... wer nicht Fragt bleibt Dumm
Hallo Ralf, danke für deine Antwort.
Aber
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?board=einb;action=display;num=10... hier hast du Ausgesagt "und Nebenksoten" !!!
Wen mir freigestellt wir ob ich oder ein Bevollmächtigter die Sache durchführt, dann kann doch der Anwalt der natürlich unter Vollmacht tätig wird, auch als Nebenkosten angesehen werden!
Zudem wird evtl. von mir in einer besonderen Lebenslage eine zusätzliche Ausgabe, nämlich die des Steuerberaters zum einkommensnachweis Verlangt.
Das ist nicht ein mal in der Abgabenordung erforderlich und selsbt das Finanzamt erkennt die Kontoauszüge als Nachweis an und hat noch nie das einreichen der Rechnungen gefordet und ich bin mittlerweile seit 1993 Selbständig!!!
Also entstehen die Steuerberatungskosten nur im Zusammenhang mit der Einbürgerung im AUftrag des RP! Wer die Milch Bestellt muss diese auch Bezahlen!
Im Übrigen ist während der INSO der Insolvenzverwalter für so was Zuständig ich dürfte nach ZPO/INSO überhaupt keine Angaben machen!
Deshalb dachte ich des es doch keine Rolle Spielt ob der Bevollmächtigte in BiH oder hier tätig wird, die kosten währen in jedenfall vorhanden und anzusetzen!
Ebenso wie der Steuerberater der nicht notwendig ist!
Aber wie gesagt die Dame beim RP ist da etwas eigen!
Konkret, wie kann ich dem RP-DA ohne Anwalt vermitteln das nach
Vwv 87 ff die Einbürgerung möglich ist da die kosten nach StaR/BiH Artikel 32 in meinem fall die Schmerzgrenze überschreiten!
Zudem habe ich wie mehrfach erwähnt, gar keinen Pass o.ä. von BiH und will auch keinen haben! Ich werde auf jedenfall Versuchen den eintrag in BiH zu Annulieren aber das Bedarf viel Zeit($$$) !
Gruß Edi
edit by Mick
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