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ausstellung von duldung ok`? (Gelesen: 55.325 mal)
kellerbube
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #45 - 22.05.2006 um 16:22:11
 
Hallo,
also, für die ABH in Berlin sind die Kinder leider kein Grund, ihn nicht abzuschieben.
Sie wollen immer noch, dass er einen Pass besorgt, damit er ausreisen kann/muß.
Zum Glück ist der Botschafter seines Heimatlandes ein Schatz - der weigert sich, ihm einen Ersatzpass auszustellen - hat eine Bescheinigung ausgestellt, dass Pässe nur im Heimatland ausgestellt werden können und das im Moment auch nicht geht, weil nicht genug Leerpässe vorhanden sind!
Er hatte immer Duldungen von 2 - manchmal 4 Wochen bekommen - Ende April für 3 Monate - aber mit der Auflage, sich um einen Pass zu bemühen, damit er ausreisen kann.
Ich habe aber auch mal eine andere Frage - vielleicht kann mir die irgenjemand beantworten:
Meine Tochter geht nächsten Monat für 2 Jahre in den Erziehungsurlaub - heißt das so? Wäre an sich schon unsinnig, das als Urlaub zu bezeichnen.
Dann müßte sie Sozialgeld über Hartz IV beantragen.
Hat ein Ausländer mit Duldung eigentlich die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu bekommen? Auch müßte er dringend zum Zahnarzt - er schluckt schon seit Wochen Schmerzmittel.
Gibt es da eine Möglichkeit?
Wäre schön, wenn da jemand Bescheid wüßte.
kellerbube
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thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #46 - 22.05.2006 um 18:07:26
 
Wenn Vaterschaft/Sorgerecht erklärt ist, er in die Geburtsurkunde eingetragen wurde, Eltern und Kinder sogar sogar zusammen wohnen können, gilt selbstverständlich auch in Berlin
"§ 28 Familiennachzug zu Deutschen (1) Die Aufenthaltserlaubnis ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem ausländischen ....3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat."
und
"§ 56 Besonderer Ausweisungsschutz  (1) Ein Ausländer, der......
mit einem deutschen Familienangehörigen oder Lebenspartner in familiärer oder lebenspartnerschaftlicher Lebensgemeinschaft lebt,.........genießt besonderen Ausweisungsschutz. Er wird nur aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgewiesen. Schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung liegen in der Regel in den Fällen des § 53 und des § 54 Nr. 5, 5 a und 7 vor."

Diese (sehr schwerwiegenden) Ausweisungsgründe scheinen hier ja nicht vorzuliegen, demnach muss eine AE erteilt werden.
Natürlich muss er seinen richtigen Pass vorlegen und hier nicht rumtricksen (falsches Geburtsdatum, "fehlende Leerpässe", von der Mutter unterschriebener Pass oder solcher Quatsch)

Für Geduldete ist in Berlin ein Bezirksamt/Sozialamt zuständig, die Verteilung läuft nach Geburtsdatum, evtl. ist aber noch das Landesamt für Soziales und  Gesundheit zuständig, er wirds wohl selber noch wissen. Dort erhält er Krankenscheine, Hilfe zum Lebensunterhalt, im Moment wohl aber keinen Mietzuschuss. Er müsste auch dort evtl. belegen, dass er seiner Passbeschaffungspflicht nachkommt.

Mit AE nach § 28.3 ist das Jobcenter zuständig, aber dann kann er ja arbeiten.   
Urlaub wird das mit den Zwillingen nicht sein, aber es gibt 2x Erziehungsgeld, Kindergeld, Mietanteil etc.
thom
 
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kellerbube
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #47 - 22.05.2006 um 18:53:16
 
Hallo thom,
also - Vaterschaft ist anerkannt - Sorgerecht wurde geteilt
nachdem er eine Geburtsurkunde vorlegen konnte, steht er als Vater auch in den Urkunden der Kinder - die konnten dadurch sogar seinen Nachnamen erhalten.
Er wohnt mit meiner Tochter und den Kindern zusammen - ist sogar dort gemeldet und trotzdem will die ABH, dass er einen Pass beschafft, damit er ausreist.

Die einzige Hoffnung ist, dass er immer noch freiwillig ausreisen kann, bevor er abgeschoben wird. So wie der Anwalt sagte, geht das wohl vor.
Das käme aber nur in Frage, wenn alle anderen rechtlichen Schritte ausgeschöpft sind. Ist ja auch eine Frage des Geldes - habe mich mal erkundigt - Hin-und Rückflug fast 1000 Euro. Dieses Geld kann die kleine Familie wirklich besser brauchen und vor allem - er wird JETZT hier gebraucht.

Mit dem Pass habe ich mich wohl nicht richtig ausgedrückt.
Der Botschafter hat das nur so bescheinigt, weil er ja von der ABH den Auftrag hatte, sich über die Botschaft einen Pass zu besorgen.

Seine Mutter hat inzwischen für ihn einen Pass beantragt und auch erhalten - hat jetzt aber festgestellt, dass die ausstellende Behörde statt dem 2.12. den 3.12. als Geburtstag eingetragen hat.

Der Pass ist noch in Afrika - und soll jetzt her geschickt werden.

Danke für den Hinweis mit den Ämtern - aber darüber weiß er nun gar nicht Bescheid. Ich werde mich gleich morgen mal erkundigen.
Bisher hat er noch keine staatliche Unterstützung - gleich, welcher Art - in Anspruch genommen.
Er lebt seit 14 Monaten mit meiner Tochter zusammen - vorher ist sein Bruder für ihn aufgekommen, der ihn auch von Frankreich nach Deutschland geholt hatte.
Er ist - abgesehen von dem illegalem Aufenthalt - nie straffällig geworden oder sich sonst irgendwas zuschulden kommen lassen.
Dass tatsächlich eine Lebensgemeinschaft besteht ist klar - da eines Tages 2 Kripo-Beamte vor der Tür standen - meine Tochter mit der Kleinem im Arm die Tür öffnete und er, als er gerufen wurde, mit dem Sohn im Arm und in Hauslatschen an erschien.
Die wollten ihn vernehmen - Tatbestand illegaler Aufenthalt.
Er sollte dann in der Woche darauf zum Präsidium kommen, Zwecks Vernehmung. Das hat der Anwalt in seinem Namen abgelehnt und das war es bisher.

Aber noch einmal - die ABH will, dass er ausreist - freiwillig oder sonst ebend unfreiwillig.




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thom
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Antwort #48 - 22.05.2006 um 19:33:56
 
Wieso sollten sie ihn aus der Haft entlassen und eine Duldung geben, die ABH hat alle Dokumente, um von seiner Botschaft zumindest ein laissez-passer zu bekommen, wenn nicht bereits der besondere Ausweisungsschutz gegriffen hätte?
Will die ABH keine AE geben, weil er noch keinen Pass vorgelegt hat (vermute ich), oder will sie den Pass, um ihn damit abschieben (vermutest Du)? 
was die Dame am Schalter sagt, ist oft das eine, hat aber der Anwalt eine schriftlich begründete Ablehnung seines AE-Antrags? Lass Dir beides und auch die genaue Begründung für die Haftentlassung zeigen.

zum Pass:
Zitat von sunnysunshine am 04.12.2005 um 16:10:48:
"der Begriff  Proxy-Pass leitet sich IMHO von dem englischen Begriff by proxy ab, was so viel heißt, wie durch einen Stellvertreter.
Ein Beispiel dafür ist, dass jemand eine Pass nicht persönlich beantragt und abholt, sondern durch einen Stellvertreter. Der Pass wird auch u.U. auf dem Postweg an den Antragsteller übersandt. Problematisch dabei ist, dass verschiedene Länder diese Pässe für nicht gültig erklären. Ein Beispiel dafür ist Nigeria. Dort werden die nigerianischen Proxy-Pässe durch den Staat selbst nicht anerkannt und können daher auch kein gültiger Identitätsnachweis z.B. in Deutschland sein. "

Also muss es über die Botschaft laufen, auch wenn das evtl. sehr teuer ist.
thom
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Antwort #49 - 22.05.2006 um 19:34:09
 
hallo kellerbube,ich hab dir eine pn geschickt.

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kellerbube
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #50 - 22.05.2006 um 20:44:01
 
thom

Die Entlassung war am 24.1.06 aus der Abschiebehaft.
Und die Botschaft hat sich geweigert, diesen laissez-passer auszustellen - um ihm zu helfen. Er hat persönlichen - auch tel. Kontakt zum Botschafter.
Jetzt brauchen wir aber einen Pass - einen Richtigen, um weiter zu kommen.
Ob und wann der dann vorgelegt wird, entscheidet der Anwalt.
Ich weiß nicht, ob es so ein Proxy-Pass ist , mein Schwiegersohn kommt aus Guinea.
Dann wäre es vielleicht besser, wenn er jetzt über die Botschaft einen richtigen Pass beantragt. Dann wäre auch das falsche Datum vom Tisch. Muß mal den Anwalt fragen.

Die Haftentlassung wurde durch den Richter veranlaßt, der für seine Inhaftierung zuständig gewesen wäre. Er war dem Richter noch nicht vorgeführt worden. Der hatte nach Rücksprache mit unserem Anwalt nach Aktenlage geurteilt, dass kein Haftgrund besteht.

Die Dame von der ABH - so viel ich weiß, eine Abteilungsleiterin - hat mir bei dem letzten Besuch klipp und klar gesagt, eine AE wird sowieso nicht erteilt und sie wollen einen Pass und sie wollen, dass er ausreist.
Zum Ende des Gespräches hat sie dann gesagt - bringen sie den Pass sofort her, wenn sie ihn haben - dann sehen wir weiter.
Der Antrag auf AE wurde noch gar nicht beschieden. Der läuft noch. Ich habe das Gefühl, die wollen ein Exempel durchziehen.

Man weiß so wenig über diese Themen, bis man selbst damit in Berührung kommt.
Ich finde es toll, dass es so ein Forum gibt und so tolle Helfer - vielen Dank

Ich wünsche Euch einen schönen Abend
Monika
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Antwort #51 - 23.05.2006 um 11:12:16
 
Mein Freund hatte unter falscher Identität um Asyl geworben. Während meiner Schwangerschaft hat er über Anwalt Selbstanzeige erstattet und wir waren mit einer aus nigeria geschickten Geburtsurkunde bei der Botschaft und haben - gerade so mit viel Bitten und Betteln - einen Pass bekommen. Wir wohnen zusammen und haben gemeinsames Sorgerecht. Die ABH weigerte sich bis zum Letzten, eine AE nach § 28 auszustellen sondern besteht auf Ausreise und Visumantrag von Lagos aus. Im Forum Deutsches Recht ist man wie auch unser Anwalt der Überzeugung, dass ein Deutschkinds-Vater ein Recht auf Aufenthalt hat, auch ohne Ausreise, und dass eine Straftat, die mit nicht mehr als 30 Tagessätzen bestraft wurde (wie bei uns die Falschidentität) nicht schwerwiegend genug ist, dem entgegen zu stehen. Mein Freund hat Momentan einen Aufenthalt nach § 25 Abs 5 - Humanitäre Gründe. Eine Abschiebung scheint auf von Seiten der ABH ausgeschlossen wegen des Kindes. Allerdings macht die § 25 AE einem den Alltag recht schwer. So hat er erst nach 7 Monaten, wiederholter Antragstellung und Arbeitsmarktprüfung eine Arbeitserlaubnis erhalten. Wir hatten das Glück eines extrem wohlgesonnenen Arbeitgebers und den Job will wirklich kein Deutscher machen, das war beweisbar.
Nun haben wir Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht, derweil wurde die AE nicht verlängert sondern eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt. Ich habe große Hoffnung, dass das Verwaltungsgericht in unserem Sinne entscheidet, dass ein nicht allzu verbrecherischer Vater des deutschen Kindes in Deutschland seiner Sorgepflicht nachgehen soll/darf, mit AE nach § 28, die auch nicht ständig verlängert werden muss und die Arbeitserlaubnis beinhaltet. Logisch erscheint mir das, aber das soll ja nichts heißen. Ich kenne mich ja nicht aus, aber falls dieses Urteil irgendwann kommt (Klage wurde Ende März eingereicht) sollte es dann nicht allgemeingültig sein? Falls es allerdings negativ ausfiele, ich will gar nicht dran denken, müssten wir weiter vor`s Bundesverwaltungsgericht...
Naja ich hoffe das beste, auch für alle anderen in der gleichen Situation, es ist wirklich schon schwer genug, ein Kind großzuziehen, das Familienleben unter diesen extremen Bedingungen einzurichten und den Lebensunterhalt zu bestreiten. Übrigens, während mein Freund noch keine Arbeitserlaubnis hatte haben wir als Bedarfsgemeinschaft ALG2 bezogen, von wegen Versicherung und so..
Mit den besten Grüßen für alle, wenn sich bei uns etwas neues ergibt gebe ich hier Bescheid.
Dago
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Antwort #52 - 23.05.2006 um 11:41:03
 
Hallo,
ja, es ist nervtötend -
und gerade jetzt brauchen sie alle Nerven für die beiden Kinder, die zwar jetzt nicht mehr stündlich kommen, sondern nur noch alle 2,5 bis 3 Stunden - aber für jedes Kind braucht man mindestens 1 Stunde - rund um die Uhr. Man merkt eben doch, dass sie zu früh geboren wurden.

Mein Schwiegersohn hat sich nie irgendwo mit falscher Identität gemeldet - hat keinen Asylantrag gestellt - ist nie aufgegriffen worden, sondern wurde inhaftiert, nachdem er sich selbst angezeigt hatte und dem Anwalt im Vorfeld eine Duldung zugesagt wurde.

Was habt Ihr für einen Pass?
Einen laissez-passer - also diesen Ersatzpass, mit dem man ausreisen kann? Oder einen richtigen?

Einen schönen Tag
kellerbube
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Antwort #53 - 23.05.2006 um 12:18:01
 
Mein Freund hat mit afrikanischer Geburtsurkunde bei der Deutschen Botschaft einen richtigen vollwertigen Pass bekommen. Allerdings schien mir das keine Standardprozedur zu sein, sondern ging erst mit viel Reden und Bitten wie gesagt. Vielleicht handhaben die Afrikaner so Sachen auch einfach anders, soll heißen mit mehr Gerede :-), weiß nicht. Habt ihrs denn schon auf der zuständigen Botschaft probiert? Geburtsurkunde sollte doch ranzuschaffen sein? Ich denke, die Botschaften sind einfach auch unterschiedlich hilfs- und gesprächsbereit. Mir schien es (bei unserem eintägigen Botschaftsaufenthalt), dass die im Ausland ohne Beisein des Betreffenden ausgestellten Proxy-Pässe auf der deutschen Botschaft in "richtige" Pässe recht problemlos umetauscht würden.  Kostet halt ...
Jedenfalls ist eine Abschiebung nach allem, was ich mir zwischenzeitlich angelesen und gehört habe, beu euch ausgeschlossen. Und illegale Einreise und Aufenthalt kann tatsächlich nicht schlimmer sein als Falschangaben.. ?
Das wird schon werden, braucht Zeit und Nerven. Meine kleine Tochter war übrigens auch ein Extremfrühchen in der 25. Woche und hat hinterher viel Zeit gebraucht. Und die Nerven, die eben die ABH beansprucht, könnte man für`s Baby auch brauchen, gelle? Wird schon werden, ich würde mir auf jeden Fall einen Anwalt suchen, dem ich vertraue, und nicht nachlassen. Ich habe den Eindruck, einige Regelungen sind wirklich schwammig, die ABHs sind sich über die Prioritäten unter den verschiedenen Kann-, Soll-, Muss- usw. Vorschriften nicht hundertprozentig klar. Und sonst auch kaum einer.
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Antwort #54 - 23.05.2006 um 12:18:37
 
Quatsch, natürlich bei der nigerianischen Botschaft in Deutschland ...
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kellerbube
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Antwort #55 - 23.05.2006 um 12:36:41
 
Hallo,
bisher wollten wir ja keinen Pass, weil die ihn dann sofort abgeschoben hätten.
Jetzt aber brauchen wir einen.

Es exestiert in Afrika inzwischen so ein Proxy-Pass - allerdings mit falschem Geburttag - statt dem 2. wurde der 3.12. eingetragen.

Eine Geburtsurkunde haben wir ja inzwischen, sonst wäre er nicht als Vater in die Urkunden seiner Kinder eingetragen worden - jetzt tragen sie sogar seinen Nachnamen.

Einen guten Anwalt haben wir - er ist spezialisiert auf Ausländerrecht.
Und eine guten Kontakt zum Botschafter haben wir auch
und nach den vielen Antworten hier, bin ich auch schon ein bißchen beruhigter.
Vielen Dank

Da kann ich Dir für Deine kleine Tochter nur alles Gute wünschen.



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Antwort #56 - 23.05.2006 um 14:47:52
 
hallo...
mein freund hat sich damals auch gemeinsam mit unserem anwalt (mit mir und dem baby zusammen) bei der Ausländerbehörde geoutet. Allerdings wurde uns mitgeteilt, dass seine Akte wieder zurück nach berlin gegangen ist, diese abh also wieder für ihn zuständig sei. Dort rief der (wirklich freundliche) Sachbearbeiter auch sofort an um sich nach der Akte zu erkundigen. Prompte Antwort der Sachbearbeiterin dort: Lassen sie den mann sofort verhaften wegen der illegalität. Prompte Antwort des Sachbearbeiters bei der nicht mehr zuständigen ABH: Warum sollten wir, er ist vater eines deutschen kindes, wenn ich ihn jetzt verhaften lasse ist er in null komma nichts wieder frei. das geht gar nicht.

Das hat uns damals fürs erste beruhigt. Schriftlich tut sich nach antragsstellung unseres anwaltes (auch spezialisiert auf ausländerrecht, sogar ehem. mitarbeiter einer ABH) auf Aufenthaltsgenehmigung und herausgabe des abgelaufenen passes zwecks beschaffung eines gültigen zur beschaffung der Aufenthaltsgenehmigung und löschung des fahndungsvermerkes (wegen illegalität) bisher nichts, wir haben nur die mündliche aussage, dass sie den pass nur aushändigen, wenn er ausreist, und dann mit visum wieder einreist zwecks familienzusammenführung, er würde auch keine wiedereinreisesperre bekommen. allerdings nur mündliche aussagen, auf die unser anwalt nicht reagieren kann. Auf einen persönlichen brief von mir mit beiliegenden fotos unseres kindes und fotos von uns....bisher keine reaktion.
sollte mein freund freiwillig ausreisen muss er zuerst, bevor er wieder einreisen muss, zum militär und das dauert 18 monate, da hilft uns auch nicht, dass er keine wiedereinreisesperre bekommt.. Freikaufen vom militär kann er sich auch nur (und das geht, 2500 sofort zahlen 22 tage militärdienst leisten und bis zum 38. lebensjahr hätte er zeit die restlichen 2500 euro zu zahlen) wenn er hier in deutschland einen aufenthaltstitel hat.....zwickmühle an allen ecken und enden. Heiraten können wir auch nicht, solange er nicht zumindest die duldung erhält, die ihm mindestens erteilt werden muss, lt. Anwalt, weil er in seiner situation mit unserer tochter (Vaterschaftsanerkennung, sorgerechtserklärung, gemeinsame haushaltsführung, familiäres zusammenleben seit geburt der tochter) nicht abgeschoben werden kann. allerdings einen rechtsanspruch auf Aufenthaltsgenehmigung hat er nicht.

da fangen dann weitere probleme an:

ich habe unterhaltsvorschuss beantragt für die kleine (inzwischen fast 4 monate alt) der abgelehnt wurde, weil sich mein freund (logischerweise ohne einkommen) in meinem haushalt aufhält.

bei der ARGE (bin Hartz IV empfängerin) habe ich wahrheitsgemäss angegeben, dass sich mein freund seit der geburt unserer tochter in meinem haushalt als GAST (anders kann man es zur zeit ja nicht nennen) aufhält, prompt kommt ein schreiben mit fragebogen zwecks feststellung einer eheähnlichen gemeinschaft.......er hat kein einkommen..die duldung lässt auf sich warten...alles habe ich wahrheitsgemäss angegeben. die sachbearbeiterin sagte nur, dass mir im schlimmsten falle die miete um 1/4 gekürzt wird...warum auch immer. Sie wollen jetzt den schriftverkehr des anwaltes mit der abh...der leider immernoch einseitig ist.

Mein freund könnte sofort arbeiten, wenn er nur dürfte....er möchte so gern für mich und unsere tochter und meine kinder aus erster ehe sorgen, darf es aber nicht. Von der Unterhaltsvorschussstelle wurde uns sogar gesagt, dass er doch zurück in die türkei gehen soll und von da aus unterhalt für seine tochter schicken, denn ein vater ohne geld würde ihr ja hier nichts nutzen (und die unterhaltsvorschussstelle befindet sich im jugendamt!!!!! man stelle sich sowas mal vor)

Also....ich bin zu allen stellen offen und ehrlich....habe aber bis jetzt noch nichts positives......nur stress an allen ecken und enden. Unsere Tochter hat ein loch im herzen, das regelmässig kontrolliert werden muss...im August müssen wir wieder zum kindercardiologen...wovor wir jetzt schon angst haben. ihr habt recht, die nerven bräuchte man lieber für die kinder.

wenn er eine Duldung bekommt, darf er sicher nicht arbeiten, oder? Oder gibt es da ausnahmeregelungen? Vor allem, wenn er nicht abgeschoben werden kann, wie lange soll er denn dann eine duldung bekommen????? Sein leben lang?
Und wenn er eine duldung bekommt müsste vater staat für ihn aufkommen....wie lange soll denn das gehen?

Würde er eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen könnte er sofort anfangen zu arbeiten, das angebot haben wir, weil wir dachten, wenn wir bei der abh vorsprechen, würde auch das von vorteil sein......er könnte geld verdienen, steuern zahlen und für mich und meine tochter sorgen und auch wir würden dann endlich aus Hartz IV rausfallen, wenn wir nur heiraten könnten und er arbeiten darf.

Es hätte doch für alle nur vorteile...sicherlich muss er mit einem strafverfahren rechnen ( er war 8 jahre legal in deutschland, ist dann aus angst vor abschiebung untergetaucht....jetzt hat er den salat, aber wir wollen alles richtig machen....nur wie?????) ich muss wohl auch mit einem strafverfahren rechnen, weil ich ihn schon kannte, als er noch illegal war. Wir sind uns dessen wirklich bewusst..... wollen diesen steinigen weg aber gehen, weil wir endlich wie eine normale familie zusammenleben wollen. Er wird von meinen eltern akzeptiert, meine kinder mögen ihn sehr....und ich liebe ihn über alles....und der kleinen sollte man nicht den vater nehmen.ups..ich verfalle wieder in die schmalzkiste...sorry....bin halt ne frau *g*

ich hoffe nur, dass die abh etwas schneller arbeitet.....und antwortet, wie auch immer die antwort aussehen mag, damit wir in irgendeiner art und weise auch mal reagieren können, denn dieses warten macht mürbe...und dient niemanden..auch nicht vater staat.....

ich wünsche für uns alle...dass es gut ausgeht....vor allem im namen der kinder

liebe grüsse
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Antwort #57 - 23.05.2006 um 15:42:29
 
Das scheint in der ABH Berlin die Regel zu sein - ausreisen, um dann legal wieder einzureisen.
Wobei ganz sicher bekannt ist, dass es sehr schwer ist, bei der Deutschen Botschaft in Guinea einen Termin zu bekommen. Ohne Termin wird man gar nicht rein gelassen - und wenn man nicht rein kommt, kann man keinen Termin machen.
Auch dass die meisten das Geld gar nicht haben, Hin-und Rückflug zu zahlen, ist sicher eingeplant.
Ist für Euch auch Lichtenberg zuständig? Es hört sich alles so bekannt an.
Wenn Euer Antrag schon länger zurück liegt - war bei uns beim Antrag auf Duldung auch so und ist es jetzt beim Antrag auf AE auch wieder - kann Euer Anwalt Akteneinsicht fordern.

So viel ich weiss, ziehen sie einen Mietanteil für Deinen Freund ab. Da Ihr ja in eheähnlicher Gemeinschaft lebt - so wurde es meiner Tochter erklärt, die ab Juli in eine 2jährige Babypause geht und dann auch Hartz IV beantragt.
Wenn er bis dahin keine AE mit Arbeitserlaubnis hat, muss er ebenfalls Hartz IV/oder wie das dann bei ihm heißt, beantragen. Und dann wäre der Mietanteil, der bei meiner Tochter abgezogen wird, wieder im Haushaltseinkommen.
Wenn Du Hartz IV bekommst, bringt Dir doch der Unterhaltsvorschuß gar nichts - würde doch vom Arbeitsamt als Einkommen abgezogen werden.

Ich wünsche Euch mit Eurer kleinen Tochter alles Gute und viel Kraft
Monika
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #58 - 23.05.2006 um 17:11:05
 
Hallo Asalty,
ich denke, auch mit einer Duldung kann man u.U. eine Arbeitserlaubnis bekommen, bestimmt nach vorheriger Arbeitsmarktprüfung, also sehr schwierig. Ist es denn ein begehrter Job, den dein Freund machen könnte/will?
Was hat er denn jetzt für einen Aufenthaltstitel? Irgendwas muss er doch zeigen können, falls er kontrolliert würde? Statt Dauerduldung gibt es doch wohl diesen Aufenthalt aus humanitären Gründen nach § 25, den mein Freund hat. Was die Arbeitserlaubnis aber eben auch nicht mit einschließt und alle 6 Monate erneuert werden muss.
Wie man die Behörde zwingt, überhaupt mal zu reagieren, ist allerdings eine gute Frage, keine Ahnung ..
Unglaublich dass die so oft so ähnliche Konstellation zu so vielen verschiedenen Ergebnissen führt.
Uns hat man den Aufenthalt nach § 25 auch erst nach langem Bitten und wiederholten Anrufen usw. gewährt. Davor hieß es einfach, Duldung für drei Monate und innerhalb dieser Zeit möge er bitte ausgereist sein, man werde auch der Wiedereinreise und dem Visaverfahren nichts in den Weg stellen.
Aber sogar im Internet ist nachlesbar, dass die Deutsche Botschaft in Lagos vor Jahren wegen Bestechung im Gerede war. Dort auch nur anzurufen bzw. telefonisch jemanden zu erreichen ist schwierig. Bekannte erzählen, dass sie Termine jeweils erst nach mehreren Wochen Wartezeit bekamen, dass alles sich zeitlich Monate hinziehen kann usw. usw. Und wer bezahlt so lange den Aufenthalt in Lagos? Und wer kümmert sich so lange um unsere Tochter und arbeitet für unseren Lebensunterhalt? Das ist alles so unsinnig, Strafe hin oder her ...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #59 - 23.05.2006 um 17:56:06
 
hallo...
zuerst einmal um die frage zu beantworten wie er sich momentan bei eventuellen kontrollen ausweist: Anwalt hat ihm geraten, die vaterschaftsanerkennung incl. sorgerechtserklärung in kopie immer mit sich zu tragen..zusammen mit seinem türkischen personalausweis, den sein vater ihn aus der türkei besorgt hat, damit er sich wenigstens irgendwie ausweisen kann, denn die abh hat ja bisher nicht reagiert.....der anwalt meint, druck könnte man ausüben, wenn nach 3 monaten nichts getan wurde, nennt sich wohl untätigkeitsklage......aber wollen wir den ärger riskieren? Denke nicht....also wieder abwarten.....

den aufenthalt aus humanitären gründen gibt es bei ihm wohl nicht. er ist zwar kurde....und wie man weiss wird die kurdische "minderheit" in der türkei (nicht alle Türken, ihr wisst aber sicher, was ich meine), aber aufgrund der beitrittsbemühungen in die eu wird die türkei und auch deutschland sich kaum darauf berufen.... das ist auch ein grund, warum er den militärdienst fürchtet....dort wird das militär in den bergen im südosten der türkei gegen die kurdischen freiheitskämpfer eingesetzt. Er ist zwar kein mitglied der pkk aber es widerstrebt ihm, gegen sein eigenes volk, dass es ja lt. der türkei nicht geben darf, zu kämpfen. Von den kampfeinsätzen wissen wir von seiner familie, sein bruder ist zur zeit dort und wird in den bergen eingesetzt. Sie haben alle grosse angst um ihn. leider kommt das alles nicht an die öffentlichkeit.

ich wollte schon selbst bei der abh anrufen, aber unser anwalt meint, ich solle es lassen.......

unser anwalt hat gleich antrag auf AE gestellt, weil er der meinung war, dass er sie bekommen würde aufgrund des deutschen kindes....und er meinte, wenn sie nicht zustimmen sollten würde er trotzdem eine duldung bekommen. also hat er einen schritt übersprungen.

ich denke, er will bei uns noch etwas abwarten, was uns aber nicht passt, denn "angeblich telefoniert" er immer mit der behörde...aber wir haben ja nichts schriftliches.....er sagte, wenn jetzt nichts passiert müsse er etwas unternehmen. Vielleicht nimmt er ja dann akteneinsicht....naja....ich hasse es so untätig herumzusitzen....bei uns ist es nicht lichtenberg, bei uns ist es eberswalde....bezirk barnim....keine ahnung ob das jemanden was sagt, ich weiss nur, dass dieser bezirk im allgemeinen sehr ausländerfeindlich sein soll...und die behörde aufgrund dessen auch sehr streng.

ich finde es sehr traurig, dass diese "kann...aber nicht muss" bestimmungen so unterschiedlich ausfallen...so ist es von ABH zu ABH unterschiedlich und vielleicht auch von Sachbearbeiter von Sachbearbeiter.....für die einen geht es gut aus....für die anderen allerdings nicht. Im falle meiner freundin hat ihr freund die vaterschaft erst anerkannt als das kind 2 jahre war, weil sie vorher angst hatten, er könnte abgeschoben werden (ich hatte es ihr geraten es endlich zu tun, habe ihr jannas seite empfohlen.....sie hat sich einen guten anwalt gesucht...) . Seine Duldung war innerhalb von 4 wochen durch, sogar mit umverteilung der Papiere von rastatt nach hamburg. Jetzt soll er einen pass beantragen damit er die AE bekommt. naja....ich gab ihr den rat, sie ist glücklich...(das gönne ich ihr auch, denn sie erwarten mittlerweile ihr 2. baby)......und ich????f*g* so spielt das leben...

Zu dem job, der in aussicht steht ist nur eines zu sagen.
Bekannte von uns besitzen eine Dönerherstellungsfabrik in der mehrere seiner türkischen und kurdischen freunde rechtmässig arbeiten und wir sind mit den besitzern befreundet.  Auf nachfragen wurde uns gesagt, dass er, sobald er eine arbeitserlaubnis besitzt, sofort in der herstellung anfangen kann inkl. partyservice ect. ich weiss nicht, ob man das als begehrten job bezeichnen kann....

Was den mietanteil betrifft kann ich es sicher nachvollziehen..aber von was soll er denn mietanteil an mich zahlen? er hat doch kein einkommen....und auch noch keine duldung, mit der er hartz IV beantragen könnte! Ich kann ihn ja noch nicht mal hier melden bei mir....weil es ihn ja offiziell hier nicht gibt. es ist so verzwickt.

Und das mit dem unterhaltsvorschuss stimmt schon, allerdings erhalte ich für meinen jüngsten sohn aus erster ehe unterhaltsvorschuss und für meine grosse tochter nichts mehr, weil sie über 12 jahre ist. der vater zahlt aber nur einen geringen anteil unterhalt....und wenn ich gegenüberstelle vorher und nachher, so hatte ich mit dem unterhaltsvorschuss für meine tochter mehr geld zur verfügung als jetzt ohne unterhaltsvorschuss....es wird sicherlich verrechnet, aber die komplette summe wird nicht mit einbezogen...man bekommt ohne unterhaltsvorschuss weniger....weiss nicht, ob man das eben verstehen kann...habs komisch geschrieben, weiss aber nicht, wie ich es besser erklären kann......

ich würde ihn gern bei mir anmelden...darf es aber nicht
er würde gern arbeiten ...darf es aber nicht
er würde gern für uns sorgen.....darf es aber nicht
wir würden so gern heiraten.....können aber nicht.......

ich weiss, ich wiederhole mich.....

ich hoffe für euch...dass die sache mit dem pass glimpflich abgeht....ich habe die befürchtungen, dass es nur heisst. pass besorgen, damit derjenige ausreist. man schürt hoffnungen...um sie dann zu zerschlagen....vielleicht bin ich etwas ungerecht den mitarbeitern der abhen gegenüber...aber dieses ewige warten, ohne konkretes wissen, ohne handeln zu können...ohne eine endgültige entscheidung, die ja für unser weiteres leben sehr von belang ist...ist es einfach sehr schwer. ich hoffe nur, dass nicht alle mitarbeiter der abhen die angelegenheiten so in die länge ziehen, wir haben noch nicht mal bescheid, woran es liegt, dass es so lange dauert, erst hiess es, sie haben die akte nicht gefunden, dann, nach auffinden der akte hiess es sie bräuchten noch unterlagen...und dann nichts mehr....

ich denk an euch..wünsche euch alles glück der welt



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Wer kämpft kann verlieren,&&wer aber nicht kämpft hat schon längst verloren
asalty68  
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