alle Unterlagen bei der Botschaft vorgelegt und bei einigen wurde ein (kostenloser!) Nachweis angetackert, dass eben keine Legalisation möglich ist. Das fand mein Standesbeamter ganz hilfreich...

Myboo - ich hoffe Du bist nun nicht komplett durcheinander!  Meld Dich einfach, wenn Du noch Fragen hast.
Viel Glück,
line.
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Antwort #14 - 27.01.2006 um 12:50:33
 
Hallo Line,

danke auch dir für die Antwort. Durch Euch sehe ich etwas klarer.

Zitat:
Nun noch kurz zu den Dokumenten Deines Zukünftigen: Ledigkeitsbescheinigung stellen die marokk. Behörden weiterhin aus (Certificat de celibat), wird nur nicht legalisiert. Mein Mann hat damals alle Unterlagen bei der Botschaft vorgelegt und bei einigen wurde ein (kostenloser!) Nachweis angetackert, dass eben keine Legalisation möglich ist. Das fand mein Standesbeamter ganz hilfreich...


Genau so meinte ich das auch. Er hat auch den Zettel mit dran. Fand ich echt gut, denn ich ich hatte ihm unzählige Male versucht auf Englisch klar zu machen , dass ich die Legalisation davon brauche, weil es bei mir so drauf stand und dann zeigte er mir den Zettel mit Hilfe der WebCam und ich war erleichtert, damit die mir das hier beim Standesamt auch glaubt und sieht. Puh


Habe tatsächlich mit jemandem aus der Botschaft in Frankfurt gesprochen, aber er konnte mir nur teilweise helfen.
Also :
Ich brauche nix vorbeglaubigen lassen, da es nur im umgekehrten Fall für deutsche Behörden wichtig ist, wenn wir hier heiraten. Die Originale reichen aus.  Durchgedreht
Der Postweg ist möglich aber nur Berlin,Frankfurt oder Düsseldorf. Die anderen sind nur Konsulate, die das nicht machen können.
Jede Beglaubigung kostet 8 € und ich muss alle erst übersetzen lassen, das ist wichtig.
Welche Papiere ich genau brauche ist am besten von Ihm in Marokko einzuholen, denn nur die Abdoulen, die uns trauen wissen, was benötigt wird, da es wirklich jedes Standesamt anders macht.
Nicht jedes Standesamt will alle Documente in Marokko. Wird allgemein von den Botschaften hier geraten , es so zu machen, da es sonst unnötig Zeit und Geld kostet.
So, wie du schon sagtest Line.

Wie ich den Postweg nutzen kann, soll die mir in Berlin sagen und ob das Scheidungsurteil auch beglaubigt werden muss, soll ich fragen, aber er meinte NEIN.
Wenn das nur eine Woche dauert, dann wärs ja wirklich toll, obwohl mir trotzdem nicht wohl ist, die Originale zu verschicken.
Aber per Einschreiben/Rückschein ist ja doch eigentlich ziemlich sicher.
Ich denke Online Überweisung oder mit Rechnung ist dann auch kein Problem.

Ich sage Euch noch Bescheid, wenn ich vom Verlobten genaueres weiß und auch bei der Botschaft in Berlin jemanden gesprochen habe, ok.  Zwinkernd

Line weißt du, ob ich nachdem ich alles zum Standesamt fürs Ehefähigkeitszeugnis gebracht habe, meine Papiere im Original also Geburtsurkunde und Abschrift Familienbuch und so dann wieder nach Einsicht ausgehändigt bekomme ?
Oder bleiben die dort ? .....werden die erst noch wohin geschickt und dann bekomme ich erst das Ehefähigkeitszeugnis nach Prüfung durch jemanden oder eine andere Stelle ?

Was macht die Standesbeamtin dann damit ? hä?

So wie es aussieht ist es doch einfacher, als gestern noch befürchtet.
Um einen Übersetzer werde ich mich auch am Montag kümmern, aber erst die Botschaft anrufen, was die wollen, denn wenn nur das Scheidungsurteil, dann kann ich in Marokko übersetzen lassen, was nötig tut.

Gruß MyBoo


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