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Fiktionsbescheinigung/Reisefreiheit (Gelesen: 29.442 mal)
pustota1_
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #45 - 25.07.2005 um 12:43:37
 
Zitat:
ch schlage deshalb vor, bei der nächsten Visa Beantragung in der -sagen wir- USamerikanischen Botschaft die von dort an die Erteilung eines Visums geknüpften Bedingungen gründlich zu hinterfragen und ggfl. deutlich auf die bestehenden Widersprüche zum Völkerrecht, zum Datenschutz etc. hinzuweisen. Mal sehen was passiert.


So was nennt man klassiches Ueben in der Demagogie.
Es ging und geht hier nicht um US amerikanische Behoerden
und nicht um vergleichende Lehre der uterschiedlichen
Methoden, die bei Ausstellung der Reisedokumente angewendet werden.
Es geht hier darum, dass ich die Praktiken der deutschen
Behoerden nicht in Ordnung finde, vollig unabhaengig
von den Praktiken der peruanischen, japanischen,
amerikanischen, russischen oder sonstigen Behoerden.
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ronny
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Antwort #46 - 25.07.2005 um 12:55:25
 
Zitat:
Es geht hier darum, dass ich die Praktiken der deutschen
Behoerden nicht in Ordnung finde


Ob Du es hören willst oder ned, mit Ausnahme der kurzfristigen AE, wenn es dafür einen Ausnahmegrund geben sollte, sieht das Gesetz eben nichts anderes vor. Da hat keine Behördenpraxis dran schuld, es ist die Rechtslage. Zwinkernd

Und die vergleichende Praxis hast DU eingeführt, weil Du den deutschen Behörden Fehler vorwirfst, die von ausl. Behörden gemacht werden, die aber nicht die deutsche Verwaltung zu vertreten hat.  Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #47 - 25.07.2005 um 14:24:20
 
Zitat:
Ob Du es hören willst oder ned, mit Ausnahme der kurzfristigen AE, wenn es dafür einen Ausnahmegrund geben sollte, sieht das Gesetz eben nichts anderes vor. Da hat keine Behördenpraxis dran schuld, es ist die Rechtslage.


Wir sind uns einig, dass die ABHs Ihre Erfahrungsberichte und
Empfehlungen einreichen kann, nicht wahr?

Genauso sind wir uns einig, dass diese Rechtlage nicht von der Natur
aus entstanden ist, sondern durch Menschen geschaffen wurde und
kann auch durch Menschen abgeschafft werden.


Zitat:
Und die vergleichende Praxis hast DU eingeführt, weil Du den deutschen Behörden Fehler vorwirfst, die von ausl. Behörden gemacht werden, die aber nicht die deutsche Verwaltung zu vertreten hat.  Wink

Auslaendische Behoerden, zumindest in unserem Fall, machen keinen
Fehler sondern handeln genau nach Vorgaben der deutschen Behoerden.
FB kein Schengentitel ergo keine Durchreise. Wo siehst du hier einen
Fehler der auslaendischen Behoerden?
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brickbat
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Antwort #48 - 25.07.2005 um 16:08:48
 
Deutsche Behörden machen ausländischen Behörden keine Vorgabe bezüglich ihrer Einreisebestimmungen. Wenn eine ausländische Behörde sich entschließt die Fiktionsbescheinigung im Rahmen eines Einreiseantrages nicht anzuerkennen, ist dies ihre ureigenste Entscheidung. Polen z. B. hat offensichtlich unabängig vom SDÜ entschieden das Schengen Visum anzuerkennen, auch wenn sie hierzu nicht verpflichtet sind. Wenn ein anderes Land diese Entscheidung nicht trifft dann bedeutet dies wohl: das Land Eurer Wünsche möchte Euch nicht einreisen lassen solange ihr nicht im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit. Wie gesagt, sie könnten sich auch anders entscheiden, ganz unabhängig vom SDÜ. Andersherum kannst Du kaum erwarten daß deutsche Behörden ihre Praxis bei der Antragsbearbeitung auf die Wünsche und Erwartungen sämtlicher Länder dieser Welt abstimmen. Großbritannien ist. z. B. kein Schengen Staat und erkennt Schengen Titel nur unter bestimmten Voraussetzungen an, zum Teil abhängig von der Staatsangehörigkeit.  Wer schränkt denn dann die Reisefreiheit ein? Deiner Logik folgend wahrscheinlich auch die deutschen Behörden, weil sie keinen deutschen Paß ausstellen?
Ich denke, Du zäumst das Pferd von hinten auf.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #49 - 25.07.2005 um 17:24:16
 
Ich glaube wir drehen uns im Kreise:

Der letzte Versuch:

Situation vorher:
Freie Durchreise weil man in Besitz eines Schengentitels ist
und es ist bekannt, dass die freie Durchreise nur mit Schengentitel moeglich
ist. 

Situation nachher:
Die Person ist  nach wie vor in der gleichen Situation,
nach wie vor polizeilich unbekannt nur das die zeitliche
Aufenthalterlaubnis abelaufen ist und man hat sich entschieden
gewisse Anfragen bei gewissen Behoerden zu machen bevor
man NE/unbefristete AE etc aushaenidgt.
Fuer diese Zeit bekommt man eben kein Schengentitel
und das FB eben kein Schengentitel ist wird noch
einaml in VV explizit bekraeftigt.

Wie soll man sowas sonst nennen als nicht Vorgabe:
"Jungs, konnte diese Person frei bei euch durchreisen,
so darf sie es jetzt fuer gewisse Zeit nicht mehr, da
wir ein spezielles Papier augehaendigt haben."

Es ist klar das es ausserordentlich verwunderlich
ist, wieso z.B. Polen nicht auf die Nuancen
der deutschen Rechtslage deutlich gefuehlvoller
eingeht und nicht z.B. auch mit FB zur Friede
aller Ukrainer, die hier wohnen durchreisen laesst
aber es gibt auch andere Moeglichkeit -- diese Nuancen
gar nicht erst zu schaffen.


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brickbat
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Antwort #50 - 25.07.2005 um 17:55:31
 
Okay, ich  geb´s auf. Du verstehst einfach die Systematik nicht. Ich gebe Dir recht: die deutschen Behörden sind langsam und unflexibel und legen es in erster Linie darauf an, die Leute zu schikanieren. Was kann schöner sein, als jemandem den Urlaub zu vermiesen wenn man selber auch in einer verstaubten Amtsstube sitzt? Die Ausstellung der Fiktionsbescheinigung stellt eine verfassungswidrige Beschränkung der Reisefreiheit dar. Gesetze werden von Menschen gemacht und können durch Menschen geändert werden. Es muß nur jemand den Anfang machen. Warum nicht Du? Der Weg zum Bundesverfassungsgericht steht Dir offen.

Zitat:
Wie soll man sowas sonst nennen als nicht Vorgabe:
"Jungs, konnte diese Person frei bei euch durchreisen,
so darf sie es jetzt fuer gewisse Zeit nicht mehr, da
wir ein spezielles Papier augehaendigt haben."


Richtig muß es heißen:

`Jungs´, diese Person hat ein spezielles Papier bekommen weil sie etwas spezielles von uns will. Im Augenblick prüfen wir noch ob sie es bekommen kann. Von uns aus kann sie damit reisen wohin sie will und so lange sie will. Ob Ihr sie mit diesem Papier einreisen laßt ist Eure Sache.´

Genau wie bei jedem anderen Titel auch. 

Damit klinke ich mich aus dieser Diskussion aus.
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Antwort #51 - 26.07.2005 um 08:20:16
 
Zitat:
Ich gebe Dir recht: die deutschen Behörden sind langsam und unflexibel und legen es in erster Linie darauf an, die Leute zu schikanieren. Was kann schöner sein, als jemandem den Urlaub zu vermiesen wenn man selber auch in einer verstaubten Amtsstube sitzt?

Ich verstehe zwar dass die Passage oben ironisch gemeint ist, dennoch
kann ich es mir nicht verkneifen: Na ja mir ist das grosse Glueck nicht beschert die interne Atmosphaere in ABHs zu kennen aber wenn du es sagst dann muss was dran sein. Zwinkernd.

Nein, wirklich, ich glaube dass der Grund deutlich banaler ist:
Man hat einfach an die Situation der Leute nicht gedacht
und konnte sich kaum vorstellen  welche Unannehmlichkeiten
damit verbunden sind. Denn was soll diese behelfsmaessige
spaeter eingefuehrte Loesung mit UrlaubsAEs. Wie kann
man die Notwendigkeit des Urlaubs in Land XYZ schon begreunden :vogel3
Oder bei der Bearbeitungsdauer von 4 Monaten alles vorhersagen was denn alles geschehen kann.  ???

[quote] Es muß nur jemand den Anfang machen. Warum nicht Du? Der Weg zum Bundesverfassungsgericht steht Dir offen.    [quote]
Gebe dir Recht. In der Tat ich versuche zu verstehen wann denn
FB sinnvoller ist als kurzfristige AE als generelle Regelung um
dann zu entscheiden was weiter zu tun ist. Ich
kann mir so eine Situation nicht konstruiren.  Gibt es welche
aus Eurer Sicht?
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Abu
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Antwort #52 - 26.07.2005 um 09:21:23
 
:snooz: :snooz: :snooz:

Aus meiner Sicht wird der Thread mehr und mehr "User-Forum-würdig"...

Just a thought...

Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #53 - 26.07.2005 um 11:57:23
 
Zitat:
Aus meiner Sicht wird der Thread mehr und mehr "User-Forum-würdig"...

Also Thread hat ab und an ironische Zuege angenommen, ja.
Aber das ursprungliche Problem ist nach wie vor da und in
unserer Situation nach wie vor ernst. Ich freue mich
weiterhin auf nutzliche Ratschlaege was in son einem
Fall zu tun ist.
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Mick
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Antwort #54 - 26.07.2005 um 12:31:57
 
Zitat:
Also Thread hat ab und an ironische Zuege angenommen, ja.
Aber das ursprungliche Problem ist nach wie vor da und in
unserer Situation nach wie vor ernst. Ich freue mich
weiterhin auf nutzliche Ratschlaege was in son einem
Fall zu tun ist.


Hi,
das "Problem" ist keins. Jedenfalls nicht in 98 % der Fälle.
Ferner wurde Dir eine Lösungsmöglichkeit aufgezeigt -
vorläufige AE.
Dem Vorschlag Abu's folgend, darf ich bitten, die Diskussion
ggf. im Userforum weiter zu führen. Hier kommt definitiv
nichts mehr rum.

Thread wird geschlossen.

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Antwort #55 - 14.07.2009 um 16:49:03
 
hallo!!! ich hab ne frage und würde mich über eine atwort freuen.mein mann hat eine fiktionsbescheinigung bekommen.wir möchten mit dem auto nach marokko fahren und mit dem flugzeug zurück fliegen.ist das möglich???


Änderung:
Nee, die Frage hast Du in einem anderen Thread schon gestellt und auch eine Antwort bekommen. Mach bitte dort weiter und hänge Dich nicht an ursprünglich schon geschlossene Uraltthreads dran!


Hier mache ich wieder dicht!

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