Zitat:Von deutscher Seite aus kannst Du reisen wohin Du willst, mit oder ohne Schengen Visum, mit Duldung oder Fiktionsbescheinigung.
Explizit ohne Schengen Visum, denn das war eine gewollte Entscheidung,
dass die Fiktionsbescheinigung eben NICHT als Schengen Visum (Titel) gilt.
Darauf wird explizit in VV hingewiesen.
Absolut unglaublich aber wahr, grenzt Deutschland an einige Laender,
die auf der Durchreise von vielen Menschen uebequert werden muessen. Wenn vorneherein bekannt ist, welche Unterlagen diese Laender als legitime Dokumente fuer Durchreise anerkennen und welche nicht und man sich dann bewusst fuer die entscheidet, die angrenzenden Laender nicht anerkennen, wiesoll man sowas anders nennen als Behinderung der Reisefreiheit?
Ich bin gerne bereit alle Meinungen anzuhoeren
Ausserdem finde ich die Diskussion etwas seltsam:
Erst wird behauptet z.B. Polen anerkennt keine Schengenunterlagen
(wenn auch nicht von dir), stellt sich raus, dass es doch tut, na
macht nichts -- dann sollen doch sie selbst drum scheren was sie
anerkennen und was nicht. Von unserer Seite ist doch alles picobello.
Zitat:Wenn Du jetzt erwartest daß die deutschen Behörden auf das Ihnen ja wohl durchaus zustehende Recht der Überprüfung der Antragsvoraussetzungen verzichten damit andere Länder Dir keine Probleme bei der Einreise machen, finde ich das ziemlich hahnebüchen.
Ach die deutschen Behoerden koennen ueberpruefen was sie wollen,
mehr noch ich werde selbst solche Uberpruefung mit beiden Haenden
fordern.
Es geht darum, was mit normalen rechtschaffenden Menschen
waehrend dieser Zeit passiert. Ich finde, dass die
FB in der Form
wie sie jetzt erteilt wird, praktisch eine erhebliche Behinderung
der Reisefreiheit beduetet, die bis 4 Monate daeurn kann/dauert.
Statdessen, m. M. n. sollte fuer diese Aufenthaltbescheinigung
erteilt werden, in der ggf. so was steht wie:
Ueber NE/unbefristete/laengerfirstige
AE wird derzeit
bei
ABH soundso befunden. Das war's. Wie
ich verstanden habe geschiet es bereits vilerorts,
bedingt durch einen Erlass des BMI.
Zitat: Was meinst Du im übrigen mit `Paßausstellung durch nationale Behörden?´. Ich fürchte fast, daß Du auf die mit der Ausstellung von Reisedokumenten zusammenhängenden Praxis ansprichst?!
Mit Reisedokukumenten meine ich Pass und die Zeit (oft offiziell variabel
gehalten, je nachdem wie dringlich einer Reisepass braucht) bis zur Ausstellung. Ich meine explizit damit nicht Praxis der deutschen Botschaft
in Kiew, falls du darauf hindeutest. Also nationale Behoerden des jeweiligen Landes.
Die Diskussion und das Verfahren um die Ausstellung der Sichtvermerke
in Kiew find ich in der gefuehrten Form dennoch fuer widerlich und peinlich.