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ausstellung von duldung ok`? (Gelesen: 55.098 mal)
dete
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07.11.2005 um 21:28:12
 
ich hab heute eine frage und hoffe ihr könnt mir helfen.dazu muss ich zum verständnis etwas ausholen.
meine tochter ist mit einen inder seit fast 3 jahren zusammen,der bis mai 2005 eine duldung hatte.
aus angst,dass er vor der geburt ihres kindes abgeschoben werden könnte,ist er dann nicht wieder auf der ausländerbehörde gewesen.anfang august haben sie sich einen anwalt genommen,um seine anliegen der behörde gegenüber zu vertreten.
er hat deffinitiv keinen reisepass,nur eine kopie .
der anwalt hat alle angaben über ihn und meine tochter an die behörde geschickt,mit der bitte eine gültige duldung bis zum geburtstermin zu erteilen und eine bescheinigung zur vorlage bei der botschaft ,das er bei vorlage eines reisepasses eine aufenthaltsgenehmigung bekommt.
inzwischen sind 4 wochen vergangen,das baby ist 2 wochen alt und die behörde hat noch nicht geantwortet.
heute waren wir auf den jugendamt um zu fragen ob mit passkopie vaterschaft anerkannt werden kann.
die dame hat auf der ausl.-beh. angerufen und ich durfte mit meiner tochter gleich mal hinkommen.
der brief vom anwalt lag noch ohne antwort da und eine ausländerakte,die sie von ffm angefordert hatten,es war die falsche. jetzt soll der papa am do hinkommen mit passbildern und den ausgefüllten antrag auf duldung.antrag hat sie uns gleich mitgegeben.
er würde dann eine bescheinigung für die botschaft bekommen und eine duldung mit seinen richtigen angaben.
er hat eine sch...angst,das die polizei schon dort steht ,wenn er kommt.
ist die vorgehensweise der ausl.-behörde so korrekt ???
muss er doch angst haben ???
bleibt es bei der duldung bis der pass irgendwann fertig ist ???(wie lange dauert so was eigentlich)
kann er mit der duldung,wo ja dann richtiger name drin steht die vaterschaft anerkennen ???
danke für eure mühe,meinen langen text zu lesen.
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Mick
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Antwort #1 - 07.11.2005 um 23:55:11
 
Hi,
war er denn mit bei der ABH? Falls ja würde ich mir keine Sorgen
machen, da hätten sie ihn gleich festnehmen können.
Aber auch sonst würde ich davon ausgehen, dass sie das ein-
halten, was sie zugesagt haben. Ggf. Anwalt mitnehmen? Weiß,
ist leichter gesagt als getan..
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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dete
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Antwort #2 - 08.11.2005 um 03:58:25
 
nein er war nicht mit auf der abh und anwalt minehmen geht nicht,der ist zu weit weg.die frau von der abh war erst sehr unzugänglich,weil in der akte mehr strafbefehle als was anderes waren und derjenige schon seit 3jahren abgetaucht ist.bis sie dann merkte,dass es die falsche akte ist.in den moment kam es mir so vor,als hätte sie den brief vom anwalt noch garnicht gelesen.sie wusste nicht das kopie von pass und duldung angehängt waren. danach war sie sehr freundlich.
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PeterLu
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Antwort #3 - 08.11.2005 um 07:23:20
 
"und eine duldung mit seinen richtigen angaben. "

Hatte er denn bisher eine Duldung mit falschen Angaben? Sollte er der Ausländerbehörde früher falsche Personalien angegeben haben muß er mit einer Strafanzeige rechnen.

Gruß
Peter
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dete
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Antwort #4 - 08.11.2005 um 08:43:25
 
ja er hatte falsche angaben gemacht und mit den konsequenzen muss er leben.
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ronny
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Antwort #5 - 08.11.2005 um 09:10:59
 
Hallo Dete,

ich hab so meine Zweifel, ob eine Vaterschaftsanerkennung derzeit möglich ist, denn die Angabe seiner "richtigen" Identität ist ja nicht belegbar  öhm

Bereits die gültigen Pässe sind aus Erfahrung mit Vorsicht zu genießen, ich denke dass dann die zwar vorhandene, aber nicht beglaubigte Passkopie entsprechend für Mißtrauen sorgen wird. Die Duldung selbst ist kein Ausweisersatz, sie ist auch nicht geeignet einen erforderlichen Nachweis der Staatsangehörigkeit darzustellen.

Allenfalls käme eine "Geburtsbescheinigung" (ich nenne sie eine GU II. Klasse) dabei raus, da erkennt mittlerweile jeder, dass die Angaben nicht nachgewiesen wurden.

Zitat:
eine bescheinigung zur vorlage bei der botschaft ,das er bei vorlage eines reisepasses eine aufenthaltsgenehmigung bekommt


Dieses Vergalten der Botschaft halte ich für bedenklich. Bekommt er ohne diese Bescheinigung keinen Pass.??

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #6 - 08.11.2005 um 11:36:32
 
hallo ronny, die botschaft hat diese bescheinigung nicht verlangt. der anwalt möchte das,damit die ausstellung vom pass schneller geht.
indien ist ein problemstaat,aber mit der passkopie versteh ich nicht ganz.in ihr stehen seine daten,diese stimmen mit seinem zeugnis überein,er hat eine eidesstattliche versicherung unterschrieben,und durch die passnummer müsste doch verhältnismässig schnell die indendität nachweisbar sein.
wenn er mit der dann gültigen duldung keine vaterschaftsanerkennung machen kann,kann er ja auch weiterhin abgeschoben werden obwohl er hier papa ist und die zwei zusammen leben Fragezeichen
was für beweise könnten noch beigebracht werden,dass er die vaterschaft schon anerkennen kann Fragezeichen
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ronny
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Antwort #7 - 08.11.2005 um 12:03:33
 
Zitat:
er hat eine eidesstattliche versicherung unterschrieben,und durch die passnummer müsste doch verhältnismässig schnell die indendität nachweisbar sein


Hi dete,

Jetzt mal ehrlich, welcher Beweiswert kommt einer eidesstattlichen Versicherung von jemandem zu, der seine Identität verschleiert hat  öhm

Zitat:
indien ist ein problemstaat


Weißt Du wieviel Pässe gefälscht vorgelegt werden, was soll dann noch eine Passkopie die irgendwer von einem nicht nachprüfbaren Pass angefertigt hat.   öhm Zumal unter Berücksichtigung der relativ einfach gehenden Möglichkeit in Indien seinen Namen zu ändern.

Zitat:
dass er die vaterschaft schon anerkennen kann


Anerkennen kann er doch, es gibt halt nur keine ordnungsgemäße Urkunde mehr, sondern eine in der steht "die Angaben  über den Vater sind urkundlich nicht nachgewiesen" .
Ob die ABH´s in Zukunft wegen solcher Urkunden noch aufenthaltsbeendende Massnahmen stoppen, wird die Praxis zeigen.  Die "Regelung" ist relativ neu.

Zitat:
der anwalt möchte das,damit die ausstellung vom pass schneller geht.


DEN Bauerntrick kennen wohl alle Zwinkernd Zunächst wird von dem Betroffenen und von der Botschaft behauptet Passbeschaffung unmöglich, wenn dann eine Zusicherung eines Titels dabei ist, wird plötzlich alles möglich. Sorry, dafür hab ich kein Verständnis.

Grüße
Ronny Zwinkernd

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Mick
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Antwort #8 - 08.11.2005 um 12:18:11
 
Zitat:
Dieses Vergalten der Botschaft halte ich für bedenklich. Bekommt er ohne diese Bescheinigung keinen Pass.??


Hoi,
mal noch am Rande dazu:
Botschaften stellen in der Regel Pässe nur für ihre Landleute
aus, wenn sie zum Aufenthalt im jeweiligen Land berechtigt
sind. Anderfalls gibt es Passersatzpapiere (Laissez Passer etc.)
für eine Rückkehr.

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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #9 - 08.11.2005 um 12:53:55
 
ronny ich kann deinen unmut schon verstehen.andererseits haben sie das gemacht,was hier im forum immerwieder gesagt wird...karten auf den tisch...
also vaterschaft kann er mit der duldung anerkennen,hab ich dass jetzt richtig verstanden Fragezeichenauch ohne pass Fragezeichenändert sich durch die anerkennung die duldung , Fragezeichenda dann vater eines deu kindesFragezeichen
das würde ja dann bedeuten
- do früh auf die abh,duldung machen ???
-eine etage tiefer,jugendamt,vaterschaft anerkennen ???
-eine etage hoch,abh,änderung des aufenthaltstitels beantragen ???
kann ich mir so nicht vorstellen
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ronny
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Antwort #10 - 08.11.2005 um 13:24:02
 
Zitat:
also vaterschaft kann er mit der duldung anerkennen


Sorry,

habe mich da mißverständlich ausgedrückt. Die Duldung kann dann bei einer Vaterschaftsanerkennung verwendet werden, wenn sie nach § 48 Abs. 2 AufenthG mit Lichtbild und Angaben zur Person versehen und als Ausweisersatz bezeichnet ist.
Ob die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Ausweisersatzes vorliegen, hängt davon ab, wie die ABH die Zumutbarkeit der Beschaffung eines ordnungsgemäßen Passes (§ 48 Abs. 1 AufenthG auslegt. das ist eine reine Einzelfallentscheidung die von mir und uns hier nicht beurteilt werden kann.

Und selbst dann (bei Vorlage des Ausweisersatzes)  wird der Standesbeamte keine Abstammungs- oder Geburtsurkunde ausstellen dürfen, falls in dem Ausweisersatz angkreuzt ist, dass die Angaben über den Inhaber urkundlich nicht nachgewiesen sind.
Für derartige Fälle sieht die Dienstanweisung der Standesbeamten vor, dass die von mir als Geburtsurkunde II. Klasse bezeichnete beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages auszustellen ist.

In der steht dann sinngemäß.... ein Mann der angibt der und der zu sein hat die Vaterschaft anerkannt, seine Angaben sind urkundlich nicht nachgewiesen....

Inwieweit diese Vaterschaftsanerkennung dann ausreichen wird, die ABH von aufenthaltsbeendenden Massnahmen abzusehen, kann ich nicht beurteilen, sorry Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

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Antwort #11 - 08.11.2005 um 13:38:27
 
ist der vordruck /antrag der selbe ???
die frau auf der alb hat uns einen antrag
gesuch auf erteilung einer bescheinigung über die aussetzung der abschiebung
mitgegeben,damit wir den schon ausfüllen können. sie sagte zu uns wörtlich
dann stellen wir erstmal eine gültige duldung aus und dann fahrt ihr damit so schnell wie möglich auf die botschaft wegen den pass,die bescheinigung das er vater eines deutschen kindes ist geb ich euch dann auch gleich mit.
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Antwort #12 - 09.11.2005 um 09:22:07
 
Hi dete,

das hört sich doch schon sehr gut an. Die ausstellung der Duldung
dokumentiert doch, dass die ABH keine Festnahme oder Abschiebung
beabsichtigt.
Beschafft doch einfach den Pass und ihm wird eine AE nach § 28 Abs. 1 Nr.2 AufenthG
erteilt werden können.

Good luck

Bruno
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Antwort #13 - 10.11.2005 um 21:53:50
 
hallo,wollte nochmal rückmeldung machen.
wir waren heute auf der abh und haben ohne probleme eine neue duldung bekommen mit den üblichen einträgen,aufenthalt nur in thüringen,arbeiten nicht erlaubt gültig bis feb 2006.dazu einen brief an die botschaft in dem steht,das der papa eine aufenthaltserlaubnis für deu beantragt hat,er beabsichtigt mit freundin und babny in deu gemeinsam zu leben.und die bitte einen pass auszustellen um den antrag positiv zu entscheiden.wir waren sehr positiv überrascht und die mitarbeiter der abh waren sehr freundlich. :blum
anschliessend sind wir aufs jugendamt vaterschaftsanerkennung machen.auch hier super nett. nach rücksprache mit der alb verzichtete die frau auf den vermerk,das die angaben nur auf eigener aussage beruhen.es steht nur drin ausgewiesen mit duldung und passkopie.
einzig mit gemeinsamen sorgerecht hat die frau ihre probleme.sie möchte erst mit der alb klar machen ,ob das wirklich zwingend ist.
also ein guter tag gewesen,vor dem wir alle ein bisschen dampf hatten.am montag dann auf die botschaft. :happy:
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Mick
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Antwort #14 - 10.11.2005 um 22:22:46
 
Hi,
danke für die Rückmeldung. Gut zu wissen, dass man mit
der Einschätzung (was ja nix mit Wissen zu tun haben
muss) richtig lag. Euch viel Erfolg bei der Botschaft..
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