Hallo Elke, danke für den Tip, ich werd mal fragen , ob das nötig ist, oder eben diese Bescheinigung auch noch besorgen.
Mein aktuelles Problem ist aber und da spreche ich nochmal alle an, die Erfahrungen mit dem Standesamt haben.
Ich habe jetzt die Papiere von ihm und mir beim Standesamt vorgelegt und wollte mein
EFZ dann ausgestellt bekommen.
Das wird mir aber nicht ausgestellt, denn folgendes Problem ist aufgetreten:
Sein Ledigkeitszeugnis ist ausgestellt vom Königreich Marokko Innenministerium , Provinz Taza , 4.Stadtbezirk Nr.....soundso
Die Urkunde ist ja nicht mehr zu legalisieren, aber übersetzt ins Deutsche und dieser kleine Zettel der Deutschen Botschaft ist angeheftet worden, dass die Legalisation nicht mehr gemacht wird, aber eine Eidesstattliche Versicherung angeraten wird.
So, großes Problem:
Ich habe diese Urkunde ja hier bei mir und die Standesbeamtin verlangt jetzt nachträglich, da sie sich nach der Empfehlung des OLG-Köln ( Länderliste ) halten muss, die nachträgliche Eidesstattliche Versicherung von ihm abgegeben wird und das von einem Notar vor Ort abzusegnen.
Sie begründet es damit, da die Urkunde nicht vom Consail Municipal-Officier d`Etat Cevil ausgestellt wurde, sondern von dem Stadtbezirk Innenministerium, welches aber der anderen Behörde übergestellt ist. Sie besteht auf die Eidver... und Notar zusätzlich auch weil Consail.....nicht als Behörde auf der Urkunde steht.
Ich also meinem Verlobten gesagt, was er noch nachreichen muss und was eine Eidesstattliche Versicherung ist.
Er hat verstanden, was es ist, aber beharrt darauf, dass er ohne das Original jetzt nicht dem Notar zeigen kann, dass er ledig ist und auch keine Ersatzurkunde dort bekommen kann, da ja nur einmal möglich und es normalerweise nicht sein kann.
Er versteht das gar nicht.
Die Begründung von ihm ist: Wenn in Marokko jemand in der Nähe des Ministeriums wohnt hat er das Recht von dort die Urkunde anzufordern und ausstellen zu lassen und muss es sogar tun.
Deshalb hat er die Urkunde dort geholt.
Meine Standesbeamtin erkennt das so aber nicht an, sie beharrt darauf, was in der Kölner Liste steht und sie will die Eidesstattliche Erklärung vom Notar.
Er war heute beim Anwalt, hat die Geschichte so vorgetragen und der Anwalt kann das ohne das Original Document nicht machen, es würde 300 euro kosten und der versteht gar nicht, was das soll und hat noch weitere Gründe genannt.
Er war sehr überrascht.
Kann mir irgendjemand erklären, was wir jetzt tun können und ob das in Marokko so gar nicht mehr möglich ist ?
Was können wir jetzt tun ?
In der Kölner Liste steht das, aber wir heiraten ja in Marokko und warum hat sie das nicht gleich beim 1.Mal gesagt bzw. angekreuzt ? Dann hätte er das ja vielleicht machen können.
Kann mir bitte jemand Licht ins Dunkel bringen ?
Gibt es das nicht in Marokko ? oder nicht so ? Wie heißt das auf Französisch ?
Ich sagte ihm, ich kann ihn nicht heiraten, wenn er das nicht bekommt, da ich dann das
EFZ nicht bekomme.
Lieben Gruß
MyBoo