Hi,
man könnte den Antrag auf
NE ja auch so rechtzeitig stellen,
dass die Erteilung (fast) im Anschluss an die
NE möglich ist.
Eeh. Ich verstehe nicht ganz wie das laufen koennte.
Es wurde von dem Mitarbeiter der
ABH empfohlen
den Antrag auf
NE einen Monat vor dem Ablauf
der befristeten
AE zu stellen, was auch ziemlich
plausibel klingt. Das wurde auch gemacht.
Jetzt wenn das Regelfahren wegen des einen
oder des anderen Grundes 4 Monate dauert, dann
bedeutet das fuer mich nach Adam Riese 3 Monate
mit Fiktionsbescheinigung.
Im Übrigen halte ich es für völlig normal - und es hat nichts mit
Willkür - zu tun, wenn Anträge eine gewisse Zeit lang be-
arbeitet werden.
Willkuerliche war hier nicht im Sinne der Redewendung
"Willkuer der Beamten" verwendet sondern im Sinne
"Beschraenkung der Reisefreiheit ohne Vorliegen
eines Anfangverdachts oder eines dringenden
Verdachts".
Ich halte es auch wirklich fuer absolut normal.
Alle Dinge dauern nun einaml ihre Zeit.
Was ich nicht normal finde ist die Situation
wenn jemand ernsthafte Nachteile durch
diese oder jene Bearbeitungspraxis erleidet.
Ich halte die Regelung mit einer kuerzfristen
AE fuer sinnvoll. Bleibt nur die Frage wozu
dann Fiktionsbescheinigung ueberhaupt.