Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
§10 / 12a und GeldStrafe ? (Gelesen: 4.968 mal)
ak
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 73
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag §10 / 12a und GeldStrafe ?
20.01.2006 um 09:48:34
 
hallo zusammen ,
eine Frage :
Änderung d. STag : 8. In § 12a Abs. 1 wird Satz 2 gestrichen.
soll dass heisen : eine Geldstrafe von nicht mehr als 180 tage ist jetzt ein Einbürgerungshindernis ?
oder wie soll man es jetzt verstehen ?

danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.047

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: §10 / 12a und GeldStrafe ?
Antwort #1 - 20.01.2006 um 10:44:26
 
ak schrieb am 20.01.2006 um 09:48:34:
In § 12a Abs. 1 wird Satz 2 gestrichen.


Satz 2, nicht Nummer 2. Dieser lautet: "Ist der Ausländer zu einer höheren Strafe verurteilt worden, wird im Einzelfall entschieden, ob die Straftat außer Betracht bleiben kann."

Wenn dies gestrichen wird, heißt das, das bei einer höheren Verurteilung keine Ausnahmeentscheidung mehr möglich ist, was bisher im Einzelfall durchaus einmal gerechtferitgt sein kann.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
ak
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 73
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: §10 / 12a und GeldStrafe ?
Antwort #2 - 20.01.2006 um 11:06:04
 
danke  Augenrollen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema