Hallo an alle.
ich war auch aktiv, um ein paar Schritte weiter zu kommen.
1. Als erstes habe ich die
Botschaft angerufen, die sehr verwundert war, dass das Standesamt die Unterlagen zurückschickt. Sie hätten doch den Visumsantrag an die Ausländerbhörde geschickt. Es läuft nun eine Prüfung diesbezüglich.
2. Die Prüfung von Mehrehe:Es fand familär eine große Diskussion statt, da meinem Mann bewußt sein muß, das nur eine Ehe gilt. Er ist Bramani und die Familie hat eine Stellung zu verlieren, wenn die Ehe nicht erfolgreich sein sollte.
Es fand ein öffentliches
Ritual statt, es wurde sozusagen an der Hochzeit seines Bruders öffentlich bekanntgegeben, dass er als nächstes heiraten wird.
Da die Familie aufgrund der Scheidungsrate in Deutschlan nicht sicher war, wie es in Deutschalnd mit uns weiter gehen wird, haben sie sich sehr gefreut, dass wir den Hindu marrige act wählten, da dieser keine Mehrehe zulässt. Indien hat uns demnach sehr überprüft, der Magistrat hat sogar in einem Gespräch mit mir geklärt, ob ich diese Heirat freiwillig eingehe.
3. GlaubenssituationUnsere Tempelhochzeit (es gibt nur wenige Tempel, die dafür die Erlaubnishaben) wurde auf dem Standesamt in Delhi sozusagen ersmal für Indein legalisiert. War ein langer Prozess, somit steht auf der Internationalen Heiratsurkunde nicht die Religion Hindu oder evang.! Das steht auf der Urkunde des Tempels.
4. auf der Botschaft haben wir nach der Hochzeit ein zeitglieches Interview machen müssen.
Fakt ist unsere Ehe ist seit fast 8 Monaten nur mit Prüfungen verbunden, ich weiss wirklich nicht was dieser Anwalt noch herausfinden will. Selbst die Schulunterlagen sind alle in englisch, da er an englischen Schulen war und eine Internnatinales MBA hat und schon seit Jahren einen Pass besitzt, in Indien registrierter Bürger ist.
Ich hoffe wirklich, dass der Vertrauensanwalt der letzte Schritt ist. Mein Mann muß darüber hinaus noch Kündigungsfristen einhalten.
5. ReligionUnser Pfarrer meinte ich solle erstmal abwarten, was die Meldebhörde dazu sagt. Was Meint ihr Experten dazu?
Er bestätigte Lennart, das aus Sicht der Kirche die Taufe nicht aufhebbar sei. Zudem kennt er meinen Mann und seine Ansichten, so dass wenn die Meldebehörde keine Probleme macht und ich offizill evang. bleiben darf einer kirchlichen Hochzeit nichts im Wege steht. Mein Mann müßte auch nicht konvertieren. (neues Kirchengesetz - nur eine Person muß christlich sein)
Für mich bleibt aber immer noch die Frage offen, ob die Meldebehörde meine bisherige Galubenszugehörigkeit beläßt? Oder, ob ich zurück konvertierern müßte? Ist das Problematisch für die Hochzeitsdokumente?
Danke sagt eine zerrknirschte Babli