Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Wann Namenswechsel (Gelesen: 4.370 mal)
hampelines
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 105

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wann Namenswechsel
11.09.2005 um 12:22:23
 
Vom Standesamt wurde mir empfohlen, erst nach meiner Heirat im Ausland  - also in Deutschland - den Namen meines Mannes anzunehmen. Da sich mir der Sinn nicht ganz erschließt, meine Frage - WARUM?

Falls ich den Namen doch schon bei der Heirat annehme, könnte es bei der Ausreise Probleme geben, da mein Pass auf meinen Mädchennamen läuft?

Danke.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wann Namenswechsel
Antwort #1 - 11.09.2005 um 13:18:43
 
Hallo Ines,

Du kannst im Ausland als Deutsche im Normalfall nicht wirksam den Namen Deines Mannes annehmen.

Hierfür wäre eine Rechtswahl erforderlich (Art. 10 EGBGB), die im Ausland in aller Regel nicht durchgeführt wird. Dort wird meeist nach einem Namen gefragt, jedoch nicht nach dem anzuwendenden Namensrecht . Der Tip vom Standesamt ist schon ganz praktisch, um die meist weitergehenden Optionen des deutschen Namenswahlrechts nicht zu verlieren.

Habe den doppelten Post mal rausgenommen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
hampelines
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 105

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wann Namenswechsel
Antwort #2 - 11.09.2005 um 15:45:20
 
Danke fürs Löschen eines Beitrages, hatte es versehentlich doppelt geschickt.

Jetzt ist mir die Antwort des Standesamts verständlich. Eine Frage vergaß ich, kostet mich mein Namenswechsel in Deutschland etwas? Falls ja, in etwa wieviel?  ???
Danke.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wann Namenswechsel
Antwort #3 - 12.09.2005 um 07:53:49
 
Zitat:
kostet mich mein Namenswechsel in Deutschland etwas?


Sicher Ines,

aber nicht die Welt  Zwinkernd

Ich meine so 25 bis 30 Euronen müßten es sein Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
hampelines
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 105

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wann Namenswechsel
Antwort #4 - 29.09.2005 um 13:34:16
 
Die Erklärung zum Ehenamen kostet nach Auskunft des Standesamtes 17 €.
Mich interessiert nun die Vorgehensweise. Ich beantrage also nach Rückkehr aus dem Ausland bzw. der Heirat im Ausland das Familienbuch  beim Standesamt und gebe an, den Familiennamen meines Mannes annehmen zu wollen.

Wie ist die weitere Verfahrensweise, was geschieht dann? Und wie lange dauert es schätzungsweise, bis ich den Namen meines Mannes annehmen kann?
Bereits jetzt herzlichen Dank für Auskünfte. Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wann Namenswechsel
Antwort #5 - 29.09.2005 um 15:10:45
 
Hallo Ines,,

es sind zwei gemeinsame Erklärungen nötig:

1. die Rechtswahl nach Art. 10 EGBGB und

2. die Namenswahl.

Beide sind nur gemeinsam (durch beide Ehegatten)  möglich und werden wirksam mit der Entgegennahme durch den zuständigen StaBea. D.h. entweder gehen sie nach Berlin zum standesamt I und ihr erhaltet von da irgendwann die Bescheinigung, oder ihr legt das FamBuch an, dann wird der Wohnsitzbeamte zuständig und erteilt die Bescheinigung.

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
hampelines
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 105

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wann Namenswechsel
Antwort #6 - 02.10.2005 um 10:38:08
 
Danke, Ronny.

Das Familienbuch wird auf jeden Fall angelegt, ich habe schon das Antragsformular und bin über die Vorteile mitlerweile im Bilde. Nur vergaß ich die Standesamtsbehörde leider zu fragen, ob zwingend BEIDE Ehegatten dieses Antragsformular unterschreiben müssen
(ich bin auch allein in der Lage, sämtliche verlangten Angaben zu liefern).
Ist die Frage naiv?   Fragezeichen

Und wie belegt man Angaben zu ausländischen Eltern? Sind hierfür die Angaben in der ausländischen Geburtsurkunde meines Zukünftigen ausreichend?
Danke.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
hampelines
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 105

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wann Namenswechsel
Antwort #7 - 05.10.2005 um 17:28:43
 
Bitte, vielleicht kann mir doch jemand antworten auf meine letzten Fragen?
Herzlichen Dank.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema