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Palästinenser mit jordanischem Pass (Gelesen: 5.122 mal)
Jafra
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18.08.2005 um 09:48:32
 
Zitat:
Meine ABH ignoriert es, dass ich Palästinenser bin, obwohl ich denen meinen palästinensischen Pass (Reisedoc) gezeigt haben. Ich weiß nicht, wie ich sonst Sie überzeugen kann.
In Palästina gibt es eine deutsche Vertretung und ich bin sicher, dass die Behörden wissen, dass Palästinenser mit jordanischen Reisepass/Dokument (es existiert keine Nationalnummer im Pass) keine echte jordanische Nationalität verfügen. Ich brauche z.B. eine Sondergenehmigung, damit ich aus Palästina nach Jordanien einreisen darf. Und wenn ich im Flughafen ankomme, muss ich innerhalb 14 Tagen Jordanien verlassen! !!!

Jafra


Hat jemand zwischen uns diesse Erfahrung auch gemacht?

Die Einbürgerungsbehörde verlangt von mir eine Bestätigung von der Jordanischen Bodschaft, dass ich keine jordanische Staatangehörigkeit besitze.

Die Botschaft weigert das! Natürlich, denn die Entlassung bringt für sie € 1401 in die Kasse.

Irgendwelche Hinweise?

Danke

Jafra
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Jafra
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Antwort #1 - 18.08.2005 um 10:22:09
 

Ich habe eine andere Idee:
Kann ich meine Aufenthalterlaubnis auf dan palästinensichen Pass umstellen, um den jordanischen Pass aus dem Spiel zu setzen?

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Ralf
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Antwort #2 - 18.08.2005 um 10:35:25
 
Hallo!

Es kommt nicht darauf an, in welchem Pass die AE eingeklebt ist, sondern welche Staatsangehörigkeit(en) man besitzt.

Zitat:
Die Einbürgerungsbehörde verlangt von mir eine Bestätigung von der Jordanischen Bodschaft, dass ich keine jordanische Staatangehörigkeit besitze.

Wenn du bei der Behörde geltend machst, die jordanische StA nicht zu besitzen, musst du dies auch belegen können, zumal der Besitz eines jordanischen Reisepasses ja erst einmal gegen diese Annahme spricht.
Sofern die Botschaft sich weigert, eine solche Bescheinigung auszustellen, bitte die Einbürgerungsbehörde, selbst bei der Botschaft nachzufragen.
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Jafra
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Antwort #3 - 22.08.2005 um 11:38:23
 
Hallo Ralf und aderen,

leider veigert sich die jord Botschaft mir so eine Bescheinigung zu erstellen und sie sind der Verfassung, dass ich -in diesen Zusammenhang- einen jordanischen Staatsbürger bin. Das hat mich nicht übarrscht, da Geld im Entlasstungsfall ins Spiel kommt.
Aber wenn ich von Palästina nach Jordanien will, bin ich auf ein Mal kein Jordanien mehr usw.

Das palästinensische Vertretungsbüro in Berlin kenn die Problematik und kennt keinen Ausweg. Dazu wird es sehr schwierig einen Antwalt hier zu finden, der sich mit den jordanischen Staatsbürgerschaft auskennt.
Ich finde die Sache UNGERECHt und würde weiter kämpfen, aber ich weiss nicht an welcher Stelle. Hat jemand einen Tipp für mich?

Danke

Jafra
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Ralf
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Antwort #4 - 22.08.2005 um 13:14:36
 
Wenn ein Entlassungsverfahren 1400 Euro kostet, könnte dies unter Umstanden eine unzumutbare Entlassungsbedingung sein. Dies hängt natürlich vom Familieneinkommen ab, aber du sollest dies mal von der Einbürgerungsbehörde prüfen lassen.
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Jafra
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Antwort #5 - 23.08.2005 um 20:39:39
 
Hallo Ralf,

ich verdiene mehr als die Entlassungsgebühr. Die EBH hat das überprüft und das wäre kein Ausweg.

Folgendes hat die EBH mal geschrieben:

"...bisher ist davon ausgegangen worden, dass der Nachweis der jordanischen Staatsangehörigkeit nur durch die Nationalnummer geführt werden konnte. Jordanische Reisedokumente waren danach nur anhand dieser Nationalnummer und verschiedener Stempel im Dokument von jordanischen Reisepässen zu unterscheiden...
... Diese Verwaltungspraxis der jordanischen Behörden hat sich in diesem Zusammenhang jedoch zwischenzeitlich geändert. Somit kann man nicht mehr davon ausgehen, dass Personen palästinensichers Volkszugehörigkeit, die im Besitz eines jordanischen Reisepasses sind, nicht die jordanische Staatsangehörigkeit besitzen.
---------------

Diese neue Regelung stammt aus der ADD (was ist ADD??)
Kannst du das überprüfen?

Diese Änderung zum Erkennen von nicht jordanischen Palästinensern führen soll, ist nicht zielführend und wird missbruacht.

Danke!
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Ralf
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Antwort #6 - 24.08.2005 um 09:37:02
 
Zitat:
Die EBH hat das überprüft und das wäre kein Ausweg.

Auch unter Berücksichtigung des Familienstandes und Der Unterhaltsansprüche?

Zitat:
Folgendes hat die EBH mal geschrieben:

"...bisher ist davon ausgegangen worden, dass der Nachweis der jordanischen Staatsangehörigkeit nur durch die Nationalnummer geführt werden konnte. ...

Sorry, aber mit diesen Feinheiten des jordanischen Rechts kenne ich mich nicht aus.

Zitat:
was ist ADD?

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier.
Zitat:
Kannst du das überprüfen?

Nein.
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Antwort #7 - 24.08.2005 um 22:34:05
 
Zitat:
Auch unter Berücksichtigung des Familienstandes und Der Unterhaltsansprüche?
.


Dazu stand in der Ausage der EBH:
Überhöhte Entlassungsgebühren können eine unzumutbare Entlassungsbedingung sein. Als Überhöht gelten die Entlassungsgebühren, wenn sie mindestens 1.278,33 € betragen und ein durchschnittliches Bruttomonatseinkommen übersteigen (Verwaltungsvorschriften zum StAG Nr. 12.1.2.3.2.1).

-----
Brotto verdiene ich mehr. Meine Frau arbeitet nicht und wir haben eine Tochter. Dazu kommt, dass ich eine zweite Whg wegen der Arbeit führe.
Ich hab nachgelesen; unter dieser Vorschrift 12.1.2.3.2.1 werden den Familienstand und die Unterhaltsansprüche nicht berücksichtigt.
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Ralf
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Antwort #8 - 24.08.2005 um 22:55:52
 
Doch, werden sie. Es wird das bereinigte Brutto-Einkommen zugrunde gelegt, also die fiktiven Unterhaltsansprüche des Ehepartners und ggf. der Kinder vorher abgezogen.

Zwinkernd
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Antwort #9 - 25.08.2005 um 08:19:02
 
Laut Hompage der Jordanischen Botschaft sind die Gebüren 4.004,0 Euro !!

http://www.jordanembassy.de/Consular.htm

stimmt dass ??
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Antwort #10 - 25.08.2005 um 12:28:52
 
Der Mitarbeiter der Botschaft hat mich auf das Homepage der Botschaft hingewiesen.

Mit die 4004 Euro bin ich happy  :happy: , denn das liegt über mein Brotto ...

www.tbb-berlin.de/de/information/ stag/Anwendungshinweise.pdf

Vielen Vielen Dank  :happy:  :happy:
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