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Namensrecht bei Eheschließung (Gelesen: 5.280 mal)
Kathi
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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22.09.2005 um 18:54:41
 
Hallo,
mein peruanischer Freund und ich wollen in D heiraten, hier leben, jetzt hätte ich einige Fragen zum Namensrecht. Wir wollen beide unsere Namen behalten, ich überlege nur, ob ich seinen noch dranhänge. Uns interessiert auch, inwieweit die Namenswahl bei der Eheschließung schon den Nachnamen späterer Kinder festlegt.

Möglichkeiten:
1) ich Müller, er Campos Castellanos, in diesem Falle glaube ich zu wissen, daß bei der Geburt der Kinder entschieden werden kann, welche der beiden Namen sie tragen sollen

2) ich Müller Campos, er Campos C., hier bin ich mir nicht sicher, ob hier "Campos" als Familienname gilt, den die Kinder auch tragen "müssen"

3) nach peruanischem Recht darf ich mich auch Müller de Campos nennen, die Kinder dürfen ebenso Campos Müller heißen

Wenn wir Müller als Nachnamen für die Kinder wollen, geht dann nur Version 1)?

GIbt es noch andere Varianten/Kombinationen, z.B. aus 2+3?

Falls wir nach Peru umziehen sollten, heiße ich dort automatisch Müller de Campos oder ...?

Wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen kann, habe bereits mit zwei auf Familienrecht spezialisierten (!) Anwälten gesprochen, die sich nicht sicher waren...

Liebe Grüße
Kathi
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 22.09.2005 um 19:24:10
 
Hallo Kathi,

ein paar Stunden zu spät. kann das verbindlich erst nächste Woche nachschauen weil ich Urlaub habe, sorry.

Nur so viel ihr könnt deutsches oder peruanischs Recht wähln, bin mir nicht sicher ob die überhaupt einen gemeinsamen Namen kennen. Bei deutschem Recht geht nur entweder oder, will sagen seiner komplett, oder deiner  bzw. getrennte Namensführung.

Ein Mischmasch der Namen geht nicht weil er einen Doppelnamen hat.

Evtl. geht sowas nach peruanischem Recht, mal schauen next week.

Kinder haben auch beide Optionen, aber nur wenn ihr nicht einen Ehenamen nach deutschem Recht führt, ansonsten gilt der.

Nach peruanischem Recht: wie oben -

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Blaise
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 23.09.2005 um 02:21:14
 
Hallo,

bei der Eheschließung in Deutschland besteht die Möglichkeit, bei der Namensführung eine Rechtswahl zu treffen. Dies bedeutet, das ausländische Ehegatten ein Heimatrecht oder das deutsche Recht zur Namenswahl bestimmen können.

Ihr könntet also nach deutschem Recht oder nach peruanischem Recht den Namen nach der Heirat bestimmen.

Das peruanische Recht sieht folgenden Möglichkeiten vor:
Das Kind, dessen Eltern miteinander verheiratet sind, erhält bei der Geburt einen aus den Familiennamen seiner Eltern zusammengesetzten Namen in der Reihenfolge Vater-Name (erster Teil) Mutter-Name (erster Teil).

Das Kind, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, erhält bei der Geburt einen aus den Familiennamen seiner Eltern zusammengesetzten Namen in der Reihenfolge Vater-Name (erster Teil) Mutter-Name (erster Teil), sofern Vater und Mutter das Kind anerkannt haben. Das nur von einem Elternteil anerkannte Kind, führt dessen beide Familiennamen.

Das adoptierte Kind erhält den Namen des Annehmenden oder einen Doppelnamen aus den Familiennamen der Annehmenden nach dem o.a. Schema.

Zitat:
Die Ehegatten führen keinen gemeinsamen Familiennamen kraft Gesetzes. Jeder Ehegatte führt weiterhin den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen.

Die Ehefrau hat das Recht ihrem ersten Familiennamen den ersten Familiennamen des Ehemannes zusammen mit dem Zusatz „de“ anzufügen; doch kann die Frau auch ihren beiden Familiennamen den ersten Familiennamen des Mannes anfügen.

Bei Auflösung der Ehe durch Tod kann die verwitwete Frau den Familiennamen des Mannes weiterführen, solange sie keine neue Ehe eingeht.

Bei Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Nichtigkeit darf die Ehefrau den Namen des Mannes nicht weiterführen.


Also ändert sich nach diesem Recht -wenn überhaupt- nur der Name der Frau. Da Du nur einen Namen führst, könntest Du nur

  • weiterhin Müller heißen und er heißt weiterhin Campos Castellano

  • künftig Müller de Campos und er weiterhin Campos Casellano heißen


Wenn ihr deutsches Recht wählt, besteht folgende Möglichkeit:

  • ihr behaltet beide eure Namen (wie peruanisches Recht)

  • Ihr bestimmt den Namen Müller zum Ehenamen, beide führen nach der Ehe nur noch diesen Namen. Der Ehemann kann ein Namensappelido, also entweder Campos oder Casellano voranstellen oder anfügen. Die Namen werden durch einen Bindestrich getrennt.

  • Ihr wählt den Ehenamen "Campos Casellano". Eine Voranstellung oder Anfügung des Namens "Müller" ist nicht mehr möglich, da der Ehename schon aus zwei Namensteilen besteht.


Bei der Namensgebung für das Kind ist ebenfalls eine Rechtswahl für die Namensgebung möglich. Dies richtet sich aber dann natürlich auch nach den Namen, die die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt führen.

Nach dem peruanischen Recht wird der Name des Kindes von verheirateten Eltern so gebildet:

Zitat:
Das Kind, dessen Eltern miteinander verheiratet sind, erhält bei der Geburt einen aus den Familiennamen seiner Eltern zusammengesetzten Namen in der Reihenfolge Vater-Name (erster Teil) Mutter-Name (erster Teil).


  • 1. Tragen beide Elternteile ihre Namen wie bisher bzw. Du den Namen Campos de Nüller, heißt das Kind Campos Müller


  • wird nach dem Deutschen Recht ein Ehename geführt, erhält das Kind nach deutschem Recht diesen Namen (also entweder Müller oder Campos Casellano). Ein möglicher Begleit-Name wird nicht Name des Kindes (z.B. ist Müller-Campos nicht möglich)

  • Wurde kein Ehename bestimmt, können die Eltern nach deutschem Recht für das Kind einen Namen als Geburtsnamen bestimmen (also entweder Campos Casellano oder Müller). Dieser Name ist für alle weiteren Kinder verbindlich

  • Haben die Eltern keinen Ehenamen bestimmt, kann nach peruanischem Recht wieder der Geburtsname "Campos Müller" bestimmt werden.


So, das müssten dem Anschein nach, alle Namensmöglichkeiten sein. Sollte ich noch was vergessen haben, ergänzt das doch einfach
(gelle Ronny  grin)

Empfehlenswert ist aber, wenn die Elternteile im Heimatrecht bleiben, also keine Rechtswahl treffen (Mann führt den Namen nach peruanischem Recht, Frau nach deutschem Recht). So bleibt jeder im Heimatrecht.

Für das Kind gibt es wohl eine solch einfache Regelung nicht, weil es ja dann 2 Staatsangehörigkeiten hat. Ich würde das Recht nach dem Gesichtspunkt des Aufenthaltes wählen und versuchen, eine hinkende Namensführung (= 2 verschieden Namen nach dem jeweiligen Recht) zu vermeiden.

Weil das ein ganz kompliziertes Thema ist, würde ich eine ausführliche Beratung beim Standesamt empfehlen.

Grüße

Blaise
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Kathi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 25.09.2005 um 22:16:14
 
Hallo Blaise, hallo Ronny,

ganz herzlichen Dank für die schnellen Antworten, die mir sehr weitergeholfen haben. Daraus ergibt sich für mich folgendes (ich beschränke mich auf die zwei Varianten, die für uns in Frage kommen):

1. Möglichkeit
ich bleibe bei Müller, er bei Campos Castellanos, dann gibt es für die Kinder die Möglichkeiten
- Campos Müller
- Müller
- Campos Castellanos

2. Möglichkeit
er behält seinen Namen, ich nenne mich Müller de Campos, für die Kinder ist möglich:
- Campos Müller

Meine Frage: ginge bei der 2. Möglichkeit für die Kinder auch Müller? Das ist mir nicht ganz klar geworden.

Ich glaube, es gibt auch die Möglichkeit, daß wir erstmal unsere Namen behalten und daß ich dann noch später "de Campos" anhängen kann - stimmt das? Gibt es dafür Fristen?

Blaise, ich werde auf jeden Fall direkt auf dem Standesamt nochmal nachhaken, ich habe nur einfach gemerkt, daß es die Sache für alle Beteiligten erleichtert, wenn man schon vorher so ungefähr weiß, was möglich ist.

Nochmals vielen Dank für Eure Hilfe!!!

Kathi
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Kathi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 07.10.2005 um 11:48:07
 
Hallo,

mittlerweile habe ich mich, wie von Blaise empfohlen, beim Standesamt beraten lassen, leider habe ich widersprüchliche Aussagen erhalten. Da ich Anfang nächster Woche den Termin zur Anmeldung der Eheschließung habe, hoffe ich sehr, dass Ihr mir weiterhelfen könnt.

Nur folgende Namens-Varianten kommen für uns in Betracht:

Variante 1:
Mein Freund (Peruaner) bleibt bei Campos Castellanos, ich (Deutsche) bei Müller, bei der Geburt des ersten Kindes müssen wir uns für einen Kindernachnamen entscheiden, der dann für alle weiteren Kinder gilt. Möglichkeiten: 1. Campos Castellanos, 2. Müller, 3. Campos Müller

Variante 2:
Mein Freund bleibt bei Campos Castellanos, ich nenne mich Müller de Campos, bei der Geburt des ersten Kindes müssen wir uns für einen Kindernachnamen entscheiden, der dann für alle weiteren Kinder gilt. Möglichkeiten: 1. Campos Castellanos, 2. Müller, 3. Campos Müller

Mir wurde gesagt, dass die Rechtswahl bei meinem Namen und die Rechtswahl beim Namen der Kinder unabhängig voneinander seien – korrekt?

Mir ist immer gesagt worden, dass wir bei den zwei oben genannten Namenswahl-Varianten den Nachnamen für die Kinder erst bei der Geburt des ersten Kindes festlegen müssen. Jetzt habe ich aber die Information bekonmmen, man müsse auf jeden Fall schon bei der Heirat bzw. schon bei der Anmeldung einen Familiennamen wählen, den dann später die Kinder tragen würden.

Habe die Antworten von Blaise und Ronny nochmals durchgelesen, konnte aber in bezug auf den Zeitpunkt der Festlegung keine Antwort finden. Habe so langsam das Gefühl, vor lauter Papierkram und Infos jedweder Art nicht mehr ganz klar denken zu können. Bin daher ziemlich verunsichert und würde mich über Auskünfte sehr freuen!

Vielen Dank im voraus und liebe Grüße
Kathi
öhm
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ronny
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Antwort #5 - 07.10.2005 um 21:27:16
 
Zitat:
man müsse auf jeden Fall schon bei der Heirat bzw. schon bei der Anmeldung einen Familiennamen wählen


Hi Kathi,

das dürfte so nicht richtig sein, jedenfalls dann nicht wenn ihr deutsches Recht ausdrücklich nicht wählt. Die Namensführung der Kinder wäre bei deutschem Recht und einem Ehenamen schon vorprogrammiert, aber in allen anderen Fällen muß der Name der kinder erst anläßlich der Beurkundung der Geburt des ersten Kindes festgelegt werden.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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