ich weiss,dass es manchmal recht schwer ist,einem aussenstehenden § zu erklären. vielleicht auch,weil man nur lesen kann,was in den einzelnen paragraphen steht,aber die anwendungshinweise(heisst das so?) die die abh haben,nicht kennt.
nun wurde hier auf §11
AufenthG hingewiesen.
und wenn ich den lese,steht da
1) Ein Ausländer, der ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben worden ist, darf nicht erneut in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. Ihm wird auch bei Vorliegen der Voraussetzungen eines Anspruchs nach diesem Gesetz kein Aufenthaltstitel erteilt.
bedeutet doch,er hat deutschland bereits verlassen und will wieder einreisen,oder verstehe ich das falsch?
und in den § 28 steht dann
(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem ausländischen
Ehegatten eines Deutschen,
minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sie kann abweichend von § 5 Abs. 1 dem nichtsorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden,
wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird.
dass bedeutet ja dann , er ist bereits oder immernoch in deutschland,sonst könnte ja das blau geschriebene nicht zutreffen.
und dann verstehe ich beide § nichtmehr,weil sie sich untereinander widersprechen.
in unseren brief von der abh steht
befristung der wirkung der ausweisung vom 30.04.2003
sehr geehrter herr singh,das landratsamt.....erlässt folgenden bescheid
1.die wirkung der am 30.04.2003 erlassenen ausweisungsverfügung wird auf grund ihres antrages vom 03.11.2005 zum 01.05.2006 befristet §11 abs.1 satz 3
aufenthgich muss dazusagen ,dass dieser besagte 3.11.2005 ,der tag war,an dem meine tochter und ich dass erste mal auf der abh waren.
ihr freund war erst eine wocvhe später dort.antrag auf aufenthaltserlaubnis wurde erst januar gestellt,als der pass da war.
direkt einen antrag auf befristung haben wir nicht gestellt,deshalb geh ich davon aus,dass die abh das datum vom ersten tag genommen hat.
und diese tatsache bestärkt mich in der annahme,das die einzelnen abhs einen spielraum haben und diesen nutzen können und es mit an glück grenzt,wie die gesetze benutzt werden.