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Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit (Gelesen: 29.513 mal)
Saxonicus
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Antwort #30 - 24.07.2005 um 21:10:59
 
Also was Sri Lanka betrifft verfüge ich über einen umfangreichen Erfahrungschatz, was die Ausreisemodalitäten angeht. Meine liebe Ehefrau ist seit langen im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung (jetzt Niederlassungerlaubnis) und wir hatten schon oft, oder besser jedesmal Probleme bei der Ausreise aus ihrer Heimat. Einmal haben wir schon das Flugzeug verpasst. Die Damen an den Schaltern beim Einchecken kennen nur das Visum und alles andere wird nicht akzeptiert.
Als Problemlösung empfehle ich ein Schreiben der Ausländerbehörde in welchen die Erlaubnis zur  Wiedereinreise nach Deutschland bescheinigt wird. Damit geht man zur Fluggesellschaft und die geben dann einen entsprechenden Vermerk in ihr Buchungsystem ein, sodaß die Tante beim Einchecken lesen kann, daß einer Einreise nach Deutschland behördlicherseits nichts im Wege steht.
Zur Sicherheit kann man sich noch bei der deutschen Botschaft in Colombo (etwas "Eintrittsgeld" für die "Wachhunde" nicht vergessen) einen Schrieb mit Stempel in englischer Sprache ausstellen lassen der das ebenfalls bestätigt.
Das müßte dann funktionieren.  
Trotz allen kann es natürlich durchaus passieren, daß Du bei der Rückkehr in Deutschland am Flugzeug von einem BGS-Aufgebot empfangen wirst, welche die Papiere überprüfen wollen, aber das ist wohl das kleinste Übel.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Mick
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Antwort #31 - 24.07.2005 um 22:07:34
 
Zitat:
Ausserdem finde ich die Diskussion etwas seltsam:
Erst wird behauptet z.B. Polen anerkennt keine Schengenunterlagen
(wenn auch nicht von dir), stellt sich raus, dass es doch tut, na
macht nichts -- dann sollen doch sie selbst drum scheren was sie
anerkennen und was nicht. Von unserer Seite ist doch alles picobello.


Hi,
wenn ich das richtig von Dir verstanden habe, ist die Anerkennung
von Schengenvisa eine Besonderheit, die Polen ukrainischen Staats-
bürgern einräumt. Eine generelle Anerkennung von Schengenvisa
gibt es in Polen sicher nicht.

[edited]Wenn ich das richtig nachlese auf der Page der Polnischen
Botschaft Berlin, besteht für Ukrainer aufgrund eines Abkommens
vom 30.07.2003 keine Visumspflicht für Besuchsaufenthalte. Wenn
das so ist, können sie natürlich auch mit einem Schengenvisum
dort einreisen. Insofern ist das Schengenvisum weiterhin irrelevant,
da eh Visumsfreiheit besteht.[/edited]
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #32 - 24.07.2005 um 23:55:15
 
Zitat:
Wenn ich das richtig nachlese auf der Page der Polnischen
Botschaft Berlin, besteht für Ukrainer aufgrund eines Abkommens
vom 30.07.2003 keine Visumspflicht für Besuchsaufenthalte. Wenn
das so ist, können sie natürlich auch mit einem Schengenvisum 
dort einreisen. Insofern ist das Schengenvisum weiterhin irrelevant,
da eh Visumsfreiheit besteht.


Fuer Besucheraufenthalte nicht. Die Person liest also falsch.
Es besteht keine Visumpflicht fuer Transitaufenthalte bis zu 5 Tage lang,
wenn der Buerger der Ukraine in Besitz eines Schengentitels ist. Das gleiche
gilt fuer Ungarn nur das dort die Aufenthaltdauer weiter beschraenkt ist.
FB ist explizit kein Schengentitel.
Es besteht also generell (es gibt Paar Ausnahmen
wie fuer Angehoerige der polnischen Minderheit in der Ukraine,
Menschen ueber 65 Jahre usw.) sehr wohl Visumpflicht und Schengenvisum
ist relevant.

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Mick
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Antwort #33 - 25.07.2005 um 01:12:45
 
Zitat:
Fuer Besucheraufenthalte nicht. Die Person liest also falsch.
Es besteht keine Visumpflicht fuer Transitaufenthalte bis zu 5 Tage lang,
wenn der Buerger der Ukraine in Besitz eines Schengentitels ist.


Jow stimmt, habe nochmal nachgeschaut. Sonderregelung für Ukraine,
Russland und Weissrussland. Nur für Transit.
Wobei das im Widerspruch hierzu steht:
http://www.botschaft-polen.de/konsular/visafrei.html

Zitat:
Das gleiche gilt fuer Ungarn nur das dort die Aufenthaltdauer weiter beschraenkt ist.

Wie, das Gleiche? Wo soll den ein Ungar, also ein EU-Bürger, ein Schengen-
visum bekommen?

Zitat:
FB ist explizit kein Schengentitel.

Mein Reden schon weiter oben.
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #34 - 25.07.2005 um 01:22:15
 
Also ihr könnt mir meinerwegen den Experten-Status nehmen, aber ich hab den Faden verloren.  öhm

WAS hat das och mit dem Ausgangsproblem zu tun  öhm

Und den Nachweis der verfassungswidrigen Beschränkung der Reisefreiheit hat auch noch keiner geführt öhm

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #35 - 25.07.2005 um 01:55:05
 
Zitat:
Wie, das Gleiche? Wo soll den ein Ungar, also ein EU-Bürger, ein Schengen-
visum bekommen?


Fuer das Land -- Ungarn, Hungary eben. Dort wo Plattensee
zu finden ist. Gulasch ohne Ende. Zwinkernd
Reist ein Ukrainer mit Schengenvisum durch Polen oder
Ungarn (durch das Land um Missverstaendnisse zu vermeiden)
braucht er kein Transitvisum.
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Antwort #36 - 25.07.2005 um 01:01:07
 
Zitat:
Wobei das im Widerspruch hierzu steht:
http://www.botschaft-polen.de/konsular/visafrei.html


Steht nicht. Es handelt sich um einseitige Abschaffung der Visumpflicht.
Polnische Buerger brauchen kein Visum fuer Besuchsaufenthalt in der Ukraine,
ungarische auch nicht. Nicht umgekehrt. Naja, Deutsche brauchen  auch kein Visum, was die Diskussion um die angeblichen illegalen Machenschaften in der Botschaft in Kiew noch ein Stueck apetittlicher machen.
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Antwort #37 - 25.07.2005 um 01:05:51
 
Zitat:
WAS hat das och mit dem Ausgangsproblem zu tun 

Und den Nachweis der verfassungswidrigen Beschränkung der Reisefreiheit hat auch noch keiner geführt


Also das Beispiel mit ukrainischen Buergern sollte keinen kuenstlich konstruiten Fall sondern sehr wohl eine praktische Situation zeigen wo in Folge des Spezialstatus  der FB die Reisefreihet ohne Vorliegen eines Grundes beschraenkt wird und zwar bis zu 4 Monate lang. Damit wage ich
zu behaupten, dass ich den Beweis gefuehrt habe.
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Antwort #38 - 25.07.2005 um 01:25:50
 
Zitat:
Und den Nachweis der verfassungswidrigen Beschränkung der Reisefreiheit hat auch noch keiner geführt


Zu Abwechslung von mir kann man sicherlich auch den Beitrag
von Saxonicus lesen. Das ist dann zum Thema Non-Stop
Fluege. Uebrigens ich habe das Gefuehl, dass jede Grenztante/Grenzonkel
sich so verhalten werden, da FB gar nicht in die  Liste der zugelassenen Ausreisedokumente eingetragen ist und damit, sollte das Land z.B.
Readmissionvertrag mit Deutschland unterschireben haben, so denkt
die Grenzbeamte dabei noch, dass er was fuer die Verhinderung der
illegalen Ein-/Ausreise tut, was vo solchen Vertraegen u.a. gefordert wird.
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Antwort #39 - 25.07.2005 um 08:26:01
 
Zitat:
Damit wage ich
zu behaupten, dass ich den Beweis gefuehrt habe.


Das ist dann aber eine sehr gewagte Behauptung  lachen
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Antwort #40 - 25.07.2005 um 09:58:19
 
Zitat:
Hallo pustota,

ich kann Dich und Deinen Frust voll und ganz verstehen. Mein Lebenspartner und ich haben ja das gleiche Problem. Aber m. E. sind hier nicht die ABH's als ausführendes Organ der Sündenbock, sondern, soweit ich das jetzt verstehe, kommen solche Anordnungen, wie die Regelüberprüfung bei den Verfassungsschutzbehörden, von Landesebene. Für die Fiktionsbscheinigung sogar von Bundesebene. Um hier etwas zu ändern, muß man halt bei der nächsten Wahl das Kreuzchen an der "richtigen" Stelle machen oder ggf. eine Petition auf Landes- oder Bundesebene einreichen. 

Am Kreuzchen wird es nicht scheitern Zwinkernd.
Es ist richtig, dass die Anordnung von Landes-/Bundesebene kommt.
Aber Exekutivkette geht nicht nur in eine Richtung. ABHs haben sehr wohl
die Moeglichkeit Ratschlaege/Erfahrungsberichte einzureichen. Und da
in diesem Forum Praktiker sich versammeln, versuche ich eben zu verstehen welchen praktischen Sinn FB denn hat. Ich glaube, dass wir
waehrend dieser Diskussion zu einer gemeinsamen Meinung gekommen
sind, das zumindest in einer Reihe von Faellen  in denen eigentlich
FB vorgesehen war, kurzfristige AE ausgestellt wird/ausgestellt werden soll.
Ich bin nur halt der Meinung, dass die FB mit ihrer Ausnahmestatus
hinsichtlich Schengentitel  vollig abgeschafft werden sollte/ oder aber der Ausnahmestatus soll abgeschafft werden.

Be dieser Gelgenhiet, pardon, uebrigens fuer etwas verspaetete Antwort.
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Antwort #41 - 25.07.2005 um 11:10:58
 
Zitat:
...
Ich bin nur halt der Meinung, dass die FB mit ihrer Ausnahmestatus
hinsichtlich Schengentitel  vollig abgeschafft werden sollte/ oder aber der Ausnahmestatus soll abgeschafft werden.

Be dieser Gelgenhiet, pardon, uebrigens fuer etwas verspaetete Antwort.


Und was soll statt dessen ausgestellt werden?
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Antwort #42 - 25.07.2005 um 11:22:47
 
Zitat:
Zu Abwechslung von mir kann man sicherlich auch den Beitrag
von Saxonicus lesen. Das ist dann zum Thema Non-Stop
Fluege. Uebrigens ich habe das Gefuehl, dass jede Grenztante/Grenzonkel
sich so verhalten werden, da FB gar nicht in die  Liste der zugelassenen Ausreisedokumente eingetragen ist und damit, sollte das Land z.B.
Readmissionvertrag mit Deutschland unterschireben haben, so denkt
die Grenzbeamte dabei noch, dass er was fuer die Verhinderung der
illegalen Ein-/Ausreise tut, was vo solchen Vertraegen u.a. gefordert wird.



Auch hier handelt es sich um Schwieirgkeiten der sri lanikischen Behörden, nicht der deutschen. Zumal hat Saxonicussens Frau sogar eine Aufenthaltsberechtigung und bekommt trotzdem Schwierigkeiten. Du siehst also: Nickeligkeiten einzelner Beamter in bestimmten Ländern kann man nie ausschließen, egal welche Dokumente man vorlegt. Ich denke, Deine Beschwerde über die Beschränkung der Reisefreiheit wäre bei den über die Einreise entscheidenden Behörden angebrachter. Ich schlage deshalb vor, bei der nächsten Visa Beantragung in der -sagen wir- USamerikanischen Botschaft die von dort an die Erteilung eines Visums geknüpften Bedingungen gründlich zu hinterfragen und ggfl. deutlich auf die bestehenden Widersprüche zum Völkerrecht, zum Datenschutz etc. hinzuweisen. Mal sehen was passiert.
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Antwort #43 - 25.07.2005 um 11:50:49
 
Zitat:
Mal sehen was passiert.


Muß man wohl kein Prophet für sein, um das Verhalten der US-Botschaft vorherzusagen , oder ? lachen

Zitat:
Und was soll statt dessen ausgestellt werden?


Nix, dann wird halt ohne die Fiktion ein nicht erlaubter Aufenthalt daraus grin
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Antwort #44 - 25.07.2005 um 12:39:25
 
Zitat:
Und was soll statt dessen ausgestellt werden?


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