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Heirat in Marokko,Botschaft Papiere,wer weiß was? (Gelesen: 44.189 mal)
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Antwort #15 - 27.01.2006 um 13:26:56
 
Hallo myboo,

es scheint sich ja doch alles zu klären...

... Zitat:
denn nur die Abdoulen, die uns trauen wissen, was benötigt wird, da es wirklich jedes Standesamt anders macht.

Fragt lieber direkt beim Tribunal nach, denn: die Genehmigung für die Heirat wird vom Gericht ausgestellt, und die legen auch (je nach Stadt) fest, welche Unterlagen für diese Genehmigung notwendig sind. Unser Adoul hatte z.B. von den Details keine Ahnung.

Noch was zu den Unterlagen allgemein: Die Auflistung der Botschaft über die Unterlagen, die benötigt werden bezieht sich natürlich auf beide Partner. Auch Dein Mann braucht Führungszeugnis, Attest etc.pp. Daran hatten wir auch nicht gleich gedacht und dann einiges an Zeit verloren...
Zwinkernd Wenigstens: das mit dem christlichen Trauzeugen ist wohl nur noch in gaaaaanz abgelegenen Gegenden notwendig.

Zitat:
Was macht die Standesbeamtin dann damit ?

Im Zweifelsfall: Lochen und Abheften, denk ich...  Laut lachend
Unsere Dokumente sind im Standesamt geblieben; ich hab aber auch nicht gefragt, ob ich sie zurückbekommen kann. Vielleicht kann sie sich auch eine Kopie davon machen und Dir die Originale wieder geben? Meines Wissens wurde für die Ausstellung des EFZ nichts an eine andere Stelle geschickt, gab nur eine kurze Rückfrage mit dem Chef oder so.

Grüße und schönes Wochenende sagt

line

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myboo
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Antwort #16 - 27.01.2006 um 14:42:53
 
Hallo Line, STOP ....Bitte noch nicht ins Wochenende gehen .  weinend

Line ich habe hier einen Zettel vom Standesamt meiner Stadt.
Dort hat sie angekreuzt, was jeder braucht für das EFZ .
Darunter auch meine Abstammunsgurkunde und zum Glück hab ich mir aber auch die Internationale vom Geburtsort zusätzlich bestellt.
dann Aufenthalts- und Ledigkeitsbescheinigung von mir, die ich beim Meldeamt bekam, weil ich dachte ist nur Meldebescheinigung.
Steht oben drauf Aufenthaltsbescheinigung und bei Familienstand geschieden.( Ist das die Ledigkeitsbescheinigung ? steht bei mir nicht fett drüber ! )
Scheidungsurteil ebenso und eben noch weitere Sachen.

So, wenn ich das mitnehme zum Standesamt, dann kann ich das ja aber nicht mit nach Marokko nehmen, sollte sie die Papiere im Original einbehalten.

Mein Schatz sagt, ich brauch das in Marokko im Original, er hat da gefragt.
Übrigens ist Eheschließung in Rabat oder Temara.
OK ich sag ihm, er soll Tribunal fragen zusätzlich.

Führungszeugnis muss ich nochmal fragen, ich habe hier von ihm sicherheitshalber AUSZUG aus der POLIZEIKARTEI.
Ist das das Führungszeugnis in Marokko ?
Standesamt braucht das nämlich nicht , aber auf dem kleinen Zettel von seinem Ledigkeitszeugnis steht ja : es wird angeregt die Legilisation durch eine eidessattliche Versicherung zu ersetzen..

Ein ärztliches Attest hat er mir gesagt, braucht auch er, aber danke für den Tip.
Habe ihn das auch gestern schon gefragt, ob er außerdem in Marokko noch etwas anderes benötigt, was er nur dort braucht für die Eheschließung und das auch schon besorgen kann.
Denke schon, dass er weiß was, aber ich sags ihm nochmal.

Ich wünsche Euch allen sonst auch ein schönes Wochenende.

Danke schön und ich meld mich auch wieder, wenn ich mehr weiß.

Gruß MyBoo
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Antwort #17 - 27.01.2006 um 15:00:41
 
grad noch erwischt...

Zitat:
Mein Schatz sagt, ich brauch das in Marokko im Original, er hat da gefragt.

Ja, das ist richtig. Im Zweifelsfall musst Du Manches doppelt machen. Geburtsurkunde brauchen die für's EFZ aber eigentlich nicht (stattdessen die Abschrift aus dem Familienbuch), kannst Du also mit nach MA nehmen.
Ledigkeitsbescheinigung gibt's hier in Deutschland nicht, "ersatzweise" klappt das mit der Meldebescheinigung, zur Not schreibst Du halt vor Ort eine Erklärung. Da Du ja geschieden bist, ist es sicher wichtiger, dass das Scheidungsurteil perfekt ist.

Zitat:
Ist das das Führungszeugnis in Marokko ?

Es gibt in Marokko zwei Sachen: Auszug aus der Polizeikartei und Auszug aus dem Strafregister. Für die Heirat ist das zweite gemeint. Das braucht Ihr aber erst dort und nicht für's EFZ, Du bekommst Deines in Rabat beim Justizministerium.

Zitat:
es wird angeregt die Legilisation durch eine eidessattliche Versicherung zu ersetzen

Darauf wird die Standesbeamtin sicherlich verzichten, da Dein Mann ja nicht hier ist. Die Ledigkeitsbescheinigung hat bei mir genügt, auch ohne Legalisation.

Viele Grüße,
line
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Antwort #18 - 27.01.2006 um 15:44:06
 
Ok Line, danke dir.

Ich erklärs ihm grad nochmal auf englisch, aber er wills nicht wirklich hören oder er verstehts nicht. sagt immer, honey, here is in marokko the same Law.
Naja, er wirds ansonsten merken.

Gut, ich denke ich blicke jetzt durch.

In Marokko Führungszeugnis ( ja wußte ich ) und hier, ok. Hier das bekomme ich ja bald.

Bin dir sehr dankbar, wenn ich noch was wissen will, dann .......

Jetzt aber schöööööönes Wochenende  !

Gruß MyBoo
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Elke_06
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 01.02.2006 um 14:25:14
 
Hallo MyBoo,

Du solltest Deinen Verlobten unbedingt zum zuständigen Familiengericht schicken und ihn fragen lassen, ob Dein Scheidungsurteil ausreicht.
Wir wollten im letzten Jahr in Marokko heiraten. Das ist leider daran gescheitert, dass der Richter außer meinem rechtskräftigen Scheidungsurteil noch eine Beischeinigung vom zuständigen Amtsgericht benötigte, die besagte, dass mein Ex-Mann keinen Widerspruch gegen die Scheidung erhoben habe und dies nun auch nicht mehr möglich sei.
Wenn Du noch ein bißchen Zeit hast, solltest Du diese Bescheinigung sicherheitshalber noch besorgen.

Viel Erfolg
  Elke
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myboo
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Antwort #20 - 16.02.2006 um 18:35:36
 
Hallo Elke, danke für den Tip, ich werd mal fragen , ob das nötig ist, oder eben diese Bescheinigung auch noch besorgen.

Mein aktuelles Problem ist aber und da spreche ich nochmal alle an, die Erfahrungen mit dem Standesamt haben.

Ich habe jetzt die Papiere von ihm und mir beim Standesamt vorgelegt und wollte mein EFZ dann ausgestellt bekommen.

Das wird mir aber nicht ausgestellt, denn folgendes Problem ist aufgetreten:

Sein Ledigkeitszeugnis ist ausgestellt vom Königreich Marokko Innenministerium , Provinz Taza , 4.Stadtbezirk Nr.....soundso

Die Urkunde ist ja nicht mehr zu legalisieren, aber übersetzt ins Deutsche und dieser kleine Zettel der Deutschen Botschaft ist angeheftet worden, dass die Legalisation nicht mehr gemacht wird, aber eine Eidesstattliche Versicherung angeraten wird.

So, großes Problem:

Ich habe diese Urkunde ja hier bei mir und die Standesbeamtin verlangt jetzt nachträglich, da sie sich nach der Empfehlung des OLG-Köln ( Länderliste ) halten muss, die nachträgliche Eidesstattliche Versicherung von ihm abgegeben wird  und das von einem Notar vor Ort abzusegnen.
Sie begründet es damit, da die Urkunde nicht vom Consail Municipal-Officier d`Etat Cevil ausgestellt wurde, sondern von dem Stadtbezirk Innenministerium, welches aber der anderen Behörde übergestellt ist. Sie besteht auf die Eidver... und Notar zusätzlich auch weil Consail.....nicht als Behörde auf der Urkunde steht.

Ich also meinem Verlobten gesagt, was er noch nachreichen muss und was eine Eidesstattliche Versicherung ist.
Er hat verstanden, was es ist, aber beharrt darauf, dass er ohne das Original jetzt nicht dem Notar zeigen kann, dass er ledig ist und auch keine Ersatzurkunde dort bekommen kann, da ja nur einmal möglich und es normalerweise nicht sein kann.
Er versteht das gar nicht.
Die Begründung von ihm ist: Wenn in Marokko jemand in der Nähe des Ministeriums wohnt hat er das Recht von dort die Urkunde anzufordern und ausstellen zu lassen und muss es sogar tun.

Deshalb hat er die Urkunde dort geholt.

Meine Standesbeamtin erkennt das so aber nicht an, sie beharrt darauf, was in der Kölner Liste steht und sie will die Eidesstattliche Erklärung vom Notar.

Er war heute beim Anwalt, hat die Geschichte so vorgetragen und der Anwalt kann das ohne das Original Document nicht machen, es würde 300 euro kosten und der versteht gar nicht, was das soll und hat noch weitere Gründe genannt.
Er war sehr überrascht.

Kann mir irgendjemand erklären, was wir jetzt tun können und ob das in Marokko so gar nicht mehr möglich ist ?

Was können wir jetzt tun ?

In der Kölner Liste steht das, aber wir heiraten ja in Marokko und warum hat sie das nicht gleich beim 1.Mal gesagt bzw. angekreuzt ? Dann hätte er das ja vielleicht machen können.

Kann mir bitte jemand Licht ins Dunkel bringen ?

Gibt es das nicht in Marokko ? oder nicht so ? Wie heißt das auf Französisch ?

Ich sagte ihm, ich kann ihn nicht heiraten, wenn er das nicht bekommt, da ich dann das EFZ nicht bekomme.
Griesgrämig Griesgrämig Griesgrämig weinend weinend

Lieben Gruß
MyBoo
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Antwort #21 - 16.02.2006 um 18:59:44
 
Ganz wichtig noch:

Er hat mir gerade eben erzählt, hat einen Freund gefragt und dieser sagte ihm, als er sein Document angefordert hat war es so, dass er dahin ( Ministerium Stadtbezirk ) gehen musste und seit einigen Wochen ist das Gesetz geändert worden in Marokko, so dass nun jeder zum Consail...d`Etat Cevil gehen kann und sich das Document dort holen kann.

Kann das sein ? Muss sie dann nicht nach altem Recht entscheiden und handeln ?

HIIIIIILLLLLLLLLFE !

Das Document ist vom 25.11.2005
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Antwort #22 - 17.02.2006 um 01:55:37
 
@ Myboo

Also in Kassel wirst Du die marokkanische Botschaft nicht finden, die ist in Berlin.
In Kassel (auch in Bremen und München) gibt es einen Honorarkonsul.
Generalkonsulate von Marokko befinden sich in Frankfurt und Düsseldorf.



.
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ronny
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Antwort #23 - 17.02.2006 um 07:53:29
 
Zitat:
Muss sie dann nicht nach altem Recht entscheiden und handeln ?


Hi myboo,

Wen meinst Du?

Die Standesbeamtin stellt ja jetzt das EFZ aus. Also ist das jetzt geltende marokkanische Recht anzuwenden und nicht irgendeine Regelung aus der Vergangenheit.

Im übrigen sind die Unterlagen bei den Links der OLG (in den Sticky-Themen im Forum Personenstandsrecht verlinkt) bereits länger als November 2005 so gefordert.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #24 - 17.02.2006 um 08:18:16
 
Hallo myboo,

meine Vermutung ist, dass Eure Ledigkeitsbescheinigung nicht von der richtigen Behörde ausgestellt wurde.
Denn:
Bei den marokk. Urkunden wird zwar immer die übergeordnete Instanz geschrieben (z.B. Königreich, Innenministerium), wesentlich ist aber die letzte Einheit bei der er war: Du schreibst Stadtbezirk - da vermute ich er war (auf deutsche Verhältnisse übertragen) bei der Gemeindeverwaltung.
Das "Bureau de l'etat civil" ist das (quasi) Standesamt - und dort ist er wegen der Ledigkeitsbescheinigung (certificat de celibat) richtig.
Aus meiner Erfahrung sind das zwei verschiedene Ämter.

Wie kann es sein, dass er bei, Stadtbezirksamt das Ding bekommen hat? - Nun, dort wird so ziemlich alles ausgestellt, ohne dass großartig nachgeprüft wird. So wie wenn Du Dir Deinen Familienstand beim Bürgerzentrum durch eine Meldebescheinigung nachweisen lässt.

Was also tun?
  • Zum Bureau de l'etat civil gehen und ein neues certificat de celibat holen. - Es stimmt nicht, dass man nur eines bekommt!! Er braucht für die Hochzeit in Marokko ja selber noch mindestens eines. Und damit seid ihr dann auf der sicheren Seite. Leider bleibt ihm dann eine weitere Beglaubigungstour inkl. deutscher Botschaft nicht erspart...

  • Zusätzlich könnte er noch beim Notar eine Erklärung verfassen nach dem Motto: Hiermit versichere ich, dass ich ledig bin und noch nie verheiratet war o.ä. und dann beglaubigen lassen. Das hab ich in MA für meine Heirat auch gemacht und es war völlig unspektakulär.

  • Um ganz auf Nummer sicher zu gehen, beim Konsulat anrufen und nach der genauen Bezeichnung des Amtes fragen, das für die Ausstellung des certificat... zuständig ist. Und zwar: der Name auf "Ortsebene", nicht nur das übergeordnete Ministerium.


Viel Glück und gute Nerven,
line

P.S.: Für die Marokkaner ist es immer ein bissl unverständlich, wenn wir Deutschen so pingelig auf was bestehen. Lass Dich davon nicht beirren. Für ihn ist das Ganze mindestens so chaotisch wie für Dich.  Zwinkernd
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Antwort #25 - 17.02.2006 um 08:23:40
 
Hallo Ronny,

Nein, die Standesbeamtin stellt eben nicht das EFZ für mich aus, weil sie auf jeden Fall die Eidesstattliche Versicherung vom Notar von ihm haben will.

Warum hat sie das nicht beim ersten Mal gesagt, denn jetzt kann er sein Ledigkeitszeugnis nicht in Marokko vorzeigen, denn das habe ja ich in Deutschland und der Anwalt bei dem er war, der versteht das anscheinend auch nicht, denn er kann nur einmal ein Ledigkeitszeugnis ausgestellt bekommen.

Sein LZ ist von der höheren Behörde, von der er das auch holen musste, sagt er, Begründung : er wohnt in der Nähe des Ministere de L`Interieur und nicht vom Consail....d`Etat Cevil.

Ein 2. LZ bekommt er nicht.
Ein Anwalt versteht ihn nicht oder will 300 Euro und hat bedenken das auszustellen ohne Urkunde.
Ein Notar soll da noch teurer sein, sagt er.
Die Standesbeamtin will es vom Notar.

Was können wir denn jetzt machen ?

Gruß MyBoo





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Antwort #26 - 17.02.2006 um 08:35:44
 
Nachtrag:
Allein die Summen, die der Anwalt in MA genannt hat, sind völlig überzogen und nur Basargerede.
Bei der eidesstattlichen Versicherung hat der Notar nichts zu tun außer das Schriftstück Deines Mannes aufzunehmen. Dann ab zum Gericht zum Beglaubigen. Mich hat das Ganze grad mal die Gebühren für die diversen Beglaubigungsstempel gekostet, und wenn das mal 5 Euro waren ist's sicher übertrieben.

Dein Freund sollte dringend direkt bei den Behörden vorsprechen, anstatt Freunde zu hören.
Wie gesagt: wir hatten insgesamt ca. 4 Ledigkeitsbescheinigungen und hätten noch 1000 weitere haben können.

Gruß,
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Antwort #27 - 17.02.2006 um 08:37:21
 
Zitat:
Was können wir denn jetzt machen ?


So wie ich das sehe wird Euch nichts anderes über bleiben, als die Unterlagen vorzulegen. Evtl. gibt es für die eidesstattliche Versicherung ja die Möglichkeit diese bei der Deutschen Botschaft beurkunden zu lassen.

Ansonsten schick ihm dieses falsch ausgestellte Zeugnis zurück, er geht zu diesem Conseil und holt sich das richtige, sehe da nicht soviel Probleme Zwinkernd

Eine Bescheinigung die die unzuständige Berhörde ausgestellt hat ist IMHO nichts wert. Wäre genauso als würde ich als Aufsicht ein EFZ ausstellen, bin ja auch übergeordnete Behörde. Zwinkernd Siehs mal unter diesem Aspekt, nur die zuständige Behörde kann das tatsächlich prüfen.

Ich kann das Verhalten Deines Zukünftigen ehrlich gesagt nicht ganz nachvollziehen .... Ihm muß doch an der Eheschließung auch gelegen sein.


Grüße
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Antwort #28 - 17.02.2006 um 08:45:44
 
Hallo Line, danke für deine Antwort.

Zitat:
Zum Bureau de l'etat civil gehen und ein neues certificat de celibat holen. - Es stimmt nicht, dass man nur eines bekommt!! Er braucht für die Hochzeit in Marokko ja selber noch mindestens eines. Und damit seid ihr dann auf der sicheren Seite. Leider bleibt ihm dann eine weitere Beglaubigungstour inkl. deutscher Botschaft nicht erspart...


Wenn ich ihm allein den Vorschlag mache, so wie es hier möglich ist auch nur eine Kopie zu besorgen oder die Bestätigung vom Amt, dass er es bekommen hat, sagt er das geht nicht und er behauptet felsenfest, er würde das nur einmal ausgestellt bekommen, da er ja sonst Bigamie betreiben könne.
??????????????
Sicher, dass er dort noch ein 2. LZ braucht ? Er sagt, er hat eine Kopie davon und mehr nicht.


Er versteht mich tatsächlich nicht, wenn ich ihm sage, dass die Standesbeamtin auf dieses Consail....d`Etat besteht und vor allem nicht die Pingeligkeit, stimmt !

Zitat:
Zusätzlich könnte er noch beim Notar eine Erklärung verfassen nach dem Motto: Hiermit versichere ich, dass ich ledig bin und noch nie verheiratet war o.ä. und dann beglaubigen lassen. Das hab ich in MA für meine Heirat auch gemacht und es war völlig unspektakulär.


Line, hast du denn auch so im Schnitt nur 20 €uro bezahlen müssen ?
Er ist gerade in Taza ( Provinz ) anscheinend kein Notar zu finden, der weiß, was er machen will und ein Anwalt verlangt horende Summen und ein Anwalt wird auch von meiner Standesbeamtin nicht akzeptiert, glaube ich.

Ach menno. Ab wann bitte verstreicht die Frist halbes Jahr für die Documente ?

Ich glaub wir schaffen das nicht mehr. Griesgrämig
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Antwort #29 - 17.02.2006 um 09:00:37
 
Während ich schreibe, habt ihr schon geantwortet, wow.

Ok, ich erklär ihm das nochmal so und jetzt weiß ich auch anhand der Erklärungen von Euch, wo er war, weshalb es nicht korrekt ist.

Ronny ich wurde auch schon stutzig und hab ihm auf die Füße getreten, ob er vielleicht doch mal eine Ehe in Aussicht hatte und das der Grund sein könnte, aber Negativ.

Ich hatte ihm gesagt, er soll sonst die Botschaft anrufen und es sich erklären lassen und nochmal zur Behörde gehen, so wie ihr das auch vorgeschlagen habt.

Jetzt liegt es wohl an ihm die Kleinigkeiten zu beachten.


Danke für die Antworten.

Ich schätze da kommen noch viel mehr Probleme.

Ab März falle ich wahrscheinlich bei Hartz 4 raus und bekomme nur Wohngeld und ansonsten habe ich ja meinen Lebensunterhalt durch Unterhalt vom Ex-mann gesichert, der dann ja bei Heirat wegfallen würde.

Und Scheidungsurteil steht auch noch alles in DM und mit nicht mehr aktuellen Beträgen.

Das wird bestimmt Chaos pur.

Gruß MyBoo
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