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Vertrauensanwalt in Indien (Gelesen: 18.145 mal)
eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 05.07.2005 um 12:29:20
 
@lennart
Ich glaube die religiöse Situation ist etwas anders: Babli will nicht aus der Kirche austreten, sie will dem Christentum weiter in ihrem Leben Platz geben, sie will auch kirchlich heiraten - sie würde höchstens vorübergehend für die Eheschliessung aus der Kirche austreten.
Einen "automatischen" Kirchenaustritt durch Konvertierung in Indien kennen wohl weder dt. Behörden, noch die Kirche, noch Babli selbst.
Zitat:
aber da die meldebehörden mit so einer situation nicht viel anfangen können, ist dringend zu empfehlen, den kirchenaustritt umgehend nachzuholen.
Genau. Könnte nämlich ziemlich verwirrend sein, wenn auf der indischen Heiratsurkunde steht, Babli sei Hindu, und auf der deutschen Meldebescheinigung "evangelisch"..

@ Babli
Zitat:
Beide Religionen haben schon lange einen gleichwertigen Platz in unserer Beziehung
Das heißt, der indische Gatte wird vor der kirchlichen Hochzeit ebenfalls konvertieren?

Zitat:
Hinsichtlich des religiösen Status, werde ich wohl unseren Pfarrer ansprechen.
Gute Idee.
Ich würde zu gerne hören, wie man einem Pfarrer erklärt, daß er zwei Hindus, die gleichzeitig auch Christen sind, kirchlich trauen soll. Vielleicht helfen dabei Analogien zur Dreifaltigkeitslehre...?
Zwinkernd
eishennig
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Guenter
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Antwort #16 - 05.07.2005 um 14:18:56
 
Schon klar Lennart,

aber wegen Verstoß gegen den ordre public gäbe es aus ausländerrechtlicher Sicht keine Familienzusammenführung.

Hallo Ronny,

mich würde interessieren, wer in so einem Fall denn in der Beweispflicht wäre ? Die Ehe wird doch durch Urkunde belegt. Meines Wissens nach muß in Deutschland eine Schuld bewiesen werden und nicht der Unschuldige muß seine Unschuld beweisen.

Diese Frage stelle ich, weil der Einsatz des Vertrauensanwaltes nur damit begründet wird, nachzuweisen, daß keine bigamische Ehe existiert. Dieser Nachweis wäre m. E. aber durch die Behörden zu führen, die somit dann auch den Vertrauensanwalt bezahlen müßten ?
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ronny
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Antwort #17 - 05.07.2005 um 16:19:03
 
Zitat:
nachzuweisen, daß keine bigamische Ehe existiert. Dieser Nachweis wäre m. E. aber durch die Behörden zu führen, die somit dann auch den Vertrauensanwalt bezahlen müßten ?


Hallo Guenther,

so kann man es sehen, klar. Zwinkernd

Ich würde es aber so formulieren:

Die Überprüfung dient dem Zweck festzustellen, ob in der Person des ausländischen Verlobten ein in Deutschland zu beachtendes (Ehe-) Hindernis liegt bzw. vor der Eheschließung vorlag.

Und da es hier nicht um Schuld oder Unschuld geht, ist das keine Frage der Unschuldsvermutung, sondern eine Frage der Unzuverläsigkeit des indischen Personenstandswesens (Stichwort schleichender Familiennachzug)

Und wer beruft sich auf die Rechtswirkungen der Ehe ?

Grüße
Ronny  Zwinkernd
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lennart
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Antwort #18 - 06.07.2005 um 08:30:22
 
hallo guenter, die sorge von ronny wg. dem "schleichenden familiennachzug" muß man verstehen; man muß aber auch immer den jeweiligen einzelfall betrachten:
m.e. sind die unlauteren fälle so gestrickt:
inder/pakistani heiratet deutsche, ohne daß in seinem heimatort die sache publik wird, damit die heiratschancen bei indischen/pakistanischen frauen später nicht geschmälert werden (ich heirate/meine tochter heiratet   doch keinen geschieden mann)

nach den zwei jahren ehel. zusammenleben+trennungsjahr+scheidung  wird dann im heimatstaat eine andere frau geheiratet; dort natürlich als "lediger" .

bei der wertung der in solchen fällen anläßlich der eheschl. mit der deutschen vorgelegten urkunden muß m.e. unbedingt eine inhaltl. echtheitsüberprüfung stattfinden, denn: wenn der inder/pakistani es ehrlich meint, wird seine familie im heimatort stolz die tatsache herausposaunen, daß ihr söhnchen -sogar- eine deutsche heiraten wird.
wenn der vertrauensanwalt da in der nachbarschaft herumfragt, wissen es alle.

wenn allerdings kein verwandter, bekannter oder nachbar etwas v.d. bevorstehenden eheschl. weiß, ist f.d. deutschen part größte vorsicht geboten, da er dann sehr höchstwahrscheinlich nur als vehikel zur aufenthaltssicherung + schleichenden familiennachzug benutzt wird.

im vorliegenden falle kann eine hindu-hochzeit dokumentiert werden, da gibt es solche zweifel m.e. nicht.
nach dem hindu-recht ist m.e. - aber da hab ich keine unterlagen zur hand- eine mehrehe auch ausgeschlossen, sodaß v.d ledigkeit des mannes ausgegangen werden kann.

man sollte das wirklich differenziert betrachten und nicht aus übertriebener vorsicht heraus bürgern kosten und zeit aufwenden lassen, wenn es nicht erforderlich ist.
gruß -lennart-
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lennart
 
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Babli
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #19 - 06.07.2005 um 10:10:35
 
Hallo an alle.
ich war auch aktiv, um ein paar Schritte weiter zu kommen.

1. Als erstes habe ich die Botschaft angerufen, die sehr verwundert war, dass das Standesamt die Unterlagen zurückschickt. Sie hätten doch den Visumsantrag an die Ausländerbhörde geschickt. Es läuft nun eine Prüfung diesbezüglich.
2. Die Prüfung von Mehrehe:
Es fand familär eine große Diskussion statt, da meinem Mann bewußt sein muß, das nur eine Ehe gilt. Er ist Bramani und die Familie hat eine Stellung zu verlieren, wenn die Ehe nicht erfolgreich sein sollte.
Es fand ein öffentliches Ritual statt, es wurde sozusagen an der Hochzeit seines Bruders öffentlich bekanntgegeben, dass er als nächstes heiraten wird.
Da die Familie aufgrund der Scheidungsrate in Deutschlan nicht sicher war, wie es in Deutschalnd mit uns weiter gehen wird, haben sie sich sehr gefreut, dass wir den Hindu marrige act wählten, da dieser keine Mehrehe zulässt. Indien hat uns demnach sehr überprüft, der Magistrat hat sogar in einem Gespräch mit mir geklärt, ob ich diese Heirat freiwillig eingehe.

3. Glaubenssituation
Unsere Tempelhochzeit (es gibt nur wenige Tempel, die dafür die Erlaubnishaben) wurde auf dem Standesamt in Delhi sozusagen ersmal für Indein legalisiert. War ein langer Prozess, somit steht auf der Internationalen Heiratsurkunde nicht die Religion Hindu oder evang.! Das steht auf der Urkunde des Tempels.

4. auf der Botschaft haben wir nach der Hochzeit ein zeitglieches Interview machen müssen.
Fakt ist unsere Ehe ist seit fast 8 Monaten nur mit Prüfungen verbunden, ich weiss wirklich nicht was dieser Anwalt noch herausfinden will. Selbst die Schulunterlagen sind alle in englisch, da er an englischen Schulen war und eine Internnatinales MBA hat und schon seit Jahren einen Pass besitzt, in Indien registrierter Bürger ist.
Ich hoffe wirklich, dass der Vertrauensanwalt der letzte Schritt ist. Mein Mann muß darüber hinaus noch Kündigungsfristen einhalten.

5. Religion
Unser Pfarrer meinte ich solle erstmal abwarten, was die Meldebhörde dazu sagt. Was Meint ihr Experten dazu?
Er bestätigte Lennart, das aus Sicht der Kirche die Taufe nicht aufhebbar sei. Zudem kennt er meinen Mann und seine Ansichten, so dass wenn die Meldebehörde keine Probleme macht und ich offizill evang. bleiben darf einer kirchlichen Hochzeit nichts im Wege steht. Mein Mann müßte auch nicht konvertieren. (neues Kirchengesetz - nur eine Person muß christlich sein)

Für mich bleibt aber immer noch die Frage offen, ob die Meldebehörde meine bisherige Galubenszugehörigkeit  beläßt? Oder, ob ich zurück konvertierern müßte? Ist das Problematisch für die Hochzeitsdokumente?

Danke  sagt eine zerrknirschte Babli  Griesgrämig
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ronny
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Antwort #20 - 06.07.2005 um 10:25:46
 
Zitat:
Für mich bleibt aber immer noch die Frage offen, ob die Meldebehörde meine bisherige Galubenszugehörigkeit  beläßt? Oder, ob ich zurück konvertierern müßte? Ist das Problematisch für die Hochzeitsdokumente?


Hallo Babli,

das sieht ja standesamtlich nicht schlecht aus, ich hätte bei dem Sachverhalt auch dem Standesbeamten empfohlen auf eine nochmalige Prüfung zu verzichten.

Die Geschichte mit der Meldebehörde ist so, dass in Deutschland ein formeller Kirchenaustritt erklärt werden müßte (in Hessen beispielsweise beim AG) vorher würde das Melderegister gar nicht geändert.
Die Konvertierung in Indien ist für das deutsche Kirchen(steuer)-Recht nicht relevant. Und die Angabe im Melderegister ist lediglich im Hinblick auf die steuerrechtlichen Aspekte relevant, ergo wird da nichts dran geändert.
Und die Personenstandsbücher interessiert nur der nachgewiesene Austritt aus der Kirche durch die formelle Austrittserklärung.
Die Einhaltung der Ortsform ist bei Deiner Ehe nach dem Hindu-Marriage-Act auch gegeben, soweit ich das ohne die Urkunden beurteilen kann. Also wird der Bestand der Ehe auch nicht angezweifelt werden können.

Ergo kein Problem damit, oder?

Grüße
Ronny  Zwinkernd
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Babli
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Antwort #21 - 06.07.2005 um 11:59:22
 
Hallo Ronny,

danke, dann belasse ich alles beim Alten und warte auf die Beurteilung des  Vertrauensanwaltes.  Smiley! Ich werde euch vom Resultat berichten und dann nochmal wegen Namen und Familienbuch anfragen, da die Standesbeamtin gestern meinte bei indisch-deutschen Ehen sei das nicht so einfach.Aber sie macht sich kundig. Das ist nett von ihr.
Grüße von Babli Smiley
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ronny
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Antwort #22 - 06.07.2005 um 12:09:21
 
Zitat:
da die Standesbeamtin gestern meinte bei indisch-deutschen Ehen sei das nicht so einfach


Hängt davon ab, ob der Pass Deines Mannes bereits zwischen Vor- und Familiennamen unterscheidet, oder ob da nur Name drinsteht.  Zwinkernd

Ich hoffe da steht nicht auch noch Singh drin , dann wird es etwas tricky. cry:

Aber lass die Standesbeamtin ruhig mal ran, ist ihr Job  grin

Wenns nicht weitergeht kommst halt nochmal her  Zwinkernd

Grüße
Ronny  Zwinkernd
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Antwort #23 - 06.07.2005 um 12:21:04
 
Hi Ronny,

ja ich denke auch, dass sie jetzt mal ran soll - ihr habt schon genug getüftelt. [beifall=beifall.gif]
Aber, der Pass unterscheidet Vor- und Nachname und er heißt nicht Singh :happy:
.........bis demnächst.........Babli ! Danke euch Smiley
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Antwort #24 - 13.07.2005 um 10:36:04
 
Hallo an alle Experten,

bei mir wird es immer komplexer; letzter Stand war:

1.Zurücksendung der Dokumente an die Botschaft. Diese sind immer noch nicht eingegangen. Das Auswertigeamt gab mir die Rückmeldung, dass dies schon längst hätte erfolgen müssen. Zum nachforschen benötigen sie die Einschreibenummer mit der das Standesamt diese versendete.

Das Standesamt hingegen meinte, dass Kopien niemals per Einschreibe versendet werden. Auch haben sie die Aktennummer nicht auf das Kuvert geschrieben. Dies bräuchte wiederum die Botschaft zum Nachforschen.

2. Die Botschaft wunderte sich, warum das Standesamt aktiv sei, sie benötigen nur eine Rückmeldung von der Ausländerbehörde.
Die Ausländerbehörde hingegen meinte zu mir, dass sie ohne Standesamt niemals aktiv werde.
Die Ausländerbehörde wußte aber noch nicht einmal, dass das Standesamt die Dokus. zurücksendete.

Fakt ist: die Ämter kommunizieren nicht  miteinander
Ich bekomme von der Botschaft den Auftrag:
"Klären Sie, welches Verfahren läuft, wir haben das Gefühl die mischen
etwas
!" "Auf das Standesamt können wir nicht reagieren, wir brauchen ein Schreiben der Ausländerbehörde"

Ausländerbehörde:
"Wir wissen gar nicht was die von uns wollen?" "Ob die Ehe überhaupt rechtskräftig ist, das ist Sache des Standesamtes"

Standesamt:
"Wir benötigen die Originale - oder Vertrauensanwalt"

Beide haben nun letzlich ein Fax geschickt und die Botschaft meinte, sie müsse sich nochmal mit unserem Fall beschäftigen? Bitte keine Anrufe mehr, sie seien etwas im Stress?

Standesamt und Ausländerbehörde sind auch "muffelig"!

Meine Frage:

WAS IST LOS? Ich kenne mich doch in dem Ablauf des Ämterverfahrens am wenigsten aus? Bekomme von Jedem einen Auftrag und es wäre besser, wenn alle mal telefonieren? Dies habe ich auch gesagt! Aber das Telefon sei nicht für Auslandsanrufe freigeschaltet!
Wer ist wem übergeordnet?
Oder ist das alles Strategie? Meine ganze Familien ist jetzt schon eingebunden - wir haben auch unsere Arbeitsstelle und Stress!

Vielleicht könnt ihr, Ronny und Lennart, mir etwas mehr erklären.
Babli öhm


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Antwort #25 - 13.07.2005 um 11:03:14
 
Zitat:
Vielleicht könnt ihr, Ronny und Lennart, mir etwas mehr erklären. 


Könnte schon, wenn ich durchblicken würde was läuft.  öhm

Zitat:
"Wir benötigen die Originale - oder Vertrauensanwalt"


Wo sind denn die Originale?

Kopien taugen nichts für eine inhaltliche Überprüfung. Warum soll dann die Kopie nach dort geschickt werden.

Zitat:
"Auf das Standesamt können wir nicht reagieren, wir brauchen ein Schreiben der Ausländerbehörde"


Nicht ganz korrekt. Die Botschaft müßte eine inhaltliche Überprüfung durch den Vertrauensanwalt machen, wenn eine der inländischen Behörden das braucht.
Aber welche fordert es?

Die ABH? oder Das Standesamt?

E sieht so aus als ob die Botschaft zunächst auf die Zustimmung der ABH wartet, diese lässt den Standesbeamten prüfen, ob die Eheschließung in Ordnung ist. Und der Standesbeamte will nur eine Stellungnahme abgeben wenn die Urkunden inhaltlich überprüft sind.

Zitat:
Bitte keine Anrufe mehr, sie seien etwas im Stress?

Zitat:
Standesamt und Ausländerbehörde sind auch "muffelig"!

Zitat:
Meine ganze Familien ist jetzt schon eingebunden


Bei allem Verständnis für Deine Lage ein einfacher Rat:

Lass mal alle beteiligten Behörden in Ruhe ihre Arbeit erledigen. Jeder Anruf bringt auch wieder "Sand ins Getriebe" und hält den Bearbeiter von der Bearbeitung ab. Glaub mir damit erreichst Du eher das Gegenteil.
Ich kann von den telefonischen Nachfragen auch eher abraten, weil ich das selbst hautnah erlebe . Und jeder Anruf bringt wieder eine Unterbrechung etc.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #26 - 13.07.2005 um 11:38:06
 
hallo babli, wie ronny schon richtig geschrieben hat, kann sowohl eine ausländerbehörde als auch ein standesamt -unabhängig voneinander- die inhaltl. echtheitsüberprüfung fordern.
aber mich wundert sehr, daß das standesamt die urkunden nicht im original und dann auch nicht über den kurierdienst des auswärtigen amtes geschickt hat- das ist die schnellste (ca. 1 woche) und vor allem sicherste art der versendung - und dann noch womöglich ohne anschreiben.
aber wie auch immer. wie ronny schon schrieb: f.d. echtheitsüberprüfung sind die originale erforderlich. d.h. wenn du jetzt zuwartest und irgendwann gehen deine kopien bei der botschaft ein, schreiben die nur lapidar zurück, daß sie damit nichts anfangen können, sondern die originale benötigen.
tip: standesamt sollte sich vor versendung der originale kopien davon ziehen f.d. fall des verlustes. ich würde ruhig mal die problematik mit den originalen ansprechen, denn ansonsten könnte zu viel zeit vergehen-hoffen und harren hält manchen zum narren..
gruß -lennart-
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Antwort #27 - 13.07.2005 um 12:05:16
 
Hallo ronny und Lennard,
Danke!

Zitat:
Wo sind denn die Originale?

Die sind auf der Botschaft.

Zitat:
Aber welche fordert es?
Die ABH? oder Das Standesamt?

Das Standesamt, aber die Botschaft möchte Rückmeldung von der ABH!

Zitat:
Lass mal alle beteiligten Behörden in Ruhe ihre Arbeit erledigen

Das würde ich gerne, wenn ich das Gefühl bekomme, das die Behörden alles imGriff haben. Und, dann sollen sie mir keine Aufträge erteilen
Wie: .....rufen sie doch mal ......an!

Aber, ich verstehe schon und werde jetzt erstmal abwarten. Aber nach einer Woche weiß ich - werde  ich wieder unruhig.

Zitat:
hoffen und harren hält manchen zum narren..

Das bin ich schon! Griesgrämig
Danke
und lieben Gruß
Babli
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #28 - 29.07.2005 um 13:11:20
 
Hallo liebes Team und Forumsbesucher,

meine FZ schreitet voran. Die Ausländerbehörde verlangt von mir eine Lohnbescheinigung und einen Mitvertrag! Ist dies ein gängiger Prozess? Wird mein Gehalt in irgendeiner Form eingestuft, dass dieses sich negativ auswirken kann?

Danke Babli
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Antwort #29 - 30.07.2005 um 07:50:32
 
hallo babli, wenn eure heirat akzeptiert wird, gibt es m.e. keine bedingungen bezügl. wohnraum und einkommen bei der fam.zusammenführung, weil du ja deutsche bist. näheres sicherlich von den abh-lern .
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