Zitat:Hallo Ralf,
es ist schon klar, dass nach geltendem Recht derjenige, der eine andere Staatsangehörigkeit eines anderen Landes annimmt, ab diesem Zeitpunkt automatisch die Deutsche Staatsangehörigkeit verliert.
Somit ist natürlich rechtlich gesehen auch die Person, dessen schreiben ich oben veröffentlicht hatte, kein deutscher Staatsangehöriger mehr sondern nur türkischer Staatsbürger. Da er jedoch keine Aufenthaltsgenehmigung besitzt, ist er deshalb eigentlich auch illegal in Deutschland.
Korrekt.
Zitat:Natürlich war dieses Risiko einem Großteil der heute von dieser Illegalität betroffenen Personen auch zu dem Zeitpunkt, in dem sie die türkische Staatsangehörigkeit wieder beantragt hatten, vollkommen bewusst.
Aha. Du bist der erste, der dies eingesteht. Die meisten haben bisher behauptet, von nichts zu wissen. Nicht mal von dem Antrag auf Wiedererwerb der türkischen StA.
Zitat:Ich wollte mit diesem Schreiben nur einmal die Psyche dieser Menschen denjenigen näher bringen, die sich einfach nicht in die Lage dieser versetzen können oder auch nicht wollen.
Es sind vor allem die oben im Brief angedeuteten Ängste und Bedenken, die diese Leute überwiegend dazu bewegt haben, sich gleichzeitig wieder die türkische Staatsangehörigkeit zu beschaffen.
Wer Ängste und Bedenken hat, die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen, sollte doch lieber davon Abstand nehmen.
Zitat:Dieser Zustand ist vor allem auf ein Versagen der Gesetzgeber zurückzuführen, die die menschliche Komponente bei der Gesetzgebung einfach nicht berücksichtigt hat oder einfach nicht berücksichtigen wollte.
Was meinst du? Der Verlust der deutsche Staatsangehörigkeit? Erstens gibt es viele Staaten, bei denen der Verlust der StA beim Erwerbn einer anderen automatisch eintritt. Zweitens kann man das kaum der jetztigen Regierung anlasten. Es ist allgemein bekannt, dass die jetzige Regierung Mehrstaatigkeit ganz allgemein zulassen wollte, dieses Vorhaben wurde aber seinerzeit durch die Opposition mit einer völlig unsachlichen Unterschriftenaktion torpediert.
Zitat:Nur können jetzt viele sagen, schön und gut. Aber so ist nun das Gesetz, also muss es auch vollzogen werden.
Gut, der Gesetzgeber will keine Amnestie,
Wie sollte die aussehen? Dazu müsste das Gesetz rückwirkend geändert werden, was gar nicht möglich ist.
Zitat:sie ist auch dagegen, den Leuten eine bestimmte Frist einzuräumen, sich endgültig für die eine oder andere Staatsbügerschaft zu entscheiden, denn das Gesetz sagt ja, dass diese Leute automatisch zu dem Zeitpunkt, zu dem sie wieder türkischer Staatsbürger geworden sind die deutsche Staatsbürgerschat verloren haben usw...
Eben, aus diesem Grunde ist eine Entscheidung obsolet.
Die Betroffenen haben doch schon im Einbürgerungsverfahren gewusst, dass Mehrstaatigkeit unerwünscht ist, deswegen mussten sie ja die Entlassung herbeiführen. Beider Einbürgerung ist spätestens ab 2000 jeder darüber belehrt worden, dass der Erwerb einer anderen StA automatisch den Verlust der deutschen StA verursacht.
Aber auch die türkischen Konsulate haben dies gewusst und trotzdem aktiv mitgewirkt, was in meinen Augen der eigentliche Skandal ist.
Zitat:Alles schön und gut. Nur wenn es um die Türkei geht, werden die Menschenrechte immer wieder bis zum geht nicht mehr kritisiert.
Was hat das mit dem Thema zu tun?
Zitat:Was ist aber mit den Menschenrechten der in Deutschland Türken?
Die Menschenrechte stehen im Grundgesetz. Ein Recht auf die türkische StA finde ich dort nicht.
Zitat:Mit welchen menschenrechtlichen Grundsätzen ist es vereinbar, dass ein in Deutschland geborener, hier aufgewachsener, zur Schule gegangener, hier eine Berufsausbildung oder Studium absolvierter Türke, der vor der Einbürgerung in Deutschland eine "unbefristete Aufenthaltserlaubnis" oder "Aufenthaltsberechtigung" hatte, in einem Strich von heute auf morgen seine gesamten Ansprüche verliert und sich mit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung, für die er wieder abermals viele Behördengänge absolvieren muss, begnügen soll?
Sorry, aber das Problem hat er ja selbst verursacht. Mich würde es ja genauso treffen, wenn ich auf die Idee käme, eine fremde StA anzunehmen.
Zitat:Ist das der Maßstab an Menschenrechten, mit der sich die Türkei messen soll?
Ist das die Rechtstaatlichkeit, an die die Türkei herbeigeführt werden soll?
Wäre praktisch, wenn auch die türkische StA beim Erwerb einer anderen automatisch verloren ginge. Das würde so manches Einbürgerungsverfahren erheblich vereinfachen.