Hallo Dete,
ich bin ja sehr gespannt wie das bei euch weitergeht. Also wir haben auf Anraten des Kölner Anwaltes gemeinsames Sorgerecht gemacht. Ich denke, wenn ein Vater der Mutter das Kind entziehen will, braucht er dafür kein Sorgerecht, er nimmt einfach das Kind. Aber warum sollten sie das tun, das Problem unserer Männer ist doch eher, dass sie in Deutschland bleiben wollen, und eben nicht in ihre Heimatländer gehen.
Wenn es je strittig wäre, d.h. wir massive Probleme miteinander hätten, die auch das Kind betreffen (was ich mir nicht vorstellen kann, mein Freund ist nämlich ein extrem liebevoller Vater) und ich vor Gericht mein Sorgerecht wieder alleine wollte denke ich auch, dass ich gute Chancen hätte, als brave deutsche Frau im Gegensatz zum Nicht-EU-Ausländer, man sieht ja, dass der Staat sich vor denen gerne schützt.
Was mich aber fasziniert ist, wie weit ihr bei der
ABH schon gekommen seid. Trotz ehemals illegalem Aufenthalt usw scheint es tatsächlich möglich, dass die Aufenthaltsbewilligung nach §28 ausgestellt wird? Ohne vorherige Aus- und Wiedereinreise?
Wir wurden unter ähnlichen Voraussetzungen wiederholt und kürzlich endgültig und schriftlich abgewiesen und ich fürchte, dass wir tatsächlich jetzt vor das Verwaltungsgericht gehen müssen, um eine hoffentlich positivere Entscheidung zu erhalten. Dabei hat mein Freund ein Vollzeit-Jobangebot (wenn er nur dürfte) und ich habe einen Job, in den ich nachweislich in den nächsten Monaten zurückkehre (meine Tochter ist inzwischen 5 Monate alt). Allein die Umstände der Einreise damals sind für unsere
ABH Grund genug, den Aufenthaltstitel nachhaltig kategorisch abzulehnen.
Ich beobachte euch gespannt weiter und wünsche alles Gute!
Gruß
dagobu