Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken
Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit (Gelesen: 29.515 mal)
pustota1_
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 42

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
21.07.2005 um 15:29:05
 
Folgende Situation:

Bei der Ausstellung der Niederlassungerlaubnis (selbst fuer
Ehegatten der Deutschen), wird, zumindest in Hessen,
auch eine Regelanfrage bei Verfassungschutz gestellt.
Das Verfahren dauert bis zu 4 Monate. Fuer diese
Zeit wird Fiktionsbescheinigung ausgestellt.
Jetzt folgendes Problem:
Die Fiktionsbescheinigung berechtigt,
zumindest laut vrolaeufigen VV des
Landes Niedersachsen nicht zu Durchreise
durch Schaengen-Staaten und damit
auch nicht durch Polen/Ungarn fuer
z.B. ukrainische Staatsbuerger.

Jetzt die Frage:
Bedeutet so ein Verfahren nicht automatisch
auch eine willkuerliche Beschraenkung der
Reisefreiheit? (man ist i. W. gezwungen
in Deutschland zu bleiben)
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #1 - 21.07.2005 um 15:36:17
 
Zitat:
Bedeutet so ein Verfahren nicht automatisch
auch eine willkuerliche Beschraenkung der Reisefreiheit?


Wieso bedeutet es eine Beschränkung, man hat die gleichen Rechte wie jeder andere Nichtdeutsche ohne Niederlassungserlaubnis.? Ggf. bedeutet es ein Visum für den anderen Staat beantragen zu müssen, aber mehr nicht.

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
pustota1_
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 42

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #2 - 21.07.2005 um 15:51:21
 

Wieso bedeutet es eine Beschränkung, man hat die gleichen Rechte wie jeder andere Nichtdeutsche ohne Niederlassungserlaubnis.?

Nicht ganz. Befristete Aufenthaltserlaubnis wird eingestuft auch
als Schaengen-Visum, somit kann man in Schaengen-Ausland
ohne weiteres reisen oder duerch dieses durchreisen.

Ja, man muss ein Visum beantragen und auf die Erstellung warten  und damit darf man nicht zu jedem beliebigen Zeitpunkt das Land verlassen, was eben eine Beschraenkung der Reisefreiheit ist.

Also, waere es nicht vernuenftiger fuer die Zeit der Bearbeitung
eine fuer diese Dauer begrenzte Aufenthalsterlaubnis auszustellen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #3 - 21.07.2005 um 16:06:50
 
Zitat:
Also, waere es nicht vernuenftiger fuer die Zeit der Bearbeitung
eine fuer diese Dauer begrenzte Aufenthalsterlaubnis auszustellen?


Hi,
man könnte den Antrag auf NE ja auch so rechtzeitig stellen,
dass die Erteilung (fast) im Anschluss an die NE möglich ist.

Ich habe einen Erlass des BMI in Erinnerung, mit dem Thema
Fiktionsbescheinigung und Reisen. Soweit ich das in Erinnerung
habe, empfiehlt er ggf. für die Dauer einer Reise ein kurzfristig
bemessene AE auszustellen.

Im Übrigen halte ich es für völlig normal - und es hat nichts mit
Willkür - zu tun, wenn Anträge eine gewisse Zeit lang be-
arbeitet werden. Wenn nun Regelanfragen länger dauern, ist
das ein Problem, welches nicht bei den ABH's gelöst werden
kann.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
pustota1_
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 42

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #4 - 21.07.2005 um 16:22:21
 
Hi,
man könnte den Antrag auf NE ja auch so rechtzeitig stellen,
dass die Erteilung (fast) im Anschluss an die NE möglich ist.

Eeh. Ich verstehe nicht ganz wie das laufen koennte.
Es wurde von dem Mitarbeiter der ABH empfohlen
den Antrag auf NE einen Monat vor dem Ablauf
der befristeten AE zu stellen, was auch ziemlich
plausibel klingt. Das wurde auch gemacht.
Jetzt wenn das Regelfahren wegen des einen
oder des anderen Grundes 4 Monate dauert, dann
bedeutet das fuer mich nach Adam Riese 3 Monate
mit Fiktionsbescheinigung.


Im Übrigen halte ich es für völlig normal - und es hat nichts mit
Willkür - zu tun, wenn Anträge eine gewisse Zeit lang be-
arbeitet werden.

Willkuerliche war hier nicht im Sinne der Redewendung
"Willkuer der Beamten" verwendet sondern im Sinne
"Beschraenkung der Reisefreiheit ohne Vorliegen
eines Anfangverdachts oder eines dringenden
Verdachts".

Ich halte es auch wirklich fuer absolut normal.
Alle Dinge dauern nun einaml ihre Zeit.

Was ich nicht normal finde ist die Situation
wenn jemand ernsthafte Nachteile durch
diese oder jene Bearbeitungspraxis erleidet.

Ich halte die Regelung mit einer kuerzfristen
AE fuer sinnvoll. Bleibt nur die Frage wozu
dann Fiktionsbescheinigung ueberhaupt.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #5 - 21.07.2005 um 23:07:03
 
Zitat:
Ich halte die Regelung mit einer kuerzfristen
AE fuer sinnvoll. Bleibt nur die Frage wozu
dann Fiktionsbescheinigung ueberhaupt.


Hi,
davon ausgehend, dass nicht immer eine Urlaubsreise während
der Antragsbearbeitung geplant ist, die Lösung mit der vorüber-
gehenden AE aber nur für Urlaubsreisen gedacht ist, macht die
Fiktionsbescheinigung schon Sinn. Damit kann man, falls erforder-
lich, seinen aktuellen Status nachweisen. Im Übrigen ist die Be-
scheinigung gesetzlich vorgeschrieben, da gibt es seitens ABH
oder Antragsteller wenig drüber nachzudenken Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
pustota1_
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 42

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #6 - 22.07.2005 um 09:27:50
 
Hallo Mick,
vielen Dank fuer die Antwort.

Eeh. Warum denn nur Urlaubsreise Griesgrämig       )?
Es wird schon langsam interessant den Erlass
genauer zu studieren.
In unserem Fall ist es alles andere als Urlaubsreise.
Wirklich.

Es gibt ausserdem noch Geschaeftsreisen und
Reisen zu Studienzwecken, es gibt nicht wenig
Leute, die an zwei Unis innerhalb und ausserhalb
des Schaenge-Raums studieren und die Pruefungen
in Sommermonaten ablegen muessen, usw. usf.

Also warum wird nur die Urlaubsreise bevorzugt?

Ja, ich weiss das die Fiktionsbescheinigung (FB)
im Gesetz vorgeschrieben ist.

Aber Frage ist doch IMHO berechtigt:
Welchen Sinn legte der gesetzgeber in
diese Regelung?

Kann es sein, dass einer die Duldung allzu sehr
liebgewonnen hat sich nicht sich von der trennen
konnte?





Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #7 - 22.07.2005 um 09:33:50
 
Zitat:
Reisen zu Studienzwecken, es gibt nicht wenig
Leute, die an zwei Unis innerhalb und ausserhalb
des Schaenge-Raums studieren und die Pruefungen
in Sommermonaten ablegen muessen


Da wäre IMO auch mal die Frage zu prüfen, ob ein gewöhnlicher Auenthalt im Schengen-Raum überhaupt noch besteht  öhm
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #8 - 22.07.2005 um 09:39:53
 
Zitat:
Es gibt ausserdem noch Geschaeftsreisen und
Reisen zu Studienzwecken, es gibt nicht wenig
Leute, die an zwei Unis innerhalb und ausserhalb
des Schaenge-Raums studieren und die Pruefungen
in Sommermonaten ablegen muessen, usw. usf.


Hi,
dann sollte man sich in diesen Fällen überlegen,
ob man nicht zunächst die Verlängerung der AE
und dann die Erteilung der NE beantragt. Für Ge-
schäftsreisen würde das Gleiche gelten, wie für
Besuchsreisen.

Zitat:
Kann es sein, dass einer die Duldung allzu sehr
liebgewonnen hat sich nicht sich von der trennen
konnte?


Die Frage verstehe ich nur gar nicht. Auch nach
altem Recht gab es in solchen Fällen keine Duldung.
Da gab es eine Bescheinigung nach § 69 AuslG für
die Dauer der Bearbeitung des Antrages.
Und warum "von der Duldung trennen"? Die gibt es
noch, wenn auch nicht für solche Fälle.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
pustota1_
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 42

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #9 - 22.07.2005 um 09:53:43
 
Da wäre IMO auch mal die Frage zu prüfen, ob ein gewöhnlicher Auenthalt im Schengen-Raum überhaupt noch besteht

Gerne. Aber es gibt nicht nur in Hagen eine Fern-Uni. Mehr noch,
in einigen Laendern wird Praesenz und/oder Fernstudium von fast
jeder Uni angeboten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
pustota1_
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 42

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #10 - 22.07.2005 um 10:02:24
 
Hi,
dann sollte man sich in diesen Fällen überlegen,
ob man nicht zunächst die Verlängerung der AE
und dann die Erteilung der NE beantragt. Für Ge-
schäftsreisen würde das Gleiche gelten, wie für
Besuchsreisen.

Ja, das ist in diesen Situationen gar nicht so schlecht Idee. In der Tat.


Die Frage verstehe ich nur gar nicht. Auch nach 
altem Recht gab es in solchen Fällen keine Duldung.
Da gab es eine Bescheinigung nach § 69 AuslG für
die Dauer der Bearbeitung des Antrages.
Und warum "von der Duldung trennen"? Die gibt es
noch, wenn auch nicht für solche Fälle.

Es kann sein, dass mir wirklich ein Denkfehler
bei dem, vielleicht oberflaechlichen Vergleich, unterlaufen ist
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #11 - 22.07.2005 um 10:32:34
 
Hi pustota1_,
noch ein off-topic-Tipp:

Du solltest Zitate stärker darstellen, sonst werden Deine
Postings schwer lesbar. Einfach den Text markieren und
dann über dem Schreibfeld das Symbol ... anklicken.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
brickbat
Expertin
****
Offline


We must be the change
we wish to see


Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #12 - 22.07.2005 um 15:18:50
 
Ehrlich gesagt verstehe ich Dein Problem nicht, pustota1.
1. wird wahrscheinlich keine ABH eine Verlängerung der AE versagen, wenn eine Auslandsreise ansteht. Es ist Deine ganz persönliche Entscheidung was Du beantragen möchtest.
2. Die NE kann nicht erst kurz vor Ablauf der  AE beantragt werden, sondern jederzeit wenn die Voraussetzungen vorliegen.
3. Die Notwendigkeit ein Visum beantragen zu müssen hat nichts mit der Einschränkung der Reisefreiheit zu tun. Viele Menschen müssen für viele Länder ein Visum beantragen um dort hinreisen zu können, auch wenn sie keine Fiktionsbescheinigung sondern z. B. einen deutschen Paß oder eine Niederlassungserlaubnis besitzen.
4. Eine Fiktionsbescheinigung hat absolut nichts mit einer Duldung zu tun sondern sie ist eine Bescheinigung darüber, daß der alte Aufenthaltstitel fortgilt bis über den Antrag entschieden ist. Nichts unanständiges also.

Eine Fikitonsbescheinigung ist insofern sinnvoll als das neue Recht pro AE 2 Aufkleber notwendig macht. Plus der später erteilten NE plus der vorher erteilten Aufenthaltstitel macht das den Paß ganz schön voll...........
Zum Seitenanfang
  

I
 
IP gespeichert
 
gc
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 725

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #13 - 23.07.2005 um 01:29:07
 
...das Problem ist ganz einfach:

Der Zuwanderungsgesetzgeber hat Dutzende von neuen Aufenthaltstiteln eingeführt, die allesamt mit einem fälschungssicheren Aufkleber (Klebeetikett) in den Pass eingefügt werden (vgl. die Muster in der Anlage zur Aufenthaltsverordnung).

Eine Ausnahme gibt es: Die Fiktionsbescheinigung, die - keiner weiß warum - regelmäßig nur noch auf einem separaten Din-A-4-Zettel ausgestellt wird. Diesen Zettel aber erkennt meines Wissens - verständlicherweise - kein Land der Welt (Beispiele: Österreich, Polen, etc.) als Aufenthaltstitel an, weshalb es in der Praxis zum geschilderten, rechtlich höchst bedenklichen, faktischen Reiseverbot kommt, etwa wegen der geschilderten oft Monate dauernden Anfragen bei den diversen Geheimdiensten, vgl. auch § 73 Abs. 2 AufenthG.

Auf die Arbeitsgeschwindigkeit solcher Geheimdienstbehörden hat der Antragsteller naturgemäß keinerlei Einfluss.

Während früher für die Dauer der Prüfung des Verlängerungsantrages eine ausländerrechtliche Erfassung nach § 69 in den Pass gestempelt wurde, und damit der als erlaubt weiter geltende Aufenthalt im Pass bescheinigt war, gilt nunmehr zwar nach dem Gesetz (§ 81 AufenhG) der bisherige Aufenthaltstitel als weiter bestehend, der Aufenthalt ist also weiter erlaubt, das Problem ist aber, dass anstelle eines Aufklebers oder Stempels im Pass das Ganze nur noch auf  einem DIN-A-4-Zettel bescheinigt wird.

Folge ist ein rechtswidriges faktisches Reiseverbot.

Folglich sollte das BMI umgehend die AufenthV ergänzen und zusätzlich zu den dutzenden existierenden Aufklebern noch einen solches Klebeettikett für die Fiktionsbecheinigung nach § 81 AufenthG bereitstellen.

Eine Reihe von Ausländerbehörden soll wegen der durch den Din-A-4-Zettel in der Praxis aufgetretenen zahlreichen Probleme, nicht nur mit der Reisefreiheit, sondern z.B. auch beim Erhalt von Sozialleistungen (Kindergeld, Arbeitslosengeld, etc.) die Einführung eines solchen Ettiketts beim BMI eingefordert haben.

Das Problem ist also vom BMI hausgemacht, wäre aber einfach lösbar.

gruß

gc
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #14 - 23.07.2005 um 01:44:11
 
Hi gc,

erstmal eins vorweg: Ich kenne keinen DIN-A4-Zettel für eine
Fiktionsbescheinigung, was natürlich nicht bedeutet, dass solche
Zettel vereinzelt doch benutzt werden. Halte ich aber eher für
selten. Auch da gibt es ein amtliches Muster. Siehe Anlage D3
zur Aufenthaltsverordnung.

Die Bescheinigung nach § 69 AuslG war auch nie das Gleiche
wie eine ausländerbehördliche Erfassung. Die haben wir im
Übrigen schon seit 1992 ca. nicht mehr eingestempelt. Für die
69er-Bescheinigung gab es auch kein Muster, diese wurde zu-
meist formlos auf einem Kopfbogen ausgestellt.

Das Kernproblem ist auch nicht der Vordruck. Das Problem ist,
dass die Fiktionsbescheinigung nicht für das Gemeinsame
Schengenhandbuch hinterlegt ist. Somit dürfen andere Staaten
diese Bescheinigung nicht als "Titel" im Sinne des Schengen-
rechtes anerkennen. Sie berechtigt ausschließlich zur Rück-
kehr nach Deutschland, etwa im Falle einer direkten Reise in
das Heimatland.

Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
gc
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 725

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #15 - 23.07.2005 um 01:20:36
 
...danke für den Hinweis,
dann war meine Kritik am Gesetzgeber an dem Punkt falsch,
sofern die Bundesdruckerei auch tatsächlich die nötigen die Etiketten bereit stellt,
habe ein solches noch nie gesehen,

nicht nur aus Berlin höre ich,
das als "Fiktionsbescheinigung" ausschließlich DIN A 4 Zettel benutzt werden,
sieht aus wie eine Duldung,
ggf. wird zudem der Pass eingezogen, vgl.
http://www.xonder.de/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=asyl;action=...
und dann sitzt mensch fest...

gruß

gc
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
pustota1_
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 42

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #16 - 23.07.2005 um 09:28:52
 
Ehrlich gesagt verstehe ich Dein Problem nicht, pustota1.
Zitat:
1. wird wahrscheinlich keine ABH eine Verlängerung der AE versagen, wenn eine Auslandsreise ansteht. Es ist Deine ganz persönliche Entscheidung was Du beantragen möchtest.


OK. Wir werden es sehen. Bisher kann ich mich kaum  dazu aeussern.
Wie ich gesagte, das waere in der Tat akzeptabler Kompromiss.
Zitat:
2. Die NE kann nicht erst kurz vor Ablauf der  AE beantragt werden, sondern jederzeit wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Was ist in dem Fall, wenn die Voraussetzungen kurz vor dem Ablauf
der AE vorliegen (unserer Fall)?
Zitat:
3. Die Notwendigkeit ein Visum beantragen zu müssen hat nichts mit der Einschränkung der Reisefreiheit zu tun. Viele Menschen müssen für viele Länder ein Visum beantragen um dort hinreisen zu können, auch wenn sie keine Fiktionsbescheinigung sondern z. B. einen deutschen Paß oder eine Niederlassungserlaubnis besitzen.

Es ist absolut korrekt, dass viele Menschen fuer viele Laender
ein Visum (Sichtvermermerk) brauchen. Wenn aber diese Notwendigkeit
als Folge der Bearbetiungspraxis der deutschen Behoerden entsteht,
dann m.M.n. ist es sehr wohl eine faktische Beschraenkung der Reisefreiheit.
4. Eine Fiktionsbescheinigung hat absolut nichts mit einer Duldung zu tun sondern sie ist eine Bescheinigung darüber, daß der alte Aufenthaltstitel fortgilt bis über den Antrag entschieden ist. Nichts unanständiges also. 
Zitat:
Eine Fikitonsbescheinigung ist insofern sinnvoll als das neue Recht pro AE 2 Aufkleber notwendig macht. Plus der später erteilten NE plus der vorher erteilten Aufenthaltstitel macht das den Paß ganz schön voll...........

Ja, das ist noch etwas, was ich kaum verstehe -- recht munterer
Umgang  mit den beschraenkten Seiten in Pass. Warum kann
man nicht so was wie "Residentenschein"/ Green Card separat
ausstelllen, dann sind die deutschen Behoerden nicht an die Paastechnologie des jeweiligen Landes angewiesen und
man hat den Pass nicht schnell voll. So ein Residentenschein
koennte wie ein Fuehrerschein aussehen + biometrische Merkmale +
alles was man sich sonst so wuenscht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
muewi
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 41
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #17 - 23.07.2005 um 09:43:10
 
Hallo pustota,

ich kann Dich und Deinen Frust voll und ganz verstehen. Mein Lebenspartner und ich haben ja das gleiche Problem. Aber m. E. sind hier nicht die ABH's als ausführendes Organ der Sündenbock, sondern, soweit ich das jetzt verstehe, kommen solche Anordnungen, wie die Regelüberprüfung bei den Verfassungsschutzbehörden, von Landesebene. Für die Fiktionsbscheinigung sogar von Bundesebene. Um hier etwas zu ändern, muß man halt bei der nächsten Wahl das Kreuzchen an der "richtigen" Stelle machen oder ggf. eine Petition auf Landes- oder Bundesebene einreichen.

Viele Grüße muewi
Zum Seitenanfang
  

Ich habe gelernt, dass, nur weil jemand Dich nicht so liebt, wie Du es Dir wünschst, es noch lange nicht heißt, dass er Dich nicht mit allem liebt, was er hat.&&
 
IP gespeichert
 
pustota1_
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 42

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #18 - 23.07.2005 um 09:57:14
 
[qoute] ...danke für den Hinweis,
dann war meine Kritik am Gesetzgeber an dem Punkt falsch,
sofern die Bundesdruckerei auch tatsächlich die nötigen die Etiketten bereit stellt,
habe ein solches noch nie gesehen, [/quote]

Es gibt kein Etikett im Sinne klebriger Vordruck, der inrgendwo
eingeklebt wird. Es gibt eine Form, ja und in det Tat es ist
eher A4 als A3 aber z.B. vorlaeufige Verwaltungsvorschriften
des Landes Niedersachen weisen explizit auf den Verbot
Fiktionsbescheinigung in den Pass einzukleben hin.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #19 - 23.07.2005 um 10:18:44
 
Zitat:
Es gibt kein Etikett im Sinne klebriger Vordruck, der inrgendwo
eingeklebt wird.


Hi,
das Ding
...


klebt und kommt da rein:

...


...


Dass die Etikette nicht in den Pass kommt, ist sehr sinnvoll. Was soll
sie den Platz im Pass verschwenden, wenn sie vielleicht schon nach
2 Wochen überflüssig ist. Und wenn ein Drittstaater in sein Heimat-
land reist, dann wieder nach D. kommt, wird er ohne Probleme mit
dem Pass ohne AE und dem Trägervordruck mit Klebeetikette ein-
reisen können.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
brickbat
Expertin
****
Offline


We must be the change
we wish to see


Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #20 - 23.07.2005 um 10:26:52
 
Ehrlich gesagt habe ich den Eindruck, daß Du nicht recht weißt worüber Du redest, pustota1.
Für die Fiktionsbescheinigung gibt es seit 01.01. einen vorgeschriebenen Vordruck der so ähnlich aussieht wie früher die Aufenthaltserlaubnis EU. Dies ist der sog. Trägervordruck, der die Personalien und Paßdaten entält. Auf diesen wird ein Aufkleber in der Größe der AE-Kleber angebracht, der die Gültigkeit der FB enthält. Die Nummer des Klebers wird auf dem Trägervordruck eingetragen, das ganze kann zweimal verlängert werden und sieht dementsprechend drei Felder für die Klebernummer vor. Irgendwelche DIN- A4 Blätter sind m. E. nicht mehr zulässig. Da die förmliche FB 20,-- € kostet kann es natürlich sein, daß manche ABH´en sich mit einem kostenlosen Papier behelfen. Sollte aber eigentlich nicht so sein.
Die FB ist -wie schon richtig erwähnt wurde- der Ersatz für die frühere 69,3 Bescheinigung, die auch schon seit Urzeiten nicht mehr in den Paß gestempelt wurde und davon ab auch nicht zum Grenzübertritt berechtigte.
Nochmal zur Reisefreiheit: Bearbeitungszeiten bei der Visa-Beantragung sind ganz normal. Ich finde, es macht keinen Unterschied ob man nun nicht verreisen kann aufgrund der Bearbeitungszeit einer deutschen Behörde oder der des Landes in das man reisen möchte. Dort würde aber niemand meckern weil dann die Gefahr bestände, daß das Visum ganz abgelehnt würde.
Ich stimme allerdings zu, daß die Sache mit der Verfassungsschutzanfrage für ganz normale Verlängerung sehr ärgerlich ist. Es handelt sich hier aber um eine Anweisung der Landesbehörden. In NW ist das Verfahren mit einer Verschweigefrist von einem Monat versehen, womit sichergestellt ist, daß für die Anfrage nicht mehr als ein Monat Bearbeitungszeit in Anspruch genommen wird.

Zwinkerndcrossposted...
Zum Seitenanfang
  

I
 
IP gespeichert
 
muewi
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 41
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #21 - 23.07.2005 um 10:28:15
 
Hallo Mick,

das Problem hierbei ist, dass er zwar in sein Heimatland ausreisen kann, dass aber an mit Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, das Heimtland ihn nicht mehr ausreisen läßt (wer kennt schon z. b. in Sri Lanka eine Fiktionsbescheinigung und deren Bedeutung), bzw. ihn die Fluggesellschaft nicht mitfliegen läßt, aus eben demselben Grund.

Viele Grüße muewi
Zum Seitenanfang
  

Ich habe gelernt, dass, nur weil jemand Dich nicht so liebt, wie Du es Dir wünschst, es noch lange nicht heißt, dass er Dich nicht mit allem liebt, was er hat.&&
 
IP gespeichert
 
brickbat
Expertin
****
Offline


We must be the change
we wish to see


Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #22 - 23.07.2005 um 13:02:05
 
Erfahrungsgemäß gibt es diese Probleme bei  Non-Stop Flügen nicht, es sei denn bei den österreichischen Behörden. Vor den großen Ferien haben wir bei uns haufenweise solche Fälle, vor allem bei Kindern die mit 16 eine NE bekommen können und in den Ferien Geburtstag haben. Mir ist in 15 Jahren kein Fall bekannt geworden wo jemand wegen einer FB bzw. 69er-Besch. nicht zurückreisen konnte.
Zum Seitenanfang
  

I
 
IP gespeichert
 
pustota1_
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 42

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #23 - 23.07.2005 um 22:56:29
 
Zitat:
Nochmal zur Reisefreiheit: Bearbeitungszeiten bei der Visa-Beantragung sind ganz normal. Ich finde, es macht keinen Unterschied ob man nun nicht verreisen kann aufgrund der Bearbeitungszeit einer deutschen Behörde oder der des Landes in das man reisen möchte. Dort würde aber niemand meckern weil dann die Gefahr bestände, daß das Visum ganz abgelehnt würde.


Es gibt sicherlich Bearbeitungszeiten bei Visaerteilung aber
es gibt einen Unterschied und zwar: Das Durchreiseland (Oesttereich, Polen, Ungarn) haette die Visa-Beantragung gar nicht gefordert, da Schengen-Visum ausreichen wuerde, FB reicht nicht aus und Visum muss beantragt werden, was mit diesem oder jenem Mass an Formalitaeten verbunden ist.

Du erwaehnst in anderer Post oesterreichische Behoerden, ich kann noch polnische hinzufuegen.

Ein konkretes Beispiel:
Ein Buerger der Ukraine, der in westlichen Gebieten des Landes wohnt, will
mit seinem Auto aus Deutschland nach Ukraine fahren. Dafuer waehlt
er mit sehr groesser Wahrscheinlichkeit die Strecke ueber Oesterreich/Ungarn. Seine Reise wird aber gliech an der oesterreichischen
Grenze beendet, sollte er in Besitz von nur FB sein.
Das Gleiche gilt sicherlich auch fuer Strecke Deutschland/Polen.
Nur das dort nich die Buerger Russlands/Weissrusslands
betroffen sein werden.
In dieser Situation wird die Person, je nach Bundesland, 4 Monate lang sein.

Ich schlage dir vor selbst zu beurteilen ob das eine Behinderung der Reisefreiheit ist oder nicht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #24 - 23.07.2005 um 23:30:35
 
Zitat:
Das Durchreiseland (Oesttereich, Polen, Ungarn) haette die Visa-Beantragung gar nicht gefordert, da Schengen-Visum ausreichen wuerde, FB reicht nicht aus und Visum muss beantragt werden, was mit diesem oder jenem Mass an Formalitaeten verbunden ist.


Hi,
Österreich, Polen und Ungarn hier auf eine Stufe zu stellen ist völliger
Nonsens, pustota1_

Natürlich reicht für Österreich ein Schengenvisum, da Österreich zu den
Schengenländern gehört. Ein Schengenvisum ist für Ungarn und Polen
völlig irrelevant. Allerdings haben Angehörige bestimmter Staaten in
diesen Ländern keine Problem, da sie aufgrund ihrer Staatsangehörig-
keit dort kein Visum benötigen. Ein Staatsangehöriger eines Drittstaates,
der nach Polen möchte, dort generell der Visumspflicht unterliegt, kommt
dort auch dann nicht herein, wenn er ein Schengenvisum besitzt, er
bräuchte ein nationales polnisches Visum.

Was ist eigentlich mit der Einschränkung der Reisefreiheit, wenn der
Pass nicht rechtzeitig durch den Heimatstaat verlängert wird? Sorry,
aber es gibt Umstände, da ist sie nunmal eingeschränkt, damit muss
man sich abfinden.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
pustota1_
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 42

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #25 - 24.07.2005 um 10:54:01
 
Zitat:
Natürlich reicht für Österreich ein Schengenvisum, da Österreich zu den
Schengenländern gehört. Ein Schengenvisum ist für Ungarn und Polen 
völlig irrelevant. Allerdings haben Angehörige bestimmter Staaten in 
diesen Ländern keine Problem, da sie aufgrund ihrer Staatsangehörig-
keit dort kein Visum benötigen. Ein Staatsangehöriger eines Drittstaates,
der nach Polen möchte, dort generell der Visumspflicht unterliegt, kommt
dort auch dann nicht herein, wenn er ein Schengenvisum besitzt, er
bräuchte ein nationales polnisches Visum.


Mick, :
In Polen und Ungarn gilt folgende Regelung
Ukrainische Staatsbuerger, die in Besitz eines Schengen-Visums
(Titels) sind, haben das Recht durch das Land auf dem  Weg
nach/von Ukraine visafrei (im Sinne ohne polnisches/ungarisches
Durchreisevisum) durchreisen. Das gilt natuerlich auch fuer Oesterreich.
Wenn du willst, kann ich den Link auf die Seite der polnischen Botschaft
in Kiew, Ukraine geben, wo das was ich gesagt habe, noch einmal
auf polnisch/ukrainisch steht. Den Uebersetzer findest du selbst Zwinkernd.
Nach dieser Darlegung, glaube ich, das auch du zu Einsicht gekommen
bist, dass Schengen-Visum sehr wohl relevant ist.

Zu Passausstellung durch nationale Behoerden. Ich glaube,
wir fangen die Diskussion gar nicht lieber an, da der Vergleich
fuer deutsche Behoerden in diesem Fall ziemlich unfein
ausfallen wird. Die Faelle werden samt aus  der Praxis genommen
und zwar aus meiner.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
brickbat
Expertin
****
Offline


We must be the change
we wish to see


Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #26 - 24.07.2005 um 13:45:14
 
Wenn Polen das Schengen Visum anerkennt ist dies eine rein polnische Entscheidung. Tatsache ist, daß das Schengen Visum nicht automatisch für Polen gilt da Polen nicht Mitglied des Schengener Übereinkommens ist.
Davon abgesehen wird die Reisefreiheit -wenn Du es denn so nennen möchtest- ja auch nicht durch die deutschen Behörden begrenzt. Von deutscher Seite aus kannst Du reisen wohin Du willst, mit oder ohne Schengen Visum, mit Duldung oder Fiktionsbescheinigung. Auch bei der Wiedereinreise wirst Du mit der Fiktionsbescheinigung aller Wahrscheinlichkeit keine nennenswerten Probleme bekommen. Das Problem besteht darin, daß andere Länder Dich nicht einreisen lassen. Eine evtl. Beschränkung der Reisefreiheit ist also nicht durch deutsche Behörden verursacht sondern durch die des Gastlandes. Wenn Du jetzt erwartest daß die deutschen Behörden auf das Ihnen ja wohl durchaus zustehende Recht der Überprüfung der Antragsvoraussetzungen verzichten damit andere Länder Dir keine Probleme bei der Einreise machen, finde ich das ziemlich hahnebüchen.
Was meinst Du im übrigen mit `Paßausstellung durch nationale Behörden?´. Ich fürchte fast, daß Du auf die mit der Ausstellung von Reisedokumenten zusammenhängenden Praxis ansprichst?!   
Zum Seitenanfang
  

I
 
IP gespeichert
 
pustota1_
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 42

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #27 - 24.07.2005 um 16:39:55
 
Zitat:
Von deutscher Seite aus kannst Du reisen wohin Du willst, mit oder ohne Schengen Visum, mit Duldung oder Fiktionsbescheinigung.


Explizit ohne Schengen Visum, denn das war eine gewollte Entscheidung,
dass die Fiktionsbescheinigung eben NICHT als Schengen Visum (Titel) gilt.
Darauf wird explizit in VV hingewiesen.

Absolut unglaublich aber wahr, grenzt Deutschland an einige Laender,
die auf der Durchreise von vielen Menschen uebequert werden muessen. Wenn vorneherein bekannt ist, welche Unterlagen diese Laender als legitime Dokumente fuer Durchreise anerkennen und welche nicht und man sich dann bewusst fuer die entscheidet, die angrenzenden Laender nicht anerkennen, wiesoll man sowas anders nennen als Behinderung der Reisefreiheit?
Ich bin gerne bereit alle Meinungen anzuhoeren

Ausserdem finde ich die Diskussion etwas seltsam:
Erst wird behauptet z.B. Polen anerkennt keine Schengenunterlagen
(wenn auch nicht von dir), stellt sich raus, dass es doch tut, na
macht nichts -- dann sollen doch sie selbst drum scheren was sie
anerkennen und was nicht. Von unserer Seite ist doch alles picobello.

Zitat:
Wenn Du jetzt erwartest daß die deutschen Behörden auf das Ihnen ja wohl durchaus zustehende Recht der Überprüfung der Antragsvoraussetzungen verzichten damit andere Länder Dir keine Probleme bei der Einreise machen, finde ich das ziemlich hahnebüchen. 

Ach die deutschen Behoerden koennen ueberpruefen was sie wollen,
mehr noch ich werde selbst solche Uberpruefung mit beiden Haenden
fordern.
Es geht darum, was mit normalen rechtschaffenden Menschen
waehrend dieser Zeit passiert. Ich finde, dass die FB in der Form
wie sie jetzt erteilt wird, praktisch eine erhebliche Behinderung
der Reisefreiheit beduetet, die bis 4 Monate daeurn kann/dauert.

Statdessen, m. M. n. sollte fuer diese  Aufenthaltbescheinigung
erteilt werden, in der ggf. so was steht wie:
Ueber NE/unbefristete/laengerfirstige AE wird derzeit
bei ABH soundso  befunden. Das war's. Wie
ich verstanden habe geschiet es bereits vilerorts,
bedingt durch einen Erlass des BMI.

Zitat:
Was meinst Du im übrigen mit `Paßausstellung durch nationale Behörden?´. Ich fürchte fast, daß Du auf die mit der Ausstellung von Reisedokumenten zusammenhängenden Praxis ansprichst?!   


Mit Reisedokukumenten meine ich Pass und die Zeit (oft  offiziell variabel
gehalten, je nachdem wie dringlich einer Reisepass braucht) bis zur Ausstellung. Ich meine explizit damit nicht Praxis der deutschen Botschaft
in Kiew, falls du darauf  hindeutest. Also nationale Behoerden des jeweiligen Landes.

Die Diskussion und das Verfahren um die Ausstellung der Sichtvermerke
in Kiew find ich in  der gefuehrten Form dennoch fuer widerlich und peinlich.


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
brickbat
Expertin
****
Offline


We must be the change
we wish to see


Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #28 - 24.07.2005 um 18:35:16
 
Zitat:
...
Statdessen, m. M. n. sollte fuer diese  Aufenthaltbescheinigung
erteilt werden, in der ggf. so was steht wie:
Ueber NE/unbefristete/laengerfirstige AE wird derzeit
bei ABH soundso  befunden. Das war's. Wie
ich verstanden habe geschiet es bereits vilerorts,
bedingt durch einen Erlass des BMI.
...



Klar, könnte man machen. Aber: auch eine solche Bescheinigung wäre in dem Fall total nutzlos. Das einzig nützliche ist ein Aufenthaltstitel wie er nach dem Schengener Übereinkommen anerkannt wird.  Welche Dokumente das sind liegt absolut nicht in Ermessen der deutschen Behörden sondern muß durch Abstimmung aller  Vertragsstaaten festgelegt werden. Insofern ist der von Dir erwähnte Passus in den Vv lediglich ein netter Hinweis damit es nicht zu Mißverständnissen kommt.
Nur zur Klarstellung: so gut wie alle EU-Länder haben der Fiktionsbescheinigung vergleichbare Dokumente, es handelt sich also nicht um eine deutsche Schikane, wie Du es offensichtlich empfindest.
Davon abgesehen habe ich die Erfahrung gemacht, daß die meisten Heimatbehörde der hier lebenden Ausländer sich bei der Paßausstellung den Teufel darum scheren ob jemand einen Urlaub plant oder nicht. Ich glaube darauf spielte Mick mit seinem Hinweis an.
Zum Seitenanfang
  

I
 
IP gespeichert
 
brickbat
Expertin
****
Offline


We must be the change
we wish to see


Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #29 - 24.07.2005 um 18:36:20
 
Zitat:
...
Statdessen, m. M. n. sollte fuer diese  Aufenthaltbescheinigung
erteilt werden, in der ggf. so was steht wie:
Ueber NE/unbefristete/laengerfirstige AE wird derzeit
bei ABH soundso  befunden. Das war's. Wie
ich verstanden habe geschiet es bereits vilerorts,
bedingt durch einen Erlass des BMI.
...



Klar, könnte man machen. Aber: auch eine solche Bescheinigung wäre in dem Fall total nutzlos. Das einzig nützliche ist ein Aufenthaltstitel wie er nach dem Schengener Übereinkommen anerkannt wird.  Welche Dokumente das sind liegt absolut nicht in der Entscheidungsgewalt der deutschen Behörden sondern muß durch Abstimmung aller  Vertragsstaaten festgelegt werden. Insofern ist der von Dir erwähnte Passus in den Vv lediglich ein netter Hinweis damit es nicht zu Mißverständnissen kommt.
Nur zur Klarstellung: so gut wie alle EU-Länder haben der Fiktionsbescheinigung vergleichbare Dokumente, es handelt sich also nicht um eine deutsche Schikane, wie Du es offensichtlich empfindest.
Davon abgesehen habe ich die Erfahrung gemacht, daß die meisten Heimatbehörde der hier lebenden Ausländer sich bei der Paßausstellung den Teufel darum scheren ob jemand einen Urlaub plant oder nicht. Ich glaube darauf spielte Mick mit seinem Hinweis an.
Zum Seitenanfang
  

I
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #30 - 24.07.2005 um 21:10:59
 
Also was Sri Lanka betrifft verfüge ich über einen umfangreichen Erfahrungschatz, was die Ausreisemodalitäten angeht. Meine liebe Ehefrau ist seit langen im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung (jetzt Niederlassungerlaubnis) und wir hatten schon oft, oder besser jedesmal Probleme bei der Ausreise aus ihrer Heimat. Einmal haben wir schon das Flugzeug verpasst. Die Damen an den Schaltern beim Einchecken kennen nur das Visum und alles andere wird nicht akzeptiert.
Als Problemlösung empfehle ich ein Schreiben der Ausländerbehörde in welchen die Erlaubnis zur  Wiedereinreise nach Deutschland bescheinigt wird. Damit geht man zur Fluggesellschaft und die geben dann einen entsprechenden Vermerk in ihr Buchungsystem ein, sodaß die Tante beim Einchecken lesen kann, daß einer Einreise nach Deutschland behördlicherseits nichts im Wege steht.
Zur Sicherheit kann man sich noch bei der deutschen Botschaft in Colombo (etwas "Eintrittsgeld" für die "Wachhunde" nicht vergessen) einen Schrieb mit Stempel in englischer Sprache ausstellen lassen der das ebenfalls bestätigt.
Das müßte dann funktionieren.  
Trotz allen kann es natürlich durchaus passieren, daß Du bei der Rückkehr in Deutschland am Flugzeug von einem BGS-Aufgebot empfangen wirst, welche die Papiere überprüfen wollen, aber das ist wohl das kleinste Übel.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #31 - 24.07.2005 um 22:07:34
 
Zitat:
Ausserdem finde ich die Diskussion etwas seltsam:
Erst wird behauptet z.B. Polen anerkennt keine Schengenunterlagen
(wenn auch nicht von dir), stellt sich raus, dass es doch tut, na
macht nichts -- dann sollen doch sie selbst drum scheren was sie
anerkennen und was nicht. Von unserer Seite ist doch alles picobello.


Hi,
wenn ich das richtig von Dir verstanden habe, ist die Anerkennung
von Schengenvisa eine Besonderheit, die Polen ukrainischen Staats-
bürgern einräumt. Eine generelle Anerkennung von Schengenvisa
gibt es in Polen sicher nicht.

[edited]Wenn ich das richtig nachlese auf der Page der Polnischen
Botschaft Berlin, besteht für Ukrainer aufgrund eines Abkommens
vom 30.07.2003 keine Visumspflicht für Besuchsaufenthalte. Wenn
das so ist, können sie natürlich auch mit einem Schengenvisum
dort einreisen. Insofern ist das Schengenvisum weiterhin irrelevant,
da eh Visumsfreiheit besteht.[/edited]
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
pustota1_
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 42

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #32 - 24.07.2005 um 23:55:15
 
Zitat:
Wenn ich das richtig nachlese auf der Page der Polnischen
Botschaft Berlin, besteht für Ukrainer aufgrund eines Abkommens
vom 30.07.2003 keine Visumspflicht für Besuchsaufenthalte. Wenn
das so ist, können sie natürlich auch mit einem Schengenvisum 
dort einreisen. Insofern ist das Schengenvisum weiterhin irrelevant,
da eh Visumsfreiheit besteht.


Fuer Besucheraufenthalte nicht. Die Person liest also falsch.
Es besteht keine Visumpflicht fuer Transitaufenthalte bis zu 5 Tage lang,
wenn der Buerger der Ukraine in Besitz eines Schengentitels ist. Das gleiche
gilt fuer Ungarn nur das dort die Aufenthaltdauer weiter beschraenkt ist.
FB ist explizit kein Schengentitel.
Es besteht also generell (es gibt Paar Ausnahmen
wie fuer Angehoerige der polnischen Minderheit in der Ukraine,
Menschen ueber 65 Jahre usw.) sehr wohl Visumpflicht und Schengenvisum
ist relevant.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #33 - 25.07.2005 um 01:12:45
 
Zitat:
Fuer Besucheraufenthalte nicht. Die Person liest also falsch.
Es besteht keine Visumpflicht fuer Transitaufenthalte bis zu 5 Tage lang,
wenn der Buerger der Ukraine in Besitz eines Schengentitels ist.


Jow stimmt, habe nochmal nachgeschaut. Sonderregelung für Ukraine,
Russland und Weissrussland. Nur für Transit.
Wobei das im Widerspruch hierzu steht:
http://www.botschaft-polen.de/konsular/visafrei.html

Zitat:
Das gleiche gilt fuer Ungarn nur das dort die Aufenthaltdauer weiter beschraenkt ist.

Wie, das Gleiche? Wo soll den ein Ungar, also ein EU-Bürger, ein Schengen-
visum bekommen?

Zitat:
FB ist explizit kein Schengentitel.

Mein Reden schon weiter oben.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #34 - 25.07.2005 um 01:22:15
 
Also ihr könnt mir meinerwegen den Experten-Status nehmen, aber ich hab den Faden verloren.  öhm

WAS hat das och mit dem Ausgangsproblem zu tun  öhm

Und den Nachweis der verfassungswidrigen Beschränkung der Reisefreiheit hat auch noch keiner geführt öhm

No matter what  grin, What shalls  grin
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
pustota1_
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 42

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #35 - 25.07.2005 um 01:55:05
 
Zitat:
Wie, das Gleiche? Wo soll den ein Ungar, also ein EU-Bürger, ein Schengen-
visum bekommen?


Fuer das Land -- Ungarn, Hungary eben. Dort wo Plattensee
zu finden ist. Gulasch ohne Ende. Zwinkernd
Reist ein Ukrainer mit Schengenvisum durch Polen oder
Ungarn (durch das Land um Missverstaendnisse zu vermeiden)
braucht er kein Transitvisum.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
pustota1_
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 42

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #36 - 25.07.2005 um 01:01:07
 
Zitat:
Wobei das im Widerspruch hierzu steht:
http://www.botschaft-polen.de/konsular/visafrei.html


Steht nicht. Es handelt sich um einseitige Abschaffung der Visumpflicht.
Polnische Buerger brauchen kein Visum fuer Besuchsaufenthalt in der Ukraine,
ungarische auch nicht. Nicht umgekehrt. Naja, Deutsche brauchen  auch kein Visum, was die Diskussion um die angeblichen illegalen Machenschaften in der Botschaft in Kiew noch ein Stueck apetittlicher machen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
pustota1_
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 42

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #37 - 25.07.2005 um 01:05:51
 
Zitat:
WAS hat das och mit dem Ausgangsproblem zu tun 

Und den Nachweis der verfassungswidrigen Beschränkung der Reisefreiheit hat auch noch keiner geführt


Also das Beispiel mit ukrainischen Buergern sollte keinen kuenstlich konstruiten Fall sondern sehr wohl eine praktische Situation zeigen wo in Folge des Spezialstatus  der FB die Reisefreihet ohne Vorliegen eines Grundes beschraenkt wird und zwar bis zu 4 Monate lang. Damit wage ich
zu behaupten, dass ich den Beweis gefuehrt habe.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
pustota1_
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 42

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #38 - 25.07.2005 um 01:25:50
 
Zitat:
Und den Nachweis der verfassungswidrigen Beschränkung der Reisefreiheit hat auch noch keiner geführt


Zu Abwechslung von mir kann man sicherlich auch den Beitrag
von Saxonicus lesen. Das ist dann zum Thema Non-Stop
Fluege. Uebrigens ich habe das Gefuehl, dass jede Grenztante/Grenzonkel
sich so verhalten werden, da FB gar nicht in die  Liste der zugelassenen Ausreisedokumente eingetragen ist und damit, sollte das Land z.B.
Readmissionvertrag mit Deutschland unterschireben haben, so denkt
die Grenzbeamte dabei noch, dass er was fuer die Verhinderung der
illegalen Ein-/Ausreise tut, was vo solchen Vertraegen u.a. gefordert wird.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #39 - 25.07.2005 um 08:26:01
 
Zitat:
Damit wage ich
zu behaupten, dass ich den Beweis gefuehrt habe.


Das ist dann aber eine sehr gewagte Behauptung  lachen
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
pustota1_
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 42

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #40 - 25.07.2005 um 09:58:19
 
Zitat:
Hallo pustota,

ich kann Dich und Deinen Frust voll und ganz verstehen. Mein Lebenspartner und ich haben ja das gleiche Problem. Aber m. E. sind hier nicht die ABH's als ausführendes Organ der Sündenbock, sondern, soweit ich das jetzt verstehe, kommen solche Anordnungen, wie die Regelüberprüfung bei den Verfassungsschutzbehörden, von Landesebene. Für die Fiktionsbscheinigung sogar von Bundesebene. Um hier etwas zu ändern, muß man halt bei der nächsten Wahl das Kreuzchen an der "richtigen" Stelle machen oder ggf. eine Petition auf Landes- oder Bundesebene einreichen. 

Am Kreuzchen wird es nicht scheitern Zwinkernd.
Es ist richtig, dass die Anordnung von Landes-/Bundesebene kommt.
Aber Exekutivkette geht nicht nur in eine Richtung. ABHs haben sehr wohl
die Moeglichkeit Ratschlaege/Erfahrungsberichte einzureichen. Und da
in diesem Forum Praktiker sich versammeln, versuche ich eben zu verstehen welchen praktischen Sinn FB denn hat. Ich glaube, dass wir
waehrend dieser Diskussion zu einer gemeinsamen Meinung gekommen
sind, das zumindest in einer Reihe von Faellen  in denen eigentlich
FB vorgesehen war, kurzfristige AE ausgestellt wird/ausgestellt werden soll.
Ich bin nur halt der Meinung, dass die FB mit ihrer Ausnahmestatus
hinsichtlich Schengentitel  vollig abgeschafft werden sollte/ oder aber der Ausnahmestatus soll abgeschafft werden.

Be dieser Gelgenhiet, pardon, uebrigens fuer etwas verspaetete Antwort.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
brickbat
Expertin
****
Offline


We must be the change
we wish to see


Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #41 - 25.07.2005 um 11:10:58
 
Zitat:
...
Ich bin nur halt der Meinung, dass die FB mit ihrer Ausnahmestatus
hinsichtlich Schengentitel  vollig abgeschafft werden sollte/ oder aber der Ausnahmestatus soll abgeschafft werden.

Be dieser Gelgenhiet, pardon, uebrigens fuer etwas verspaetete Antwort.


Und was soll statt dessen ausgestellt werden?
Zum Seitenanfang
  

I
 
IP gespeichert
 
brickbat
Expertin
****
Offline


We must be the change
we wish to see


Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #42 - 25.07.2005 um 11:22:47
 
Zitat:
Zu Abwechslung von mir kann man sicherlich auch den Beitrag
von Saxonicus lesen. Das ist dann zum Thema Non-Stop
Fluege. Uebrigens ich habe das Gefuehl, dass jede Grenztante/Grenzonkel
sich so verhalten werden, da FB gar nicht in die  Liste der zugelassenen Ausreisedokumente eingetragen ist und damit, sollte das Land z.B.
Readmissionvertrag mit Deutschland unterschireben haben, so denkt
die Grenzbeamte dabei noch, dass er was fuer die Verhinderung der
illegalen Ein-/Ausreise tut, was vo solchen Vertraegen u.a. gefordert wird.



Auch hier handelt es sich um Schwieirgkeiten der sri lanikischen Behörden, nicht der deutschen. Zumal hat Saxonicussens Frau sogar eine Aufenthaltsberechtigung und bekommt trotzdem Schwierigkeiten. Du siehst also: Nickeligkeiten einzelner Beamter in bestimmten Ländern kann man nie ausschließen, egal welche Dokumente man vorlegt. Ich denke, Deine Beschwerde über die Beschränkung der Reisefreiheit wäre bei den über die Einreise entscheidenden Behörden angebrachter. Ich schlage deshalb vor, bei der nächsten Visa Beantragung in der -sagen wir- USamerikanischen Botschaft die von dort an die Erteilung eines Visums geknüpften Bedingungen gründlich zu hinterfragen und ggfl. deutlich auf die bestehenden Widersprüche zum Völkerrecht, zum Datenschutz etc. hinzuweisen. Mal sehen was passiert.
Zum Seitenanfang
  

I
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #43 - 25.07.2005 um 11:50:49
 
Zitat:
Mal sehen was passiert.


Muß man wohl kein Prophet für sein, um das Verhalten der US-Botschaft vorherzusagen , oder ? lachen

Zitat:
Und was soll statt dessen ausgestellt werden?


Nix, dann wird halt ohne die Fiktion ein nicht erlaubter Aufenthalt daraus grin
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
pustota1_
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 42

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #44 - 25.07.2005 um 12:39:25
 
Zitat:
Und was soll statt dessen ausgestellt werden?


  Kurzfristige Aufenthalserlaubnis
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
pustota1_
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 42

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #45 - 25.07.2005 um 12:43:37
 
Zitat:
ch schlage deshalb vor, bei der nächsten Visa Beantragung in der -sagen wir- USamerikanischen Botschaft die von dort an die Erteilung eines Visums geknüpften Bedingungen gründlich zu hinterfragen und ggfl. deutlich auf die bestehenden Widersprüche zum Völkerrecht, zum Datenschutz etc. hinzuweisen. Mal sehen was passiert.


So was nennt man klassiches Ueben in der Demagogie.
Es ging und geht hier nicht um US amerikanische Behoerden
und nicht um vergleichende Lehre der uterschiedlichen
Methoden, die bei Ausstellung der Reisedokumente angewendet werden.
Es geht hier darum, dass ich die Praktiken der deutschen
Behoerden nicht in Ordnung finde, vollig unabhaengig
von den Praktiken der peruanischen, japanischen,
amerikanischen, russischen oder sonstigen Behoerden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #46 - 25.07.2005 um 12:55:25
 
Zitat:
Es geht hier darum, dass ich die Praktiken der deutschen
Behoerden nicht in Ordnung finde


Ob Du es hören willst oder ned, mit Ausnahme der kurzfristigen AE, wenn es dafür einen Ausnahmegrund geben sollte, sieht das Gesetz eben nichts anderes vor. Da hat keine Behördenpraxis dran schuld, es ist die Rechtslage. Zwinkernd

Und die vergleichende Praxis hast DU eingeführt, weil Du den deutschen Behörden Fehler vorwirfst, die von ausl. Behörden gemacht werden, die aber nicht die deutsche Verwaltung zu vertreten hat.  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
pustota1_
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 42

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #47 - 25.07.2005 um 14:24:20
 
Zitat:
Ob Du es hören willst oder ned, mit Ausnahme der kurzfristigen AE, wenn es dafür einen Ausnahmegrund geben sollte, sieht das Gesetz eben nichts anderes vor. Da hat keine Behördenpraxis dran schuld, es ist die Rechtslage.


Wir sind uns einig, dass die ABHs Ihre Erfahrungsberichte und
Empfehlungen einreichen kann, nicht wahr?

Genauso sind wir uns einig, dass diese Rechtlage nicht von der Natur
aus entstanden ist, sondern durch Menschen geschaffen wurde und
kann auch durch Menschen abgeschafft werden.


Zitat:
Und die vergleichende Praxis hast DU eingeführt, weil Du den deutschen Behörden Fehler vorwirfst, die von ausl. Behörden gemacht werden, die aber nicht die deutsche Verwaltung zu vertreten hat.  Wink

Auslaendische Behoerden, zumindest in unserem Fall, machen keinen
Fehler sondern handeln genau nach Vorgaben der deutschen Behoerden.
FB kein Schengentitel ergo keine Durchreise. Wo siehst du hier einen
Fehler der auslaendischen Behoerden?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
brickbat
Expertin
****
Offline


We must be the change
we wish to see


Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #48 - 25.07.2005 um 16:08:48
 
Deutsche Behörden machen ausländischen Behörden keine Vorgabe bezüglich ihrer Einreisebestimmungen. Wenn eine ausländische Behörde sich entschließt die Fiktionsbescheinigung im Rahmen eines Einreiseantrages nicht anzuerkennen, ist dies ihre ureigenste Entscheidung. Polen z. B. hat offensichtlich unabängig vom SDÜ entschieden das Schengen Visum anzuerkennen, auch wenn sie hierzu nicht verpflichtet sind. Wenn ein anderes Land diese Entscheidung nicht trifft dann bedeutet dies wohl: das Land Eurer Wünsche möchte Euch nicht einreisen lassen solange ihr nicht im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit. Wie gesagt, sie könnten sich auch anders entscheiden, ganz unabhängig vom SDÜ. Andersherum kannst Du kaum erwarten daß deutsche Behörden ihre Praxis bei der Antragsbearbeitung auf die Wünsche und Erwartungen sämtlicher Länder dieser Welt abstimmen. Großbritannien ist. z. B. kein Schengen Staat und erkennt Schengen Titel nur unter bestimmten Voraussetzungen an, zum Teil abhängig von der Staatsangehörigkeit.  Wer schränkt denn dann die Reisefreiheit ein? Deiner Logik folgend wahrscheinlich auch die deutschen Behörden, weil sie keinen deutschen Paß ausstellen?
Ich denke, Du zäumst das Pferd von hinten auf.
Zum Seitenanfang
  

I
 
IP gespeichert
 
pustota1_
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 42

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #49 - 25.07.2005 um 17:24:16
 
Ich glaube wir drehen uns im Kreise:

Der letzte Versuch:

Situation vorher:
Freie Durchreise weil man in Besitz eines Schengentitels ist
und es ist bekannt, dass die freie Durchreise nur mit Schengentitel moeglich
ist. 

Situation nachher:
Die Person ist  nach wie vor in der gleichen Situation,
nach wie vor polizeilich unbekannt nur das die zeitliche
Aufenthalterlaubnis abelaufen ist und man hat sich entschieden
gewisse Anfragen bei gewissen Behoerden zu machen bevor
man NE/unbefristete AE etc aushaenidgt.
Fuer diese Zeit bekommt man eben kein Schengentitel
und das FB eben kein Schengentitel ist wird noch
einaml in VV explizit bekraeftigt.

Wie soll man sowas sonst nennen als nicht Vorgabe:
"Jungs, konnte diese Person frei bei euch durchreisen,
so darf sie es jetzt fuer gewisse Zeit nicht mehr, da
wir ein spezielles Papier augehaendigt haben."

Es ist klar das es ausserordentlich verwunderlich
ist, wieso z.B. Polen nicht auf die Nuancen
der deutschen Rechtslage deutlich gefuehlvoller
eingeht und nicht z.B. auch mit FB zur Friede
aller Ukrainer, die hier wohnen durchreisen laesst
aber es gibt auch andere Moeglichkeit -- diese Nuancen
gar nicht erst zu schaffen.


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
brickbat
Expertin
****
Offline


We must be the change
we wish to see


Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #50 - 25.07.2005 um 17:55:31
 
Okay, ich  geb´s auf. Du verstehst einfach die Systematik nicht. Ich gebe Dir recht: die deutschen Behörden sind langsam und unflexibel und legen es in erster Linie darauf an, die Leute zu schikanieren. Was kann schöner sein, als jemandem den Urlaub zu vermiesen wenn man selber auch in einer verstaubten Amtsstube sitzt? Die Ausstellung der Fiktionsbescheinigung stellt eine verfassungswidrige Beschränkung der Reisefreiheit dar. Gesetze werden von Menschen gemacht und können durch Menschen geändert werden. Es muß nur jemand den Anfang machen. Warum nicht Du? Der Weg zum Bundesverfassungsgericht steht Dir offen.

Zitat:
Wie soll man sowas sonst nennen als nicht Vorgabe:
"Jungs, konnte diese Person frei bei euch durchreisen,
so darf sie es jetzt fuer gewisse Zeit nicht mehr, da
wir ein spezielles Papier augehaendigt haben."


Richtig muß es heißen:

`Jungs´, diese Person hat ein spezielles Papier bekommen weil sie etwas spezielles von uns will. Im Augenblick prüfen wir noch ob sie es bekommen kann. Von uns aus kann sie damit reisen wohin sie will und so lange sie will. Ob Ihr sie mit diesem Papier einreisen laßt ist Eure Sache.´

Genau wie bei jedem anderen Titel auch. 

Damit klinke ich mich aus dieser Diskussion aus.
Zum Seitenanfang
  

I
 
IP gespeichert
 
pustota1_
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 42

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #51 - 26.07.2005 um 08:20:16
 
Zitat:
Ich gebe Dir recht: die deutschen Behörden sind langsam und unflexibel und legen es in erster Linie darauf an, die Leute zu schikanieren. Was kann schöner sein, als jemandem den Urlaub zu vermiesen wenn man selber auch in einer verstaubten Amtsstube sitzt?

Ich verstehe zwar dass die Passage oben ironisch gemeint ist, dennoch
kann ich es mir nicht verkneifen: Na ja mir ist das grosse Glueck nicht beschert die interne Atmosphaere in ABHs zu kennen aber wenn du es sagst dann muss was dran sein. Zwinkernd.

Nein, wirklich, ich glaube dass der Grund deutlich banaler ist:
Man hat einfach an die Situation der Leute nicht gedacht
und konnte sich kaum vorstellen  welche Unannehmlichkeiten
damit verbunden sind. Denn was soll diese behelfsmaessige
spaeter eingefuehrte Loesung mit UrlaubsAEs. Wie kann
man die Notwendigkeit des Urlaubs in Land XYZ schon begreunden :vogel3
Oder bei der Bearbeitungsdauer von 4 Monaten alles vorhersagen was denn alles geschehen kann.  ???

[quote] Es muß nur jemand den Anfang machen. Warum nicht Du? Der Weg zum Bundesverfassungsgericht steht Dir offen.    [quote]
Gebe dir Recht. In der Tat ich versuche zu verstehen wann denn
FB sinnvoller ist als kurzfristige AE als generelle Regelung um
dann zu entscheiden was weiter zu tun ist. Ich
kann mir so eine Situation nicht konstruiren.  Gibt es welche
aus Eurer Sicht?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #52 - 26.07.2005 um 09:21:23
 
:snooz: :snooz: :snooz:

Aus meiner Sicht wird der Thread mehr und mehr "User-Forum-würdig"...

Just a thought...

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
pustota1_
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 42

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #53 - 26.07.2005 um 11:57:23
 
Zitat:
Aus meiner Sicht wird der Thread mehr und mehr "User-Forum-würdig"...

Also Thread hat ab und an ironische Zuege angenommen, ja.
Aber das ursprungliche Problem ist nach wie vor da und in
unserer Situation nach wie vor ernst. Ich freue mich
weiterhin auf nutzliche Ratschlaege was in son einem
Fall zu tun ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #54 - 26.07.2005 um 12:31:57
 
Zitat:
Also Thread hat ab und an ironische Zuege angenommen, ja.
Aber das ursprungliche Problem ist nach wie vor da und in
unserer Situation nach wie vor ernst. Ich freue mich
weiterhin auf nutzliche Ratschlaege was in son einem
Fall zu tun ist.


Hi,
das "Problem" ist keins. Jedenfalls nicht in 98 % der Fälle.
Ferner wurde Dir eine Lösungsmöglichkeit aufgezeigt -
vorläufige AE.
Dem Vorschlag Abu's folgend, darf ich bitten, die Diskussion
ggf. im Userforum weiter zu führen. Hier kommt definitiv
nichts mehr rum.

Thread wird geschlossen.

Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
sou
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #55 - 14.07.2009 um 16:49:03
 
hallo!!! ich hab ne frage und würde mich über eine atwort freuen.mein mann hat eine fiktionsbescheinigung bekommen.wir möchten mit dem auto nach marokko fahren und mit dem flugzeug zurück fliegen.ist das möglich???


Änderung:
Nee, die Frage hast Du in einem anderen Thread schon gestellt und auch eine Antwort bekommen. Mach bitte dort weiter und hänge Dich nicht an ursprünglich schon geschlossene Uraltthreads dran!


Hier mache ich wieder dicht!

geschlossen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema