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NDR-Verlust deutscher Staatsangehörigkeit (Gelesen: 24.749 mal)
Caya
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24.01.2005 um 13:02:24
 
Hamburg Journal exklusiv:
Vielen Türken droht Verlust deutscher Staatsangehörigkeit
http://www3.ndr.de/ndrtv_pages_std/0,3147,OID978682_REF2410,00.html


Die Union forderte Klärung der Staatsangehörigkeitsprobleme mit der Türkei am vergangenen Freitag in der Bundestag.
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_004/01.html

caya
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Ralf
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Antwort #1 - 24.01.2005 um 13:49:42
 
Zitat:
Hamburg Journal exklusiv:
Vielen Türken droht Verlust deutscher Staatsangehörigkeit


Hallo Caya!

Danke für die interessanten Links.

Schon die Überschrift des NDR-Artikels ist ja falsch, und das gleich mehrfach:

"Vielen Türken" ... Es sollte wohl heißen: Vielen Deutschen türkischer Abstammung ... Zwinkernd
Schlimmer ist aber: "...droht Verlust deutscher Staatsangehörigkeit". Dies ist insofern falsch, dass bei den Betroffenen der Verlust bereits eingetreten ist.

Zumindest im hiesigen Bereich ist es üblich, eingebürgerte Personen im Einbürgerungsbescheid deutlich auf die Rechtsfolge des § 25 StAG hinzuweisen. Wenn dann noch jemand meint, heimlich seine alte Staatsangehörigkeit zurück erwerben zu müssen, kann ich nur sagen: Selbst schuld.

Im übrigen betrifft der § 25 StAG ja nicht nur eingebürgerte ehemalige Türken, sondern alle Deutschen.

Schlimm ist natürlich, dass offizielle türkische Stellen dies anscheinend unterstützen, obwohl diesen die Rechtsfolgen durchaus bekannt sind.

BTW: Habe dies mal in das Einbürgerungsforum verschoben, da es ja um Staatsangehörigkeitsrecht geht.
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« Zuletzt geändert: 24.01.2005 um 13:59:57 von Ralf »  

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Caya
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Antwort #2 - 24.01.2005 um 15:11:28
 
Hallo Ralf!
Danke, war mir nicht sicher wo es hingehört.
In der Hürriyet wird darüber seit Monaten berichtet, und schlimm ist das die türkische Behörden darüber bis jetzt keine Stellungnahme genommen haben.
Laut Hürriyet sind besonders die Leute davon Getroffen die vor 2000 die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen haben und gleich danach noch vor 2000 die türkische zurück beantragt haben. Aber wie auch die Ausbürgerung dauert die Einbürgerung mehrere Monate. Dadurch bekammen die Meisten ehemaliger Türken erst nachdem die neue Einbürgerungsgesetz in Kraft getreten war wieder die  türkische.
Eine  Frage:
Zitat:
5. dem Ausländer bei Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile insbesondere wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art entstehen würden, die über den Verlust der staatsbürgerlichen Rechte hinausgehen, oder

In der Türkei ist es Möglich, dass die türkischen Bürger die im Ausland leben, die noch nie in der Türkei gearbeitet und die Rentebeiträge nicht bezahlt haben oder die voraussetzung von 36 Monate nicht einbezahlt haben durch 9000 Arbeitstage die Gesetzlicherente bekommen können. Sie müßen pro Tag 2,-US Dolar an die Staatlichekasse bezahlen. Hier in diesem Falll die 18.000,-US Dolar. Und bekommen nach einem gewissen Alter zwischen 250,- bis 300,- €. monatliche Rente. Mit der Rosekarte ist dies nicht möglich.
Würde in solch einem Fall der Obengenannte Paragraf nicht zutreffen?
Danke
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Ralf
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Antwort #3 - 24.01.2005 um 17:09:42
 
Zitat:
Würde in solch einem Fall der Obengenannte Paragraf nicht zutreffen?


Nein. Diese Regelung kommt - wenn überhaupt - ja nur beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung zur Anwendung, nicht jedoch beim Verlust der Staatsangehörigkeit nach § 25 StAG.

Für den betroffenen Personenkreis bleibt nur die Möglichkeit, die Einbürgerung erneut zu beantragen. Selbstverständlich muss dazu die türkische Staatsangehörigkeit erneut aufgegeben werden.

Ob dann bei einem neuen Einbürgerungsverfahren tatsächlich vermögensrechtliche Nachteile - die ja erheblich sein müssten - geltend gemacht werden können, müsste dann im Einzelfall geprüft werden.
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Blaise
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Antwort #4 - 24.01.2005 um 19:35:14
 
Hallo,

das Problem mit der Wiedeannahme der türkischen Staatsangehörigkeit nach Einbürgerung in Deutschland ist ein alter Hut.... :snooz:

Wir weisen bei der Einbürgerung auch immer auf den § 25 StAG hin - sogar mit Unterschrift des/der Betroffenen.

Nach unseren Informationen bietet das türkische Generalkonsultat in Mainz seit Anfang/Mitte 2004 bei der Entlassung auch nicht mehr "den türkischen Pass an".

Ich denke aber, es gibt seit 2000 ein große Anzahl von Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit wieder verloren haben. Das wird für viele dann ein teurer Spass.... :sauer:

Grüße

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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Caya
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Antwort #5 - 24.01.2005 um 20:47:22
 
Hallo Ralf & Blaise!
Zitat:
Ich denke aber, es gibt seit 2000 ein große Anzahl von Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit wieder verloren haben. Das wird für viele dann ein teurer Spass.... 


Das sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr haben ist diesen Leuten auch bewusst. Nach Angaben der dt. Behörden sind ca. 50.000 Leuten davon betroffen, nach Hürriyet sind es ca. 100.000 . Aber es wird bestimmt sehr mühsam sein die deutsche Staatsangehörigkeit wieder zu bekommen. Besonders bei den Leuten die seit über 20 Jahren hier leben aber die deutsche Sprache nicht gut oder kaum beherrschen können. Damals gab es ja die Integrationskurse nicht. Bin gespannt was raus kommen wird.

Caya
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ziya
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Antwort #6 - 24.01.2005 um 21:48:11
 
ich hätte mal eine dumme frage an caya,
also bei mir war es so die leute vom konsulat ein pembe kart angeboten haben das ich wenigstens meine rechte nicht verliere weil ich auch eingebürgert worden bin.
ich habe zugesagt,kriege ich da probleme mit der deutschen seite?
weil ich keine ahnung hab was pembe kart ist(türkisches wort sorry)
ich weiss das es eine dumme frage ist aber ich weiss wirklich nicht worauf ich mich da eingelassen hab. öhm öhm öhm öhm öhm
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Caya
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Antwort #7 - 24.01.2005 um 22:01:11
 
Hallo Ziya!

Pembekart oder die Rosakarte, ist nur eine Karte die zeigt, dass du mal früher die türkischer Staatsangehörigkeit gehabt hast. Durch diese Karte brauchst du in der Zukunft, wenn du mal in der Türkei leben willst, keine AE , kannst ohne A.erlaubnis arbeiten. Einige Rechte die du mal als Türke gehabt hast, bleiben  weiterhin dir als Recht  als ehemaliger Türke.
Klick mal unten. Ist auf türksich

http://www.tcberlinbe.de/tr/yararlibilgiler/pembe1.htm
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Ralf
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Antwort #8 - 24.01.2005 um 22:47:33
 
Hi ziya!

Mit der rosa Karte gibts hier definitiv keine Probleme. Die ist ja extra dafür geschaffen worden. Zwinkernd
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Caya
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Antwort #9 - 25.01.2005 um 10:30:38
 
Hallo Ziya!
Im vergangenen Sommer hat die Türkei die Definition der Rosakarte verändert. Früher stand unter Rosakarte was man für Rechte als Ex-Bürger hatte. Jetzt steht was man nicht mit der Karte machen kann. :richter
Aber in der Praxis sieht Alles anders aus. Die Banken, die Behörden kennen diese Karte in der Türkei nicht. Zum Beispiel; wenn man in der TR bei einer Bank ein Konto eröffnen möchte wird die Karte nicht annerkannt, obwohl du das Recht hast. Und noch solche Probleme. Smiley
Kann man net ändern.
Viel Spaß beim  :stampf: denn weiter kommst du mit der Karte nicht.
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Antwort #10 - 07.02.2005 um 21:25:40
 
Hier noch ein paar Infos zu dem Thema 'Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit'

Smiley http://de.news.yahoo.com/050207/12/4engv.html
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Wer Fragen stellt, muss auch akzeptieren, dass er Antworten bekommt.
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Antwort #11 - 07.02.2005 um 23:15:52
 
Beim SPIEGEL ist das Thema inzwischen auch angekommen:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,340633,00.html

Aber inhaltlich nichts Neues.
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Antwort #12 - 10.02.2005 um 17:22:42
 
Wie sieht das denn mit denen aus die vor dem 1.1.2000 schon ihren Paß gekriegt haben und wie sieht es mit den Kindern aus die aus einer Binationalen Ehe stammen und auch vor den 1.1.2000 Die Doppelte Staatsbürgerschaft gekriegt haben?? Dieses ist natürlich nicht nur auf die türkische bezogen sondern auch auf die anderen...
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Antwort #13 - 10.02.2005 um 19:34:50
 
Zitat:
Wie sieht das denn mit denen aus die vor dem 1.1.2000 schon ihren Paß gekriegt haben

Hallo Soldi01!

Wer vor dem 1.1.2000 eine fremde Staatsangehörigkeit erworben hat, hat die deutsche Staatsangehörigkeit nur dann verloren, wenn zum Erwerbszeitpunkt kein Wohnsitz in Deutschland bestand.

Zitat:
und wie sieht es mit den Kindern aus die aus einer Binationalen Ehe stammen und auch vor den 1.1.2000 Die Doppelte Staatsbürgerschaft gekriegt haben?? Dieses ist natürlich nicht nur auf die türkische bezogen sondern auch auf die anderen...

Personen, die neben der anderen Staatsangehörigkeit auch die deutsche von Geburt an durch Abstammung besitzen, sind hiervon nicht betroffen. Zumindest nach deutschem Recht können beide Staatsangehörigkeiten behalten werden.

Wer aber seine deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 StAG oder nach § 40 b StAG erworben hat, muss sich nach Erreichen der Volljährigkeit für eine Staatsangehörigkeit entscheiden.
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Antwort #14 - 10.02.2005 um 21:38:55
 
auf welchem recht basiert denn das Abstammungsprinzip? bzw wo steht das drin?
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