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Heirat in Marokko,Botschaft Papiere,wer weiß was? (Gelesen: 44.191 mal)
Catwomen78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #45 - 10.06.2007 um 21:21:37
 
Hallo an alle. Wir wollen noch Marokkanisch Heiraten. Da wir hier in Deutschland schon standesamtlich verheiratet sind. Wir wollen aber alles perfekt machen und ich würde gerne wissen was für Papiere wir brauche? Mein Mann ist Marokkaner und ich bin Deutsche. Also würde ich gerne genau wissen was für Papiere er braucht und welche ich?
Danke schonmal in vorraus. Smiley
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Catwomen78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #46 - 10.06.2007 um 21:23:34
 
Ich habe noch was vergessen, wir wollen hier in der Botschaft in Düsseldorf heiraten und nicht in Marokko. Danke Smiley
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marion
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #47 - 12.06.2007 um 10:41:35
 
Hallo vielleicht könnt ihr mir ja auch helfen. ich habe auch vor in marokko zu heiraten, jetzt habe ich 2 fragen und zwar die Ehefähigkeitsbescheinigung muss ich die in marokko oder in deutschland beantragen? wer kennt sich aus?
und meine 2te frage ist, was soll das mit dem christlichen Trauzeugen? muss der dann vorort bei der eheschlißung anwesend sein? oder brauche ich dafür auch papierkram? wer kann mir helfen? bin um jede antwort sehr sehr dankbar
ach ja und nochwas ich wollte mit meinem mann nach der heirat in deutschland leben jedtz habe ich aber gelsen dass es visabestimmungen gibt, wer kennt sich aus und was muss man beachten etc? ist es einfach oder kompliziert? bitte helft mir
vielen dank
marion
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #48 - 12.06.2007 um 10:52:38
 
Guten Tag Marion,

ich fange mal mit dem Antworten an (allerdings wäre es, denke ich, gut gewesen, wenn Du einen eigenen thread begonnen hättest).

Also wenn Du für die Heirat ein Ehefähigkeitszeugnis in Marokko benötigst, musst Du das selbstverständlich in Deutschland beantragen.

Nach der Heirat in Marokko wäre durch deinen Mann, so denn die Eheführung in Deutschland beabsichtigt ist, die Beantragung eines Visums zum Zwecke der Familienzusammenführung (FzF-Visum)  bei der Deutschen Botschaft in Marokko notwendig. Was dazu dort im einzelnen in welcher Form einzureichen ist, erfährt man am sichersten bei der Botschaft selbst.

Bei der Frage mit dem chrtistlichen Trauzeugen muss ich passen - vielleicht weiß dazu hier jemand anderes etwas. M.E. braucht es dazu nur eine formelle Einverständniserklärung.

Sollte es größere Probleme geben kann man auch versuchen sich
hier
Hilfe zu holen.

Hier noch ein
Merkblatt
zur Problematik "Eheschließung" in Marokko.


=schweitzer=

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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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nicole23
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Antwort #49 - 05.10.2007 um 13:27:42
 
Hallo vielleicht kann mir einer von euch weiter helfen.....

ich will meinen freund aus marokko heiraten. ( in marokko) 

ich weiss das ich alle papiere von mir legalisieren muss. nun wollte ich wissen wie lange das etwa dauert und was das kostet.... habe bis jetzt nichts darüber gefunden deshalb hoffe ich das mir einer von euch helfen kann.

danke im vorraus!
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Dennis3
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #50 - 10.07.2008 um 14:15:03
 
Was braucht meine Frau zur Familienzusammenführung?
Dort heisst es fiche anthropométrique oder in deutsch polizeiliches Führungszeugnis
ist damit der Strafregisterauszug aus Rabat oder polizeiliches Führungszeugniss des Wohnorts gemeint?
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SigSag
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Antwort #51 - 11.07.2008 um 10:46:51
 
Dennis3 schrieb am 10.07.2008 um 14:15:03:
Was braucht meine Frau zur Familienzusammenführung?
Dort heisst es fiche anthropométrique oder in deutsch polizeiliches Führungszeugnis
ist damit der Strafregisterauszug aus Rabat oder polizeiliches Führungszeugniss des Wohnorts gemeint?


Du brauchst:
1. Eure legalisierte Heiratsurkunde mit Übersetzung ins Deutsche und jeweils zwei Fotokopien

2. ein legalisiertes polizeiliches Führungszeugnis des Nachziehenden mit Übersetzung ins Deutsche und jeweils zwei Fotokopien

3. Angaben zu dem in Deutschland lebenden Ehegatten: Passkopie, ggf. Aufenthaltstitel, Meldebescheinigung mit jeweils zwei Fotokopien

4. Nachweis Deutschkenntnisse auf Niveau A 1 des Europ. Referenzrahmens durch Zertifikat "Start Deutsch 1" des Goethe-Instituts

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Blaise
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Antwort #52 - 11.07.2008 um 16:01:49
 
Catwomen78 schrieb am 10.06.2007 um 21:23:34:
Ich habe noch was vergessen, wir wollen hier in der Botschaft in Düsseldorf heiraten und nicht in Marokko. Danke Smiley


Hallo,

wenn Sie deutsche Staatsangehörige sind, können Sie keine rechtskräftige Ehe im marokkanischen Konsulat in Deutschland schließen. Da müssen Sie schon beim zuständigen deutschen Standesamt heiraten...

Blaise
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Mono
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Antwort #53 - 11.07.2008 um 18:23:33
 
Es geht hier darum, dass die vor einem deutschen Standesbeamten geschlossene Ehe durch die Oudoulen des Konsulats nochmals nach islamischen Recht geschlossen werden soll, um im Einklang mit dem marokkanischen CSP auch dort als rechtsgültig anerkannt zu werden.

Dem dürfte eigentlich nichts entgegenstehen.

Mono
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Blaise
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Antwort #54 - 12.07.2008 um 11:36:19
 
Hallo Mono,

Mono schrieb am 11.07.2008 um 18:23:33:
Dem dürfte eigentlich nichts entgegenstehen.


Ups, da habe ich wohl was überlesen...Entschuldigung.

Natürlich steht einer nachträglichen religiösen Eheschließung nichts im Wege! Danke für den Hinweis!

Blaise
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