Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4 
Thema versenden Drucken
Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit (Gelesen: 29.586 mal)
gc
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 725

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #15 - 23.07.2005 um 01:20:36
 
...danke für den Hinweis,
dann war meine Kritik am Gesetzgeber an dem Punkt falsch,
sofern die Bundesdruckerei auch tatsächlich die nötigen die Etiketten bereit stellt,
habe ein solches noch nie gesehen,

nicht nur aus Berlin höre ich,
das als "Fiktionsbescheinigung" ausschließlich DIN A 4 Zettel benutzt werden,
sieht aus wie eine Duldung,
ggf. wird zudem der Pass eingezogen, vgl.
http://www.xonder.de/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=asyl;action=...
und dann sitzt mensch fest...

gruß

gc
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
pustota1_
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 42

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #16 - 23.07.2005 um 09:28:52
 
Ehrlich gesagt verstehe ich Dein Problem nicht, pustota1.
Zitat:
1. wird wahrscheinlich keine ABH eine Verlängerung der AE versagen, wenn eine Auslandsreise ansteht. Es ist Deine ganz persönliche Entscheidung was Du beantragen möchtest.


OK. Wir werden es sehen. Bisher kann ich mich kaum  dazu aeussern.
Wie ich gesagte, das waere in der Tat akzeptabler Kompromiss.
Zitat:
2. Die NE kann nicht erst kurz vor Ablauf der  AE beantragt werden, sondern jederzeit wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Was ist in dem Fall, wenn die Voraussetzungen kurz vor dem Ablauf
der AE vorliegen (unserer Fall)?
Zitat:
3. Die Notwendigkeit ein Visum beantragen zu müssen hat nichts mit der Einschränkung der Reisefreiheit zu tun. Viele Menschen müssen für viele Länder ein Visum beantragen um dort hinreisen zu können, auch wenn sie keine Fiktionsbescheinigung sondern z. B. einen deutschen Paß oder eine Niederlassungserlaubnis besitzen.

Es ist absolut korrekt, dass viele Menschen fuer viele Laender
ein Visum (Sichtvermermerk) brauchen. Wenn aber diese Notwendigkeit
als Folge der Bearbetiungspraxis der deutschen Behoerden entsteht,
dann m.M.n. ist es sehr wohl eine faktische Beschraenkung der Reisefreiheit.
4. Eine Fiktionsbescheinigung hat absolut nichts mit einer Duldung zu tun sondern sie ist eine Bescheinigung darüber, daß der alte Aufenthaltstitel fortgilt bis über den Antrag entschieden ist. Nichts unanständiges also. 
Zitat:
Eine Fikitonsbescheinigung ist insofern sinnvoll als das neue Recht pro AE 2 Aufkleber notwendig macht. Plus der später erteilten NE plus der vorher erteilten Aufenthaltstitel macht das den Paß ganz schön voll...........

Ja, das ist noch etwas, was ich kaum verstehe -- recht munterer
Umgang  mit den beschraenkten Seiten in Pass. Warum kann
man nicht so was wie "Residentenschein"/ Green Card separat
ausstelllen, dann sind die deutschen Behoerden nicht an die Paastechnologie des jeweiligen Landes angewiesen und
man hat den Pass nicht schnell voll. So ein Residentenschein
koennte wie ein Fuehrerschein aussehen + biometrische Merkmale +
alles was man sich sonst so wuenscht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
muewi
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 41
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #17 - 23.07.2005 um 09:43:10
 
Hallo pustota,

ich kann Dich und Deinen Frust voll und ganz verstehen. Mein Lebenspartner und ich haben ja das gleiche Problem. Aber m. E. sind hier nicht die ABH's als ausführendes Organ der Sündenbock, sondern, soweit ich das jetzt verstehe, kommen solche Anordnungen, wie die Regelüberprüfung bei den Verfassungsschutzbehörden, von Landesebene. Für die Fiktionsbscheinigung sogar von Bundesebene. Um hier etwas zu ändern, muß man halt bei der nächsten Wahl das Kreuzchen an der "richtigen" Stelle machen oder ggf. eine Petition auf Landes- oder Bundesebene einreichen.

Viele Grüße muewi
Zum Seitenanfang
  

Ich habe gelernt, dass, nur weil jemand Dich nicht so liebt, wie Du es Dir wünschst, es noch lange nicht heißt, dass er Dich nicht mit allem liebt, was er hat.&&
 
IP gespeichert
 
pustota1_
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 42

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #18 - 23.07.2005 um 09:57:14
 
[qoute] ...danke für den Hinweis,
dann war meine Kritik am Gesetzgeber an dem Punkt falsch,
sofern die Bundesdruckerei auch tatsächlich die nötigen die Etiketten bereit stellt,
habe ein solches noch nie gesehen, [/quote]

Es gibt kein Etikett im Sinne klebriger Vordruck, der inrgendwo
eingeklebt wird. Es gibt eine Form, ja und in det Tat es ist
eher A4 als A3 aber z.B. vorlaeufige Verwaltungsvorschriften
des Landes Niedersachen weisen explizit auf den Verbot
Fiktionsbescheinigung in den Pass einzukleben hin.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.930

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #19 - 23.07.2005 um 10:18:44
 
Zitat:
Es gibt kein Etikett im Sinne klebriger Vordruck, der inrgendwo
eingeklebt wird.


Hi,
das Ding
...


klebt und kommt da rein:

...


...


Dass die Etikette nicht in den Pass kommt, ist sehr sinnvoll. Was soll
sie den Platz im Pass verschwenden, wenn sie vielleicht schon nach
2 Wochen überflüssig ist. Und wenn ein Drittstaater in sein Heimat-
land reist, dann wieder nach D. kommt, wird er ohne Probleme mit
dem Pass ohne AE und dem Trägervordruck mit Klebeetikette ein-
reisen können.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
brickbat
Expertin
****
Offline


We must be the change
we wish to see


Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #20 - 23.07.2005 um 10:26:52
 
Ehrlich gesagt habe ich den Eindruck, daß Du nicht recht weißt worüber Du redest, pustota1.
Für die Fiktionsbescheinigung gibt es seit 01.01. einen vorgeschriebenen Vordruck der so ähnlich aussieht wie früher die Aufenthaltserlaubnis EU. Dies ist der sog. Trägervordruck, der die Personalien und Paßdaten entält. Auf diesen wird ein Aufkleber in der Größe der AE-Kleber angebracht, der die Gültigkeit der FB enthält. Die Nummer des Klebers wird auf dem Trägervordruck eingetragen, das ganze kann zweimal verlängert werden und sieht dementsprechend drei Felder für die Klebernummer vor. Irgendwelche DIN- A4 Blätter sind m. E. nicht mehr zulässig. Da die förmliche FB 20,-- € kostet kann es natürlich sein, daß manche ABH´en sich mit einem kostenlosen Papier behelfen. Sollte aber eigentlich nicht so sein.
Die FB ist -wie schon richtig erwähnt wurde- der Ersatz für die frühere 69,3 Bescheinigung, die auch schon seit Urzeiten nicht mehr in den Paß gestempelt wurde und davon ab auch nicht zum Grenzübertritt berechtigte.
Nochmal zur Reisefreiheit: Bearbeitungszeiten bei der Visa-Beantragung sind ganz normal. Ich finde, es macht keinen Unterschied ob man nun nicht verreisen kann aufgrund der Bearbeitungszeit einer deutschen Behörde oder der des Landes in das man reisen möchte. Dort würde aber niemand meckern weil dann die Gefahr bestände, daß das Visum ganz abgelehnt würde.
Ich stimme allerdings zu, daß die Sache mit der Verfassungsschutzanfrage für ganz normale Verlängerung sehr ärgerlich ist. Es handelt sich hier aber um eine Anweisung der Landesbehörden. In NW ist das Verfahren mit einer Verschweigefrist von einem Monat versehen, womit sichergestellt ist, daß für die Anfrage nicht mehr als ein Monat Bearbeitungszeit in Anspruch genommen wird.

Zwinkerndcrossposted...
Zum Seitenanfang
  

I
 
IP gespeichert
 
muewi
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 41
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #21 - 23.07.2005 um 10:28:15
 
Hallo Mick,

das Problem hierbei ist, dass er zwar in sein Heimatland ausreisen kann, dass aber an mit Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, das Heimtland ihn nicht mehr ausreisen läßt (wer kennt schon z. b. in Sri Lanka eine Fiktionsbescheinigung und deren Bedeutung), bzw. ihn die Fluggesellschaft nicht mitfliegen läßt, aus eben demselben Grund.

Viele Grüße muewi
Zum Seitenanfang
  

Ich habe gelernt, dass, nur weil jemand Dich nicht so liebt, wie Du es Dir wünschst, es noch lange nicht heißt, dass er Dich nicht mit allem liebt, was er hat.&&
 
IP gespeichert
 
brickbat
Expertin
****
Offline


We must be the change
we wish to see


Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #22 - 23.07.2005 um 13:02:05
 
Erfahrungsgemäß gibt es diese Probleme bei  Non-Stop Flügen nicht, es sei denn bei den österreichischen Behörden. Vor den großen Ferien haben wir bei uns haufenweise solche Fälle, vor allem bei Kindern die mit 16 eine NE bekommen können und in den Ferien Geburtstag haben. Mir ist in 15 Jahren kein Fall bekannt geworden wo jemand wegen einer FB bzw. 69er-Besch. nicht zurückreisen konnte.
Zum Seitenanfang
  

I
 
IP gespeichert
 
pustota1_
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 42

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #23 - 23.07.2005 um 22:56:29
 
Zitat:
Nochmal zur Reisefreiheit: Bearbeitungszeiten bei der Visa-Beantragung sind ganz normal. Ich finde, es macht keinen Unterschied ob man nun nicht verreisen kann aufgrund der Bearbeitungszeit einer deutschen Behörde oder der des Landes in das man reisen möchte. Dort würde aber niemand meckern weil dann die Gefahr bestände, daß das Visum ganz abgelehnt würde.


Es gibt sicherlich Bearbeitungszeiten bei Visaerteilung aber
es gibt einen Unterschied und zwar: Das Durchreiseland (Oesttereich, Polen, Ungarn) haette die Visa-Beantragung gar nicht gefordert, da Schengen-Visum ausreichen wuerde, FB reicht nicht aus und Visum muss beantragt werden, was mit diesem oder jenem Mass an Formalitaeten verbunden ist.

Du erwaehnst in anderer Post oesterreichische Behoerden, ich kann noch polnische hinzufuegen.

Ein konkretes Beispiel:
Ein Buerger der Ukraine, der in westlichen Gebieten des Landes wohnt, will
mit seinem Auto aus Deutschland nach Ukraine fahren. Dafuer waehlt
er mit sehr groesser Wahrscheinlichkeit die Strecke ueber Oesterreich/Ungarn. Seine Reise wird aber gliech an der oesterreichischen
Grenze beendet, sollte er in Besitz von nur FB sein.
Das Gleiche gilt sicherlich auch fuer Strecke Deutschland/Polen.
Nur das dort nich die Buerger Russlands/Weissrusslands
betroffen sein werden.
In dieser Situation wird die Person, je nach Bundesland, 4 Monate lang sein.

Ich schlage dir vor selbst zu beurteilen ob das eine Behinderung der Reisefreiheit ist oder nicht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.930

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #24 - 23.07.2005 um 23:30:35
 
Zitat:
Das Durchreiseland (Oesttereich, Polen, Ungarn) haette die Visa-Beantragung gar nicht gefordert, da Schengen-Visum ausreichen wuerde, FB reicht nicht aus und Visum muss beantragt werden, was mit diesem oder jenem Mass an Formalitaeten verbunden ist.


Hi,
Österreich, Polen und Ungarn hier auf eine Stufe zu stellen ist völliger
Nonsens, pustota1_

Natürlich reicht für Österreich ein Schengenvisum, da Österreich zu den
Schengenländern gehört. Ein Schengenvisum ist für Ungarn und Polen
völlig irrelevant. Allerdings haben Angehörige bestimmter Staaten in
diesen Ländern keine Problem, da sie aufgrund ihrer Staatsangehörig-
keit dort kein Visum benötigen. Ein Staatsangehöriger eines Drittstaates,
der nach Polen möchte, dort generell der Visumspflicht unterliegt, kommt
dort auch dann nicht herein, wenn er ein Schengenvisum besitzt, er
bräuchte ein nationales polnisches Visum.

Was ist eigentlich mit der Einschränkung der Reisefreiheit, wenn der
Pass nicht rechtzeitig durch den Heimatstaat verlängert wird? Sorry,
aber es gibt Umstände, da ist sie nunmal eingeschränkt, damit muss
man sich abfinden.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
pustota1_
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 42

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #25 - 24.07.2005 um 10:54:01
 
Zitat:
Natürlich reicht für Österreich ein Schengenvisum, da Österreich zu den
Schengenländern gehört. Ein Schengenvisum ist für Ungarn und Polen 
völlig irrelevant. Allerdings haben Angehörige bestimmter Staaten in 
diesen Ländern keine Problem, da sie aufgrund ihrer Staatsangehörig-
keit dort kein Visum benötigen. Ein Staatsangehöriger eines Drittstaates,
der nach Polen möchte, dort generell der Visumspflicht unterliegt, kommt
dort auch dann nicht herein, wenn er ein Schengenvisum besitzt, er
bräuchte ein nationales polnisches Visum.


Mick, :
In Polen und Ungarn gilt folgende Regelung
Ukrainische Staatsbuerger, die in Besitz eines Schengen-Visums
(Titels) sind, haben das Recht durch das Land auf dem  Weg
nach/von Ukraine visafrei (im Sinne ohne polnisches/ungarisches
Durchreisevisum) durchreisen. Das gilt natuerlich auch fuer Oesterreich.
Wenn du willst, kann ich den Link auf die Seite der polnischen Botschaft
in Kiew, Ukraine geben, wo das was ich gesagt habe, noch einmal
auf polnisch/ukrainisch steht. Den Uebersetzer findest du selbst Zwinkernd.
Nach dieser Darlegung, glaube ich, das auch du zu Einsicht gekommen
bist, dass Schengen-Visum sehr wohl relevant ist.

Zu Passausstellung durch nationale Behoerden. Ich glaube,
wir fangen die Diskussion gar nicht lieber an, da der Vergleich
fuer deutsche Behoerden in diesem Fall ziemlich unfein
ausfallen wird. Die Faelle werden samt aus  der Praxis genommen
und zwar aus meiner.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
brickbat
Expertin
****
Offline


We must be the change
we wish to see


Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #26 - 24.07.2005 um 13:45:14
 
Wenn Polen das Schengen Visum anerkennt ist dies eine rein polnische Entscheidung. Tatsache ist, daß das Schengen Visum nicht automatisch für Polen gilt da Polen nicht Mitglied des Schengener Übereinkommens ist.
Davon abgesehen wird die Reisefreiheit -wenn Du es denn so nennen möchtest- ja auch nicht durch die deutschen Behörden begrenzt. Von deutscher Seite aus kannst Du reisen wohin Du willst, mit oder ohne Schengen Visum, mit Duldung oder Fiktionsbescheinigung. Auch bei der Wiedereinreise wirst Du mit der Fiktionsbescheinigung aller Wahrscheinlichkeit keine nennenswerten Probleme bekommen. Das Problem besteht darin, daß andere Länder Dich nicht einreisen lassen. Eine evtl. Beschränkung der Reisefreiheit ist also nicht durch deutsche Behörden verursacht sondern durch die des Gastlandes. Wenn Du jetzt erwartest daß die deutschen Behörden auf das Ihnen ja wohl durchaus zustehende Recht der Überprüfung der Antragsvoraussetzungen verzichten damit andere Länder Dir keine Probleme bei der Einreise machen, finde ich das ziemlich hahnebüchen.
Was meinst Du im übrigen mit `Paßausstellung durch nationale Behörden?´. Ich fürchte fast, daß Du auf die mit der Ausstellung von Reisedokumenten zusammenhängenden Praxis ansprichst?!   
Zum Seitenanfang
  

I
 
IP gespeichert
 
pustota1_
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 42

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #27 - 24.07.2005 um 16:39:55
 
Zitat:
Von deutscher Seite aus kannst Du reisen wohin Du willst, mit oder ohne Schengen Visum, mit Duldung oder Fiktionsbescheinigung.


Explizit ohne Schengen Visum, denn das war eine gewollte Entscheidung,
dass die Fiktionsbescheinigung eben NICHT als Schengen Visum (Titel) gilt.
Darauf wird explizit in VV hingewiesen.

Absolut unglaublich aber wahr, grenzt Deutschland an einige Laender,
die auf der Durchreise von vielen Menschen uebequert werden muessen. Wenn vorneherein bekannt ist, welche Unterlagen diese Laender als legitime Dokumente fuer Durchreise anerkennen und welche nicht und man sich dann bewusst fuer die entscheidet, die angrenzenden Laender nicht anerkennen, wiesoll man sowas anders nennen als Behinderung der Reisefreiheit?
Ich bin gerne bereit alle Meinungen anzuhoeren

Ausserdem finde ich die Diskussion etwas seltsam:
Erst wird behauptet z.B. Polen anerkennt keine Schengenunterlagen
(wenn auch nicht von dir), stellt sich raus, dass es doch tut, na
macht nichts -- dann sollen doch sie selbst drum scheren was sie
anerkennen und was nicht. Von unserer Seite ist doch alles picobello.

Zitat:
Wenn Du jetzt erwartest daß die deutschen Behörden auf das Ihnen ja wohl durchaus zustehende Recht der Überprüfung der Antragsvoraussetzungen verzichten damit andere Länder Dir keine Probleme bei der Einreise machen, finde ich das ziemlich hahnebüchen. 

Ach die deutschen Behoerden koennen ueberpruefen was sie wollen,
mehr noch ich werde selbst solche Uberpruefung mit beiden Haenden
fordern.
Es geht darum, was mit normalen rechtschaffenden Menschen
waehrend dieser Zeit passiert. Ich finde, dass die FB in der Form
wie sie jetzt erteilt wird, praktisch eine erhebliche Behinderung
der Reisefreiheit beduetet, die bis 4 Monate daeurn kann/dauert.

Statdessen, m. M. n. sollte fuer diese  Aufenthaltbescheinigung
erteilt werden, in der ggf. so was steht wie:
Ueber NE/unbefristete/laengerfirstige AE wird derzeit
bei ABH soundso  befunden. Das war's. Wie
ich verstanden habe geschiet es bereits vilerorts,
bedingt durch einen Erlass des BMI.

Zitat:
Was meinst Du im übrigen mit `Paßausstellung durch nationale Behörden?´. Ich fürchte fast, daß Du auf die mit der Ausstellung von Reisedokumenten zusammenhängenden Praxis ansprichst?!   


Mit Reisedokukumenten meine ich Pass und die Zeit (oft  offiziell variabel
gehalten, je nachdem wie dringlich einer Reisepass braucht) bis zur Ausstellung. Ich meine explizit damit nicht Praxis der deutschen Botschaft
in Kiew, falls du darauf  hindeutest. Also nationale Behoerden des jeweiligen Landes.

Die Diskussion und das Verfahren um die Ausstellung der Sichtvermerke
in Kiew find ich in  der gefuehrten Form dennoch fuer widerlich und peinlich.


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
brickbat
Expertin
****
Offline


We must be the change
we wish to see


Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #28 - 24.07.2005 um 18:35:16
 
Zitat:
...
Statdessen, m. M. n. sollte fuer diese  Aufenthaltbescheinigung
erteilt werden, in der ggf. so was steht wie:
Ueber NE/unbefristete/laengerfirstige AE wird derzeit
bei ABH soundso  befunden. Das war's. Wie
ich verstanden habe geschiet es bereits vilerorts,
bedingt durch einen Erlass des BMI.
...



Klar, könnte man machen. Aber: auch eine solche Bescheinigung wäre in dem Fall total nutzlos. Das einzig nützliche ist ein Aufenthaltstitel wie er nach dem Schengener Übereinkommen anerkannt wird.  Welche Dokumente das sind liegt absolut nicht in Ermessen der deutschen Behörden sondern muß durch Abstimmung aller  Vertragsstaaten festgelegt werden. Insofern ist der von Dir erwähnte Passus in den Vv lediglich ein netter Hinweis damit es nicht zu Mißverständnissen kommt.
Nur zur Klarstellung: so gut wie alle EU-Länder haben der Fiktionsbescheinigung vergleichbare Dokumente, es handelt sich also nicht um eine deutsche Schikane, wie Du es offensichtlich empfindest.
Davon abgesehen habe ich die Erfahrung gemacht, daß die meisten Heimatbehörde der hier lebenden Ausländer sich bei der Paßausstellung den Teufel darum scheren ob jemand einen Urlaub plant oder nicht. Ich glaube darauf spielte Mick mit seinem Hinweis an.
Zum Seitenanfang
  

I
 
IP gespeichert
 
brickbat
Expertin
****
Offline


We must be the change
we wish to see


Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit
Antwort #29 - 24.07.2005 um 18:36:20
 
Zitat:
...
Statdessen, m. M. n. sollte fuer diese  Aufenthaltbescheinigung
erteilt werden, in der ggf. so was steht wie:
Ueber NE/unbefristete/laengerfirstige AE wird derzeit
bei ABH soundso  befunden. Das war's. Wie
ich verstanden habe geschiet es bereits vilerorts,
bedingt durch einen Erlass des BMI.
...



Klar, könnte man machen. Aber: auch eine solche Bescheinigung wäre in dem Fall total nutzlos. Das einzig nützliche ist ein Aufenthaltstitel wie er nach dem Schengener Übereinkommen anerkannt wird.  Welche Dokumente das sind liegt absolut nicht in der Entscheidungsgewalt der deutschen Behörden sondern muß durch Abstimmung aller  Vertragsstaaten festgelegt werden. Insofern ist der von Dir erwähnte Passus in den Vv lediglich ein netter Hinweis damit es nicht zu Mißverständnissen kommt.
Nur zur Klarstellung: so gut wie alle EU-Länder haben der Fiktionsbescheinigung vergleichbare Dokumente, es handelt sich also nicht um eine deutsche Schikane, wie Du es offensichtlich empfindest.
Davon abgesehen habe ich die Erfahrung gemacht, daß die meisten Heimatbehörde der hier lebenden Ausländer sich bei der Paßausstellung den Teufel darum scheren ob jemand einen Urlaub plant oder nicht. Ich glaube darauf spielte Mick mit seinem Hinweis an.
Zum Seitenanfang
  

I
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema