Hallo, zusammen!!!
Folgender Sachverhalt liegt vor:
Ein junges Ehepaar, beide aus der Ukraine in die BRD eingewandert, er besitzt inzwischen deutsche Staatsbürgerschaft (unter Annahme der Mehrstaatigkeit).Sie hat den Antrag auf Einbürgerung nach § 9
StAG im Oktober 2004 in Schwerin (M.-V.) gestellt.
Zu diesem Zeitpunkt war sie erwerbstätig. In der Zwischenzeit erfolgte der Umzug nach Köln und die Familie bekam Nachwuchs. Vor kurzem kam der Brief (Anhörung zur Ablehnung des Antrages) mit dem Inhalt, dass es die Absicht besteht den Antrag abzulehnen. Ferner wird laut § 28 VwVfG die Möglichkeit der Anhörung gegeben. Zitat:“ Sollten Sie zum dargestellten Sachverhalt Erläuterungen oder Unterlagen vorlegen können, die die Rechtslage in entscheidender Form verändern, so darf ich Sie bitten, diese bis….schriftlich vorzutragen.“
Grund der beabsichtigten Ablehnung - Bezug von ALG II-Leistungen. Der Ehemann ist Student und bekommt BAFöG.
An der Stelle habe ein paar Fragen:
1) Was ist mit der sog. Prognosenentscheidung, von der in den Verwaltungsvorschriften gesprochen wird? Einerseits schließt die Inanspruchnahme von öff. Mitteln die Einbürgerung aus, andererseits existiert dieser Begriff „Prognosenentscheidung“, den ich nicht eindeutig interpretieren kann.
2)Was bedeutet konkret die kostenpflichtige Ablehnung, von welchem Betrag ist da die Rede?
3)Was würdet Ihr empfehlen, in dieser Situation zu unternehmen? Gibt es überhaupt Alternativen?
Herzlichen Dank im Voraus.