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EU-Richtlinie (Gelesen: 5.063 mal)
Reni
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Beiträge: 1.036

Wien, Wien, Austria
Wien
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Austria

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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20.01.2006 um 22:36:21
 
Wie sieht es mit der Umsetzung dieser Richtlinie aus? Stichtag für Änderungen ist meiner Information nach der 23. Januar 2006:

"Die EU will bestimmte Nicht-EU-Bürger besser integrieren. Wer seit fünf Jahren legal in einem Mitgliedsland lebt, ausreichende Einkünfte und eine Krankenversicherung hat, kann ab dem 23. Januar eine langfristige Aufenthaltsberechtigung bekommen. Damit erhält er annähernd die gleichen Rechte wie ein EU-Bürger.


EU-Kommissions-Sprecher Friso Roscam Abbing wehrt Kritik schon im Vorhinein ab: "Die Richtlinie sagt nicht: Neue Immigranten können in die EU kommen oder: ihr braucht nicht zu arbeiten und wir geben euch mehr Rechte, auch wenn ihr auf Kosten unserer Steuerzahler lebt. Nein! Sie sagt: Ihr habt zur Entwicklung unserer Länder beigetragen, Steuern und Sozialversicherungen bezahlt. Und zur Belohnung stärken wir eure Rechtsstellung."

Einigen Ländern geht diese Belohnung dennoch zu weit: Dänemark, Großbritannien und Irland beteiligen sich nicht an der Richtlinie."

http://www.dw-world.de/dw/article/0,2144,1814187,00.html

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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 21.01.2006 um 12:19:47
 
Reni schrieb am 20.01.2006 um 22:36:21:
Wie sieht es mit der Umsetzung dieser Richtlinie aus? Stichtag für Änderungen ist meiner Information nach der 23. Januar 2006:

"Die EU will bestimmte Nicht-EU-Bürger besser integrieren. Wer seit fünf Jahren legal in einem Mitgliedsland lebt, ausreichende Einkünfte und eine Krankenversicherung hat, kann ab dem 23. Januar eine langfristige Aufenthaltsberechtigung bekommen. Damit erhält er annähernd die gleichen Rechte wie ein EU-Bürger.





Also das verstehe wer will. Meine Frau hatte eine Aufenthaltsberechtigung (seit 1989), welche im letzten Jahr abgeschafft und durch die Niederlassungserlaubnis ersetzt und nun wird sie wieder eingeführt. So ein Schmarrn. Da müssen wir also den Aufenthaltstitel wieder ändern lassen ?
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.046

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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #2 - 21.01.2006 um 12:29:34
 
Saxonicus schrieb am 21.01.2006 um 12:19:47:
Aufenthaltsberechtigung


Die Begrifflichkeiten aus Pressemeldungen sollte man nicht zu wörtlich nehmen. Zwinkernd
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