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NDR-Verlust deutscher Staatsangehörigkeit (Gelesen: 24.750 mal)
Caya
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24.01.2005 um 13:02:24
 
Hamburg Journal exklusiv:
Vielen Türken droht Verlust deutscher Staatsangehörigkeit
http://www3.ndr.de/ndrtv_pages_std/0,3147,OID978682_REF2410,00.html


Die Union forderte Klärung der Staatsangehörigkeitsprobleme mit der Türkei am vergangenen Freitag in der Bundestag.
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_004/01.html

caya
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Ralf
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Antwort #1 - 24.01.2005 um 13:49:42
 
Zitat:
Hamburg Journal exklusiv:
Vielen Türken droht Verlust deutscher Staatsangehörigkeit


Hallo Caya!

Danke für die interessanten Links.

Schon die Überschrift des NDR-Artikels ist ja falsch, und das gleich mehrfach:

"Vielen Türken" ... Es sollte wohl heißen: Vielen Deutschen türkischer Abstammung ... Zwinkernd
Schlimmer ist aber: "...droht Verlust deutscher Staatsangehörigkeit". Dies ist insofern falsch, dass bei den Betroffenen der Verlust bereits eingetreten ist.

Zumindest im hiesigen Bereich ist es üblich, eingebürgerte Personen im Einbürgerungsbescheid deutlich auf die Rechtsfolge des § 25 StAG hinzuweisen. Wenn dann noch jemand meint, heimlich seine alte Staatsangehörigkeit zurück erwerben zu müssen, kann ich nur sagen: Selbst schuld.

Im übrigen betrifft der § 25 StAG ja nicht nur eingebürgerte ehemalige Türken, sondern alle Deutschen.

Schlimm ist natürlich, dass offizielle türkische Stellen dies anscheinend unterstützen, obwohl diesen die Rechtsfolgen durchaus bekannt sind.

BTW: Habe dies mal in das Einbürgerungsforum verschoben, da es ja um Staatsangehörigkeitsrecht geht.
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« Zuletzt geändert: 24.01.2005 um 13:59:57 von Ralf »  

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Caya
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Antwort #2 - 24.01.2005 um 15:11:28
 
Hallo Ralf!
Danke, war mir nicht sicher wo es hingehört.
In der Hürriyet wird darüber seit Monaten berichtet, und schlimm ist das die türkische Behörden darüber bis jetzt keine Stellungnahme genommen haben.
Laut Hürriyet sind besonders die Leute davon Getroffen die vor 2000 die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen haben und gleich danach noch vor 2000 die türkische zurück beantragt haben. Aber wie auch die Ausbürgerung dauert die Einbürgerung mehrere Monate. Dadurch bekammen die Meisten ehemaliger Türken erst nachdem die neue Einbürgerungsgesetz in Kraft getreten war wieder die  türkische.
Eine  Frage:
Zitat:
5. dem Ausländer bei Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile insbesondere wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art entstehen würden, die über den Verlust der staatsbürgerlichen Rechte hinausgehen, oder

In der Türkei ist es Möglich, dass die türkischen Bürger die im Ausland leben, die noch nie in der Türkei gearbeitet und die Rentebeiträge nicht bezahlt haben oder die voraussetzung von 36 Monate nicht einbezahlt haben durch 9000 Arbeitstage die Gesetzlicherente bekommen können. Sie müßen pro Tag 2,-US Dolar an die Staatlichekasse bezahlen. Hier in diesem Falll die 18.000,-US Dolar. Und bekommen nach einem gewissen Alter zwischen 250,- bis 300,- €. monatliche Rente. Mit der Rosekarte ist dies nicht möglich.
Würde in solch einem Fall der Obengenannte Paragraf nicht zutreffen?
Danke
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Antwort #3 - 24.01.2005 um 17:09:42
 
Zitat:
Würde in solch einem Fall der Obengenannte Paragraf nicht zutreffen?


Nein. Diese Regelung kommt - wenn überhaupt - ja nur beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung zur Anwendung, nicht jedoch beim Verlust der Staatsangehörigkeit nach § 25 StAG.

Für den betroffenen Personenkreis bleibt nur die Möglichkeit, die Einbürgerung erneut zu beantragen. Selbstverständlich muss dazu die türkische Staatsangehörigkeit erneut aufgegeben werden.

Ob dann bei einem neuen Einbürgerungsverfahren tatsächlich vermögensrechtliche Nachteile - die ja erheblich sein müssten - geltend gemacht werden können, müsste dann im Einzelfall geprüft werden.
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Antwort #4 - 24.01.2005 um 19:35:14
 
Hallo,

das Problem mit der Wiedeannahme der türkischen Staatsangehörigkeit nach Einbürgerung in Deutschland ist ein alter Hut.... :snooz:

Wir weisen bei der Einbürgerung auch immer auf den § 25 StAG hin - sogar mit Unterschrift des/der Betroffenen.

Nach unseren Informationen bietet das türkische Generalkonsultat in Mainz seit Anfang/Mitte 2004 bei der Entlassung auch nicht mehr "den türkischen Pass an".

Ich denke aber, es gibt seit 2000 ein große Anzahl von Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit wieder verloren haben. Das wird für viele dann ein teurer Spass.... :sauer:

Grüße

Blaise
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Caya
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Antwort #5 - 24.01.2005 um 20:47:22
 
Hallo Ralf & Blaise!
Zitat:
Ich denke aber, es gibt seit 2000 ein große Anzahl von Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit wieder verloren haben. Das wird für viele dann ein teurer Spass.... 


Das sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr haben ist diesen Leuten auch bewusst. Nach Angaben der dt. Behörden sind ca. 50.000 Leuten davon betroffen, nach Hürriyet sind es ca. 100.000 . Aber es wird bestimmt sehr mühsam sein die deutsche Staatsangehörigkeit wieder zu bekommen. Besonders bei den Leuten die seit über 20 Jahren hier leben aber die deutsche Sprache nicht gut oder kaum beherrschen können. Damals gab es ja die Integrationskurse nicht. Bin gespannt was raus kommen wird.

Caya
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Antwort #6 - 24.01.2005 um 21:48:11
 
ich hätte mal eine dumme frage an caya,
also bei mir war es so die leute vom konsulat ein pembe kart angeboten haben das ich wenigstens meine rechte nicht verliere weil ich auch eingebürgert worden bin.
ich habe zugesagt,kriege ich da probleme mit der deutschen seite?
weil ich keine ahnung hab was pembe kart ist(türkisches wort sorry)
ich weiss das es eine dumme frage ist aber ich weiss wirklich nicht worauf ich mich da eingelassen hab. öhm öhm öhm öhm öhm
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Caya
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Antwort #7 - 24.01.2005 um 22:01:11
 
Hallo Ziya!

Pembekart oder die Rosakarte, ist nur eine Karte die zeigt, dass du mal früher die türkischer Staatsangehörigkeit gehabt hast. Durch diese Karte brauchst du in der Zukunft, wenn du mal in der Türkei leben willst, keine AE , kannst ohne A.erlaubnis arbeiten. Einige Rechte die du mal als Türke gehabt hast, bleiben  weiterhin dir als Recht  als ehemaliger Türke.
Klick mal unten. Ist auf türksich

http://www.tcberlinbe.de/tr/yararlibilgiler/pembe1.htm
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Antwort #8 - 24.01.2005 um 22:47:33
 
Hi ziya!

Mit der rosa Karte gibts hier definitiv keine Probleme. Die ist ja extra dafür geschaffen worden. Zwinkernd
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Antwort #9 - 25.01.2005 um 10:30:38
 
Hallo Ziya!
Im vergangenen Sommer hat die Türkei die Definition der Rosakarte verändert. Früher stand unter Rosakarte was man für Rechte als Ex-Bürger hatte. Jetzt steht was man nicht mit der Karte machen kann. :richter
Aber in der Praxis sieht Alles anders aus. Die Banken, die Behörden kennen diese Karte in der Türkei nicht. Zum Beispiel; wenn man in der TR bei einer Bank ein Konto eröffnen möchte wird die Karte nicht annerkannt, obwohl du das Recht hast. Und noch solche Probleme. Smiley
Kann man net ändern.
Viel Spaß beim  :stampf: denn weiter kommst du mit der Karte nicht.
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Antwort #10 - 07.02.2005 um 21:25:40
 
Hier noch ein paar Infos zu dem Thema 'Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit'

Smiley http://de.news.yahoo.com/050207/12/4engv.html
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Wer Fragen stellt, muss auch akzeptieren, dass er Antworten bekommt.
Das Schicksal der Welt hängt heute in erster Linie von den Staatsmännern ab, in zweiter Linie von den Dolmetschern. (Trygve Lie)
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Antwort #11 - 07.02.2005 um 23:15:52
 
Beim SPIEGEL ist das Thema inzwischen auch angekommen:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,340633,00.html

Aber inhaltlich nichts Neues.
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Antwort #12 - 10.02.2005 um 17:22:42
 
Wie sieht das denn mit denen aus die vor dem 1.1.2000 schon ihren Paß gekriegt haben und wie sieht es mit den Kindern aus die aus einer Binationalen Ehe stammen und auch vor den 1.1.2000 Die Doppelte Staatsbürgerschaft gekriegt haben?? Dieses ist natürlich nicht nur auf die türkische bezogen sondern auch auf die anderen...
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Antwort #13 - 10.02.2005 um 19:34:50
 
Zitat:
Wie sieht das denn mit denen aus die vor dem 1.1.2000 schon ihren Paß gekriegt haben

Hallo Soldi01!

Wer vor dem 1.1.2000 eine fremde Staatsangehörigkeit erworben hat, hat die deutsche Staatsangehörigkeit nur dann verloren, wenn zum Erwerbszeitpunkt kein Wohnsitz in Deutschland bestand.

Zitat:
und wie sieht es mit den Kindern aus die aus einer Binationalen Ehe stammen und auch vor den 1.1.2000 Die Doppelte Staatsbürgerschaft gekriegt haben?? Dieses ist natürlich nicht nur auf die türkische bezogen sondern auch auf die anderen...

Personen, die neben der anderen Staatsangehörigkeit auch die deutsche von Geburt an durch Abstammung besitzen, sind hiervon nicht betroffen. Zumindest nach deutschem Recht können beide Staatsangehörigkeiten behalten werden.

Wer aber seine deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 StAG oder nach § 40 b StAG erworben hat, muss sich nach Erreichen der Volljährigkeit für eine Staatsangehörigkeit entscheiden.
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Antwort #14 - 10.02.2005 um 21:38:55
 
auf welchem recht basiert denn das Abstammungsprinzip? bzw wo steht das drin?
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Antwort #15 - 10.02.2005 um 21:43:52
 
Hallo,

der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Abstammung ist in § 4 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt.

Der Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit muss in dem jeweiligen ausländischen Gesetz über die Staatsangehörigkeit geregelt sein.

Grüße

Blaise
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Antwort #16 - 19.02.2005 um 10:21:11
 

Die Union möchte die Wahlen 2002 Anfächten,
hier:

Zitat:
Wahlen
Wahl 2002 durch Trick mit zwei Pässen entschieden?
Zur Einbringung einer Kleinen Anfrage zur Aufklärung der rechtlichen und tatsächlichen Auswirkungen der illegalen Doppelstaatspraxis der Türkei erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:

Die Debatte über den Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion "Probleme mit der Türkei nicht ausblenden" am 14. Dezember 2004 hat tatsächliche und rechtliche Fragen aufgeworfen, die mit der Kleinen Anfrage aufgeklärt werden sollen. So hatte sich herausgestellt, dass die Bundesregierung durch eine fragwürdige Überdehnung einer aufenthaltsrechtlichen Vorschrift (§ 38 AufhG) die Täuschungsaktion des türkischen Staates mit ihrer Mithilfe nachträglich zu legalisieren beabsichtigt. Zudem wurde offenkundig, dass diese nachträgliche Legalisierung durch die Bundesregierung auch noch mit öffentlichen Mitteln gefördert werden soll. Bisher nicht hinreichend beachtete Folge des Doppel-Pass-Tricks ist, dass die betroffenen Ausländer auch an deutschen Wahlen, z.B. der Bundestagswahl 2002, teilnehmen konnten, obgleich sie die für die Wahlberechtigung notwendige deutsche Staatsangehörigkeit nicht besaßen. Bei knappen Wahlergebnissen können diese Stimmen entscheidend sein.

Sichert die Bundesregierung durch ihre Mithilfe bei der nachträglichen Legalisierung der Vertuschungsaktion des türkischen Staates so auch die Legitimität ihres Wahlergebnisses 2002? Die Bundesregierung muss insbesondere im Hinblick auf die bevorstehenden Wahlen in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen sicherstellen, dass nur der wählen kann, der auch wirklich wahlberechtigt ist. Deshalb ist eine Sonderregelung zur erleichterten Wiedereinbürgerung dieser türkischen Staatsangehörigen in Deutschland, wie sie von der rot-grünen Koalition und dem Land Berlin offensiv betrieben wird, ein durchsichtiges Manöver. Wer deutsche Behörden bewusst ausgetrickst, verdient keine Sonderregelung.

Die Kampagne für solche Sonderregelungen offenbart ein recht eigentümliches rot-grünes Verständnis von Demokratie und Rechtsstaat.

Quelle: www.cdu.de



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Antwort #17 - 19.02.2005 um 13:54:53
 
Dem Satz Zitat:
Wer deutsche Behörden bewusst ausgetrickst, verdient keine Sonderregelung.
muss ich zustimmen.
Ansonsten halte ich es für ein wenig weit hergeholt, insbesondere das Infragestellen des Wahlergebnisses. Hier wird unterschwellig behauptet, dass die Eingebürgerten überwiegend die jetzigen Regierungsparteien gewählt haben. Da Wahlen hierzulande geheim sind, kann dies niemand wissen.
Im Übrigen wird eine Wahl wohl nicht schon dadurch ungültig, dass sich möglicherweise Personen daran beteiligt haben, die nicht wahlberechtigt waren.
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Antwort #18 - 05.03.2005 um 12:18:45
 
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Antwort #19 - 05.03.2005 um 13:54:43
 
Zitat:
Die Union läßt nicht nach;


Na ja wen wunderts bei dem verlockend geringen Stimmenunterschied von knapp 7000 (Zweit-) Stimmen. Da braucht ja nur ein siebtel der vermuteten 50.000 Betroffenen "falsch" abgestimmt haben, dann wäre eine Wahl ungültig.

Rot-Grün hatte in Hessen ja das Gleiche mit RoKo versucht wegen der Doppel-Pass-Kampagne.

Wird aber vermutlich genauso ausgehen wie in Hessen :

Viel Geld (unseres) wird verschwendet  Smiley

Grüße
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Antwort #20 - 12.04.2005 um 08:24:30
 
Neuer Spiegel-Bericht zum Thema.

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Antwort #21 - 12.04.2005 um 08:43:42
 
Weitere Informationen über den besuch von türkischen Innenminister Aksu.
Thema: Verlust der d.StA

http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID4244868_REF2,00.html

LG
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Antwort #22 - 12.04.2005 um 08:56:45
 
Traurig. Aber ich haette eine Frage:Nein, ist zu bloed...Sorry
Die Politiker mussen wissen was sie da gemacht haben.
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Antwort #23 - 12.04.2005 um 09:04:41
 
Zitat:
Traurig


...

Ist an der ganzen Geschichte nur, dass sich die Betroffenen auf nichts berufen können.

Wenn tatsächlich 50.000 Deutsche davon betroffen sind, wäre sogar denkbar, dass die letzte Bundestagswahl theoretisch anders ausgegeangen wäre. Da ging es m.W. nur um en paar Stimmen, sodass die Behauptung die Wahl wäre beeinflußt worden auch nicht widerlegt werden kann.

Es ist deshalb nur zu verständlich, dass der Bundes-Innen-Otto vor der Wahl in NRW Klarheit haben will.

Und im Grunde sind nicht nur die Betroffenen die Gelackmeierten, sondern wir alle.
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Antwort #24 - 12.04.2005 um 09:35:26
 
Seltsam ist auch, dass offizielle Stellen hier immer von doppelter Staatsangehörigkeit oder gar vom "Doppelpass" sprechen. Abgesehen davon, dass letzteres eher aus dem Fußball kommt grin , liegt ja tatsächlich bei den Betroffenen gar keine Mehrstaatigkeit vor, weil die deutsche Staatsangehörigkeit erloschen ist.
Das Problem ist also, dass diese Menschen einen deutschen Pass haben, ohne die dazugehörige Staatsangehörigkeit zu besitzen, und dass sie sich als Ausländer in Deutschland aufhalten, ohne dass sie die erforderliche Aufenthaltserlaubnis besitzen. Der Aufenthalt ist demnach illegal und strafbar.

Traurig ist, dass türkische Stellen in Kenntnis der deutschen Rechtslage aktiv dazu beigetragen haben, aber auch, dass die meisten der Betroffenen mit Sicherheit über die Folgen des § 25 StAG belehrt wurden und dennoch die türkische StA wieder beantragt haben, in der Hoffnung, dies würde schon niemand merken. Nun wurde es gemerkt. Dumm gelaufen.

kopfhau

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Antwort #25 - 12.04.2005 um 09:38:42
 
Zitat:
Dumm gelaufen.


Passiert eben nicht nur im Fußball beim Doppelpass  lachen

Ich habe es etlichen Kunden seinerzeit schon angesehen, dass ihnen diese Belehrung sch...egal war.

Das war ja nur eine böswillige und bürokratische Forderung von uns.  Ärgerlich
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Antwort #26 - 12.04.2005 um 12:08:41
 
Eingebuergerte Deutschen tuerkischer Abstammung brauchten die Staatsangehoerigkeit nicht, sie brauchten den Pass als Papierstueck. Praktisch: In EU  geniessen sie die Vorteile
Europaer zu sein und in der TR - die Vorteile Tuercke zu sein. Ist immer besser zwei Paesse  bei sich zu haben. Je nach der Situation...
Viele Bulgaren sind auch betroffen. Ich kenne Faelle, wo die wieder erwerbte ursprungliche Staatsangehoerigkeit nur dazu dient, guenstiger Urlaub am Schwarzmeerkueste zu machen...oder weil  Oma ihr Testament schon beim Notar unterschrieb...



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Antwort #27 - 12.04.2005 um 12:11:36
 
Zitat:
Eingebuergerte Deutschen tuerkischer Abstammung brauchten die Staatsangehoerigkeit nicht, sie brauchten den Pass als Papierstueck.


Den hätten sie sich an jeder Strassenecke kaufen können  lachen

Aber im Ernst:

Es kam auch nicht auf die Motive an .

Grüße
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Antwort #28 - 21.04.2005 um 21:49:18
 
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Antwort #29 - 02.05.2005 um 19:49:10
 
Zitat:
Hi ziya!

Mit der rosa Karte gibts hier definitiv keine Probleme. Die ist ja extra dafür geschaffen worden. Zwinkernd

ich schreibs mal hier in den thread rein...hoffe es ist ok
bin völlig verunsichert.
ich habe meine entlassungsurkunde vor etwas mehr als einem jahr vom konsulat erhalten.
habe dort ausdrücklich die pembe kart verlangt (mehr nicht). die wurde mir auch ausgehändigt.
kann ich mir jetzt sicher sein, daß ich (unbewußt!) keine wiedereinbürgerung beantragt habe. in meinen unterlagen kann ich jedenfalls keinen antrag finden.
hätte ich automatisch schon längst wieder einen türkischen paß oder nüfus erhalten?
ich blick da nicht so recht durch. mir tun schon die augen weh vom gegoogle.
meine mutter hat versucht beim konsulat anzurufen. aber in der zuständigen abteilung geht keiner ans telefon. wahrscheinlich, weil sie von anrufen bombardiert werden.
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Antwort #30 - 03.05.2005 um 07:37:22
 
Hallo Ben,

du solltest dich persönlich darum kümmern, nicht telefonisch.
Erst gestern waren zwei ehemalige Türken, nun ehemalige Deutsche, bei mir. Sie kamen darauf, weil die Türken die Restzahlung der "Wehrdienstablöse" verlangten und die Verhaftung im Urlaub in der Türkei droht. Angeblich wussten sie nichts von der Wiedereinbürgerung in die türkische StA, aber das ist doch letztendlich egal.

Was passiert mit den Betroffenen:

Bis zum 30.06.2005 (in Berlin 31.08.2005 ???) hat Jede/r zeit, den Antrag auf einen Aufenthaltstitel (§ 38 AufenthG) zu stellen. Wer mindestens 5 Jahre als Deutsche/r hier lebte, erhält die Niederlassungserlaubnis. Wer die Frist verpasst, hat aber das Recht auf den Aufenthaltstitel nicht verloren, sondern erhält bis zur Entscheidung der ABH eine Duldung. Das wiederum trifft die Türken nicht, denn die Betroffenen haben doch in der Regel vor der Einbürgerung ein Aufenthaltsrecht nach ARB 1/80 und halten sich damit grundsätzlich immer rechtmäßig hier auf. Bitte Rückmeldung, wenn ich hier falsch liege.

Wenn der Titel von der ABH ausgestellt wurde, kommt wieder eine Einbürgerung in Betracht. Ob nach § 8 oder 10 StAG. lasse ich hier dahingestellt. Es fallen dann nur die durch, die in der Vergangenheit keine Sprachprüfung machen mussten oder zwischenzeitlich erheblich straffällig wurden. Aber letztere wollen wir auch nicht hier haben, oder?

Schlussendlich ist dann alles wieder so wie gehabt ........ wenn die Betroffenen sich outen. Für die NRW-Wahl fallen sie erst einmal aus, aber es gibt doch genug potenzielle Wähler, wenn die Herrschaften aus der großen Politik sich regelmäßig Mühe geben würden und nicht nur alle 4 oder 5 Jahre auf die Idee kommen, nicht nur an sich zu denken :bx-

Ciao
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Antwort #31 - 03.05.2005 um 08:58:28
 
"Wer mindestens 5 Jahre als Deutsche/r hier lebte, erhält die Niederlassungserlaubnis."

So stehts im Gesetz. Aber die meisten,  die jetzt das Problem haben, wurden ja nach 2000 eingebürgert, haben also nicht fünf Jahre als Deutsche hier gelebt, jedoch zuvor mit einem Aufenthaltstitel - häufig Aufenthaltsberechtigung - und sind z.T. hier geboren. Gibt es für die eine Verfahrensweise, oder müssen sie sich darauf einstellen, erst mal standardmäßig mit befristeter AE anzufangen?
Gruß
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Antwort #32 - 03.05.2005 um 09:01:34
 
Zitat:
Erst gestern waren zwei ehemalige Türken, nun ehemalige Deutsche, bei mir. Sie kamen darauf, weil die Türken die Restzahlung der "Wehrdienstablöse" verlangten und die Verhaftung im Urlaub in der Türkei droht.

Wichtige Frage: Waren bzw. sind diese Personen denn im Besitz der Pembe Kart?

Zitat:
Angeblich wussten sie nichts von der Wiedereinbürgerung in die türkische StA, aber das ist doch letztendlich egal.

Na, so egal ist das sicher nicht, denn die deutsche StA geht ja nur verloren, wenn sie Wiedereinbürgerung selbst beantragt haben. Allerdings halte ich es für unwahrscheinlich, dass die Türkei jemandem die Staatsangehörigkeit (wieder) verleiht, ohne dass dieser das beantragt hat.

Die Pembe Kart dagegen ist ja ausdrücklich ein Dokument für ehemalige Türken, das diesen gewisse Rechte bescheinigt. Demnach sollte der Besitz der Pembe Kart den Besitz der türkischen StA eigentlich ausschließen können. Allerdings ist mir nicht bekannt, ob die Türkei die Pembe Kart wieder einzieht, wenn sie einem Inhaber die türkische StA erneut verleiht.

Wie man sieht, sind bei dieser ganzen Problematik noch einige Fragen ungelöst.

:nix  :dreh

:fluch
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Antwort #33 - 03.05.2005 um 11:03:51
 
Ralf, das Problem sind in diesem Fall offensichtlich die türkischen Konsulate. Nicht nur, dass sie keine Ahnung haben, sie sind auch kaum bereit, Fragen zu beantworten oder Kopien von Anträgen rauszugeben oder gar zu bescheinigen, dass jemand ohne Antrag eingebürgert wurde. Letzteres ist wohl tatsächlich passiert,  aber die Einbürgerungsbehörde glaubt demjenigen nicht, da dies nach türkischem Recht ja nicht ginge. Nun stellt sich die Frage der Beweislast: muss die Behörde beweisen, dass der Antrag gestellt wurde, andernfalls der Betroffene Deutscher bleibt, oder muss der Deutsche beweisen, dass er keinen Antrag gestellt hat, sondern das Konsulat ihn einfach so wieder eingebürgert hat?
Nein, kein Witz, die Diskussion läuft.
Gruß
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Antwort #34 - 03.05.2005 um 11:14:11
 
Zitat:
Letzteres ist wohl tatsächlich passiert, 


Hi Anne,

ich glaube eher, dass die Konsulate schon im Vorfeld mitgemischt haben.

M.W. wurden zahlreiche Entlassungsanträge gar nicht in die Türkei weitergeleitet, sodass die entsprechenden Bescheinigungen übder den (angebl.) Verlust der TR-StAG vor dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit im wahrsten Sinne des Wortes "getürkt" wurden.
Dadurch wurde ein tatsächlicher Verlust der türkischen StAG nur vorgetäuscht, sodass die (Wieder-)Aushändigung des ebenfalls nur vorübergehend eingezogenen TR-Passes relativ schnell möglich war (oft schon am selben Tag).

Heute glaube ich, dass die Weigerung der TR, Listen über den Wiedererwerb der StAG vorzulegen, schlichtweg auch ein Stück weit  Ausdruck der Unmöglichkeit ist, diese Praktiken heut noch nachzuvollziehen.

BTW war es schon vor dem Jahr 2000 auffällig, dass die Entlassungsanträge von Frauen wesentlich länger bearbeitet wurden als die der Männer.

Ronny
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Antwort #35 - 03.05.2005 um 11:51:40
 
Tja, aber was folgt dann daraus? Ist derjenige dann Deutscher oder nicht? Und wer hat die Beweislast dafür, dass eben kein Antrag auf Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit gestellt wurde?

Und worauf willst du hier hinaus:
"BTW war es schon vor dem Jahr 2000 auffällig, dass die Entlassungsanträge von Frauen wesentlich länger bearbeitet wurden als die der Männer. "

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Antwort #36 - 03.05.2005 um 12:13:11
 
Zitat:
"BTW war es schon vor dem Jahr 2000 auffällig, dass die Entlassungsanträge von Frauen wesentlich länger bearbeitet wurden als die der Männer. "


Mir haben die Betroffenen selbst mal dazu sinngemäß erläutert:

Die Anträge der Frauen werden wirklich nach Istanbul geschickt, zur tatsächlichen Entlassungsentscheidung, während die der Männer so wie oben beschrieben beim Konsulat verblieben. Nach Erwerb der deutschen sollen die Anträge der Männer dann "erledigt" worden sein.

Zu der Zeit gab es noch die Auslandswohnsitzklausel im RuStAG, sodass diese Praxis nie genauer hinterfragt wurde, weil sie nicht relevant erschien.

Zitat:
Ist derjenige dann Deutscher oder nicht?


Wenn das türkische Staatsangehörigkeitsrecht zugrundegelegt wird, ist die deutsche weg. Und die Beweislast bei der eindeutigen Gesetzeslage (nicht Praxis!) liegt dann bei demjenigen, der etwas anderes behauptet.
Damit haben die betroffenen ehemaligen Deutschen die Abweichung von der Gesetzeslage zu beweisen. Ist aber nur IMHO.

Grüße
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Antwort #37 - 03.05.2005 um 12:19:31
 
Hallo Anne!

Das Problem ist, dass die Leute die die Ausbürgerungsurkunde vom G.konsulat erhalten, wieder ein paar papiere unterschreiben, ohne zu lesen was drin steht.
Die Rosa-Karte ( neu: Blaue-Karte ) bekommt man nach einer mündliche Antrag vom G.konsulat. Dafür muß nichts unterschrieben werden. Sie verlangen dafür noch ein Lichtbild und das wärs.
Aber wenn die Leute noch irgendwelche Unterlagen unterschreiben müssen, dann ist es nicht für eine Rosa-Karte sondern für die wieder Einbürgerung.
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Antwort #38 - 03.05.2005 um 12:23:42
 
Zitat:
M.W. wurden zahlreiche Entlassungsanträge gar nicht in die Türkei weitergeleitet, sodass die entsprechenden Bescheinigungen übder den (angebl.) Verlust der TR-StAG vor dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit im wahrsten Sinne des Wortes "getürkt" wurden.


Interessant. Wenn die Betroffenen gar nicht wirksam aus der türkischen StA entlassen waren, haben sie auch die deutsche StA nicht verloren, weil dann logischerweise kein Wiedererwerb vorliegt. In einem solchen Fall wäre aber wohl zu prüfen, ob die Einbürgerung zu widerrufen ist, weil eine wesentliche Voraussetzung nicht erfüllt war. Oder eine wirksame Entlassung wäre zumindest nachzuholen.

Ich glaube allerdings nicht, dass es "getürkte", also unwirksame Entlassungen gegeben hat.
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Antwort #39 - 03.05.2005 um 12:28:17
 
Zitat:
Das Problem ist, dass die Leute die die Ausbürgerungsurkunde vom G.konsulat erhalten, wieder ein paar papiere unterschreiben, ohne zu lesen was drin steht.


Selbst schuld, kann man da nur sagen. Auch hierbei handelt es sich m.E. um einen wirksamen Antrag auf Wiedererwerb mit der Folge des Verlustes der deutschen StA. Jeder ist für das, was er unterschreibt, selbst verantwortlich.
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Antwort #40 - 03.05.2005 um 12:35:09
 
Zitat:
BTW war es schon vor dem Jahr 2000 auffällig, dass die Entlassungsanträge von Frauen wesentlich länger bearbeitet wurden als die der Männer.


Ich habe eher gegenteilige Erfahrungen gemacht. M.E. lag es daran, dass Männer ihren Wehrdienst regeln mussten.

Die Beweislast liegt doch wohl bei den Ausländern, da das türkische Recht ein antragsgebundenes Verfahren vorschreibt. Insofern ist es unglaubwürdig, dass die Betroffenen nichts von ihrer (Wieder)einbürgerung wussten und die Anträge evtl. "untergeschoben" wurden.

Zu meinem geschilderten Fall: ich weiß nicht, ob die beiden eine Pembe Kart erhalten haben. Beim Nächsten frage ich aber.

Gruß
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Antwort #41 - 03.05.2005 um 12:43:47
 
Da waren einige schneller mit einer Antwort.

Ich schließe mich der Meinung von Ralf an, dass es gefälschte Entlassungen nicht gegeben hat. Das muss doch im Lauf der Zeit auffallen, spätestens wenn eine Eheschließung bevorsteht und ein Registerauszug mit Eintrag "Verlust der türkischen StA am ... " vorgelegt wird. Oder bin ich da zu blauäugig ???

Frohes Schaffen noch.
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Antwort #42 - 03.05.2005 um 12:48:31
 
Zitat:
ich weiß nicht, ob die beiden eine Pembe Kart erhalten haben


Nach den Gesetz mit der Nummer 5203 erhalten nur die ehemaligen türkische StA die Rosa-Karte. Aber das heißt immer noch nicht, dass sie bewusst oder unbewusst die tr. StA wieder beantragt haben. Wenn sie die tr- StA wieder bekommen sind sie dazu verpflichtet die Rosa-Karte abzugeben. Aber bis sie die neuen Päße und ID-Cards beim G.konsulat benatragen können Jahre vergehen.
Ich glaube es werden noch mehr Probleme auftauchen.
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Antwort #43 - 03.05.2005 um 12:57:26
 
Zitat:
Ich schließe mich der Meinung von Ralf an, dass es gefälschte Entlassungen nicht gegeben hat.


Es waren keine bewußten Fälschungen, sondern (Hörensagen) ein Weg, die seinerzeit auch von vielen EB-Behörden als überflüssig empfundenen Entlassungsformalitäten zu umgehen, weil der damls noch legale Weg des Wiedererwerbs so verkürzt werden konnte.

Zunächst die Erlaubnis beantragt, dann die deutsche StAG erworben, eine Ausbürgerungsbescheinigung vorgelegt und am selben Tag noch den TR-Paß wieder in Empfang genommen, was vor 2000 fast gängige Praxis und unschädlich für den Bestand der deutschen StAG war.

Zitat:
Registerauszug mit Eintrag "Verlust der türkischen StA am ... " vorgelegt wird.


Will keinem zu nahe treten, aber frag mal Dein Standesamt ob es  das prüft.

Ist für die Eheschließung bei vorhandener oder unterstellter deutscher StAG ohne Bedeutung und wird deswegen ned geprüft.

Grüße
Ronny

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Antwort #44 - 03.05.2005 um 13:42:26
 
Nehmen wir mal an, ihr habt mit der Beweislast recht - könnte mich mit anfreunden, da der erste Anschein aufgrund der Gesetzeslage ja dafür spricht,  dass ein Antrag vorliegen muss. Allerdings: das was ihr oben geschrieben habt, dass möglicherweise nie wirksam ausgebürgert wurde, lässt da schon Zweifel zu.
Die Frage ist aber, wie beschafft der Betroffene dann die Beweise? Denn: es handelt sich ja um eine negative Tatsache, nämlich, dass er keinen Antrag gestellt hat. Anfrage beim Konsulat könnt ihr vergessen. Zeugen? Die Konsularbeamten fallen da wohl aus, ebenso Akteneinsicht u.ä.
Jemand eine Idee?
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Antwort #45 - 03.05.2005 um 16:07:15
 
Zitat:
Jemand eine Idee?


Hi Anne,

nicht wirklich, aber da wird es auch kaum eine Chance für geben.

Ich denke der Fakt ist so eingetreten, und jetzt sollten die Betroffenen die kurze Zeit nutzen.

Grüße
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Antwort #46 - 04.05.2005 um 15:46:37
 
Hallo Leute,

nur zur Info: das Nieders. Innenministerium hat die Kommunen gebeten, eine Presseinfo zu diesem Thema zu veröffentlichen. Warum es von dort nicht zentral gemacht wurde, ist nicht nachvollziehbar ???. Hoffentlich schreiben alle das gleiche, sonst wird chaotisch. cry:

Viel Spaß morgen.
Ciao
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Antwort #47 - 05.05.2005 um 11:23:58
 
Hallo an Alle!

Herr Beckstein hat mich sehr überrascht und verdient damit einen großen Lob!

Wie wird Bayern vorgehen im Fall unerlaubte Mehrstaatigkeit:

Bayern schickt auch wie Bundesland NRW an die Türken die ab 1998 die dt.StA erworben haben ein Brief und verlangt, dass der Brief spätestens bis 30.06.2005 beantwortet wird.

In diesem Brief gibt es drei Kästchen wo das Betreffende angekreutz werden muß.

Kästchen 1: Ich habe die türkische Staatsangehörigkeit nicht wieder erhalten.

Kästchen 2: Ich habe die türkische Staatsangehörigkeit nach dem 31.12.199 wieder erhalten.

              2a: Ich beantrage , mir den Aufenthalt im bisherigen Umfang weiter zu erwerben
              2b: Ich bin daran interessiert, die dt. Staatsangehörigkeit wieder zu erwerben. Bitte senden Sie mir Informationen zu.

Kästchen 3: Ich bitte um ein Gespräch zur Klärung der Rechtslage.


Die Betroffenen werden laut dem Presseprecher des Bayerischen Innenministeriums Herr Michael Ziegler , ihre alte AE erhalten wie vor ihre Einbürgerung. Oder werden wieder Eingebürgert.
Aber die Betroffenen die Sozialhilfe oder Hartz4 vom Staat beziehen werden eine befristete AE erhalten.

Quelle: Hürriyet von 04.05.05

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Antwort #48 - 05.05.2005 um 11:43:39
 
Hi,

AE oder Einbürgerung geht wohl nicht, denn das eine setzt das andere voraus.
Die Vorgehensweise ist grundsätzlich in Ordnung. Aber warum werden nur die Türken angeschrieben? Auch wenn deren Rückeinbürgerung ein offenes Geheimnis war, es trifft eigentlich alle. Es wäre auch eine bundeseinheitliche Vorgehensweise wünschenswert, nicht nur wenn z.B. Wahlen vor der Tür stehen.

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Antwort #49 - 05.05.2005 um 12:41:08
 
Hallo Stilo!

Zitat:
Aber warum werden nur die Türken angeschrieben? Auch wenn deren Rückeinbürgerung ein offenes Geheimnis war, es trifft eigentlich alle. Es wäre auch eine bundeseinheitliche Vorgehensweise wünschenswert, nicht nur wenn z.B. Wahlen vor der Tür stehen.


Muss man die Politiker fragen warum nur die Türken diesen Brief bekommen.

Aber ich hab noch was für dich,klick mal unten.

guckhttp://www.innenministerium.bayern.de/buerger/auslaender/leben/detail/12042/

LG
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Antwort #50 - 05.05.2005 um 20:34:16
 
Zitat:
Muss man die Politiker fragen warum nur die Türken diesen Brief bekommen.


Tja, warum? Wohl deswegen, weil es kaum einen anderen Staat gibt, der es seinen gerade erst aus der Staatsangehörigkeit entlassenen Ex-Bürgern so leicht macht, diese umgehend wieder zu erwerben, dies sogar in erheblichem Umfang fördert bzw. dies zumindest in der Vergangenheit praktiziert hat, wie die Türkei.
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Antwort #51 - 06.05.2005 um 07:13:05
 
Moin Caya,

vielen Dank für den Link. Klar muss man die Politiker fragen, vielleicht hat diese Art und Weise auch mit der politischen Großwetterlage zu tun. Aber was ein Politiker denkt, kann ein Normalo eh nicht nachvollziehen.
Es wäre interessant zu erfahren, was diese Fragebogenaktionen bringen. Da wohl nicht mehr alle Betroffenen unter der bekannten Adresse wohnen, wird ne Menge Verkehr auf der Datenautobahn sein. Kann man vielleicht als Probelauf für die Optionsdeutschen sehen.

Gruß
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Antwort #52 - 07.05.2005 um 18:06:31
 
Hier möchte ich einen kurzen, aber sehr aussagekräftigen Text eines in Deutschland lebenden deutsch-türken mit zwei Pässen einfügen, der fast allen in Deutschland lebenden Türken aus der Seele spricht.

Dies soll als eine Antwort für alle angesehen werden, die es nicht nachvollziehen wollen oder können, warum ein in Deutschland lebender Türke das Bedürfnis sowohl nach dem Deutschen als auch nach dem Türkischen Pass hat.
--------------------------------------------------------------------------------
------------------------

ICH BIN DEUTSCHER STAATSBÜRGER, UND TÜRKISCHER...

Ja, ich habe eine doppelte Staatsbürgerschaft. Habe zwei Pässe. Ein Paß ist aus dem Land, aus dem ich stamme, der Türkei. Der andere aus dem Land, in dem ich lebe, als dessen Teil ich mich fühle, Deutschland.

Ja, ich habe zwei Kulturen. Die türkische Kultur, die ich aus meinem Vaterland mitgebracht habe und die deutsche Kultur, die ich hier erfahren habe.

Ja, ich bin sowohl Deutscher, als auch Türke.

Weil ich gerne in Deutschland lebe und Deutschland als meine Heimat gewählt habe, bin ich Deutscher. Obwohl ich die deutsche Staatsangehörigkeit besitze, werde ich das Gefühl nicht los, als Türke betrachtet, nicht gemocht und akzeptiert zu werden, deswegen bin ich sowohl Deutscher, als auch Türke.

Unsere Großväter und Väter kamen hierher, um wieder zurückzukehren. Ich aber habe vor zu bleiben, weil ich mich sehr an Deutschland gewöhnt habe. Obgleich ich die deutsche Staatsangehörigkeit in meiner Tasche wie auch im Herzen trage, werde ich immer wieder damit konfrontiert, dass man mich nicht als Deutschen und als einen Teil dieses Volkes akzeptiert, deswegen bin ich sowohl Deutscher, als auch Türke.

Da mir klar geworden ist, dass mein deutscher Paß nichts daran ändert, dass ich "Ausländer" bin, da Aussagen wie "Türken raus", "Ausländer raus", "Deutschland gehört den Deutschen" um uns herum mich verängstigen, deswegen bin ich sowohl Deutscher, als auch Türke.

Da mir das Gefühl gegeben wird, nicht hierher zu gehören und aus Sorge, jeden Moment vor die Tür gesetzt werden zu können, deswegen bin ich sowohl Deutscher, als auch Türke.

Oft muß ich an die Menschen denken, die seit Hunderten von Jahren hier lebten, sich als Deutsche sahen, für Deutschland arbeiteten, kämften und starben, an die Menschen, die vor 60 Jahren unglaubliche Grausamkeiten ertragen mußten. Vorkommnisse wie in Solingen und Mölln erinnern mich ständig daran, deswegen bin ich sowohl Deutscher, als auch Türke.

Weil ich im selben Boot sitze wie die Deutschen, bin ich Deutscher. Aber aus Furcht, aus diesem Boot ins offene Meer geworfen zu werden, habe ich als Rettungsring die türkische Staatsbürgerschaft.

Als ich die deutsche Staatsbürgerschaft beantragte, habe ich mit meiner Unterschrift bestätigt, keine andere mehr anzunehmen. Aber ich konnte meine Ängste und Zweifel nicht besiegen, deswegen bin ich sowohl Deutscher, als auch Türke.

Seit 25 Jahren lebe und arbeite ich in diesem Land und soll plötzlich ein illegaler deutscher Staatsbürger sein. Aus Panik mich selbst zu verraten, kann ich diesen Brief nicht mit meinem Namen unterschreiben.

Hochachtungsvoll

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Ralf
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Antwort #53 - 07.05.2005 um 19:23:46
 
Zitat:
...
Als ich die deutsche Staatsbürgerschaft beantragte, habe ich mit meiner Unterschrift bestätigt, keine andere mehr anzunehmen. Aber ich konnte meine Ängste und Zweifel nicht besiegen, deswegen bin ich sowohl Deutscher, als auch Türke.

Seit 25 Jahren lebe und arbeite ich in diesem Land und soll plötzlich ein illegaler deutscher Staatsbürger sein.

Netter Text, aber er geht, wie so oft bei dieser Problematik, am eigentlichen Thema vorbei. Es gibt keine "illegalen Deutschen". Entweder, der Autor der Zeilen ist Deutscher, oder eben nicht. Sofern er Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit nach dem 31.12.1999 erfolgt ist, gilt letzteres. Dann ist der Autor kein Deutscher mehr, sondern nur Türke, und vermutlich ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel und lebt demnach illegal in Deutschland.
Aus dieser Misere gibt es nur einen Ausweg: So schnell wie möglich hin zur Ausländerbehörde und die Karten auf den Tisch legen. Am besten gestern.
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Antwort #54 - 07.05.2005 um 23:04:17
 
Hallo Ralf,

es ist schon klar, dass nach geltendem Recht derjenige, der eine andere Staatsangehörigkeit eines anderen Landes annimmt, ab diesem Zeitpunkt automatisch die Deutsche Staatsangehörigkeit verliert.

Somit ist natürlich rechtlich gesehen auch die Person, dessen schreiben ich oben veröffentlicht hatte, kein deutscher Staatsangehöriger mehr sondern nur türkischer Staatsbürger. Da er jedoch keine Aufenthaltsgenehmigung besitzt, ist er deshalb eigentlich auch illegal in Deutschland.

Natürlich war dieses Risiko einem Großteil der heute von dieser Illegalität betroffenen Personen auch zu dem Zeitpunkt, in dem sie die türkische Staatsangehörigkeit wieder beantragt hatten, vollkommen bewusst.

Ich wollte mit diesem Schreiben nur einmal die Psyche dieser Menschen denjenigen näher bringen, die sich einfach nicht in die Lage dieser versetzen können oder auch nicht wollen.
Es sind vor allem die oben im Brief angedeuteten Ängste und Bedenken, die diese Leute überwiegend dazu bewegt haben, sich gleichzeitig wieder die türkische Staatsangehörigkeit zu beschaffen. Dieser Zustand ist vor allem auf ein Versagen der Gesetzgeber zurückzuführen, die die menschliche Komponente bei der Gesetzgebung einfach nicht berücksichtigt hat oder einfach nicht berücksichtigen wollte.

Nur können jetzt viele sagen, schön und gut. Aber so ist nun das Gesetz, also muss es auch vollzogen werden.
Gut, der Gesetzgeber will keine Amnestie, sie ist auch dagegen, den Leuten eine bestimmte Frist einzuräumen, sich endgültig für die eine oder andere Staatsbügerschaft zu entscheiden, denn das Gesetz sagt ja, dass diese Leute automatisch zu dem Zeitpunkt, zu dem sie wieder türkischer Staatsbürger geworden sind die deutsche Staatsbürgerschat verloren haben usw...

Alles schön und gut. Nur wenn es um die Türkei geht, werden die Menschenrechte immer wieder bis zum geht nicht mehr kritisiert.
Was ist aber mit den Menschenrechten der in Deutschland Türken?
Mit welchen menschenrechtlichen Grundsätzen ist es vereinbar, dass ein in Deutschland geborener, hier aufgewachsener, zur Schule gegangener, hier eine Berufsausbildung oder Studium absolvierter Türke, der vor der Einbürgerung in Deutschland eine "unbefristete Aufenthaltserlaubnis" oder "Aufenthaltsberechtigung" hatte, in einem Strich von heute auf morgen seine gesamten Ansprüche verliert und sich mit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung, für die er wieder abermals viele Behördengänge absolvieren muss, begnügen soll?

Ist das der Maßstab an Menschenrechten, mit der sich die Türkei messen soll?
Ist das die Rechtstaatlichkeit, an die die Türkei herbeigeführt werden soll?

Hey Leute, machen wir uns doch nichts vor. Wenn es um die eigenen Interessen geht, ist doch auch jedes noch so "demokratische" und "rechtstaatliche" Land, in dem die "Menschenrechte" so hoch gelobt werden, nicht besser oder sogar noch schlechter als die andauernd kritisierten Länder. Es ist doch immer nur ein "Kampf" um immer mehr zu bekommen.
Jetzt wird es halt wieder die seit über dreisig Jahren in Deutschland lebenden, aber sozial schwachen (arbeitslose und Hartz IV bezieher) Türken treffen, die sich wieder Jahrelang mit den Ausländerbehörden für die Verlängerung ihrer befristeten Aufenthaltsgenehmigungen durchkämpfen müssen. Vielleicht erhofft man sich ja dabei insgeheim, dass diese Leute sich diese "Tortur" nach einer gewissen Zeit nicht mehr über sich ergehen lassen werden und dieses Land eigenmächtig in Richtung Süden verlassen werden, um die Misäre der Arbeitslogikeit wenigstens ein wenig zu beheben und die Staatskassen ein wenig aufzubessern.

In diesem Sinne noch einen schönen Tag.



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Antwort #55 - 07.05.2005 um 23:25:24
 
Ich denke viele machen es sich zu einfach wenn Sie  nur das Papier beachten. Entweder mann ist ein Deutscher oder nicht. Es kann nicht angehen das man ein Jahr ein Deutscher ist dan dan wieder nicht. Na ja die Gesetze sind nun mal so und mann soll die auch beachten, aber nicht jeder der eine Einbürgerungsuhrkunde erhält fühlt sich als Deutsch und es gibt sehr viele Ausländer die sich auch ohne einen Deutschen Pass wie Deutsche fühlen und die Deutsche Nationalhymne bei Sportveranstaltungen mitsingen und die keine andere Heimat als Deutschland haben.  Ich bin auch sehr auf Deutschland stolz obvohl ich noch keinen Deutschen Pass habe. Die politische Landschaft in DE sollte sich überlegen ob ein Doppelpass wirkilch die größte gefar für Deutschland ist denn wen es so ist dann haben wir ein größes Porblem. Franreich, Schweiz und USA sind ja auch nicht untergegangen. Und was ist der unterschied zwischen einen Iraner und einen Türken ist mir auch nicht so klar. Der Türke kann ja auch nicht dafür das man sich in der Türkei ausbürgern kann und in den Iran nicht, und deswegen soll man den Türken einen Doppelpass verwehren? Und das man nur die Türken unter generlaverdacht stellt wegen der widereannahme der früheren Staatsbügerschaft verstehe ich genausowenig. Das istt in allen Volksgruppen üblich.
P.S.

Ich bin kein Türke.
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Antwort #56 - 07.05.2005 um 23:37:34
 
Zitat:
Hallo Ralf,

es ist schon klar, dass nach geltendem Recht derjenige, der eine andere Staatsangehörigkeit eines anderen Landes annimmt, ab diesem Zeitpunkt automatisch die Deutsche Staatsangehörigkeit verliert.

Somit ist natürlich rechtlich gesehen auch die Person, dessen schreiben ich oben veröffentlicht hatte, kein deutscher Staatsangehöriger mehr sondern nur türkischer Staatsbürger. Da er jedoch keine Aufenthaltsgenehmigung besitzt, ist er deshalb eigentlich auch illegal in Deutschland.

Korrekt.

Zitat:
Natürlich war dieses Risiko einem Großteil der heute von dieser Illegalität betroffenen Personen auch zu dem Zeitpunkt, in dem sie die türkische Staatsangehörigkeit wieder beantragt hatten, vollkommen bewusst.

Aha. Du bist der erste, der dies eingesteht. Die meisten haben bisher behauptet, von nichts zu wissen. Nicht mal von dem Antrag auf Wiedererwerb der türkischen StA.

Zitat:
Ich wollte mit diesem Schreiben nur einmal die Psyche dieser Menschen denjenigen näher bringen, die sich einfach nicht in die Lage dieser versetzen können oder auch nicht wollen.
Es sind vor allem die oben im Brief angedeuteten Ängste und Bedenken, die diese Leute überwiegend dazu bewegt haben, sich gleichzeitig wieder die türkische Staatsangehörigkeit zu beschaffen.

Wer Ängste und Bedenken hat, die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen, sollte doch lieber davon Abstand nehmen.

Zitat:
Dieser Zustand ist vor allem auf ein Versagen der Gesetzgeber zurückzuführen, die die menschliche Komponente bei der Gesetzgebung einfach nicht berücksichtigt hat oder einfach nicht berücksichtigen wollte.

Was meinst du? Der Verlust der deutsche Staatsangehörigkeit? Erstens gibt es viele Staaten, bei denen der Verlust der StA beim Erwerbn einer anderen automatisch eintritt. Zweitens kann man das kaum der jetztigen Regierung anlasten. Es ist allgemein bekannt, dass die jetzige Regierung Mehrstaatigkeit ganz allgemein zulassen wollte, dieses Vorhaben wurde aber seinerzeit durch die Opposition mit einer völlig unsachlichen Unterschriftenaktion torpediert.

Zitat:
Nur können jetzt viele sagen, schön und gut. Aber so ist nun das Gesetz, also muss es auch vollzogen werden.
Gut, der Gesetzgeber will keine Amnestie,

Wie sollte die aussehen? Dazu müsste das Gesetz rückwirkend geändert werden, was gar nicht möglich ist.

Zitat:
sie ist auch dagegen, den Leuten eine bestimmte Frist einzuräumen, sich endgültig für die eine oder andere Staatsbügerschaft zu entscheiden, denn das Gesetz sagt ja, dass diese Leute automatisch zu dem Zeitpunkt, zu dem sie wieder türkischer Staatsbürger geworden sind die deutsche Staatsbürgerschat verloren haben usw...

Eben, aus diesem Grunde ist eine Entscheidung obsolet.
Die Betroffenen haben doch schon im Einbürgerungsverfahren gewusst, dass Mehrstaatigkeit unerwünscht ist, deswegen mussten sie ja die Entlassung herbeiführen. Beider Einbürgerung ist spätestens ab 2000 jeder darüber belehrt worden, dass der Erwerb einer anderen StA automatisch den Verlust der deutschen StA verursacht. 

Aber auch die türkischen Konsulate haben dies gewusst und trotzdem aktiv mitgewirkt, was in meinen Augen der eigentliche Skandal ist.

Zitat:
Alles schön und gut. Nur wenn es um die Türkei geht, werden die Menschenrechte immer wieder bis zum geht nicht mehr kritisiert.

Was hat das mit dem Thema zu tun?

Zitat:
Was ist aber mit den Menschenrechten der in Deutschland Türken?

Die Menschenrechte stehen im Grundgesetz. Ein Recht auf die türkische StA finde ich dort nicht.

Zitat:
Mit welchen menschenrechtlichen Grundsätzen ist es vereinbar, dass ein in Deutschland geborener, hier aufgewachsener, zur Schule gegangener, hier eine Berufsausbildung oder Studium absolvierter Türke, der vor der Einbürgerung in Deutschland eine "unbefristete Aufenthaltserlaubnis" oder "Aufenthaltsberechtigung" hatte, in einem Strich von heute auf morgen seine gesamten Ansprüche verliert und sich mit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung, für die er wieder abermals viele Behördengänge absolvieren muss, begnügen soll?

Sorry, aber das Problem hat er ja selbst verursacht. Mich würde es ja genauso treffen, wenn ich auf die Idee käme, eine fremde StA anzunehmen.

Zitat:
Ist das der Maßstab an Menschenrechten, mit der sich die Türkei messen soll?
Ist das die Rechtstaatlichkeit, an die die Türkei herbeigeführt werden soll?

Wäre praktisch, wenn auch die türkische StA beim Erwerb einer anderen automatisch verloren ginge. Das würde so manches Einbürgerungsverfahren erheblich vereinfachen.

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Antwort #57 - 08.05.2005 um 01:11:44
 
Hallo Ralf,

nur soweit zu deiner Aussage:

"Sorry, aber das Problem hat er ja selbst verursacht. Mich würde es ja genauso treffen, wenn ich auf die Idee käme, eine fremde StA anzunehmen."

In der Türkei leben über 50.000 ethnische deutsche, von denen mehrere tausend gleichzeitig die türkische Staatsbürgerschaft erhalten haben.
Niemand kommt auf die Idee, diesen ethnischen deutschen die deutsche Staatsbürgerschaft abzuerkennen.

Es gibt in Deutschland auch mehrere tausend Aussiedler, die nachträglich die Staatsangehörigkeit ihres Ursprungslandes wiedererlangt haben. Auch kommt niemand auf die Idee, diese Leute mit Briefen anzuschreiben und nachzufragen, ob auch sie möglicherweise von dem eingetretenen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit betroffen sein könnten.

Nur sind die im Moment noch im Vorteil, dass ihre Ursprungsländer sie noch nicht nach Deutschland verpfiffen hat,  da sie es im Moment nicht nötig haben.
Dagegen hat die Türkei ihre eigenen Leute an Deutschland verpfiffen, da sie ja im Moment mit der Angleichung der türkischen Gesetze an die Europäischen beschäftigt ist und dies in kurzer Zeit vorzeigen muss, damit man mit den Beitrittsverhandlungen zum Herbst beginnen kann.
Diese Tatsache rechtfertigt es trotzdem nicht, dass man die Kampagne nur gegen die Türken jetzt startet, so nach dem Motto
"Ihr habt jetzt die Warheit gesagt und werdet hierfür jetzt bestraft, diejenigen, die sich aber noch still verhalten, kommen ungeschoren davon".

Also wir sind doch keine Kinder, die so einfach v...a...rscht werden können. Jeder sieht doch was hier gemacht wird und noch gemacht werden wird. Es sind doch zweierlei Maßstäbe, mit denen man hier vorgeht.
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Antwort #58 - 08.05.2005 um 01:42:10
 
Zitat:
In der Türkei leben über 50.000 ethnische deutsche,

Was verstehst du unter "ethnischen Deutschen"?

Zitat:
von denen mehrere tausend gleichzeitig die türkische Staatsbürgerschaft erhalten haben.
Niemand kommt auf die Idee, diesen ethnischen deutschen die deutsche Staatsbürgerschaft abzuerkennen.

Sorry, aber für diese Leute gilt das selbe. Wer eine andere StA annimmt, ohne im Besitz einer Beibehaltungsgenehmigung zu sein, verliert die deutsche StA. Siehe die Postings vom User "Hugointhejungle".
Wer seinen Wohnsitz im Ausland hatte, hat die deutsche StA übrigens auch schon vor dem 1.1.2000 verloren, wenn er eine andere StA angenommen hat.

Zitat:
Es gibt in Deutschland auch mehrere tausend Aussiedler, die nachträglich die Staatsangehörigkeit ihres Ursprungslandes wiedererlangt haben. Auch kommt niemand auf die Idee, diese Leute mit Briefen anzuschreiben und nachzufragen, ob auch sie möglicherweise von dem eingetretenen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit betroffen sein könnten.

Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Spätaussiedler erwerben die deutsche StA aufgrund anderer Rechtsvorschriften. Diese sehen keinen Verlust der bisherigen StA vor. Folglich kann diese auch nicht wiedererworben werden, wiederum folglich gibt es keinen Verlust der deutschen StA.
Wenn sie allerdings eine fremde StA erwerben, die sie nicht bereits besitzen, trifft auch sie die Rechtsfolge des § 25 StAG.

Zitat:
Diese Tatsache rechtfertigt es trotzdem nicht, dass man die Kampagne nur gegen die Türken jetzt startet,

Wie ich schon weiter oben sagte: Kein anderes Land macht es seinen ehemaligen Bürgern so einfach, die alte Staatsangehörigkeit zurück zu erwerben.
Trotzdem gilt der § 25 StAG natürlich für alle anderen, die eine fremde StA erwerben, auch, dies bestreitet niemend.

Zitat:
so nach dem Motto
"Ihr habt jetzt die Warheit gesagt und werdet hierfür jetzt bestraft, diejenigen, die sich aber noch still verhalten, kommen ungeschoren davon".

Quatsch. Vielleicht begreift mal jemand die Kampagne als Hilfe, einen unrechtmäßigen Zustand zu beseitigen.

Zitat:
Also wir sind doch keine Kinder, die so einfach v...a...rscht werden können.

Sorry, verarscht wurden doch jahrelang die deutschen Behörden, indem man versuchte, die von Deutschland unerwünschte Mehrstaatigkeit über die Hintertür zu erlangen, oder? Und nun maulen, dass diese Tür geschlossen wurde.

Zitat:
Jeder sieht doch was hier gemacht wird und noch gemacht werden wird. Es sind doch zweierlei Maßstäbe, mit denen man hier vorgeht.

Inwiefern?
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Antwort #59 - 08.05.2005 um 05:22:19
 
Internressante Diskussion,

nur werde ich hier das Gefuehl nicht los, das sich nur ehemalige Tuerkische Staatsbuerger betroffen fuehlen. Da Ralf mich netterweise schon erwaehnt hat, muss ich wohl doch meinen Senf dazu geben, obwohl ich mich eigentlich bewusst enthalten habe.
Ich habe auch meine  dt. Staatsbuergerschaft, kraft Gesetzes, verloren, was macht mich es anders von Turkischen Staatsbuergern, ich sehe keinen Unterschied. Vor dem Gesetz sind wir alle gleich. Wer eingebuergert worden ist, wird in Deutschland noch sogar extra auf den Paragraphen 25 STAG hingewiesen. Bei meiner Geburt musste ich nichts unterschreiben(logischerweise), mir wurde nie irgendwie die rechtliche Konsequenz dargelegt ob und wann ich eine andere Staatsbuergerschaft annehme. Man geht davon aus das selbst im Dschungel ohne Telefon, Internet und Trommeln jeder deutsche eben weiss wass es heisst das es so ist, und staendig alle neuen Gesetze auf dem Tisch hat. Dieses mag der Gesetzgeber uebersehen haben, wie auch immer diese Gesetze sind entstanden und da Deutschland eben ein Rechtstaat ist, muessen sie wohl auch beachtet werden von der Allgemeinbevoelkerung. Aus welchem Grunde ' ich'  die andere Staatsbuergerschaft annehme ist irrelevant, denn wenn ich in Deutschland lebe, ich bei meiner Einbuergerung sogar extra darauf hingewiesen werde, was es bedeutet eine andere Staatsbuergerschaft anzunehmen(Vorteil zu einem gebuertigen Deutschen), muss ich mich den entsprechenden Gesetzen fuegen. Und da hilft kein Weinen und Betteln und keine fadenscheinigen Ausfluechte, was sich hier nun anlaesst ist in meinen Augen nur larifari.
Der Deutsche Staat macht nun ein Angebot bis Juni(glaube ich) das noch alles in Ordnung zu bringen, solange ist der Staat noch guetig genug die illegale Situation zu dulden, danach wird er ueber die Strenge des Gesetzes bestimmen. Deshalb mein Rat, Leute hoert auf zu faseln, macht reinen Tisch mit der Abh/EWB, akzeptiert den Iststand, holt die AE und dann Wiedereinbuergerung, basta. Wer wartet, ist am Ende der Dumme. Hoert doch bitte auf Leute quasi aufzurufen es zu verschweigen, frueher oder spaeter kommt der dt. Staat eh dahinter und dann wird es schlimmer.

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Antwort #60 - 08.05.2005 um 11:51:04
 
Hallo Ralf,

du fragst mich, was das mit Menschenrechten zu tun hat.
Lass mich dir das erklären.

Ein gesichertes Bleiberecht für ausländische Bürger in einem Land ist die Voraussetzung für den Aufbau einer sicheren Existenz und einer Familie. Hat ein Ausländer nach Jahrelangen Behördengängen und "Torturen" die dafür notwendigen Auflagen erfüllt und diesen Status erhalten, kann er seine Existenz danach richten.
Ich glaube nicht, dass ich dir hier zu erzählen brauche, was man als Ausländer in diesem Land zu erfüllen hat, um die "unbefristete Aufenthaltserlaubnis" oder die "Aufenthaltsberechtigung", nach neuem Recht die "Niederlassungserlaubnis" zu erlangen.

Jetzt diesen Leuten zu sagen, "das war alles einmal, nun ist dies Geschichte. Ab dem Zeitpunkt der Wiedereinbürgerung in die türkische Staatsangehörigkeit habt ihr alle früher erlangten Rechte verloren", ist ein tiefer Einschnitt in die Menschenrechte dieser Leute, da Ihnen die oben erläuterte Lebensgrundlage massiv eingeschränkt wird.

Manche werden hier Argumentieren, dass diese Leute doch auch mit diesen befristeten Aufenthaltsgenehmigungen ihre Existenzen weiterführen können.
Nur, ein Mensch ist kein Tier und auch keine Maschine. Sie hat eine Seele und eine Psyche. Wenn man nach über dreißig Jahren Zugehörigkeit zu einem Volk von einem Tag auf den anderen wieder von vorne anfangen muss, sich jedesmal mit der Angst in die Ausländerbehörde begeben muss, ob und wie lange seine Aufenthaltserlaubnis diesmal verlängert werden wird oder eventuell gar nicht mehr verlängert wird, dann kann man seine Existenz nicht uneingeschränkt und unbelastet weiterführen.
Dies zum Thema der Menschenrechte, die eigentlich auch im Grundgesetz verankert ist und für alle in Deutschland lebenden Menschen unabhängig von ihrer Ethnie Gültigkeit haben sollte. (Du hattest mich auch gefragt, was ich mit "ethnischen Deutschen" meinte: Damit meine ich Deutsche, die von Ihrer Abstammung her Deutsche sind, worauf ein Grossteil wohl noch sehr großen Wert darauf legt.)

Weiterhin ist in einem Bundesland die Rede davon, dass die ehemaligen Deutschen, jetzt wieder Türken und Ausländer, die eine ausreichende Wohnung vorweisen können und sich in dauerhafter Beschäftigung befinden, ihren alten Aufenthaltsstatus wieder zurückbekommen sollen oder werden.
Jedoch diejenigen, die seit ihrer Wiedereinbürgerung z.B. ihren Arbeitsplatz verloren haben und nun eventuell Hartz IV empfänger sind, nur befristet Aufenthalt bekommen werden.
Ein Grossteil dieser Leute hat ihre Arbeitslosigkeit nicht selber herbeigeführt, sondern sind ein Opfer der sogenannten Globalisierung unserer neuen Weltordnung geworden. Diese Menschen fühlen sich jetzt schon von der Gesellschaft ausgegrenzt und leiden unter ihrer sozialen Situation.
Jetzt werden diese Menschen auch noch von politischer Seite unter Druck gesetzt, indem man ihnen aufgrund ihrer sozialen Lage ihre früher erlangten Aufenthaltserlaubnisse nicht mehr zugestehen will.
Dies ist nichts weiter als eine Entwürdigung dieser Menschen, da sie zu "Nichtsnutz" abdegradiert werden.
Wo bleibt hier dann der im Grundgesetz verankerte Grundsatz, dass die Würde des Menschen unantastbar ist? Wo bleibt auch der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Menschen? Warum werden die Beschäftigten besser dargestellt, als die nicht Beschäftigten? ( Sollte man dann vielleicht in den Artikel mit der Gleichbehandlung noch den Zusatz "beschäftigte" einfügen, damit beschäftigte ihresgleichen gleichgestellt werden und arbeitslose ihresgleichen, sozusagen also gleich eine zwei Klassen Gesellschat definieren?)

Hey Leute, machen wir uns doch nichts vor. Gesetze hin oder her, das ist doch alles nur Augenwischerei. Es geht doch alles nur um das eine, nämlich "Kapital oder Geld". Und wo fängt man an, wenn es einem schlecht geht, die Kassen leer werden und Arbeitsplätze langsam aber sicher verschwinden, natürlich bei den Ausländern. Und wer rangiert unter den Ausländern am Ende der Popularitätssqala, natürlich die Türken! Also wird hier jetzt kräftig in die Hände gespuckt, um das Sozialprodukt zu steigern....

Alle anderen Diskussionen rund um die Rechtstaatlichen Grundsätze usw. ist nichts anderes als ein "Gerede um den heißen Brei herum". Der eigentliche Kern dieser Kampagne liegt also woanders.

In diesem Sinne
Grüsse
Abdullah
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Antwort #61 - 08.05.2005 um 20:53:43
 
Ich fürchte, wir drehen uns im Kreis.

Zitat:
Ein gesichertes Bleiberecht
... hatten die Betroffenen mit der Einbürgerung allemal, sicherer geht es gar nicht.
Sie selbst waren es schließlich, die sich durch eine eigene Handlung, nämlich den Antrag auf Wiedereinbürgerung, um ihre Rechte und in die gegenwärtige Situation gebracht haben. Für sein Handeln und die Folgen daraus ist schließlich jeder selbst verantwortlich. Das gilt um so mehr für die Leute, die sogar vorher ausdrücklich auf die Rechtsfolgen des § 25 StAG hingewiesen worden sind.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #62 - 08.05.2005 um 22:10:56
 
Hallo Ralf,

du bist also der Ansicht, dass die Folgen, die diese Menschen nun zu ertragen haben,

- sich mit den demokratischen Prinzipien eines Rechtstaatlichen Systems decken,

dass das Fehlverhalten von Bürgern es rechtfertigt,

- dass der Staat die  Menschenrechte dieser Bürger missachtet,

- dass der Staat die Würde dieser Menschen mit den Füssen zertrampeln kann

- und dass der im Grundsatz verankerte Gleichheitsgrundsatz nach beliebem auf "arbeitende" und "nicht arbeitende" Menschen angewendet werden kann.

Außerdem werde ich das Gefühl nicht los, dass du die ganze Angelegenheit mit einem Poker-Spiel gleichsetzt. Wenn ich deiner Argumentation folge, komme ich zu dem Schluss, dass die Leute halt volles Risiko eingegangen sind und alles eingesetzt haben und nun alles verloren haben.

Kann man in einem demokratischem Rechtsstaat die über Jahre langen "Kampf" gewonnenen Rechte (hier die vor der Einbürgerung erhaltenen Rechte wie die unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder die Aufenthaltsberechtigung) von heute auf morgen wie bei einem Poker-Spiel einfach verlieren?

Grüsse.
Abdullah
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Antwort #63 - 08.05.2005 um 23:09:58
 
Meine Ansicht tut nichts zur Sache, ich stelle lediglich die geltende Rechtslage dar. Für Polemik ist - wenn überhaupt - das Userforum da.

Zitat:
- sich mit den demokratischen Prinzipien eines Rechtstaatlichen Systems decken, 

Das geltende Staatsangehörigkeitsgesetz - und damit auch der § 25 -  ist auf die vom Grundgesetz  vorgesehene Art und Weise zustandegekommen. Wenn du der Meinung bist, dass das geltende Recht gegen Grundrechte und damit gegen das Grundgesetz verstößt, steht dir wie jedem Bürger der Weg zum Bundesverfassungsgericht offen.

Zitat:
Gleichheitsgrundsatz
bedeutet: gleiche Sachverhalte sind gleich zu behandeln, nicht mehr und nicht weniger. "Arbeitende" und "nicht arbeitende" Menschen sind aber eben keine gleichen Sachverhalte.

Zitat:
Außerdem werde ich das Gefühl nicht los, dass du die ganze Angelegenheit mit einem Poker-Spiel gleichsetzt.

Keineswegs. Bei einem Pokerspiel hat man eine reelle Chance, das Spiel zu gewinnen.

Warum akzeptierst du nicht einfach, dass die Betroffenen selbst Schuld sind? Sie haben doch ganz bewusst die ihnen bekannte Rechtsfolge des § 25 StAG herbeigeführt. Dort heißt es:
Zitat:
Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters erfolgt, ...

Der Verlust tritt automatisch ein, dazu bedarf es keiner Behördenentscheidung. Selbst wenn eine Behörde etwas anderes entscheiden wollte, sie könnte es gar nicht.

Der Staat ist den Betroffenen doch schon entgegen gekommen, es hätte auch anders aussehen können: Strafverfahren wegen illegalem Aufenthalt, Ausweisung, Abschiebung usw.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #64 - 09.05.2005 um 09:23:40
 
Hallo Ralf,

du hast es richtig erfasst. Ich bin ziemlich überzeugt davon, dass das jetzige vorgehen gegen Grundrechte eines Menschen und somit gegen das Grundgesetz verstößt.

Nicht anders war es beispielsweise mit dem Vorgehen der Versorgungsämter in Bayern, die Jahrzehnte lang kein Landeserziehungsgeld an türkische Mitbürger gewährt haben aber alle anderen Ausländer aus einem EU-Land diese erhalten haben.
Obwohl man durch die deutschen Gerichte bei diesem Fall bis zur obersten Instanz gegangen ist, hat man kein Recht bekommen.
Zum Glück fühlt sich jedoch Deutschland "noch" den Gesetzen der Europäischen Union verpflichtet, so dass dieser Fall schlußendlich beim Europäischen Gericht für Menschenrechte landete, wo man feststellte, dass auch türkische Staatsbürger ein Anspruch auf diese Leistungen haben.

Wie man auch in diesem Fall sieht, heisst es nicht, dass ein existierendes Gesetz nicht gegen Grundrechte eines Menschen verstößt.
Hier wird desweiteren auch geprüft werden, ob wegen der Existenz des Paragraphen der "Gegenseitigkeit im Sinne des § 12 Abs. 2 StAG", wonach fast allen Bürgern aus anderen EU-Ländern die doppelte Staatsangehörigkeit erlaubt werden, nicht auch auf türkische Staatsbürger ausgeweitet werden muss!!!

Genau diesen Weg wird auch das jetzige Problem gehen. Ich denke mal, dass man auch diesmal vor den deutschen Gerichten nichts erreichen wird, aber schlussendlich werden diese Fälle wieder vor das Europäische Gericht für Menschenrechte gebracht werden und dieses unrecht wird ein Ende haben.
Die ist zwar ein längerfristiger Prozess, aber das Recht wird sich zum Schluss wieder finden lassen.

In diesem Sinne.
Grüsse.
Abdullah
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Antwort #65 - 09.05.2005 um 11:50:47
 
Zitat:
anderen EU-Ländern die doppelte Staatsangehörigkeit erlaubt werden, nicht auch auf türkische Staatsbürger ausgeweitet werden muss


Was haben Äpfel (EU-Staaten) mit Birnen (Türkei) gemeinsam  öhm

Zitat:
Ich bin ziemlich überzeugt davon, dass das jetzige vorgehen gegen Grundrechte eines Menschen und somit gegen das Grundgesetz verstößt.  


Dann paß auf, dass Du dabei nicht völlig vereinsamst  Zwinkernd

Zitat:
Warum akzeptierst du nicht einfach, dass die Betroffenen selbst Schuld sind? Sie haben doch ganz bewusst die ihnen bekannte Rechtsfolge des § 25 StAG herbeigeführt.


Völlig klar, da sie sogar noch darauf hingewiesen wurden, und das sogar per Unterschrift bestätigt haben. Zwinkernd

Aber evtl. ist abdullah ja selbst betroffen von dem Verlust?
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Antwort #66 - 09.05.2005 um 12:46:28
 
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Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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