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Deutsche Botschaft Beijing / Chinesisches Konsulat München: Was ist richtig? (Gelesen: 1.964 mal)
suiyuan
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Beiträge: 55

München, Bayern, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Deutsche Botschaft Beijing / Chinesisches Konsulat München: Was ist richtig?
06.07.2008 um 12:12:06
 
Hallo,

Bei einer Durchsicht der Seiten des chinesischen Generalkonsulats in München sowie der Deutschen Botschaft in Beijing ist mir aufgefallen, daß wegen Eheschließung jeder etwas anderes sagt.

Richtig ist bei beiden, daß ich ein EFZ vorlegen muß. Im Falle des Konsulats müßte das noch beglaubigt werden und dann würden die eine Art notarielle Urkunde ausstellen. Scheinbar reicht das. Und es wäre keine weitere Übersetzung notwendig. Ist das richtig?

Alternativ müßte ich mit dem EFZ zur Deutschen Botschaft, die eine Konsularbescheinigung ausstellt, die wiederum übersetzt werden müßte...?

Frage an die Experten: Was wäre nun der beste Weg?

sui
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chen_le_an  
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 06.07.2008 um 14:02:43
 
suiyuan schrieb am 06.07.2008 um 12:12:06:
Frage an die Experten: Was wäre nun der beste Weg?



Kommt darauf an was günstiger ist. Hier rennst Du vom Standesamt zur Kreisverwaltung , über Bezirksregierung und Bundesverwaltungsamt dann zum chinesischen Konsulat.

Wege und Zeit und bei der Vorbeglaubigung min. 35 € je Urkunde...

So nimmst dein EFZ vom bayrischen Standesamt und legst dieses der deutschen Ausandsvertretung vor.

Keine Ahnung was das kostet, dürfte aber weniger Rennerei sein, da Du sicherlich sowohl die Urkunden hier für das chin. Konsulat als auch die drüben angefertigte Konsularbescheinigung übersetzen lassen mußt.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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suiyuan
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Beiträge: 55

München, Bayern, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #2 - 06.07.2008 um 20:37:38
 
Dann sollte ich mal herausfinden, wie eine eventuelle Übersetzung ins Chinesische zu erfolgen hat.

Leider geht beim Konsulat niemand ans Telefon. Werd also nicht drumrum kommen, bei dem Laden nochmal vorbeizuschaun.

sui
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chen_le_an  
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
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Antwort #3 - 12.07.2008 um 13:07:34
 
Hi,

mit dem EFZ zur Botschaft in BJ, Konsularbescheinigung kannste gleich mitnehmen und war nicht teuer.
Dann in einem in China anerkannten Übersetzungsbüro übersetzen lassen, max 2 Tage und vielleicht 10-20€, jedenfalls Kleinkram im Vergleich zu D.
Das war jedenfalls ein einfacher Teil bei der ganzen Nummer.

Mit dem Konsulat wäre ich vorsichtig. Lass Deine Frau in China bei den Behörden anrufen und fragen. Wenn Chinesen eine Frage gestellt bekommen die sie nicht beantworten können, denken sie sich gerne einfach mal was aus. Ausserdem sind viele Dinge in den Provinzen unterschiedlich und wenn irgendwo was im Gesetz steht, heisst das noch lange nicht, daß das in der Provinz auch so praktiziert wird. China ist groß, der Kaiser ist weit, da macht man in der Provinz gerne mal seine eigenen Regeln.

Gruß,
Norbert
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