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RP-DA Unwillig suche Aktz. als Hilfe zu BiH/D (Gelesen: 30.587 mal)
Ralf
i4a-team
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #60 - 09.04.2006 um 17:43:26
 
Zitat:
@Ralph

Ralf, bitte.

Zitat:
... ist es doch Paradox von mir die Einbürgerung in BiH zu erwarten

Niemand erwartet das. Entweder besitzt du die BiH-Staatsangehörigkeit bereits, oder eben nicht. Die Behörde erwartet, dass du genau dies zuerst einmal klärst. Das ist nämlich dein Job und nicht der der Behörde. Ein paar Schreiben auf Deutsch an das Konsulat werden dazu aber eher nicht ausreichen, da deutsch nicht Amtssprache in BiH ist. Sofern du die dortige Amtssprache nicht selbst beherrschst, ist es zumutbar, dass du dich an einen Übersetzer wendest oder in Begleitung eines Dolmetschers das Konsulat persönlich aufsuchst.

Du kannst nun mal nicht gleichzeitig die BiH- StA nicht besitzen und unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden.
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Edi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #61 - 11.04.2006 um 11:21:18
 
@Ralf, i`m so sorry!

Wird nicht wieder vorkommen.

Nun ich bin in meiner Sache halt auch der Meinung das es für jemanden wie mir unzumutbar ist eine Fremde Staatsangehörigkeit anzunehmen, ebenso halt wie das Verlangen zum Wehrdienst an der Waffe.

Man stelle sich vor es würde Verlangt werden das ich von neutralen ungläubigen zur Religösen gruppe irgend welchen Glaubens wechseln müsste, währe das zumutbar?

Ich meine da könnte man auch von den Bayern erwarten das diese im falle der Abspaltung des Bundeslandes alle erst mal Moslems werden um dem Staat zu genügen! Ja vielleicht ewtas weit hergeholt der Vergleich, soll aber nicht auf BY anspielen sondern auf die Unmöglichkeit oder auch Amtsdeutsch unzumutbarkeit einer Forderung.

Für die SB des RP ist es eindeutig, ich bin und bleibe laut deren Ansicht BiH Staatsbürger, ob Eingebürgert oder nicht, ob der Staat nach meinen 23zigsten lebensjahr oder davor entstand und egal was in den BiH Gesetzen steht, ich könnte ja in BiH alles erledigen und weil das billiger ist soll ich das auch in Gottesnamen tun um deren Ansprüche zu befrieden!
Dabei wird ausseracht gelassen das meine Persönliche freiheit damit beschnitten wird.

Es ist halt fraglich warum dies notwendig ist, da mein Einkommen unter jeder Zumutbarkeit bescheinigt wurde und nach den Rechten des staates dem ich zugeordnet werde, ich auch jede Amtshandlung derer auf dem Konsulat vollziehen muss.

Es entspricht auch nicht meiner Würde einem Staat zu zugehören zu dem ich auch nie einen Bezug hatte, habe, oder anstreben werde.
Für die Migration meiner Eltern kann ich nichts und was man mir Abverlangt ist gegen jede würde und daher wehre ich mich gegen dieses Abverlangen.   

Das man das zweite Argument, den Kostenfaktor missachtet und nicht für Unzumutbar ansieht ist dagegen schon eher Verständlich.
Frei nach dem motto, "du musst dir dein Recht schon leisten können!" oder so.

Wen ich das Richtig Verstanden habe, könnte sich das Verfahren noch 20 Jahre hinziehen, dann könnte ich als 60zig Jähriger evtl. unter Hinnahme der Mehrstaatlichkeit erfolg haben, ohne mich zu einem Staat zu bekennen den ich nicht kenne und dem willen des RP und seinen Anlagen zu Unterwerfen.

Nein, ich habe kein AUtoritätsproblem, aber ich habe meinen Stolz und den werde ich bis zum letzten Atem zug erhalten.

Wie heist es im GG:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

weiter,
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Bin ich ein Sittenstrolch oder ggf. ein Unhold, das man mir diese Persönlichkeit einfach aberkennt?

Wie steht es eigentlich mit dem Gesichtspunkt der Familien zusammenführung.
Immerhin möchte meine Langjährige Lebensgefährtin auch irgend wann den Versrochenen Ring am Finger haben, was ohne ehefähigkeitszeugniss auch nicht geht und das auch auf grund einen fehlenden Ausweises. Warum hat meine Leibliche Tochter nicht das Recht das ihr Papa die Gleiche Staatszugehörigkeit hat wie Sie und die Mama?

Unser/mein Sohn der mit 17Monaten nach Langer Krankheit von uns gegangen ist wurde als Deutscher und mit dem Namen der Mutter beigesetzt, soll ich als Ausländer neben ihm Platzfinden?

Das wird wohl der einzige Platz sein den man mir Rechtmässig in der BRD zu Ordenen wird. Oder vielleicht auch nicht, vielleicht gibt es bis dahin eine Regelung das Verschiedene aus nicht EU Staaten hier nicht Beigesetzt werden dürfen. Irgend wer könnte Ehtnische Vermischung befürchten. (Alles natürlich rein Hypothetisch!)

LG Edi

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Edi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #62 - 04.10.2006 um 18:29:02
 
Ein Update von "The never ending Story..."

so könnte ich wieder mal Anfangen!

Habe ich euch jetzt enttäuscht?

Wir sind noch da, ich uind mein Problem!

Irgend wie habe ich es geschaft das meine Eltern diese Super Patrioten auch mal etwas Produktives zur Sache beitragen!

So haben die mir jetzt als mitbringsel einpaar Urkunden (Ausgefertigt 1999) aus Bosnien mitgebracht, aber wieder mal die Falschen!

Eigentlich sollten diese die Befreiung der Staatsbürgerschaft im gepäck haben, statt dessen bekomme ich eine Bosnische Geburtsurkunde in der steht das ich in Kroatien geboren wurde, die u.a. auch die martikelnummer sowie den eintrag der Bosnischen Staatbürgerschaft enthält. Ob das so legitim ist, ich bezweifel es?
Dann habe ich noch so eine Bescheinigung/Beglaubigung (Uvjerenje) auch mit Martikelnummer (Dummerweise die selbe) die wiedergibt das ich der Sohn meines Vaters bin Laut lachend und das ich Bosnischer Staatsbürger bin.

Mit der alten Korospondenz und den neuen Unterlagen habe ich jetzt mal einen freundlichen Anwalt gebeten dem RP nochmal eindringlich die Sachlage darzustellen.

Ich beführchte jedoch das auch diese Signal nicht ankommt und sich die Episoden ergänzen werden.

Nun habe ich auch keine Lust vor den Verwaltungsgericht mit Klagen aufzufahren, zumal ich mir das eigentlich nicht leisten kann und PKH für so was kaum eintretten wird.

Also, vielleicht sollte ich wirklich meinen Wohnsitz kurzzeitig verlegen, nur Welches bundesland und welche Stadt könnten meine Odysee schnellstens Bewältigen.

Hat jemand Tip`s?

Oder kennt jemand ex BiH aus Hessen die unter hinnahme der Doppelten Staatsbürgerschaft eingebürgert wurden?

Der mir bekannte fall soll, nach RP, ganz anders liegen als vom User hier berichtet und lässt sich nicht auf meine Sache übertragen!!!
Gut, wer weis was der SB bei ihm als Vermerk o.ä. in der Akte hinterlassen hat!
Vielleicht haben die auch nur bedenken das es Publick wird, da sonst tausende von BiH ins RP Stürmen und den Doppelpass beantragen,  Laut lachend Laut lachend Laut lachend!

Lg Edi
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