Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 ... 5
Thema versenden Drucken
RP-DA Unwillig suche Aktz. als Hilfe zu BiH/D (Gelesen: 30.584 mal)
Edi
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag RP-DA Unwillig suche Aktz. als Hilfe zu BiH/D
19.04.2005 um 14:01:01
 
Hallo zusammen,
jetzt brauche ich euch nochmal. :anbet

Nun das mit 87.1.2.3.2.1 Satz 2 Nr. 1 der Vwv und dem Artikel 30 sowie 32 des Staatsbürgerschaftsrechtes von BiH will die Sachbearbeiterin nicht so Recht Verstehn und teilt mir erneut mit das die Kosten zu gering sind.  :sauer:

Sie vordert mich auf ihr Referenfälle zu benennen ??? , ich soll ihr mindestens den Namen einer unter diesen Regeln Eingebürgerten Person mitteilen  tippse , am besten mit Aktz.!  Fragezeichen

Jetzt meine dringende bitte an euch,  [beifall=beifall.gif]

wen ihr jemanden kennt oder selbst unter den o.g. Bedingung im Bezirk des RP-Darmstadt zur Staatsbürgerschaft gekommen seit, dann helft mir bitte und gebt die daten als PN/PM durch!  :anbet

Ich Versichere euch das nichts damit passiert, es geht nur darum unter den Sachbearbeitern die Refenzen anzugleichen.  :happy: explo

Wenn ihr mehr zu meiner Person haben möchtet, kein Problem ich schicke euch gerne meine Daten damit ihr sehen könnt das ich nichts böses vorhabe.
Auch beim RP kann euch nichts passieren, die Staatsbürgerschaft geht ja nicht Verlohren!  :happy:

Ich Garantiere euch den Datenschutz und werde nach mitteilung an die Sachbearbeiterin  eure daten Unwiederbringlich Vernichten. :haken

Also bitte, bitte "Name Vorname" oder einfach nur das Aktenzeichen des Abgeschloßenen Vorgangs! [beifall=beifall.gif]

Sobald ich einen erfolg habe werde ich es hier mitteilen, dann braucht mir keiner mehr Helfen!   
  Schockiert/Erstauntm
Danke euch im Voraus.
gruß Edi
[beifall=beifall.gif]

Übrigens, falls probleme mit der mailadresse entstehen nehmt einfach diese tbatb@arcor.de die geht immer! (tbatb=the beauty and the biest)
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: RP-DA Unwillig suche Aktz. als Hilfe zu BiH/D
Antwort #1 - 20.04.2005 um 13:50:38
 
Vergleichsfälle aus Hessen sind mir natürlich nicht bekannt. Aber vielleicht schilderst du hier mal das aktuelle Problem!  öhm öhm
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Edi
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: RP-DA Unwillig suche Aktz. als Hilfe zu BiH/D
Antwort #2 - 20.04.2005 um 14:46:10
 
Hallo Ralf,
vielen dank für deine Antwort.

Folgendes ist Passiert.

Habe Einbürgung beantrag und Einbürgerungszusicherung erhalten.
Aber ich habe keine Papiere von BiH, habe mich nie bei diesem neuen Staat gemeldet.
Mein alter YU Ausweis wurde mir aber vor ewigkeiten entwendet und ist ohnehin 95 Abgelaufen.

Nach dem Status meiner Eltern werde ich nun BiH zugeordnet (details : Staatsbürgerschaft gegen meinen Willen) und muss deren Staatsbürgerschaft ablegen, was soviel bedeutet ich muss mich nun dort EInbürgen um alle Dokumente zu erhalten um diese soft wieder Ablegen zu können damit die einbürgerung in der BRD erfolgen kann.

Das ganze hat natürlich mit sehr hohen kosten zu tun, die ich weder aufbringen kann noch will!

Also habe ich nach eurem Anraten die EInbürgerung unter hinnahme der Doppelten Staatsbürgerschaft nach StaR Vwv 87.1.2.3.2.1 Satz 2 Nr.3 gestellt.
Was Praktisch nicht möglich ist das ich keine Papier oder Dokumente dieses Staates Besitze oder je beantragen werde!

Erst kamm der Standart von wegen gebühren niedriger als 1278,23€!
Habe durch erneuetes schreiben und den hinweis auf die Veröffentlichung der www.botschaftbh.de und die dort enthalteten kosten von €1331.- hingewiesen.
Danach wollte die Sachbearbeiterin  einkommensnachweise, ich habe eine Gewinn und Verlsutrechnung sowie Kontoauszüge der letzen 6 Monate eingereicht.(Selbständig Arbeitender!) Das war im Jan. 05!
Nun bekommen ich ein erneutes Schreiben das die kosten Ledeglich 1700 Konvertiert Deutsche Mark also 870€ betragen. Sie Schreibt auch "Selbst wen man die Anreisekosten dazuzählt (wobei allerdinsg auch die Stellung des Antrages über einen Bevollmächtigten möglich sein müsste) [ihre Persönliche einschätzung?] , liegt der geforderte Betrag- nach bisherigen Erkenntnissen insgesamt unter €1278,23.-.

Über diese Milchmädchen Rechnung will ich aber garnicht Diskutieren.
Ich hab in meinem zweiten Schreiben schon auf das StaR von BuH hingewiesen und besonders den Artikel 32 erwähnt  wo es ja heist:
Der Antrag auf Erwerb der Staatsangehörigkeit von BuH, auf deren Verzicht oder auf Entlassung aus ihr muss unmittelbar bei den in Art. 30 genannten Behörden gestellt werden oder,
wenn der Antragsteller im Ausland lebt, bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung von BuH
.


Nun habe ich sofort zum Telefon gegriffen und die Sachbearbeiterin gefragt warum sie das nicht berücksichtigt. Sie sagte dies sei unerheblich für ihre Einschätzung.
Am fall das Mario_Frankfurt der ja auch über das RP-DA gelaufen ist dachte ich währe das eine Referenz. ABer der Sachbearbeiterin ist nichts bekannt. Wen aber schonmal auf grund diese Argumentes so enstschieden worden währe, dann müssten auch alle kommenden fälle so entschieden werden.
Um das aber NAchzuvollziehen benötigt sie den Nachnahmen oder besser das Aktz. als Referenzvorlage.

Bisdahin werden wohl meine Argumente ins leere Laufen.

Deshalb dachte ich das die Weisheit diese Forums hier vielleicht helfen könnte und mit einem Aktz.  oder sonst wie hilfreich Aushelfen könnte!

Gruß Edi
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Samfro
Experte
****
Offline


ohne Worte!!!


Beiträge: 112
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: RP-DA Unwillig suche Aktz. als Hilfe zu BiH/D
Antwort #3 - 21.04.2005 um 08:52:11
 
Zitat:
Nun bekommen ich ein erneutes Schreiben das die kosten Ledeglich 1700 Konvertiert Deutsche Mark also 870€ betragen.

Wie kommte sie denn da drauf?


Zitat:
was soviel bedeutet ich muss mich nun dort EInbürgen um alle Dokumente zu erhalten


Das ist falsch! Einbürgerung ist nur erforderlich wenn man die Staatsangehörigkeit nicht besitzt. (das ist nicht der Fall nur weil der Staat von einem nichts weiß).
Hier hört sich das eher nach einer Nachregistrierung an. Da die Staatsangehörigkeit von den Eltern abgeleitet wird.

Zitat:
um alle Dokumente zu erhalten um diese soft wieder Ablegen zu können damit die einbürgerung in der BRD erfolgen kann.


Was für einen Paß hast du denn im Moment?
Zum Seitenanfang
  

Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!
 
IP gespeichert
 
Edi
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: RP-DA Unwillig suche Aktz. als Hilfe zu BiH/D
Antwort #4 - 21.04.2005 um 10:02:52
 
Hallo Samfro,
joh die Dame im RP ist halt der Meinung ich muss ja nicht hier im Konsulat sondern ich könnte auch unten mich befreien lassen.

Falls ich die EInzelfall überprüfung wünsche sollte solle ich doch die Kosten Nachweisen, also evtl. für Bevollmächtigten o. Anwalt, Günstigste Anreise, Unterbringungkosten, nach weis über dauer des AUfenthaltes, eidesstattliche erklärung das in der Nähe der Hauptstadt keine Verwandten o. Bekannten wohnen zwecks Unterbringung und einen erneuten Nachweis meines Einkommens, diesmal aber vom Steuerberater. Dann kann ich ja auch die STeuerberaterkosten mit aufnehmen oder, den habe ich bisher nie gebraucht.

Ausweis habe ich nur vom Ausländeramt einen Ausweis und Aufenthaltsgenemigungs Ersatz und das seit 5Jahren, 5 Jahre zuvor hatte ich keinen Ausweis nur einen entwerteten YU.

Bei mir war das Problem das ich meinen Ausweis 1995 entwendet bekommen habe, da ich in Kroatien geboren bin haben die rest YU die AUstellung eines neuen Ausweises Abgelehnt, die Kroaten haben wiederum Abgelehnt weil im der Letzte Ausweis mit dem Kürzel BHR Ausgestellt war. Ich musste 1990 zur Musterung und habe den AUsweis damals nicht in Frankfurt Verlängert bekommen. Ich wurde Ausgemustert und bekamm an meiner Meldeadresse in Bosnien dann einen neunen AUsweis, also BHR.

Das Problem mit der Staatsbürgerschaft habe ich warscheinlich meinen Eltern zu Verdanken, die haben ohne meine Zustimmung mich dmals schon als 30Jährigen in Bosnien Eintagenlassen und haben für alle Martikelnummern beantragt.

Ivch verstehe halt nicht warum auf dem RP mein Argumment mit dem Artikel 32 des StaR /BuH  nicht beachtet wird und die kosten somit nicht Anerkannt werden.

Vielleicht weist du ja mehr?

Gruß Edi
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: RP-DA Unwillig suche Aktz. als Hilfe zu BiH/D
Antwort #5 - 21.04.2005 um 10:05:51
 
Moin!

Wie Edi richtig erkannt hat, ist nach bosnischem Recht die Auslandsvertretung für die Entgegennahme des Entlassungsantrages zuständig, weil er seinen Wohnsitz in D hat. Darüber kann sich die Einbürgerungsbehörde nicht hinwegsetzen.

Sofern das (bereinigte) Brutto-Einkommen unter der von Bosnien geforderten Entlassungsgebühr von 1331 Euro beträgt, ist dies unzumutbar und die Einbürgerung ist unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit zu vollziehen. Liegt es höher, muss die Entlassung erfolgen.

Zunächst muss aber geklärt werden, ob tatsächlich die bosnische Staatsangehörigkeit besteht. Nach dem in dem
anderen Thread
geschilderten Sachverhalt wird dies aber der Fall sein.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 24.11.2005 um 20:36:09 von Mick »  

...
 
IP gespeichert
 
Edi
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: RP-DA Unwillig suche Aktz. als Hilfe zu BiH/D
Antwort #6 - 21.04.2005 um 10:24:21
 
Hallo Ralf,
danke für die Blitzantwort ist schon Chat verdächtig Smiley !

Weis jemand wie das eigentlich nach dem BuH/StaR mit dem SAchverhalt aussieht.
Ich meine die Staatsbürgerschaft würde ja mit der Geburt erworben.
Ich bin im damals Vereinigten YU im Bundesland Kroatien geboren und habe in Bosnien bis dato keine ANträge gestellt, diese wurden wen dann von meinen Eltern ohne mein Wissen und mein Einverständnis gemacht!
Als voll geschäftsfähiger habe ich aber keinen Vormund der mir im Alter von 30Jahren eine entscheidung abnehmen könnte oder gar ohne Vollmacht für mich handeln darf, dies dürfte auch auf die Eltern zutreffen.

Nu wen das aber so ist wie alle sagen, wie überzeuge ich die Dame vom RP, die geht ja nicht auf meine Argumente ein.

Mein derzeitiger Verdienst liegt auch weit unter dem Betrag, wie ich schon sagte bin ich in INSO und immernoch Selbständig tätig. Der Umsatz ist Höher, aber der ist ja 1. Vorsteuern und 2. vor Umlagen und Kosten. Also bleibt als einkommen nur der Gewinn nach abzug aller Kosten und der Liegt weit unter 1278.-! Davon muss ich Frau und Kind auch noch durchbringen, da bleibt nichts für einen Steuerberater, da müssten auch die Kontoauszüge die ich Tabelarisch in einer Datentabelle zusammengfast habe und übermittelöt habe. Auch kann die Insolvenzverwalterin sowie das Insolvenzgericht die Angaben Bestätigen, warum dann noch kosten die auch als Verfahrenkosten Zählen müssen Provuzieren ?

Gruß Edi
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Edi
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: RP-DA Unwillig suche Aktz. als Hilfe zu BiH/D
Antwort #7 - 21.04.2005 um 10:56:02
 
Habe da was Gefunden:
Bosnien und Herzegowina

Die bosnische Staatsangehörigkeit erhält ein Kind, dessen Eltern die bosnische Staatsangehörigkeit besitzen. In diesem Fall ist es egal, ob das Kind in Bosnien und Herzegowina oder im Ausland geboren wird.

Beispiel

Kemal und Svetlana besitzen beide die bosnisch-herzegowinische Staatangehörigkeit. Sie leben in Deutschland und bekommen ihr gemeinsames Kind Goran. Goran bekommt bei Geburt die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit.

Wenn aber bei Geburt des Kindes nur ein Elternteil bosnische Staatsangehörige bzw. bosnischer Staatsangehöriger war, so erhält das Kind die bosnische Staatsangehörigkeit nur, wenn es in Bosnien und Herzegowina geboren wurde. Wenn das Kind im Ausland geboren wird und nur ein Elternteil hat, das bei Geburt des Kindes die bosnische Staatsangehörigkeit innehat, so erhält das Kind nur dann die bosnische Staatsangehörigkeit, wenn es mit Erreichen des 23. Lebensjahres registriert ist oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Bosnien und Herzegowina hat.

Beispiel

Wenn der bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige Ivan und die deutsche Staatsangehörige Petra das gemeinsame Kind Sarah bekommen, so erhält das Kind mit Geburt die bosnische Staatangehörigkeit, wenn es in Bosnien und Herzegowina auf die Welt kommt. Wenn es aber im Ausland, z.B. in Deutschland geboren wird, so muss das Kind bis zum Erreichen des 23. Lebensjahrs bei den bosnisch-herzegowinischen Behörden registriert sein oder aber seinen Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina haben. Das würde bedeuten, dass Sarah die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit bekommt, wenn sie entweder in Deutschland lebt und sich bei den bosnisch-herzegowinischen Behörden registrieren lässt oder aber in Bosnien und Herzegowina lebt.

Quelle: http://www.migration-online.de/beitrag._cGlkPTIzJmlkPTIxNjU_.html

Ich glaube meine Mutter wurde auch auf Kroatischen Boden Geboren!

Gruß Edi
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: RP-DA Unwillig suche Aktz. als Hilfe zu BiH/D
Antwort #8 - 21.04.2005 um 11:28:21
 
Zitat:
Ich glaube meine Mutter wurde auch auf Kroatischen Boden Geboren!


Welche Staatsangehörigkeit besitzen denn deine Eltern?
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Edi
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: RP-DA Unwillig suche Aktz. als Hilfe zu BiH/D
Antwort #9 - 21.04.2005 um 11:36:49
 
Seit Bestehen von Bih 1992 auch diese!

Aber ich dachte an den Satz "bei Geburt" den es scheint alles ein Kopie der BRD zu sein wie das Fallbeispiel zeigt!

WEn also bei meiner Geburt meine Mutter HR war dann währe ich auch als HR anzusehen!
Das diese sich 1992 in BiH hat einbürgern Lassen darf für mich ohen Bedeutung sein da ich zu diesem Zeitpunkt älter als 23 Jahre war!

Oder?

Gruß Edi
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: RP-DA Unwillig suche Aktz. als Hilfe zu BiH/D
Antwort #10 - 21.04.2005 um 13:30:04
 
Zitat:
WEn also bei meiner Geburt meine Mutter HR war ...


Bei deiner Geburt gab es ja noch ein einheitliches Jugoslawien mit den 6 Teilrepubliken. Bei unterschiedlicher Republiksangehörigkeiten der Eltern kam es darauf an, wo das Kind eingetragen wurde. Meistens war das ja am Wohnort der Eltern.

Eine später von deinen Eltern veranlasste Eintragung sollte in der Tat für dich unwirksam sein, wenn du zu dem Zeitpunkt bereits volljährig warst.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Edi
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: RP-DA Unwillig suche Aktz. als Hilfe zu BiH/D
Antwort #11 - 21.04.2005 um 18:49:31
 
Joh Ralf, ich gehe davon aus das ich als Bj. 65 im Jahre 1992 oder danach bereits Volljährig war!

Aber wie soll mir das weiter helfen, ich kann das ja nicht canceln und auch nicht dem RP überzeugen.

Würden meine Argumente bestand haben währe das alles ja überflüssig.

Es währe wichtig einfach die Sachbearbeiterin beim RP vom Artikel 32 des STaR /BuH zu überzeugen dann währe es nur noch die Frage des Einkommensnachweises was ich dann anders lösen muss und evtl. durch eigene Überzeugungsarbeit hinbekommen.

Also wen ihr der meinung seit das ich nach Vwv mit dem Artikel 32 richtig Argummentiert habe und die daraus Resultierende summe das höchstmass übersteigt, wird mir wohl nurnaoch ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht helfen können meinen Argumenten Gehör zu verschaffen.

Aber ich wollte halt nicht mit solcher härte an die Sache gehen und dachte ein AKtz. und die Sache währe erledigt.

Gruß Edi
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Edi
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: RP-DA Unwillig suche Aktz. als Hilfe zu BiH/D
Antwort #12 - 22.04.2005 um 20:59:29
 
Wie ist das eigentlich, sind die Kosten für einen Steuerberater zum EInkommensnachweis zu den Einbürgerungskosten hinzu zu Zählen.

Also Konsulargebühren + Entlassungsgebühren + Steuerberaterkosten = Ges. Aufwendung zur Befreiung ?

Ist es Unverschämt der Dame beim RP die Vwv als Markierten Text und den hinweis auf evtl. einsatz eines RA zukommen zu lassen?

Und sind dann die RA Kosten auch zu den Entlassungskosten zu adieren?

Kennt sich jemand aus?

Gruß Edi
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Samfro
Experte
****
Offline


ohne Worte!!!


Beiträge: 112
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: RP-DA Unwillig suche Aktz. als Hilfe zu BiH/D
Antwort #13 - 25.04.2005 um 08:39:51
 
Zitat:
sind die Kosten für einen Steuerberater zum EInkommensnachweis zu den Einbürgerungskosten hinzu zu Zählen.

grundsätzlich NEIN

Zitat:
Und sind dann die RA Kosten auch zu den Entlassungskosten zu adieren?

Ein Anwalt hier in Deutschland, der sich um deine EB-Verfahren kümmert? NEIN


Zitat:
den hinweis auf evtl. einsatz eines RA zukommen zu lassen?


Ich freue mich immer wenn ein Einbürgerungsbewerber mir mit einem Rechtsanwalt droht. Da würde ich dann immer gerne sagen: "Wohl zuviel Fersehen geguckt" :bx
Zum Seitenanfang
  

Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!
 
IP gespeichert
 
Edi
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: RP-DA Unwillig suche Aktz. als Hilfe zu BiH/D
Antwort #14 - 25.04.2005 um 09:08:44
 
Zitat:
Ich freue mich immer wenn ein Einbürgerungsbewerber mir mit einem Rechtsanwalt droht. Da würde ich dann immer gerne sagen: "Wohl zuviel Fersehen geguckt" :bx


Samfro  Fragezeichen also wirklich  :bx  ???

Wie soll ich der Sachbearbeiterin noch erklären,
das mein Einkommen unter 1278 Euro liegt
und das die Kosten nach Geltenden Recht drüber Liegen.
SIe ist der festen meinung ich müsste Runterfahren weil das Billiger ist,
oder jemanden Bevollmächtigen der das unten für mich macht!

Gehört da nicht echer das  :bx hin  Fragezeichen

Oder ist es vielleicht doch unsinn was ich hier von euch erfahren habe  ???

Ein Anwalt würde nur Juristisch Verpacken  :indy was ich bereits schon mehrfach übermittelt habe! (siehe anderen thread  tippse widerwillen)

Wo dabei anlass zur Freude  lachen aufkommen könnte kann ich nicht erkennen!

Nur das letzte mal hat mir so ein Verwaltungsrechtsverdereher für einen 3 Zeiler 500Euro Abgenommen und dabei einen Brief von mir 1:1 übernommen  Smiley! Das war ohne Erfolg und nur Rausgeschmissenes Geld!  explo

Da dies hier deffinitiv meine einzige möglichkeit ist an Informationen zu gelangen, dachte ich insgeheim an eine echte Hilfestellung.

Selbst kurze bitten um stellugnahme an den Webmaster bleiben aber Unbeantwortet!

So habe ich zum beispiel einen fall im Bezirk RP-Darmstadt entdeckt, aber der User ist Inaktiv und hat seine mail adresse ausgeblendet, so das ich keine Frage an ihn stellen kann!

Da ich selbst so ein phpBB board Betreibe weis ich das der Webmaster die Login und Reg. daten sehen kann! Ich hatte ja auch nur gebeten evtl. meine PM/PN weiter zu leiten und nicht um einen Verstoß gegen datenschutzvorschriften!

Aber Schweigen ist gold und so schweigt der webmaster und mir läuft die Zeit davon, denn meine Einbürgerungzusage Verfällt nächsten Monat!

:bussi
Edi
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 ... 5
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema