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RP-DA Unwillig suche Aktz. als Hilfe zu BiH/D (Gelesen: 30.585 mal)
Ralf
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Antwort #15 - 25.04.2005 um 09:16:45
 
In den Verwaltungsvorschriften heißt es dazu:
Zitat:
Eine unzumutbare Bedingung im Sinne des Satzes 2 Nr. 3, 2. Fallgrup-
            pe liegt insbesondere vor, wenn die bei der Entlassung zu entrichtenden
            Gebühren (einschließlich Nebenkosten wie zum Beispiel Beglaubigungs-
            kosten)
ein durchschnittliches Bruttomonatseinkommen des Einbürge-
            rungsbewerbers übersteigen und mindestens 2 500 Deutsche Mark betra-
            gen.

Es können daher nur Kosten berücksichtigt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Entlassungsverfahren stehen und dafür auch erforderlich sind.
Neben den in der Vorschrift genannten Beglaubigungskosten sind hier z.B. noch notwendige Kosten für Übersetzungen zu nennen, ebenso wie Fahrtkosten zur Auslandsvertretung, wenn ein persönliches Erscheinen vorausgesetzt wird, sowie Portokosten.
Nicht berücksichtigt werden können z.B. Kosten für Anwälte oder für einen evtl. erforderlich werdenden neuen Pass.
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Ralf
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Antwort #16 - 25.04.2005 um 09:23:07
 
Zitat:
SIe ist der festen meinung ich müsste Runterfahren weil das Billiger ist,
oder jemanden Bevollmächtigen der das unten für mich macht!


Wie bereits gesagt: zuständig nach bosnischem Recht ist die Auslandsvertretung. Darüber kann sich die Einbürgerungsbehörde nicht hinwegsetzen. Außerdem müssten in diesem Falle auch die Fahrtkosten berücksichtigt werden, so dass sich die Frage, was billiger ist, wieder relativiert.
Einem Rechtsstreit würde ich gelassen entgegen sehen.

Zitat:
So habe ich zum beispiel einen fall im Bezirk RP-Darmstadt entdeckt,

Welchen User meinst du konkret? Ich könnte diesen per E-Mail benachrichtigen.
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Edi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 25.04.2005 um 09:43:51
 
... wer nicht Fragt bleibt Dumm Smiley

Hallo Ralf, danke für deine Antwort.

Aber http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?board=einb;action=display;num=10...
hier hast du Ausgesagt "und Nebenksoten" !!!

Wen mir freigestellt wir ob ich oder ein Bevollmächtigter die Sache durchführt, dann kann doch der Anwalt der natürlich unter Vollmacht tätig wird, auch als Nebenkosten angesehen werden!

Zudem wird evtl. von mir in einer besonderen Lebenslage eine zusätzliche Ausgabe, nämlich die des Steuerberaters zum einkommensnachweis Verlangt.
Das ist nicht ein mal in der Abgabenordung erforderlich und selsbt das Finanzamt erkennt die Kontoauszüge als Nachweis an und hat noch nie das einreichen der Rechnungen gefordet und ich bin mittlerweile seit 1993 Selbständig!!!

Also entstehen die Steuerberatungskosten nur im Zusammenhang mit der Einbürgerung im AUftrag des RP! Wer die Milch Bestellt muss diese auch Bezahlen!
Im Übrigen ist während der INSO der Insolvenzverwalter für so was Zuständig ich dürfte nach ZPO/INSO überhaupt keine Angaben machen!

Deshalb dachte ich des es doch keine Rolle Spielt ob der Bevollmächtigte in BiH oder hier tätig wird, die kosten währen in jedenfall vorhanden und anzusetzen!
Ebenso wie der Steuerberater der nicht notwendig ist!

Aber wie gesagt die Dame beim RP ist da etwas eigen!

Konkret, wie kann ich dem RP-DA ohne Anwalt vermitteln das nach Vwv 87 ff die Einbürgerung möglich ist da die kosten nach StaR/BiH Artikel 32 in meinem fall die Schmerzgrenze überschreiten!

Zudem habe ich wie mehrfach erwähnt, gar keinen Pass o.ä. von BiH und will auch keinen haben! Ich werde auf jedenfall Versuchen den eintrag in BiH zu Annulieren aber das Bedarf viel Zeit($$$) !

Gruß Edi


edit by Mick
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« Zuletzt geändert: 24.11.2005 um 20:54:37 von Mick »  
 
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Edi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 25.04.2005 um 09:46:36
 
@Ralf,
ich meine Mario_Frankfurt

lg
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Ralf
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Antwort #19 - 25.04.2005 um 15:05:35
 
Zitat:
Ich meine Mario_Frankfurt


Ich habe den User per E-Mail gebeten, dass er mal wieder in diesem Forum vorbeischaut.
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Edi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 26.04.2005 um 08:52:46
 
Spitze Ralf, vielen dank :anbet

"Super Mario"  [beifall=beifall.gif] hat sich auch gleich gemeldet, aber leider das Akz. von der Stadt Frankfurt durch gegeben!

Ich werde es mal damit versuchen er hat glücklicher weise auch den Sachbearbeiter beim RP genannt, vielleicht reicht das ja auch schon!

Wen es klappt gebe ich einen Aus  :prosst:

gruß Edi
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Antwort #21 - 03.05.2005 um 09:01:55
 
Alles seltsam?

Jetzt wollte ich doch mal telefonisch erfahren ob meine neusten Infos Hiflreich waren und musste mir ein Band anhören das aussagt das die Sachbearbeiterin nur noch Mittwochs per Telefon zu erreichen ist!

Bislang war es nur der Vormittag!

Und vor 2 Jahren gab es überhaupt keine einschränkung!

Wird wohl in Zukunft nur noch per Vereinbarten termin Vorort beim RP gehen, den wen alle am Mittwoch anrufen ist das Durchkommen ein Glücksspiel!

Also freuen wir uns auf volle gänge beim RP!

Gruß Edi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #22 - 07.05.2005 um 21:54:24
 
Ich weis ich Nerve, aber die Ungewissheit nervt mich auch und ich weis nicht wie ich mich verhalten soll?

Ich habe die Dame beim RP um Stellungnahme gebetten, sonst hat sie wenigsten eine mail Bestätigung "Gelesen"  zurückgegeben, jetzt bleiben selbst die Lesebestätigungen aus!

Ist es Falsch wen ich Persönlich beim RP Auftrette?

Wie lange sind eigentlich die Bearbeitungszeiten?

Gruß Edi
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Antwort #23 - 07.05.2005 um 23:55:47
 
Vielleicht ist die Kollegin im Urlaub oder krank? Etwas Geduld!

Natürlich kann man zu den üblichen Sprechzeiten die Behörde aufsuchen, wobei es sich aber immer empfliehlt, einen Termin zu vereinbaren.

Zu den Bearbeitungszeiten kann nur die Behörde selbst Auskunft geben, das hängt von verschiedenen Faktoren ab.
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Antwort #24 - 09.05.2005 um 17:38:06
 
@Ralf

Irgend wie hast du Recht!

Habe heute die Lesebestätigung für meine Mail erhalten.

Soviel ich weis war dei Dame dieses Jahr schon 2 mal im Urlaub und auch 2 mal auf Gelben Schein!

Egal, jetz weis ich das es Angekommen ist!

Mal sehen was für Schock als nächstes kommt!

LG Edi
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Antwort #25 - 11.07.2005 um 12:11:04
 
Ich dreh am Rad!!!  ???

Heute kam endlich mal wieder was vom RP, aber nicht die freudige Botschaft, sondern eine Mitteilung das der von mir erwähnte Referenzfall (Dank an Mario) nicht ausschlaggebend ist.

Ich soll nachweisen das ich kein BiH Bürger bin oder das ich die Staatsbürgerschaft abgelegt habe oder eine Bescheinigung als Staatenloser vorlegen.

Auf die Artikel 30-32 von BiH wird genauso wenig eingegangen wie auf die VwV 87.1.2.3.FF!

Also werden weder die BiH Verfassung noch die eigenen VwV hier angewant.

Glücklicher weise habe ich mich in der Einbürgerungszusicherung geirrt und diese Verfällt erst im Dez. 05 aber das wir sowieso eintretten!

Gibt es den keinen Verein oder Person die von mir aus auch gegen Bezahlung mir etwas nachhilfe und Unterstützung geben können!

Es muss doch irgend wer in der Lage sein mit der SB vom RP ein klärendes Gespräch zu führen!

Ich weis nicht mehr weiter, diese Karusellfahrt macht mich ganz Schwindelig.

Schockiert/Erstauntm

:anbet :anbet :anbet HILFE HILFE HILFE :anbet :anbet :anbet

Edi
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Antwort #26 - 11.07.2005 um 12:19:07
 
Zitat:
Gibt es den keinen Verein oder Person die von mir aus auch gegen Bezahlung mir etwas nachhilfe und Unterstützung geben können!


Eine solche Person gibt es in der Tat, sie heißt Rechtsanwalt. Zwinkernd
Es sollte natürlich einer sein, der sich in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten auskennt.

Werde mir dein Problem bei Gelegenheit noch mal in Ruhe durchlesen, vielleicht fällt mir noch was ein.
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #27 - 11.07.2005 um 13:14:34
 
Probier' es mal bei der AGAH (Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte in Hessen)

http://www.agah-hessen.de

vielleicht haben die eine Idee.

Viele Grüße und viel Erfolg!
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #28 - 11.07.2005 um 13:44:15
 
Hallo und danke für eure Blitzantworten!

Ralf wen noch Fragen, dann her damit!

Danke Janna werde mal sehen was AGAH sagt!

LG Edi
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Antwort #29 - 19.07.2005 um 01:46:44
 
Hallo zusammen,
über AGAH bin ich bis zum zuständigen Minister gelangt.

Dieser sehr nette Herr hat mir erklärt das es nur an einer der 2 Positionen liegen kann.
Entweder  ich weise nach  das ich kein BiH angehöriger bin oder ich weise nach das mein einkommen geringer ist als die Gebühren!
Insolvenz und Kontoauszüge reichen dabei nicht aus, der EkstBs muss zumindes bei!

Dann darf ich mich nochmal beim RP melden!

Ist doch wieder zum Mäusemelken und das FA stellt sich stur, et küt wies küt!

LG Edi
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