@ thom und andere: schreibe jetzt weiter in meinem thread: Geburt eines deutschen kindes (versuche auch präzise zu sein und faktisch zu bleiben *g*)
frage noch zum letzten beitrag:
gild das auch wenn vorher keine
AE gewesen ist? Die Zuständigkeit? das würde ja bedeuten, dass die Zuständigkeit für meinen Freund jetzt auch die
ABH ist, in deren Zuständigkeitsbereich er mit mir in einer lt. ARGE eheänlichen Lebensgemeinschaft lebt? Stellt man da Anträge oder geht das automatisch?
Ist es sinnvoll, wenn wir da nächste woche mal persönlich vorsprechen, was mir die dame von der ARGE ans herz gelegt hat (sie hat in meiner Angelegenheit schon mit sachbearbeitern der
ABH hier in Salzgitter gesprochen, und die haben gesagt, wir sollten doch vorsprechen, am besten mit pass (was aber nicht geht, da der pass sich in seiner akte in berlin befindet))
Antworten wäre lieb in meinem thread.
schöne pfingsten...
asalty