Hallo Babli,
zu der Überprüfung steht einiges auf der Botschaftsseite:
http://www.germanembassy-india.org/de/willkommen/visa/fz.html Zitat:Die Botschaft leitet den Antrag an die für den künftigen Wohnort zuständige deutsche Ausländerbehörde weiter, deren Entscheidung abgewartet werden muss. Der deutsche Ehepartner kann nicht damit rechnen, seinen indischen Ehegatten sogleich nach Deutschland mitnehmen zu können.
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In jedem Fall jedoch ist mit einer mehrwöchigen Bearbeitungszeit zu rechnen, in manchen Fällen kann die Bearbeitungsdauer 6 Monate und mehr betragen.
Falls die Ausländerbehörde dies wünscht, erfolgt ggf. eine formale und inhaltliche Überprüfung der eingereichten Urkunden. Die Überprüfung nimmt in der Regel 3 Monate in Anspruch. Voraussetzung hierfür ist eine Kostenübernahmeerklärung von bis zu 750 Euro von Seiten des in Deutschland lebenden Partners oder eines bevollmächtigten Rechtsanwaltes gegenüber der Ausländerbehörde.
Überprüfung indischer Urkunden und erforderliche Vorbeglaubigungen durch indische Behörden:
Alle eingereichten Urkunden müssen im Original mit je 2 Kopien vorliegen. Übersetzungen ins Deutsche sind nicht nötig. Sollten aber Dokumente in Hindi oder Punjabi sein, muss eine Übersetzung ins Englische beigefügt sein.
Sämtliche indische Urkunden müssen mit folgenden Vor- und Zwischenbeglaubigungen versehen sein:
1. Deputy Commissioner oder District Magistrate, in New Delhi der Subdivisional Magistrate (SDM)
2. die jeweils zuständige Regierung des Bundesstaates (State Government), Dep. of Home Affairs, im Punjab bezeichnet als "Overseas Indians Cell"
3. Ministry of External Affairs (MEA), Consular Section, Patiala House, New Delhi. Dokumente, die lediglich mit dem Stempel "Seen in the Consular Section" versehen werden, können nicht akzeptiert werden. Der Vermerk muss lauten: "The Signature of Secretary/Additional Secretary/Deputy Secretary/Under Secretary/Ass. Secretary/Section Officer of the State Government attested."
Matriculation/Middle School Certificates die von einem "State Education Board" ausgestellt wurden, müssen zunächst vom Ministry of Human Resource Development und anschließend vom MEA beglaubigt werden.
School Leaving Certificates sollten vom District Education Officer vorbeglaubigt sein und anschließend wie unter Punkt 1-3.
zu den religiösen Fragen und der Gültigkeit der Hindu marriage:
http://law.indiainfo.com/personal/hindu/ Zitat:2. Application of Act.
This Act applies-
* to any person who is a Hindu by religion in any of its forms or developments, including a Virashaiva, a Lingayat or a follower of the Brahmo, Prarthana or Arya Samaj,
* to any person who is a Buddhist, Jaina or Sikh by religion, and
* to any other person domiciled in the territories to which this Act extends who is not a Muslim, Christian, Parsi or jew by religion, unless it is proved that any such person would not have been governed by the Hindu law or by any custom or usage as part of that law in respect of any of the matters dealt with herein if this Act had not been passed.
Explanation.
The following persons are Hindus, Buddhists, Jainas or Sikhs by religion, as the case may be:-
* ...
* ...
* any person who is a convert or re-convert to the Hindu,Buddhist,Jaina or Sikh religion.
Die Frage, ob eine formal gültige Hindu-hochzeit geschlossen wurde, wenn der eine Ehegatte gleichzeitig konvertierter Hindu und eingetragener praktizierender Christ ist, könnte ich nicht beantworten.
Findet diesen religiösen Zustand ziemlich schräg:
eishennig